Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8781 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8644 - Wie hoch beziffert die Landesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der aus der Planung und dem Bau des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) aus heutiger Sicht entstanden ist? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 27.09.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Der wirtschaftliche Schaden, den Fehler bei der Planung, dem Bau und der verzögerten Fertigstellung des neues Diagnostik- und Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover verursacht haben könnten, war Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen (Antworten siehe Drs. 17/7364, 17/7774, 17/8069, 17/8194, 17/8522 sowie 17/8512). Gemäß Vorlage 340 vom 07.02.2017 des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 22.02.2017 sollen sich die Baukosten für dieses Bauvorhaben nunmehr auf 32,683 Millionen Euro belaufen. Außerdem betrage die Höhe der laufenden bzw. angekündigter Streit- und Klageverfahren 1,499 Millionen Euro. Ursprünglich war ein Fertigstellungstermin für 2013 geplant. Jetzt fasst das Land einen Fertigstellungstermin in 2018 ins Auge. Die Landesregierung hat auf Frage 8 („Wie hoch werden die Mehrkosten aus heutiger Sicht für das neue Gebäude gegenüber der Ursprungsplanung ausfallen?“) in der Drs. 17/7774 geantwortet, dass die Mehrkosten für Bau- und Erschließung aus heutiger Sicht 6,551 Millionen Euro betrügen und darüber hinaus Risiken in Höhe von 1,499 Millionen Euro wegen bereits laufender und angekündigter Streit- und Klageverfahren mit ausführenden Firmen beständen. In der Antwort auf Frage 14 („Welche Betriebskosten sind entstanden und entstehen noch bis zum geplanten Fertigstellungstermin in 2018 in den Laboren, die seit Ende 2013 laut ursprünglicher Planung in das neue Diagnostik- und Laborgebäude umziehen sollen?“) in der Drs. 17/8522 führt die Landesregierung aus, dass in fünf verschiedenen Laboren, deren Leistungen künftig in dem neuen Diagnostik- und Laborgebäude erbracht werden sollen, innerhalb von 48 Monaten (Januar 2014 bis Dezember 2017) folgende Betriebskosten anfallen: Labor Betriebskosten 01/2014 bis 12/2017 in Euro Klinische Chemie im K04 1 421 970,24 Gastroenterologie im K05 248 003,04 Hämatoonkologie in K05 448 522,08 Immunologie in K05 264 193,44 Transfusionsmedizin in K01 1 765 936,32 Summe 4 148 625,12 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8781 2 Die Landesregierung hat auf Frage 1 („Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten für die Labore, die durch das neue Laborgebäude ersetzt werden sollen?“) der Drs. 17/7364 geantwortet, dass die Ermittlung von Verbrauchsmengen und Kosten für einzelnen Bereiche oder Räume nicht möglich sei. Aus der Antwort der Landesregierung auf Frage 7 („Können die alten Labore nach Umzug in das neue Laborgebäude umgehend einer neuen Nutzung zugeführt werden?“) in derselben Drs. 17/7364 geht hervor, dass die Bestandslaborflächen nach Freizug saniert werden sollen, also für die Altnutzung keine weiteren Betriebskosten anfallen. Die Landesregierung hat auf Frage 7 („Wird das Staatliche Baumanagement den im ZDF-Bericht genannten Termin der Inbetriebnahme, nämlich Frühjahr 2018, halten können?“) in der Drs. 17/7774 geantwortet, dass die Baufertigstellung zum Frühjahr 2018 aus heutiger Sicht eingehalten werden könne. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Kann die Antwort der Landesregierung auf Frage 14 („Welche Betriebskosten sind entstanden und entstehen noch bis zum geplanten Fertigstellungstermin in 2018 in den Laboren, die seit Ende 2013 laut ursprünglicher Planung in das neue Diagnostik- und Laborgebäude umziehen sollen?“) in der Drs. 17/8522 auch als (Teil-)Antwort auf Frage 1 („Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten für die Labore, die durch das neue Laborgebäude ersetzt werden sollen?“) in der Drs. 17/7364 herangezogen werden? Nein. 2. Wenn ja, warum hat die Landesregierung auf Frage 1 in der Drs. 17/7364 im Februar 2017 nicht schon dahin gehend geantwortet, dass die jährlichen anfallenden Betriebskosten in den freizuziehenden Laboren transparent geworden wären? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wer trägt die Kostenbelastungen aus den in der Antwort auf Frage 14 in der Drs. 17/8522 genannten zusätzlichen Betriebskosten in Höhe von insgesamt 4,149 Millionen Euro? Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliche Betriebskosten. Nach Angaben der MHH wären diese auch bei einer planmäßigen Inbetriebnahme des Gebäudes in vergleichbarer Höhe entstanden. Die Betriebskosten werden von der MHH getragen. 4. Für den Fall, dass die MHH die zusätzlichen Betriebskosten trägt, wie beurteilt die Landesregierung diese Kostenzuordnung vor dem Hintergrund, dass bisher das Staatliche Baumanagement Niedersachsen für die MHH die Bauherreneigenschaft innehat? Es handelt sich dabei nicht um zusätzliche Betriebskosten, sondern um solche, die durch den bisherigen Betrieb entstanden sind. Diese gehören nicht zu den Kosten der Baumaßnahme. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8781 3 5. Für den Fall, dass die MHH die zusätzlichen Betriebskosten trägt, wie erwirtschaftet die MHH den Betrag von 4,149 Millionen Euro? Nach Angaben der MHH werden die Betriebskosten gemäß der im NHG vorgesehenen Trennungsrechnung jeweils anteilig aus der Landeszuführung für den Bereich Forschung und Lehre und Entgelten der Krankenkassen für die Krankenversorgung finanziert. 6. In welchem Umfang sind die zusätzlichen Betriebskosten in Höhe von 4,149 Millionen Euro den bisher genannten Mehrkosten für Bau- und Erschließung in Höhe von 6,551 Millionen Euro hinzuzurechnen, wenn der Gesamtbetrag der Mehrkosten aufgrund der Fehlplanungen und verzögerten Fertigstellung des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes ermittelt werden soll? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Zu welchem Zeitpunkt (bitte den Monat angeben) wird das neue Diagnostik- und Laborgebäude an der MHH aus heutiger Sicht fertiggestellt? Die Inbetriebnahme des Gebäudes ist für Mai 2018 vorgesehen. 8. In welcher Phase der juristischen Auseinandersetzung (Vergleich, Klageverfahren, Prozess , Urteil etc.) befinden sich die in der Vorlage 340 vom 07.02.2017 genannten Streitund Klageverfahren in Höhe von 1,499 Millionen Euro? Zwei Streitfälle sind abgeschlossen. Der Streitwert der offenen Fälle hat sich damit auf rund 1,3 Millionen Euro verringert. Für zwei Streitfälle liegen die Stellungnahmen der OFD dem Gericht vor. In vier weiteren Fällen läuft das 18.2-Verfahren (gemäß § 18 VOB/B soll der Auftragnehmer bei Meinungsverschiedenheiten zunächst die der Auftrag gebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle anrufen, hier die Oberfinanzdirektion Niedersachsen). 9. Für den Fall, dass die volle Streitsumme aus dem Klageverfahren fällig wird, sind dann die Mehrkosten für das neue Diagnostik- und Laborgebäude auf insgesamt 12,199 Millionen Euro zu beziffern (6,551 Millionen Euro bisher genannte Mehrkosten zuzüglich 4,149 Millionen Euro zusätzliche Betriebskosten in frei zu ziehenden Laboren zuzüglich 1,499 Millionen Euro potenzielle Kosten aus Klageverfahren)? Nein. 10. Welche Maßnahmen im Bereich Projektmanagement, Veränderung von Zuständigkeiten etc. hat die MHH bisher ergriffen, um künftig Planungsfehler und Bauzeitenüberschreitungen bei Bauvorhaben an der MHH zu verhindern oder zu minimieren? Für die laufende Baumaßnahme Neubau Diagnostik- und Laborgebäude wurden durch das MF und MWK zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Projektaufsicht wie die Einrichtung einer Qualitätssicherung ergriffen. 11. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um künftig absehbare Mehrkosten , Bauverzögerungen, Qualitätsmängel etc. bei Bauvorhaben in der Hochschulmedizin eher transparent zu machen? Das Verfahren hierzu befindet sich in der Abstimmung. Auf die Antworten zu der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/8645 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8781 4 12. Inwieweit unterscheiden sich die von der Landesregierung gegebenenfalls ins Auge gefassten Maßnahmen bei den Standorten der Hochschulmedizin in Göttingen, Hannover und Oldenburg? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verweisen. Das Verfahren wird für die Sanierung der Krankenversorgung an den Standorten Göttingen und Hannover abgestimmt. (Ausgegeben am 28.09.2017) Drucksache 17/8781 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8644 Wie hoch beziffert die Landesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der aus der Planung und dem Bau des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) aus heutiger Sicht entstanden ist? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur