Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8808 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8684 - Weshalb führt SuedLink nicht durch die Randgebiete des Truppenübungsplatzes Bergen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 05.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 07.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 09.10.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Bei der ursprünglichen Planung der SuedLink-Trasse, die Freileitungsnetze vorsah, wurde beschlossen , Truppenübungsplätze aus der Trassenplanung grundsätzlich auszunehmen. Da nun ein Erdkabelvorrang besteht, haben sich die Voraussetzungen für den Trassenverlauf geändert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich früh und erfolgreich für eine komplette Erdverkabelung des SuedLink zur Vermeidung von Konflikten und höheren Akzeptanz ausgesprochen. Für die Höchstspannungsgleichstrom -Vorhaben SuedLink (Projekte 3 [Brunsbüttel–Großgartach] und 4 [Wilster–Grafenrheinfeld ] des Bundesbedarfsplangesetzes) ist mit Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus vom 31.12.2015 der Erdkabelvorrang dann gesetzlich festgelegt worden. Für die länderübergreifenden Projekte ist die Durchführung von Bundesfachplanungsverfahren geplant, die verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und Transnet BW GmbH haben im März und April 2017 die Antragsunterlagen nach § 6 NABEG für die insgesamt vier (Vorhaben 4) bzw. fünf (Vorhaben 3) Abschnitte des Projekts eingereicht. Niedersachsen ist von drei Abschnitten betroffen, hierfür haben im Juni Antragskonferenzen stattgefunden. Die BNetzA erarbeitet derzeit auf der Grundlage der in den Antragskonferenzen und Stellungnahmen hervorgebrachten Belange den Untersuchungsrahmen für das Bundesfachplanungsverfahren. Das Land setzt sich dabei auch für eine Prüfung von Abschnitten auf Truppenübungsplätzen ein. 1. Weshalb werden trotz dieser Änderung in der Bauausführung die Randgebiete des Truppenübungsplatzes Bergen weiterhin von jeglicher Planung ausgenommen? Das ist nicht richtig. Das von den Vorhabenträgern vorgeschlagene Trassenkorridorsegment 194 schneidet in der Nähe von Soltau einen kleinen Abschnitt am Nordrand des Truppenübungsplatzes. Nach Auskunft von TenneT haben hierzu Gespräche mit dem Bundesministerium der Verteidigung stattgefunden. Im Ergebnis soll eine unterirdische Querung dieses Abschnittes möglich sein. Tenne T will in einem nächsten Schritt die umweltfachliche Eignung dieses Trassenkorridorsegments prüfen. Auf den Antragskonferenzen für SuedLink wurden von den Teilnehmern Forderungen bezüglich einer Prüfung eines Trassenkorridors im Randbereich des Truppenübungsplatzes aufgestellt. Die Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit als verfahrensführende Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenzen den Untersuchungsrahmen für den für das Bundesfachpla- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8808 2 nungsverfahren zu erarbeitenden Antrag nach § 8 NABEG. Hierzu zählt auch die Festlegung der zu untersuchenden Varianten. Damit ist noch offen, ob Randgebiete des Truppenübungsplatzes betroffen sein werden. Dass auch dieser Fall geprüft wird, zeigt, dass es keinen vom Fragesteller behaupteten generellen Ausschluss von Truppenübungsplätzen gibt. 2. Inwieweit sind die bei der ursprünglichen Freileitungsplanung bestimmten Raumwiderstandsklassen bei der Erdverkabelung noch sinnvoll, und setzt sich die Landesregierung für eine Überarbeitung dieser Klassifizierung ein? Es obliegt den Vorhabenträgern, Raumwiderstandsklassen festzulegen. Die BNetzA prüft diese. Für SuedLink wurden mit der Festlegung des Erdkabelvorrangs die Raumwiderstandsklassen von den Übertragungsnetzbetreibern neu festgelegt. Hierbei hat nach Auskunft von TenneT eine Überprüfung der Freileitungskriterien auf ihre Übertragbarkeit auf Erdverkabelung stattgefunden. Die Sondergebiete „Bund/Militärische Anlagen“ wurden erneut mit der Raumwiderstandsklasse I* (Rückstellungskriterien) belegt. Hierzu berichtet TenneT, dass dies aufgrund der sicherheitsrelevanten Aspekte (insbesondere bei der offenen Grabenverlegung) und der möglichen Nutzungseinschränkungen militärischer Sondergebiete erfolgt. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Rolle als koordinierende Stelle für die Ressort AG im Juni 2016 Hinweise zur Bildung von Raumwiderstandskriterien an TenneT versandt. Darin wird TenneT gebeten, die Möglichkeit der Verlegung von Erdkabeln im Bereich von Sondergebieten des Bundes bzw. militärischen Anlagen zu prüfen. In den Hinweisen der Landesregierung zur informellen Vorabbeteiligung vom 29.11.2016 wird erneut eine Überprüfung der Einstufung von diesen Gebieten - insbesondere bezüglich der Nutzung von Randbereichen - gefordert. Eine solche Prüfung findet derzeit im Rahmen der Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die Bundesnetzagentur statt (siehe auch die Beantwortung der Frage 1). 3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Randgebiete des Truppenübungsplatzes Bergen, die momentan komplett unter Raumwiderstandsklasse 1* klassifiziert sind, separat zu betrachten und niedriger zu klassifizieren? Siehe Beantwortung der Frage 2. 4. Gibt es Hindernisse, die einer Erdverkabelung in Randbereichen von Truppenübungsplätzen entgegenstehen, und, wenn ja, welche? Es wird auf die derzeit noch stattfindende Prüfung der Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Aufgabe als verfahrensführende Behörde verwiesen. 5. In welcher Größe könnten die Abholzung von Privatwald und Schädigung privater Äcker und Wiesen durch einen Trassenverlauf durch Randgebiete des Truppenübungsplatzes vermindert werden? Hierzu liegen keine Informationen vor. Grundsätzlich werden diese Aspekte erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genauer ermittelt. Erste Einschätzungen könnten unter Umständen auch auf Grundlage der Unterlagen nach § 8 NABEG gewonnen werden. Dies würde jedoch in jedem Fall voraussetzen, dass die Bundesnetzagentur im Ergebnis ihrer Prüfungen für die Festlegung des Untersuchungsrahmens die Prüfung einer Variante entlang des Randgebietes des Truppenübungsplatzes im weiteren Verfahren verlangt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8808 3 6. Wäre ein Trassenverlauf durch Randgebiete des Truppenübungsplatzes wirtschaftlicher , und, wenn nein, weshalb nicht? Für eine Einschätzung müsste neben der Klärung der Bauweise (offene Bauweise oder Bohrung) auch ein konkreter Trassenverlauf zugrunde liegen. TenneT teilt deshalb mit, hierzu derzeit keine seriösen Angaben machen zu können. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen . (Ausgegeben am 10.10.2017) Drucksache 17/8808 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8684 Weshalb führt SuedLink nicht durch die Randgebiete des Truppenübungsplatzes Bergen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz