Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8812 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8668 - Lehrkräfte von Musikschulen an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 01.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 05.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 06.10.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Das Land Niedersachsen arbeitet seit vielen Jahren mit den Musikschulen zusammen, beispielsweise im Rahmen des Programms „Wir machen die Musik“ und im Ganztag. Vorbemerkung der Landesregierung Musikunterricht wird von Lehrkräften im Sinne des § 50 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) von allgemeinbildendenden Schulen erteilt. Ganztagsangebote und außerschulische Angebote können auch von Pädagoginnen und Pädagogen der Musikschulen durchgeführt werden. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern - insbesondere im Ganztag, aber auch im außerschulischen Bereich - bietet vielfältige Möglichkeiten. Kultureinrichtungen wie die Musikschulen bringen sich mit ihrer Erfahrung, Kompetenz und Kreativität in Schule ein. Bei der Einbeziehung von Angeboten Kulturschaffender in den Schulen können Künstlerinnen und Künstler ihre spezifisch künstlerische Arbeits- und Wirkungsweise in die Schule hineintragen und für den Schulunterricht als Bereicherung wirken. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ergänzen sich und beziehen sich in ihren unterschiedlichen Funktionen aufeinander. 1. An wie vielen allgemein- und berufsbildenden Schulen werden Lehrkräfte von Musikschulen eingesetzt? Die Anzahl der Schulen, die mit Pädagoginnen und Pädagogen von Musikschulen im Programm „Wir machen die Musik“ und im Ganztag zusammenarbeiten, wird statistisch nicht erhoben, sodass diesbezügliche keine validen Daten zur Verfügung stehen. 2. Wie viele Lehrkräfte von Musikschulen werden an allgemein- und berufsbildenden Schulen eingesetzt? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8812 2 3. Wie hoch ist der Gesamtstundenumfang je Schulform? Im Kalenderjahr 2015 stellte sich der Gesamtstundenumfang wie folgt dar: Anzahl Schüler-belegungen Angebotswochenstunden Pädagogische Wochenstunden* GS 542 13 336 1 312 1 368 weiterführende Schulen** 62 1 689 223 259 Gesamtschule 49 2 125 769 772 GY 104 4 912 765 795 FöS 32 517 61 65 sonstige 14 158 23 23 Summe 803 22 737 3 153 3 282 Quelle: VdM-Berichtsbogen 2016 (Erfassungszeitraum 01.01. bis 31.12.2015) * Hinweis: Einige Angebote wurden von zwei Pädagoginnen bzw. Pädagogen erteilt. ** Weiterführende Schulen ohne Gesamtschulen und Gymnasien. Im Rahmen des laufenden Musikalisierungsprogramms „Wir machen die Musik!“ kooperierten im Schuljahr 2016/2017 die am Programm teilnehmenden Musikschulen mit 455 Grundschulen im Umfang von insgesamt 1 211 Wochenstunden. 4. Wie werden die eingesetzten Lehrkräfte von Musikschulen in den jeweiligen Schulformen vergütet? Pädagoginnen und Pädagogen, die an allgemeinbildenden Schulen beschäftigt sind, werden nach dem geltenden Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert und vergütet. Die Vergütung von Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der jeweiligen Musikschule. Soweit im Rahmen einer Kooperation zur Erbringung außerunterrichtlicher Angebote eine Musikschule als Kooperationspartner tätig wird, schließt sie mit der Schule einen Kooperationsvertrag, der die organisatorischen Belange des Angebots beinhaltet . Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist darin nicht geregelt. Pädagoginnen und Pädagogen an kommunal getragenen Einrichtungen werden nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert und vergütet. An Musikschulen mit anderer Trägerschaft (z. B. e. V., gGmbH etc.) existieren daneben auch andere Vergütungsmodelle in Form sogenannter Haustarife; vielfach in Anlehnung an den TVöD. 5. In welchen Beschäftigungsverhältnissen stehen die eingesetzten Lehrkräfte von Musikschulen in den jeweiligen Schulformen? Soweit eine Musikpädagogin oder ein Musikpädagoge neben der Beschäftigung bei einer Musikschule zusätzlich an einer allgemeinbildenden Schule tätig wird, erfolgt dies grundsätzlich auf Basis eines Arbeitsvertrages zu den Bedingungen des jeweils geltenden Tarifvertrages. Pädagoginnen und Pädagogen von Musikschulen im Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik“ stehen nicht in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis zum Land Niedersachsen. 6. Wie viele der eingesetzten Lehrkräfte von Musikschulen werden in welchem Beschäftigungsverhältnis beschäftigt? Im Programm „Wir machen die Musik!“ werden vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mittel für Musikschulen zur Verfügung gestellt, die außerunterrichtliche und außerschulische musikalische Angebote finanzieren. Daten zum Beschäftigungsverhältnis der Musikschulpädagoginnen und Musikpädagogen werden weder im Geschäftsbereich des Kultusministeriums noch im Geschäftsbereich des Ministeriums für Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8812 3 Wissenschaft und Kultur statistisch erhoben, sodass diesbezügliche keine Daten zur Verfügung stehen. 7. Wie viele der eingesetzten Lehrkräfte von Musikschulen in den jeweiligen Schulformen sind Frauen? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 6 verweisen. 8. Wie alt sind die eingesetzten Lehrkräfte von Musikschulen in den jeweiligen Schulformen ? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 6 verweisen. 9. Welche Vorgaben gibt es für die Vergabe von Noten durch Musikschullehrkräfte an allgemein - und berufsbildenden Schulen? Pädagoginnen und Pädagogen von Musikschulen sind keine Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Sinne des NSchG, sie erteilen keinen Unterricht im Sinne des Gesetzes und vergeben keine Zensuren . 10. Welche Vorgaben gibt es für die Teilnahme von Musikschullehrkräften an Klassenkonferenzen , Gesamtkonferenzen, usw.? Soweit Musikpädagoginnen und Musikpädagogen neben ihrer Beschäftigung bei einer Musikschule ein Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen haben, richtet sich ihre Teilnahme an Klassenkonferenzen , Gesamtkonferenzen etc. nach den Vorgaben des NSchG. 11. In welchem finanziellen Umfang zahlen Eltern für den Einsatz von Musikschullehrkräften an Schulen? Unterricht und Ganztagsangebote sind in Niedersachsen gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 NSchG kostenfrei . Für im Rahmen des Musikalisierungsprogramms durchgeführten Kooperationen zwischen Musikschulen und Grundschulen beträgt der von Eltern aufgebrachte Finanzierungsanteil rund 20 % der Projektkosten. 12. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die Eltern in Niedersachsen für diesen Unterricht ausgeben ? Im Rahmen des Musikalisierungsprogramms „Wir machen die Musik!“ im Schuljahr 2016/2017 betrug der von Eltern aufgebrachte Finanzierungsanteil insgesamt 627 467 Euro. 13. Ist die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften mit Fakultas im Fach Musik nach Auffassung der Landesregierung gegenüber den in der Drucksache 17/3400 getroffenen Angaben gestiegen? Die Zahl der Schulen mit Lehrkräften mit Fakultas im Fach Musik ist kontinuierlich gestiegen: Zum Stichtag 22.09.2014 gab es an 532 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen keine Lehrkraft mit dem Lehrbefähigungsfach Musik und einem Unterrichtseinsatz. Zum Stichtag 15.09.2015 gab es an 517 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen keine Lehrkraft mit dem Lehrbefähigungsfach Musik und einem Unterrichtseinsatz. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8812 4 Zum Stichtag 18.08.2016 gab es an 506 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen keine Lehrkraft mit dem Lehrbefähigungsfach Musik und einem Unterrichtseinsatz. Die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen für das Schuljahr 2017/2018 zum Stichtag 17.08.2017 werden voraussichtlich Ende November 2017 vorliegen. (Ausgegeben am 12.10.2017) Drucksache 17/8812 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8668 Lehrkräfte von Musikschulen an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums