Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8643 - Wie ist die Bilanz der Sonderkommissionen zu Straftaten mit Flüchtlingsbezug? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Thomas Adasch und Angelika Jahns (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Im August 2015 wurde auf Initiative des Chefs der Braunschweiger Kriminalpolizei, Ulf Küch, die „SOKO Asyl“ gegründet. Diese SOKO wurde noch im Gründungsmonat offiziell umbenannt in die „SOKO ZERM“ für zentrale Ermittlungen. Später wurden nach dem Vorbild der „SOKO ZERM“ aus Braunschweig auch in den anderen Polizeidirektionen mit Standorten der Landesaufnahmebehörde Sonderkommisionen für Ermittlungen zu Straftaten mit Flüchtlingsbezug gegründet. Eine statistische Aufstellung über die Ergebnisse dieser Sonderkommissionen liegt bislang nicht vor. Ulf Küch veröffentlichte aber im Frühjahr des Jahres 2016 unter dem Namen „SOKO Asyl“ ein Buch über die Hintergründe sogenannter Flüchtlingskriminalität. In diesem Buch schreibt er: „Was uns in unserer Arbeit als Kriminalbeamte seit Beginn des Jahres 2015 ebenfalls auffiel, das war eben der massive Anstieg der Straftaten. (…) Was in der Stadt dabei besonders auffiel, war die enorme Zunahme von Ladendiebstählen - vor allem auch die Diebstähle hochpreisiger Waren. Was ebenfalls massiv auftrat, waren sogenannte ‚Antanzversuche‘, über die nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln ja auch bundesweit berichtet wurde. (…) Natürlich gab es klare politische Vorgaben, wie mit Straftätern umzugehen war, die man insgesamt als ‚Nichtdeutsch‘ bezeichnet. Man wollte vermeiden, dass hier eine Stigmatisierung seitens der Polizei und nachfolgend der Medien und dann der Bevölkerung eintrat. Man hat das aber so abschließend durchgeführt, dass überhaupt nichts mehr nach draußen gedrungen ist.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. An welchen Standorten wurden wann Sonderkommissionen zu Ermittlungen von Delikten oder Straftaten mit Flüchtlingsbezug mit wie viel Personal gegründet? In der Polizeidirektion Braunschweig wurde mit Wirkung vom 03.08.2015 im Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Braunschweig die Sonderkommission „Asyl“ eingerichtet. Am 08.09.2015 erfolgte eine Umbenennung in „SoKo ZERM“ (Sonderkommission Zentrale Ermittlungen Migration). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 2 Mit Erlass des MI vom 20.01.2016 wurden die Polizeidirektionen Göttingen, Osnabrück und Oldenburg gebeten, äquivalente Ermittlungsstrukturen einzurichten, da sich in deren Zuständigkeitsbereichen ebenfalls Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen befanden. Darüber hinaus war es den niedersächsischen Polizeidirektionen freigestellt, bei Bedarf auch an weiteren Standorten mit Flüchtlingsbezug entsprechende Ermittlungsstrukturen zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Einrichtung der „Aufnahmeeinrichtung in Form eines Ankunftszentrums“ am Standort Fallingbostel-Oerbke am 05.10.2016 kam es insoweit auch im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg zur Einrichtung einer SoKo ZERM. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss im Sinne der Fragestellung: Zeitpunkt der Einrichtung Personal zum Zeitpunkt der Einrichtung Polizeidirektion Braunschweig 03.08.2015 13 Polizeidirektion Göttingen 21.01.2016 4 Polizeidirektion Lüneburg 04.10.2016 5 Polizeidirektion Oldenburg 22.02.2016 5 Polizeidirektion Osnabrück 01.02.2016 2 Polizeidirektion Osnabrück Standort Bramsche 01.02.2016 4 Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. 2. Wie viele Sonderkommissionen für Ermittlungen mit Bezug zu Flüchtlingen bestehen gegenwärtig an welchen Standorten und mit wie vielen Mitarbeitern? Die Anzahl der gegenwärtig im Sinne der Anfrage eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Personal zum gegenwärtigen Zeitpunkt Polizeidirektion Braunschweig 10 Polizeidirektion Göttingen 3 Polizeidirektion Lüneburg 5 Polizeidirektion Oldenburg 5 Polizeidirektion Osnabrück 2 Polizeidirektion Osnabrück Standort Bramsche 3 Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren haben die einzelnen Sonderkommissionen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bislang geführt? Für die SoKo ZERM in den Polizeidirektionen Göttingen, Oldenburg und Osnabrück ist eine automatisierte Selektion der dort bearbeiteten Ermittlungsverfahren nicht möglich; die dortigen Ermittlungsvorgänge können in Ermangelung sogenannter individueller Dienststellenschlüssel nicht trennscharf von den Ermittlungsvorgängen benachbarter Arbeitsbereiche derselben Dienststelle unterschieden werden. Zwar besteht auch für die SoKo ZERM in Lüneburg kein individueller Dienststellenschlüssel, gleichwohl kann dort eine exakte automatisierte Recherche durchgeführt werden, da die übrigen involvierten Dienststellenbereiche keine Ermittlungsverfahren bearbeiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 3 Um die Frage vollumfänglich beantworten zu können, müssten seitens der Polizei sämtliche Verfahren der jeweiligen Dienststellen händisch überprüft und ausgewertet werden. Die zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung sämtlicher Verfahren hätte zur Folge, dass die Kernaufgaben der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die zügige und nachhaltige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, litte. Eine solche Auswertung übersteigt daher das zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Zumutbare und Leistbare. Insofern sind valide Angaben ausschließlich zu den Ermittlungsverfahren der SoKo ZERM in den Polizeidirektionen Braunschweig und Lüneburg möglich. Sie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen; für das laufende Kalenderjahr wurde das erste Halbjahr (30.06.) als Bezugszeitraum festgelegt. 2015 2016 1. HJ 2017 Polizeidirektion Braunschweig 1 437 1 402 491 Polizeidirektion Lüneburg - 848 636 Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. 4. In wie vielen Fällen führten die Sonderkommisionen dabei Ermittlungen wegen Ladendiebstahl , Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten, Betrug, sexueller Straftaten, Raub und räuberischer Erpressung durch? Valide Angaben im Sinne der Fragestellung sind ausschließlich zu den Ermittlungsverfahren der SoKo ZERM in den Polizeidirektionen Braunschweig und Lüneburg möglich. Sie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen; für das laufende Kalenderjahr wurde das erste Halbjahr (30.06.) als Bezugszeitraum festgelegt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Delikt Polizeidirektion Braunschweig Polizeidirektion Lüneburg Ladendiebstahl 1 138 55 Körperverletzungsdelikte 372 54 Tötungsdelikte 2 0 Betrug 912 955 Sexualstraftaten 17 2 Raub/räuberische Erpressung 53 4 Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. 5. Wie hoch sind die Aufklärungsquoten der einzelnen Sonderkommissionen? Valide Angaben im Sinne der Fragestellung sind ausschließlich zu den SoKo ZERM in den Polizeidirektionen Braunschweig und Lüneburg möglich. Sie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ; für das laufende Kalenderjahr wurde das erste Halbjahr (30.06.) als Bezugszeitraum festgelegt . Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Aufklärungsquote Polizeidirektion Braunschweig 91,89 % Polizeidirektion Lüneburg 97,06 % Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 4 6. In wie vielen Fällen führten die Ermittlungen der Sonderkommissionen später jeweils zu Verurteilungen? Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften wird erst seit März 2016 statistisch erfasst, ob einem Ermittlungsverfahren der Verdacht einer Straftat durch oder gegen einen Flüchtling zugrunde liegt. Seit diesem Zeitpunkt sind 2 531 Verfahren mit der Verurteilung eines Flüchtlings durch Urteil oder Strafbefehl abgeschlossen worden. Ob in diesen Fällen eine Sonderkommission an den Ermittlungen beteiligt war, könnte nur durch eine händische Einzelauswertung aller Verfahren ermittelt werden. Dies ist mit vertretbarem Aufwand in der im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 7. In wie vielen Fällen wurden von den Sonderkommissionen Mehrfachidentitäten aufgedeckt und welche Folgen hatte dies? Die kriminalistische Bedeutung von Mehrfachidentitäten erstreckt sich über sämtliche Phänomene der allgemeinen, der organisierten und der politischen Kriminalität hinweg. Die Nutzung mehrerer Identitäten im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten wird in der polizeilichen Statistik nicht gesondert erfasst und kann somit auch nicht automatisiert recherchiert werden. Um die Frage beantworten zu können, müssten seitens der Polizei alle Verfahren auf mögliche Aliaspersonalien händisch überprüft und ausgewertet werden. Die zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung aller Verfahren hätte zur Folge, dass die Kernaufgaben der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die zügige und nachhaltige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, litte. Eine solche Auswertung übersteigt daher das zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Zumutbare und Leistbare. 8. Wie hat sich die Nutzung der sogenannten beschleunigten Verfahren durch die Justiz und Polizei an den einzelnen Standorten der Sonderkommissionen und aus anderen Orten entwickelt (bitte pro Jahr seit 2013 angeben)? Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften wird erst seit März 2016 statistisch erfasst, ob einem Ermittlungsverfahren der Verdacht einer Straftat durch oder gegen einen Flüchtling zugrunde liegt. Eine zur Beantwortung der Frage für den Zeitraum von 2013 bis Februar 2016 notwendige Datengewinnung würde eine händische Einzelauswertung aller mit einer Antragsschrift im beschleunigten Verfahren abgeschlossenen Ermittlungsverfahren erforderlich machen, womit ein Aufwand verbunden wäre, der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung nicht geleistet werden kann. Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind im Zeitraum März bis Jahresende 2016 116 sowie im Jahr 2017 bisher 57 Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere Flüchtlinge mit einer Antragsschrift im beschleunigten Verfahren abgeschlossen worden. Ob in diesen Fällen eine Sonderkommission an den Ermittlungen beteiligt war, könnte nur durch eine händische Einzelauswertung aller Verfahren ermittelt werden. Dies ist mit vertretbarem Aufwand in der im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Eine statistische Erfassung beschleunigter Verfahren erfolgt bei der Landespolizei Niedersachsen nicht, zum Teil liegen allerdings folgende individuelle Erfassungen vor: Nutzung beschleunigter Verfahren Polizeidirektion Braunschweig Vor Einrichtung der SoKo ZERM sehr wenige Verfahren. Seit Einrichtung der SoKo ZERM wurden 47 Hauptverhandlungshaftbefehle erlassen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 5 Nutzung beschleunigter Verfahren Polizeidirektion Lüneburg Im Bereich der SoKo ZERM mehrfach angeregt, jedoch nicht durchgeführt. Im Bereich der Polizeiinspektion Heidekreis werden vermehrt beschleunigte Verfahren durchgeführt. Polizeidirektion Oldenburg In vier Fällen durch die SoKo ZERM angeregt, in zwei Fällen durchgeführt. Polizeidirektion Osnabrück 2015: 67 2016: 72 2017: 13 (Stand: 10.08.2017) 9. Wie viele als Asylbewerber nach Niedersachsen gekommene Personen sind gegenwärtig zur Fahndung ausgeschrieben? Nach Auskunft des Landeskriminalamts Niedersachsen waren zum 31.08.2017 insgesamt 5 512 Asylbewerber zur Aufenthaltsermittlung in Niedersachsen ausgeschrieben. Zielrichtung dieser Ausschreibung ist es, den Aufenthalt dieser Personen (im laufenden Asylverfahren) zu ermitteln, da der aktuelle Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Darüber hinaus waren 4 897 Ausländer, deren ausländerrechtliche Verfahren mit einem Bescheid, Beschluss oder Urteil abgeschlossen wurden, zur Fahndung ausgeschrieben, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten zu können. Es ist allerdings nicht möglich, den Anteil derjenigen Personen zu selektieren, die zuvor ein Asylverfahren durchlaufen haben. Ebenso kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob und wie viele Asylbewerber strafrechtlich zur Fahndung ausgeschrieben worden sind. 10. Wie viele in den letzten drei Jahren als Asylbewerber nach Niedersachsen gekommene Personen befinden sich gegenwärtig im Justizvollzug oder Maßregelvollzug? Die Merkmale „Asylbewerber“ und „anerkannte Asylbewerber“ werden im niedersächsischen Justizvollzug nicht statistisch erfasst. Die Anzahl dieser Personen könnte nur durch eine händische Auswertung aller Gefangenenpersonalakten ermittelt werden. Angesichts der Vielzahl der inhaftierten Personen wäre dies mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. In den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen befinden sich gegenwärtig 20 Patienten mit dem Status eines Asylbewerbers, die mutmaßlich in den letzten drei Jahren nach Deutschland eingereist sind. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreise nach Deutschland liegen in der Regel nur die diesbezüglichen Angaben der Asylbewerber selbst vor, die häufig bewusst unklare Aussagen hierzu machen. 11. Wie viele straffällig gewordene Personen sind gegenwärtig aus Niedersachsen ausreisepflichtig ? Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten aus dem AZR und stellt den Ländern Auswertungen zur Verfügung. Zum Stichtag 30.06.2017 lebten in Niedersachsen insgesamt 20 538 ausreisepflichtige Personen, dabei war bei 15 596 Personen der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt (Duldung). In der Statistik wird nicht abgebildet, wie viele der ausreisepflichtigen Personen straffällig geworden sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 6 12. Wie viele straffällig gewordene Ausländer wurden seit dem Jahr 2013 jährlich aus Niedersachsen abschoben? Das Merkmal „Rückzuführender rechtskräftig verurteilt“, also Personen mit Eintrag im Bundeszentralregister (BZR), wird erst seit dem 01.01.2015 statistisch erfasst, soweit diese Tatsache im Rahmen der Rückführung bekannt wird. Aus den vorliegenden Erhebungen ab 2015 ergibt sich, dass im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.08.2017 insgesamt 394 Personen abgeschoben wurden, die mit dem o. g. Merkmal erfasst worden sind. Diese verteilen sich auf die Kalenderjahre wie folgt: 2015: 102 Personen, 2016: 107 Personen, 2017: 185 Personen (Stand: 31.08.2017). 13. Was sind die Hauptherkunftsländer der Tatverdächtigen der unterschiedlichen Sonderkommissionen ? Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Hauptherkunftsländer beruhen zum Teil auf Angaben der tatverdächtigen Personen, da mitunter keine Ausweispapiere vorlagen. Hauptherkunftsländer der Tatverdächtigen Polizeidirektion Braunschweig Algerien, Sudan, Marokko, Georgien, Montenegro, Serbien Polizeidirektion Göttingen Syrien, Irak, Libanon, Georgien, Algerien, Sudan, Afghanistan, Libyen Polizeidirektion Lüneburg Algerien, Tunesien, Marokko, Sudan, Somalia, Afghanistan, Irak, Syrien, Georgien Polizeidirektion Oldenburg Algerien, Albanien, Afghanistan Polizeidirektion Osnabrück Albanien, Syrien, Marokko Polizeidirektion Osnabrück Standort Bramsche Sudan, Marokko, Albanien Eine entsprechende Ermittlungsstruktur wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingerichtet. 14. Inwieweit sind andere Flüchtlinge Opfer von straffällig gewordenen Asylbewerbern geworden ? Durch das Landeskriminalamt Niedersachsen wurden mittels NIVADIS-Auswertung in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 6 322 Straftaten recherchiert, in denen Zuwanderer gegen Zuwanderer straffällig geworden sind. Es handelt sich hierbei um Straftaten, bei denen der im November 2015 eingeführte „Auswertungsmerker gegen, durch und durch/gegen Flüchtlinge“ gesetzt wurde. Die Datenerhebung beginnt erst ab dem 01.01.2016, da im vierten Quartal 2015 eine valide Datenerhebung noch nicht möglich gewesen ist. Die 6 322 Straftaten verteilen sich zum größten Teil auf 5 085 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie 490 Diebstahlsdelikte. Die Validität einer solchen Analyse unterliegt prozessimmanenten Einschränkungen: Grundsätzlich dient eine NIVADIS-Auswertung der Schaffung einer Datengrundlage für operative Maßnahmen der Polizei. So sollen beispielsweise neue Kriminalitätsphänomene unmittelbar erkannt, neue Brennpunkte der Kriminalität lokalisiert oder ermittelten Tatverdächtigen weitere Delikte zugeordnet werden . Hierbei wird zugunsten der für diese operativen Zwecke erforderlichen Schnelligkeit in Kauf genommen, dass sich die Daten im Rahmen noch laufender polizeilicher Ermittlungsverfahren regelmäßig ändern, beispielsweise, weil sich herausstellt, dass ein Handy nicht gestohlen, sondern Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8785 7 nur verlegt wurde, oder weil Straftaten erst Tage oder Wochen nach der Tatzeit angezeigt werden. Aus diesem Grunde sind diese Daten grundsätzlich nur für den internen Gebrauch bestimmt. 15. Gibt es bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften besondere Ansprechpartner für die jeweiligen Sonderkommissionen zur Ermittlung von Kriminalität mit Flüchtlingsbezug ? Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gibt es eine besondere Ansprechpartnerin für die bei der Polizeiinspektion Oldenburg eingerichtete Sonderkommission. Bei den übrigen Staatsanwaltschaften bestehen solche besonderen Ansprechpartner unterhalb der Leitungsebene nicht. Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist eine besondere Ansprechpartnerin anlassbezogen zur Erarbeitung einer besonderen Ermittlungskonzeption zur Aufklärung von Fällen des Sozialleistungsbetrugs benannt worden. (Ausgegeben am 28.09.2017) Drucksache 17/8785 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8643 Wie ist die Bilanz der Sonderkommissionen zu Straftaten mit Flüchtlingsbezug? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Thomas Adasch und Angelika Jahns (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport