Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8817 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8735 - Wie wird sich die Strompreisentwicklung auf die Hochschulfinanzierung auswirken? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 14.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 16.10.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln prognostiziert einen Anstieg des Endkundenstrompreises für Haushalte bis 2018 um 13 %, für Industrieunternehmen sogar um bis zu 19 %. Mit den Hochschulen ist ein Vertrag zur Ausfinanzierung von Lehre und Forschung bis 2017 geschlossen worden. Das Thema Energie und Energiepreisentwicklung bleibt darin unerwähnt. Vorbemerkung der Landesregierung Abgeordnete der FDP-Fraktion - darunter auch die Fragestellerin dieser Kleinen Anfrage - hatten bereits am 18. Februar 2014 eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zu dem Thema „Wie wird sich die Strompreisentwicklung auf die Hochschulfinanzierung auswirken?“ gestellt, die von der Landesregierung am 5. Juni 2014 (Drs. 17/1658) beantwortet wurde. Die nunmehr vorliegende Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/8735 der Abgeordneten von Below-Neufeldt (FDP) umfasst den gleichen Abfragezeitraum und enthält wortgleiche Fragestellungen. Das Thema Energieeinsparung steht bei den Hochschulen und beim Land seit Jahren im Fokus. Aus Sicht der Landesregierung nehmen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der zukünftigen Entwicklung des Landes eine wesentliche Rolle ein. Im Rahmen der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages (HSEV) garantiert das Land den Hochschulen deshalb finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2021 (über das Jahr der Schuldenbremse hinaus) im Hinblick auf die Summe der Ansätze der Hochschulkapitel auf dem Niveau des Jahres 2018 (Artikel 1 Abs. 1 HSEV). Für die Vertragsdauer wird das Land keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaftungsauflagen zum Zweck von Einsparungen oder sonstige Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft verfügen. Besoldungs- und Tarifanpassungen, Beihilfe- und Versorgungsleistungen sowie landesinterne Transferleistungen werden auch weiterhin entsprechend den üblichen Berechnungsverfahren des Landes abgerechnet. Bestimmte strukturrelevante Ansätze der Kapitel 06 02 und 06 08 werden gemäß der Anlage zum HSEV in ihrem Bestand gesichert. Trotz der begrenzten staatlichen Ressourcen ist die Fortschreibung des HSEV auf die neuen Herausforderungen der Hochschulen ausgerichtet. Er bietet einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung der niedersächsischen Hochschulen mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungszusagen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8817 2 Der Landesrechnungshof hatte im Jahr 2013 eine Querschnittsprüfung zum Thema „Energieeinsparung an Hochschulen“ durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung kann als positiv bewertet werden . Insgesamt hat sich bei der Prüfung gezeigt, dass einige Hochschulen in den Bereichen Energieeinsparung und Energiemanagement mit zum Teil unterschiedlichen Ansätzen bereits im Jahr 2013 viel erreicht hatten, bei anderen Hochschulen aber noch Optimierungspotenziale bestanden. Im Rahmen der wirtschaftlichen Haushaltsführung werden die Hochschulen auch zukünftig mit Blick auf die Energiepreisentwicklung, aber auch mit Blick auf die Kostenentwicklung aller übrigen Güter im Lehr- und Forschungsbereich sowie im regulären Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung die erforderlichen Entscheidungen treffen, Einsparpotenziale aufzeigen bzw. Konzepte zur Kostenreduzierung erarbeiten. Dies ist vorbildlich und trägt sowohl ökonomischen wie ökologischen Anforderungen Rechnung. Die Verantwortlichen in den Hochschulen haben die Notwendigkeit zur Identifizierung von Einsparpotenzialen im energetischen Bereich erkannt und eine Vielzahl von Schritten zur Kostenreduktion eingeleitet bzw. umgesetzt. Kostensteigerungen stehen dabei jedoch auch in Abhängigkeit des Anteils an verbrauchsintensiven Lehr- und Forschungseinrichtungen der jeweiligen Hochschule und wirken sich deshalb auch unterschiedlich auf die jeweilige Finanzlage aus. Die Kostenkalkulationen gestaltetet sich nach wie vor schwierig, da am Energiemarkt häufiger auch kurzfristige Preisänderungen - dabei teilweise auch Entspannungen - zu verzeichnen sind. Hinzu kommen auch witterungsbedingte Unwägbarkeiten. Die Landesregierung hat inzwischen zudem wichtige Schritte zum Abbau des Sanierungsstaus an den Hochschulen eingeleitet, die auch positive Auswirkungen auf die energetische Bilanz erwarten lassen: Mit dem Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ wurden den staatlichen Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2017 jährlich rund 2, 7 Millionen Euro für kleine Baumaßnahmen zum Zweck der energetischen Sanierung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm HP-INVEST wurden rund 115 Millionen Euro für Sanierungen an den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Mit der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages (HSEV) wird das Land außerdem die seit 2007 vom Bund gemäß Artikel 143 c des Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes bereitgestellten, aber auslaufenden Kompensationsmittel i. H. v. 49,378 Millionen Euro (Kompensationsleistungen inklusive Bildungsplanung) aus Landesmitteln verstetigen und jährlich für den Hochschulbau zur Verfügung stellen (Artikel 4 Abs. 1 HSEV). Zur Nachholung von baulichen Investitionen bei den Universitätsklinika und den in staatlicher Verantwortung stehenden Hochschulen ist im Jahr 2017 außerdem ein Sondervermögen eingerichtet worden, dem in einem ersten Schritt 750 Millionen Euro im Laufe des Jahres 2017 zugeführt wurden . Angesichts der besonderen Bedeutung und Belastung werden insgesamt 600 Millionen Euro für die Universitätsklinika eingesetzt. 150 Millionen Euro werden zum Abbau des Sanierungsstaus bei den übrigen Hochschulen in staatlicher Verantwortung verwendet (Artikel 4 Abs. 2 HSEV). Darüber hinaus können die seitens des Landes zugesagten Studienqualitätsmittel im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission zukünftig auch für Maßnahmen zur Verbesserung der lehrbezogenen Infrastruktur verwendet werden (Artikel 4 Abs. 2 HSEV). Durch den ab 01.01.2015 gültigen neuen Artikel 91 b GG sind schließlich erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen gegeben. Inwieweit der Bereich des Hochschulbaus in Zukunft Berücksichtigung finden kann, ist mit der neuen Bundesregierung zu thematisieren. 1. Welche Kostenkalkulationen haben die Hochschulen für Energiebedarfe erstellt, und welche Einsparungsvorschläge werden dort erarbeitet (bitte nach Energieart und Hochschule aufschlüsseln)? 2. Welche Kosten erwartet die Landesregierung in den nächsten Jahren für die Hochschulen , und mit welchen Maßnahmen will sie dem begegnen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8817 3 3. Welche Maßnahmen sind nach Meinung der Landesregierung notwendig, um die Finanzierung der steigenden Energiekosten nicht zulasten von Lehre, Forschung, Beschaffungen /Innovationen und technischem Fortschritt abzusichern? Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Landesregierung verweist auf die Vorbemerkung sowie die Beantwortung der Kleinen Anfrage (s. o.) zu dem Thema „Wie wird sich die Strompreisentwicklung auf die Hochschulfinanzierung auswirken?“ aus dem Jahr 2014 - Drs. 17/1658. (Ausgegeben am 19.10.2017) Drucksache 17/8817 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8735 Wie wird sich die Strompreisentwicklung auf die Hochschulfinanzierung auswirken? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur