Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8788 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8661 - Wie viele Verfahren wurden nach Anzeigen von PETA eingestellt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 27.09.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Mitte August ein Ermittlungsverfahren gegen den Zoo Hannover wegen der mutmaßlichen Misshandlung von Elefanten eingestellt, das auf einer Anzeige der Tierrechtsorganisation PETA beruhte. Immer wieder erscheinen Presseberichte über Anzeigen von PETA, die oftmals eingestellt werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aktenordnung sieht vor, Ermittlungsverfahren unter dem Namen des Beschuldigten im Js-Register einzutragen. Grundsätzlich wird der Anzeigenerstatter dabei systemisch nur erfasst, wenn dieser auch Verletzter des angezeigten strafbaren Verhaltens im Sinne der §§ 171, 172 StPO sein kann. Bis ein Beschuldigter ermittelt werden kann, sogenanntes Unbekannt-Verfahren, wird das Verfahren unter dem Namen des Anzeigenerstatters im UJS-Register eingetragen. Zu berücksichtigen ist, dass der Verein „People fort the Ethical Treatment of Animals“, kurz PETA, regelmäßig nicht Geschädigter des beanzeigten Verhaltens ist. Vor diesem Hintergrund war es dem Zentralen IT-Betrieb Niedersachsen nicht möglich, eine abschließende Gesamtzahl an Verfahren zu ermitteln, in denen PETA als Anzeigenerstatter auftrat. Für eine umfassende Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hätte es vielmehr einer händischen Auswertung der in den letzten fünf Jahren von den niedersächsischen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren bedurft. Dies wären allein 2 600 Verfahren, in denen niedersachenweit wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder wegen Verstoßes gegen die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ermittelt wurde, betroffen. Da aber nicht feststeht , das PETA lediglich solche Verstöße angezeigt hat, wären auch weitere Ermittlungsverfahren, etwa wegen Sachbeschädigung, einzubeziehen, sodass eine noch weitaus höhere Anzahl an Verfahren händisch zu sichten wäre. Eine solche händische Auswertung kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit und angesichts der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften, deren Kernaufgabe die zügige und nachhaltige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung nicht geleistet werden. Die nachfolgend aufgeführten Zahlen sind daher solche, in denen PETA in der staatsanwaltlichen Vorgangsverwaltung websta erfasst worden sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8788 2 1. Wie viele Anzeigen hat PETA in den vergangenen fünf Jahren in Niedersachsen gestellt ? Es konnten insgesamt 29 Verfahren dem Anzeigenerstatter „PETA“ in den Jahren 2012 bis 2017 zugeordnet werden. Aufgrund dieser Anzeigen wurden Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 53 Beschuldigte geführt. 2. Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt? Von den ermittelten 29 Verfahren (gegen 53 Beschuldigte) wurden die Verfahren gegen 20 Beschuldigte gemäß § 170 Abs. 2 StPO und gegen weitere 22 Beschuldigte gemäß § 153 a StPO endgültig eingestellt, nachdem die Beschuldigten die ihnen erteilten Auflagen oder Weisungen erfüllt hatten. Bei drei Beschuldigten wurde das Verfahren an den jeweils zuständigen Landkreis zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben. Zwei weitere Beschuldigte wurden zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. In vier Fällen wurde das Verfahren gegen Unbekannt geführt, wobei ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Verfahren gegen weitere zwei Beschuldigte wurden an Staatsanwaltschaften außerhalb Niedersachsens abgegeben, sodass zu diesen Verfahrensausgängen keine Angaben gemacht werden können. 3. Bei wie vielen Verfahren nach Anzeigen von PETA wurde der Beschuldigte freigesprochen ? Dem vorliegenden Zahlenmaterial kann kein Fall entnommen werden, in dem die Ermittlungen zu einer Anklage oder dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls führten, im weiteren Verlauf des Strafverfahrens jedoch ein Freispruch erfolgt wäre. 4. Wie viele Stunden waren niedersächsische Polizisten und Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr mit der Bearbeitung von Anzeigen von PETA beschäftigt? In den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden werden keine Aufzeichnungen zur Erfassung der Bearbeitungszeit einzelner Verfahren geführt. (Ausgegeben am 29.09.2017) Drucksache 17/8788 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8661 Wie viele Verfahren wurden nach Anzeigen von PETA eingestellt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums