Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8789 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8620 - Wann ist mit Planfeststellungen und Baurecht bei A 39 und A 20 genau zu rechnen? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 28.09.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/8479) ist in Bezug auf die heute erwarteten Planfeststellungsbeschlüsse und das Baurecht bei den Autobahnen A 20 und A 39 mit den Ausführungen in den Vorbemerkungen und der Einschränkung „grundsätzlich“ auf die dem Landtag bisher mitgeteilten Zeitpläne (Drucksachen 17/5210, Frage 13, und 17/5030, Frage 55) nicht ausreichend. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorbereitung der Planfeststellung durch den Träger der Straßenbaulast bzw. die für ihn tätige Behörde besteht formal in der Ausarbeitung des Plans. Welche Anforderungen dabei an die planende Stelle gestellt werden, ergibt sich aus einem ganzen Katalog von Entscheidungen, die im Planfeststellungsbeschluss getroffen werden müssen, und den damit verbundenen Rechtswirkungen für die Beteiligten. Die Anforderungen dabei sind hoch. Deshalb liegt es im Interesse des Baulastträgers , ihnen gewissenhaft nachzukommen, um Widerstände gegen das Vorhaben soweit wie möglich schon bei der Vorbereitung auszuräumen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der Drucksache 17/8609 verwiesen. 1. Wann ist mit den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen (Ende Phase 3 „Genehmigungsplanung “) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg zu rechnen (bitte getrennt nach Planungsabschnitten aufführen)? Nach heute bekanntem Planungsstand könnte der jeweilige Abschluss der Planfeststellungsverfahren wie folgt erwartet werden: Abschnitt 1: 2019, Abschnitt 2: 2020, Abschnitt 3. 2023, Abschnitt 4: 2022, Abschnitt 5: 2022, Abschnitt 6: 2019, Abschnitt 7: 2017. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8789 2 2. Wann ist mit dem jeweils ersten „Spatenstich“ (Phase 4 „Ausführungsplanung und Baubeginn“) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg voraussichtlich zu rechnen (bitte getrennt nach Planungsabschnitten aufführen)? Nach derzeitiger Disposition ist in den Abschnitten der A 39 voraussichtlich mit folgenden Terminen für den ersten „Spatenstich“ zu rechnen: Abschnitt 1: 2020, Abschnitt 2: 2021, Abschnitt 3. 2024, Abschnitt 4: 2023, Abschnitt 5: 2023, Abschnitt 6: 2020, Abschnitt 7: 2018/2019. 3. Falls es Änderungen zur Antwort in der Drucksache 17/5030 gibt, worin sind diese begründet ? Die in der Drucksache 17/5030 genannten Angaben stammen aus dem Januar 2016. Demgegenüber sind für die Änderungen im Wesentlichen folgende Gründe zu nennen: Abschnitt 1: Es ergab sich ein großer Abstimmungsbedarf zum erforderlichen Querschnitt. Darüber hinaus waren die neuen Verkehrszahlen aus der Strukturprognose des Bundes für 2030 einzuarbeiten. Abschnitt 2: Zur Vermeidung einer Existenzgefährdung waren die Untersuchungen zum Endpunkt am südlichen Abschnitt und im Bereich des Übergangs zum 3. Abschnitt zu überarbeiten . Darüber hinaus waren die neuen Verkehrszahlen aus der Strukturprognose des Bundes für 2030 einzuarbeiten. Abschnitt 3. Die FFH-Problematik erfordert eine vertiefte Bearbeitung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Abschnitt 2 verwiesen. Abschnitt 5: Die naturschutzfachlichen Unterlagen sind aufgrund des neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes anzupassen. Abschnitt 6: Das Genehmigungsverfahren für den sogenannten Gesehen-Vermerk des Bundes hat einen längeren Zeitraum als geplant eingenommen. Darüber hinaus waren die neuen Verkehrszahlen aus der Strukturprognose des Bundes für 2030 einzuarbeiten. 4. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, damit die jeweiligen Planungsprozesse und der Baubeginn signifikant beschleunigt werden? Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat planerisch bereits alle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen. 5. Wann ist mit den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen (Ende Phase 3 „Genehmigungsplanung “) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen zu rechnen (bitte getrennt nach Planungsabschnitten aufführen)? Nach heute bekanntem Planungsstand könnte mit dem jeweiligen Abschluss der Planfeststellungsverfahren wie folgt gerechnet werden: Abschnitt 1: 2018, Abschnitt 2: 2019 , Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8789 3 Abschnitt 3. 2019, Abschnitt 4: 2024, Abschnitt 5: 2023, Abschnitt 6: 2019, Abschnitt 7: 2021. 6. Wann ist mit dem jeweils ersten „Spatenstich“ (Phase 4 „Ausführungsplanung und Baubeginn“) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen voraussichtlich zu rechnen (bitte getrennt nach Planungsabschnitten aufführen)? Nach derzeitiger Disposition ist in den Abschnitten der A 20 voraussichtlich mit folgenden Terminen für den ersten „Spatenstich“ zu rechnen: Abschnitt 1: 2018, Abschnitt 2: 2021, Abschnitt 3. 2024, Abschnitt 4: 2026, Abschnitt 5: 2025, Abschnitt 6: 2020, Abschnitt 7: 2022. 7. Falls es Änderungen zur Antwort in Drucksache 17/5210 gibt, worin sind diese begründet ? Die in der Drucksache 17/5210 genannten Angaben stammen aus dem Februar 2016. Demgegenüber sind für die Änderungen im Wesentlichen folgende Gründe zu nennen. Abschnitt 1: Im Planfeststellungsverfahren ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung u. a. durch die Erstellung einer Fachbeitrages nach der Wasser-Rahmenrichtlinie notwendig geworden. Abschnitte 2/3: Die naturschutzfachlichen Unterlagen waren/sind aufgrund des neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes anzupassen. Abschnitt 6: Das naturschutzfachliche Konzept musste wegen diverser existenzgefährdeter Landwirte angepasst werden. 8. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, damit die jeweiligen Planungsprozesse und der Baubeginn signifikant beschleunigt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Ausgegeben am 29.09.2017) Drucksache 17/8789 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8620 Wann ist mit Planfeststellungen und Baurecht bei A 39 und A 20 genau zu rechnen? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr