Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8776 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8626 - Sprachkompetenzen im Verfassungsschutz und Staatsschutz Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 22.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Der niedersächsische Verfassungsschutz und der Staatsschutz haben bei ihrer Arbeit nicht nur mit Personen zu tun, die ausschließlich deutsch sprechen. Insbesondere im Bereich des Islamismus und der politischen Ausländerkriminalität werden weitere Sprachkenntnisse benötigt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Erfüllung der Aufgaben des niedersächsischen Verfassungsschutzes wie auch der Staatsschutzabteilungen der Polizei Niedersachsen ist die Sprachkompetenz eine elementare Voraussetzung . Die Vorhaltung und Verfügbarkeit entsprechender Fähigkeiten genießt daher eine hohe Priorität . Gemäß Organisationserlass für die Polizei des Landes Niedersachsen ist die Aufgabenwahrnehmung des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt der Abteilung 4, in den Polizeidirektionen den Fachkommissariaten 4 - mit Ausnahme der Polizeidirektion Hannover - und in den Zentralen Kriminalinspektionen den Ermittlungseinheiten „Polizeilicher Staatsschutz“ - mit Ausnahme der Polizeidirektion Hannover - zugewiesen. In der Polizeidirektion Hannover obliegt die Aufgabenwahrnehmung des Polizeilichen Staatsschutzes der Kriminalfachinspektion 4 des Zentralen Kriminaldienstes . Insofern bezieht sich die vorliegende Antwort hinsichtlich der Staatsschutzabteilungen der Polizei (siehe Fragen 8 bis 14) auf die o. g. Organisationseinheiten. Die diesbezüglichen Angaben über die Sprachkompetenzen in der Polizei Niedersachsen basieren auf einer Abfrage in den Polizeibehörden. Durch die kontinuierliche signifikante Erhöhung der Einstellungszahlen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten mit Migrationshintergrund ist zu erwarten, dass sich auch die Anzahl derer, die eine Fremdsprache beherrschen, erhöht. Neben der Sprachkompetenz von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Polizei Niedersachsen wird im Bedarfsfall auch auf den Dolmetscherpool der Polizeidirektion Hannover oder auf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8776 2 die in einer Datei des Landeskriminalamts Niedersachsen verzeichneten Dolmetscher zurückgegriffen . Darüber hinaus wurden aktuell durch die Landesregierung bereits neue Stellen geschaffen und ein entsprechendes Einstellungsverfahren initiiert, durch das in Kürze sieben Sachbearbeiter „Islamismus “ mit arabischer Sprachkompetenz in den Polizeidirektionen und beim Landeskriminalamt eingestellt werden. Ergänzend hierzu stehen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden auch Honorarkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden zur Verfügung. Im Verbund der Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes wird dazu die vorhandene Sprachkompetenz für alle benötigten Fremdsprachen erfasst und im Bedarfsfalle den anderen Behörden kurzfristig zur Verfügung gestellt. Das Sprachniveau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes wird gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erfasst. Berücksichtigt werden Kenntnisse grundsätzlich ab dem Sprachniveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung ), um die Qualität der Übersetzung sicherzustellen. Im niedersächsischen Verfassungsschutz arbeiten zurzeit zehn Personen, die über arabische bzw. türkische Sprachkenntnisse verfügen; hiervon erfüllen acht Personen die Sprachklassifikation B1 und höher. Der niedersächsische Verfassungsschutz ist bestrebt, den Anteil von Beschäftigten mit besonderen Fremdsprachenkenntnissen stetig auszubauen und misst dem Auswahlkriterium „Sprachkompetenz “, insbesondere bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen hohen Stellenwert bei. Um eine Offenlegung der Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes zu verhindern, ist eine öffentliche Beantwortung der Fragen 1 bis 7 des zugrundeliegenden Fragenkatalogs in der angefragten Detailtiefe über die Vorbemerkung hinaus nicht möglich. Eine Unterrichtung könnte daher in einem vertraulichen Sitzungsteil einer Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erfolgen. 1. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Arabisch? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Türkisch? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Kurdisch? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Russisch? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Farsi? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8776 3 6. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Paschtu? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Personen im niedersächsischen Verfassungsschutz beherrschen auf welchem Sprachniveau Dari? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Arabisch? Vier Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei sprechen arabisch, davon besitzt eine Person Schul-, eine Grund- und eine vertiefte Kenntnisse. Eine weitere Person beherrscht die Sprache fließend in Wort und Schrift. 9. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Türkisch? Zwölf Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei sprechen türkisch, davon besitzt eine Person Grundkenntnisse und eine vertiefte Kenntnisse. Zusätzlich gibt es neun Muttersprachler, davon einen mit Kenntnissen in Wort und acht mit Kenntnissen in Wort und Schrift. Überdies beherrscht eine Person die Sprache fließend in Wort und Schrift. 10. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Kurdisch? Eine Person in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei spricht kurdisch und besitzt Grundkenntnisse. 11. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Russisch? Elf Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei sprechen russisch, davon besitzen vier Personen Schul- und drei Personen Grundkenntnisse. Zusätzlich gibt es vier Muttersprachler , davon drei mit Kenntnissen in Wort und Schrift und einen mit Kenntnissen in Wort. 12. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Farsi? Eine Person in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei spricht Farsi und besitzt vertiefte Kenntnisse. 13. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Paschtu? Keine Person in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei spricht Paschtu. 14. Wie viele Personen in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei beherrschen auf welchem Sprachniveau Dari? Eine Person in den Staatsschutzabteilungen der niedersächsischen Polizei spricht Dari und besitzt vertiefte Kenntnisse. (Ausgegeben am 27.09.2017) Drucksache 17/8776 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8626 Sprachkompetenzen im Verfassungsschutz und Staatsschutz Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport