Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8634 - Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 7) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 05.10.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2013 bis 2018 steht: „Die rot-grüne Koalition will Niedersachsens Spitzenplatz als Agrarland Nr. 1 im Bund sichern, die niedersächsische Ernährungs- und Agrarwirtschaft verbraucher- und umweltgerecht dafür neu aufstellen und damit wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gestalten“ (Seite 72). Später folgt der Satz: „Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens wird die rot-grüne Koalition gezielt die rund 40 000 bäuerlichen Familienbetriebe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“ (Seite 73). Im NDR-Interview vom 26.03.2013 (19:30 Uhr, „Hallo Niedersachsen“) teilt Landwirtschaftsminister Meyer mit, dass künftige Auflagen für landwirtschaftliche Unternehmen nach der Regel „große Betriebe - große Auflagen, kleine Betriebe - kleine Auflagen“ aufgestellt werden sollen. Die betroffenen Landwirte fordern eine Abschlussbilanz der rot-grünen Koalition hinsichtlich ihrer Politik für den ländlichen Raum und die Ernährungswirtschaft. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen ist noch stärker denn je das Agrarland Nummer 1 in Deutschland. Sowohl in der konventionellen wie ökologischen Landwirtschaft wurde die Nachhaltigkeit weiter gestärkt. So wurde der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung mehr als halbiert und der Nährstoffüberschuss ebenfalls. Der Tierschutzplan wurde gemeinsam u. a. mit den Landwirten umgesetzt. Das Schnabelkürzen bei Millionen Legehennen wurde beendet. Ein Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen wurde verbindlich im Tierschutzrecht des Bundes verankert. Mit der von Niedersachsen durchgesetzten Prämie für die ersten Hektare wurden insbesondere kleine und mittlere Betriebe gestärkt und der Strukturwandel verlangsamt. Bei der Legehennenhaltung stieg die Zahl der bäuerlichen Betriebe, und deren Durchschnittsgröße wurde sogar kleiner. Ebenso beim Ökologischen Landbau, wo ein Aufholprozess einsetzte. Beim landwirtschaftlichen Produktionswert und den Ver- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 2 kaufserlösen überflügelt Niedersachsen stärker denn je alle anderen Bundesländer. Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen, das sind nach über vier Jahren erfolgreicher Agrarpolitik: – mehr Vielfalt auf den Höfen und in der Agrarlandschaft, – ein besserer Schutz von Umwelt, Tieren und Verbrauchern, – rund 130 000 Arbeitskräfte, knapp 12 Milliarden Euro Produktionswert in der Landwirtschaft und – rund 70 000 Beschäftigte und rund 33 Milliarden Euro Umsatz in der Ernährungswirtschaft. In dem gesamten Bereich Agribusiness - also mit den Beschäftigten bei Saatgutherstellern, bei Landtechnikunternehmen, in der Futtermittelwirtschaft und im Agrarhandel - sind aktuell 390 000 Menschen im sogenannten Cluster Agribusiness beschäftigt. Das sind 10 % aller Erwerbstätigen in unserem Bundesland. Dies bedeutet Arbeit, Einkommen und Lebensinhalt für viele Menschen, die in Niedersachsen leben. Betrachten wir die wirtschaftlichen Ergebnisse, so hat sich die Agrarwirtschaft in den vergangenen Jahren durch besondere Stabilität ausgezeichnet. Das Preistal im Milchsektor hätte jedoch besser überwunden werden können, wenn frühzeitig, wie von Niedersachsen gewollt, effektive Milchmengenbegrenzungen umgesetzt worden wären. In Niedersachsen gaben weniger Betriebe als im Bundesschnitt auf und es machten mehr Betriebe bei der Mengenreduzierung mit als im Bundesschnitt. Die Gewinnprognose bei den Milchviehbetrieben für das Wirtschaftsjahr (2016/2017) ist mit unter 60 000 Euro zwar besser als im Vorjahr, aber keinesfalls ausreichend . Ziel dieser Landesregierung ist es, die nachhaltige Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Standorts zu erhalten und weiterzuentwickeln - zum Wohle des Landes und seiner Menschen. Dabei setzt die Landesregierung nicht einseitig auf Produktionswachstum und Kostenführerschaft - viel wichtiger sind Wertschöpfung, Tierschutz, Umweltschutz, Qualität und gute Arbeit, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Diese Landesregierung hat eine Reihe von Herausforderungen gelöst und Ziele erfolgreich umgesetzt: – Defizite im Tierschutz wurden beseitigt und bestimmte Fördermaßnahmen für mehr Tierwohl erstmals etabliert, – ein Erfassungs- und Meldesystem für Nährstoffströme in der Landwirtschaft wurde umgesetzt, – inakzeptable Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen wurden bekämpft, – Abluftreinigungen für große Tierhaltungsanlagen wurden zur Pflicht gemacht, – der wirtschaftliche und gesundheitliche Verbraucherschutz wurde gebündelt und die Überwachung zum Schutz der Branche vor Skandalen wurde finanziell und personell deutlich gestärkt – zahlreiche Fördermaßnahmen zum Schutz der Umwelt, der Bienen und für mehr Artenvielfalt in der Kulturlandschaft wurden umgesetzt. – Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist von 1 392 im Jahr 2013 auf 1 650 in 2016 angestiegen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entwickeln ein Bewusstsein für den Wert unserer natürlichen Umwelt und für gute Ernährung. Essen ist für die Menschen mehr als „Sattwerden“ - sie wollen mit gutem Gewissen genießen. Mit der Neuausrichtung der niedersächsischen Agrarpolitik hat diese Landesregierung vielen Menschen mehr Freude und Sicherheit bei der Ernährung gegeben. Die sanfte Agrarwende ist damit ein unverzichtbares Erfolgsmodell für den zukunftsfähigen Umbau der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen. 1. Wird seitens der Landesregierung ein Ansatz unterstützt, der für eine „Gewinnglättung“ der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eintritt, und welche Initiativen wurden diesbezüglich ergriffen? Auf der Agrarministerkonferenz 2016 wurde im Rahmen des Milchpakets mit Zustimmung Niedersachsens „die Ausdehnung der steuerlichen Gewinnglättung von derzeit zwei Jahre auf vier Jahre“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 3 gefordert. Leider wurde der Beschluss etwa zur Mengenregulierung bei Milch und auch zu den Liquiditätshilfen von der CDU-geführten Bundesregierung nicht umgesetzt. Mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 20.12.2016 (BGBl I S. 3045) wurde eine steuerabschnittsübergreifende Tarifglättungsregelung in das Einkommensteuerrecht aufgenommen, die ausschließlich Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft betrifft (§§ 32 c, 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Gewinnglättung erfolgt ohne Antrag des Steuerpflichtigen von Amts wegen für einen jeweils drei Jahre umfassenden Zeitraum, rückwirkend beginnend ab 2014, und ist bis 2022 befristet. Die Agrarministerkonferenz hatte hingegen vier Jahre gefordert. Hinsichtlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im dreijährigen Referenzzeitraum soll neben der zutreffenden Abschnittsbesteuerung in einer fiktiven Steuerberechnung mit den gedrittelten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der entsprechende jährliche auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfallende Steuerbetrag ermittelt werden. Ist die Summe dieser fiktiven Steuer für den jeweiligen Dreijahreszeitraum geringer als die Summe der im Dreijahreszeitraum tatsächlich zu zahlenden Steuer, erhält der Steuerpflichtige den Unterschiedsbetrag als Steuerermäßigung bzw. Steueranrechnung. Ist die Summe der fiktiven Steuer höher, muss der Steuerpflichtige eine Nachzahlung leisten. Die o. g. Vorschriften dürfen nach Artikel 5 des Gesetzes erst zur Anwendung kommen, wenn die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass die Regelungen entweder keine Beihilfen oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen. Das diesbezügliche Notifizierungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aufgrund erneuter Fragen der EU-Kommission an die Bundesregierung ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer Entscheidung der EU-Kommission nicht vor Ende 2017 zu rechnen, sodass das Gesetz derzeit noch nicht in Kraft ist und gegebenenfalls aufgrund der von der EU bisher vorgetragenen Bedenken nicht in Kraft treten wird. Die mangelhafte Ausgestaltung des Gesetzes liegt in der politischen Verantwortung und Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Landesregierung wird sich im Falle einer Zustimmung der EU für Änderungen einsetzen, die das Gesetz praktikabler und folgerichtiger machen. 2. Wird seitens der Landesregierung eine Initiative unterstützt, die es den Land- und Forstwirten ermöglicht, eine Risikorücklage zu bilden, und, wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen? Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für z. B. witterungs- oder marktbedingte Gewinnschwankungen ist schon seit 2008 eine Forderung aus dem Agrarsektor. In der 946. Sitzung des Bundesrats wurde mit Zustimmung der Landesregierung am 17.06.2016 eine Entschließung gefasst, nach der der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, dieses Instrument zügig einzuführen (TOP 62, BR-Drs. 314/16). Die Bundesregierung hatte im Zuge des zu Frage 1 genannten Gesetzgebungsverfahrens Gelegenheit, die Entschließung des Bundesrats umzusetzen. Dies hat die Bundesregierung jedoch nicht getan. 3. Werden bzw. wurden in Niedersachsen land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Nichtlandwirte oder Kapitalgesellschaften gekauft? Wenn ja, bitte aufteilen nach Landkreisen , Kalenderjahren sowie landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen und Erwerbern in Form einer natürlichen bzw. juristischen Person. Ja, der Anteil der Nicht-Landwirte und Kapitalgesellschaften als Erwerber von land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen liegt seit 2007 im Mittel bei ca. 40 %. In den Jahren von 2012 bis 2015 etwa gleichbleibend bei ca. 30 %, ist dieser Anteil im Jahr 2016 auf 39 % gestiegen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Landesregierung vom 03.07.2017 zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/8184 und zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 16.10.2016 in der Drs. 17/6570 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 4 4. Wie hoch ist derzeit der tägliche Flächenentzug an land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche ? Insgesamt steigt die land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche insbesondere durch Waldvermehrung in Niedersachsen wieder. Die nachstehende Tabelle 1 gibt Auskunft darüber, wie sich die Landwirtschafts - und die Waldfläche in Niedersachsen laut Liegenschaftskataster entwickelt haben. Danach hat die Landwirtschaftsfläche um 12 863 ha (0,5 %) abgenommen und die Waldfläche hat im gleichen Zeitraum um 14 050 ha (1,5 %) zugenommen, sodass sich danach insgesamt sogar ein positiver Saldo von 1 188 ha (0,03 %) ergibt. Tabelle 1: Bodenflächen 2013 und 2017 nach Art der tatsächlichen Nutzung in Niedersachsen in Hektar laut Liegenschaftskataster Nutzungsart Fläche Differenz 2017 zu 20131) Differenz pro Tag 2013 2017 Hektar Landwirtschaftsfläche (Code 31.000) 2 789 124 2 776 261 - 12 863 -8,8 Waldfläche (Code 32.000) 1 000 420 1 014 470 14 050 9,6 Zusammen: (Code 31.000 + Code 32.000) 3 789 543 3 790 731 1 188 0,8 1) Stichtage: 31.12.2012 bis 31.12.2016 Basis: ALKIS (Automatisches Liegenschaftskataster-Informationssystem) Quelle: Statistisches Landesamt (LSN) 5. Wie ist die Landesregierung gegen den täglich fortschreitenden Entzug land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche in den vergangenen fünf Jahren vorgegangen? 6. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung versucht, eine Minimierung der abnehmenden Nutzfläche zu erreichen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen der Anfang 2017 abgeschlossenen Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) sind neue Grundsätze zur flächensparenden Siedlungsentwicklung aufgenommen worden. So bestimmt das LROP in Abschnitt 1.1 generell, dass die Möglichkeiten der Reduzierung der Neuinanspruchnahme und Neuversiegelung von Freiflächen ausgeschöpft werden sollen. Darüber hinaus sind zusätzlich in Abschnitt 2.1 Grundsätze hinzugefügt worden, die auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der Infrastrukturfolgekosten , auf die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und Gebiete mit ausreichender Infrastruktur sowie auf den Vorrang der Innenentwicklung abzielen. Damit wird die Inanspruchnahme von bislang nicht bebauten land- und forstwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert . Des Weiteren ist auch in Abschnitt 3.1.2 des LROP eine Regelung neu aufgenommen worden, wonach Kompensationsmaßnahmen vorrangig in Flächenpools und in den für den Biotopverbund festgelegten Gebieten umgesetzt werden sollen, um wertvolle land- und forstwirtschaftliche Fläche zu schonen und die Umsetzung des Biotopverbundes zu unterstützen. Die im LROP enthaltenen Grundsätze sind bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kritisiert die Landesregierung den zunehmenden Flächenverbrauch durch Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, neue Gewerbegebiete etc. Auch das geplante Agrarstruktursicherungsgesetz soll zum Schutz bäuerlicher Betriebe den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen an Nichtlandwirte begrenzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 5 7. Wie haben sich die durchschnittlichen Verkaufspreise für Acker- bzw. Grünland in Niedersachsen während der vergangen fünf Jahre entwickelt (bitte Angabe pro Jahr und Landkreis tätigen)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 03.07.2017 zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/8184 Frage 1 verwiesen. 8. Wie haben sich die Pachtpreise in Niedersachsen in den vergangen fünf Jahren entwickelt (bitte Angabe pro Jahr und Landkreis tätigen, differenziert nach Ackerland, Grünland und Sonderkulturen)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 03.07.2017 zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/8184 Frage 2 verwiesen. 9. Wie viel land- und forstwirtschaftliche Fläche ist während der vergangenen fünf Jahre für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Bewirtschaftung entzogen worden (bitte Angabe pro Jahr und Landkreis tätigen)? Es wird angenommen, dass mit dem Begriff „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ zum einen Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie zum anderen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint sind. Letztere umfassen gemäß § 200 a Satz 1 BauGB auch Ersatzmaßnahmen. Ferner wird davon ausgegangen , dass die Frage nicht auf Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 8 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung zielt, welche zur Kompensation von Waldumwandlungen Ersatzaufforstungen oder im Ausnahmefall andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts umfassen. Daten darüber, wie viel land- und forstwirtschaftliche Fläche während der vergangenen fünf Jahre für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Bewirtschaftung entzogen wurde, liegen nicht vor. Die am 16.02.2013 in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung über das Kompensationsverzeichnis nach § 17 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG (NKompVzVO), welches von den unteren Naturschutzbehörden für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu führen ist, trifft Vorgaben über die Angaben, die von der Naturschutzbehörde zu erfassen sind. Diese Mindestangaben reichen nicht für die Beantwortung der gestellten Frage aus. Hinzu kommt, dass die Vorschrift gemäß § 18 BNatSchG nicht für die im Rahmen der Bauleitplanung festgelegten Kompensationsmaßnahmen im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB gilt. Somit besteht keine Übermittlungspflicht hinsichtlich der zur Führung der Kompensationsverzeichnisse notwendigen Angaben der für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinden an die Naturschutzbehörden . Ferner werden viele land- und forstwirtschaftliche Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, nicht der Bewirtschaftung entzogen, sondern sind lediglich extensiver zu bewirtschaften. 10. Wie viel land- und forstwirtschaftliche Fläche ist während der vergangenen fünf Jahre für Siedlungszwecke der Bewirtschaftung entzogen worden (bitte Angabe pro Jahr und Landkreis tätigen)? 11. Wie viel land- und forstwirtschaftliche Fläche ist während der vergangenen fünf Jahre für Infrastrukturmaßnahmen der Bewirtschaftung entzogen worden (bitte Angabe pro Jahr und Landkreis tätigen)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Daten zur Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Flächen für Siedlungs- bzw. für Infrastrukturzwecke liegen nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 6 Die untenstehende Tabelle 2 zeigt die Zu- oder Abnahme der Katasterflächenkategorien „Fläche für Siedlung“ mit der Unterkategorie „Wohnbaufläche“ und gesondert die „Verkehr zusammen“ zwischen den Jahren 2011 und 2016 für das Land Niedersachsen insgesamt, die ehemaligen Bezirksregierungen sowie die Landkreise (einschließlich Region Hannover und kreisfreie Städte). Die Kategorie „Verkehr zusammen“ soll dabei als Anhaltspunkt für die gefragte, aber statistisch nicht ausgewiesene Kategorie „Infrastrukturzwecke“ gelten. Die Fläche für Siedlung hat insgesamt in diesem Zeitraum in Niedersachsen um 12 122 ha zugenommen , die für Verkehr hat um 2 750 ha zugenommen. Aussagen über die Herkunft dieser Flächen , und damit auch über den Entzug land- und forstwirtschaftlicher Flächen für die genannten Katasterkategorien, lassen sich damit jedoch nicht treffen. Tabelle 2: Veränderung der Fläche Siedlung, Wohnbaufläche und Verkehr zwischen 2011 und 2016 Schl.-Nr. Land/Bezirk/Kreis Veränderung 31.12.2016 zu 31.12.2011 in Hektar 2) Fläche für Siedlung darunter Verkehr zusammen Wohnbaufläche ALKIS 10.000 ALKIS 11.000 ALKIS 20.000 03 Niedersachsen 12 122 5 308 2 750 031 Braunschweig 693 910 898 101 Braunschweig, Stadt 55 79 64 102 Salzgitter, Stadt 2 22 - 11 103 Wolfsburg, Stadt 23 56 82 151 Gifhorn 421 215 203 153 Goslar - 69 66 177 154 Helmstedt 1 60 21 155 Northeim 10 78 37 157 Peine 92 85 29 158 Wolfenbüttel 42 93 50 159 Göttingen 3) 113 154 245 032 Hannover 1 521 775 475 241 Region Hannover 534 238 53 251 Diepholz 83 199 - 155 252 Hameln-Pyrmont 35 57 163 254 Hildesheim 133 87 154 255 Holzminden 67 13 23 256 Nienburg (Weser) 496 88 26 257 Schaumburg 171 91 211 033 Lüneburg 3 552 1 554 950 351 Celle 392 58 97 352 Cuxhaven 794 239 49 353 Harburg 478 237 143 354 Lüchow-Dannenberg 80 24 - 26 355 Lüneburg 122 169 102 356 Osterholz - 155 190 - 28 357 Rotenburg (Wümme) 608 118 136 358 Heidekreis 463 121 101 359 Stade 485 240 220 360 Uelzen 25 64 97 361 Verden 261 94 58 044 Weser-Ems 6 355 2 070 428 401 Delmenhorst, Stadt - 2 13 402 Emden, Stadt 25 18 49 403 Oldenburg (Oldenburg), Stadt 77 37 - 9 404 Osnabrück, Stadt 17 24 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8801 7 Schl.-Nr. Land/Bezirk/Kreis Veränderung 31.12.2016 zu 31.12.2011 in Hektar 2) Fläche für Siedlung darunter Verkehr zusammen Wohnbaufläche ALKIS 10.000 ALKIS 11.000 ALKIS 20.000 405 Wilhelmshaven, Stadt - 66 8 189 451 Ammerland 346 133 21 452 Aurich 589 246 89 453 Cloppenburg 536 194 123 454 Emsland 1 961 362 64 455 Friesland 574 64 34 456 Grafschaft Bentheim - 21 155 4 457 Leer 390 228 81 458 Oldenburg 479 96 - 223 459 Osnabrück 649 228 72 460 Vechta 89 184 - 67 461 Wesermarsch 387 11 - 19 462 Wittmund 325 69 14 1) Auf Basis der geometrischen Flächengrößen und Nutzungsarten nach AdV (Arbeitskreis Liegenschaftskataster der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland) 2) Zum 31.12.2016 wurde auf das Lagebezugssystem ETRS89 mit UTM-Projektion umgestellt. Dadurch wuchs die Bodenfläche Niedersachsens insgesamt um 3 120 ha. 3) Fusion der Landkreise Göttingen (Schl.-Nr. 152) und Osterode am Harz (Schl.-Nr. 156) am 01.11.2016. Dargestellt wird der neue Landkreis Göttingen (Schlüssel-Nr. 159) Quelle: Statistisches Landesamt (LSN) (Ausgegeben am 09.10.2017) Drucksache 17/8801 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8634 Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 7) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz