Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8816 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8678 - Wie steht die Landesregierung zum Komplettverbot von Viehhaltung und Viehzucht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 05.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 07.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 18.10.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Die Zeitschrift Elite schrieb am 22.08.2017 in ihrer Onlineausgabe: „Auf der nationalen Tierrechtskonferenz (Animal Rights National Conference) erklärten in der vergangenen Woche Anhänger der US-Tierrechtsbewegung, nicht an der Optimierung der bestehenden Nutztierhaltungssysteme interessiert zu sein. Sie wollen die Viehhaltung und Viehzucht komplett verbieten - unabhängig davon, wie gut die Tiere gepflegt bzw. behandelt würden. An der Konferenz teilnehmende Tierrechtsaktivisten wurden schließlich ermutigt, so extrem wie möglich zu agieren, um ihre Ziele umzusetzen - wenn nötig müsse auch der Bruch von Gesetzen in Kauf genommen werden“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine tierwohlorientierte Nutztierhaltung ein und ist diesem Ziel mit dem Tierschutzplan Niedersachsen auch ein großes Stück näher gekommen. Die Entscheidung für eine vegane Lebensweise ist legitim, ebenso hierfür Mitstreiter zu suchen und dafür einzutreten. 1. Wie steht die Landesregierung zu dem Beschluss der Konferenz, Tierhaltung und Tierzucht komplett zu verbieten? Die Landesregierung setzt sich für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung ein. 2. Sind der Landesregierung ähnliche Forderungen oder Beschlüsse auch aus Deutschland bekannt und, wenn ja, welche? Es gibt Organisationen wie PETA oder auch die Organisation Animal Equality, die generell eine Abschaffung der Nutztierhaltung und eine vegane Lebensweise befürworten. 3. Hat die Landesregierung aktuell oder in den vergangenen Jahren mit PETA zusammengearbeitet und, wenn ja, in welcher Form? Die Landesregierung geht allen Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen auf mögliche tierschutzrelevante Fragestellungen nach und führt in diesem Zusammenhang auch Gespräche mit den Petenten, um nähere Informationen zu erhalten. Eine Zusammenarbeit etwa in Form finanzieller Unterstützung der Organisation PETA gibt es durch die Landesregierung nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8816 2 Auch am Tierschutzplan Niedersachsen ist sie nicht beteiligt, sondern andere Tierschutzorganisationen . 4. Wie viele Stalleinbrüche gab es in den vergangenen fünf Jahren in Niedersachsen, und wie viele davon konnten PETA oder der Animal Liberation Front zugeordnet werden? Im angefragten Zeitraum wurden in Niedersachsen im Bereich der Allgemeinkriminalität 446 Straftaten bekannt, bei denen als Tatort „Stall“ erfasst wurde. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Diebstahlshandlungen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche. Darüber hinaus wurden in Niedersachsen im o. g. Kontext weitere 13 Straftaten verzeichnet, denen eine politische Tatmotivation zugrunde liegt. Bei diesen Straftaten wurde in einem Fall der Tatbestand des § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls) verwirklicht. In den anderen Fällen handelt es sich um Hausfriedensbrüche und Sachbeschädigungen gemäß §§ 123 bzw. 303 StGB. Eine weitergehende Beantwortung der Frage zu den jeweiligen Ermittlungsergebnissen ist an dieser Stelle nicht möglich; sie könnte jedoch im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung erfolgen. Justizielle Statistiken oder Auflistungen von Verfahren, die ein Eindringen in einen Stall beinhalten und zusätzlich dem Verein PETA oder der Animal Liberation Front zuzuordnen wären, werden nicht geführt. Eine zur weitergehenden Beantwortung dieser Frage notwendige Datengewinnung würde eine Zuordnung der benannten 459 Verfahren durch den Zentralen IT-Betrieb der Justiz und anschließend eine händische Einzelauswertung der benannten Verfahren erforderlich machen, die innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit und angesichts der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Eine Abfrage hat jedoch ergeben, dass den zuständigen Dezernenten insgesamt zumindest sechs Verfahren erinnerlich sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine nicht abschließende Anzahl an Verfahren. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen einer Strafanzeige durch PETA vorgelegten Bildaufnahmen nicht beweisen, dass PETA selbst für den Stalleinbruch verantwortlich ist oder einen solchen initiierte. Die Internetpräsenz von PETA weist eine Funktion auf, über die sogenannten Whistleblower und andere Aktivisten die Möglichkeit haben, Tiermissbrauchsfälle anzuzeigen und Videodateien hochzuladen. (Ausgegeben am 19.10.2017) Drucksache 17/8816 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8678 Wie steht die Landesregierung zum Komplettverbot von Viehhaltung und Viehzucht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz