Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8818 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8764 - Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 20.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 19.10.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Energiewende bezieht sich in weiten Teilen der Diskussion bislang auf die Stromversorgung. Ein weiterer wichtiger Teil der Energieversorgung ist die Wärmeversorgung. Hier liegt der Anteil bundesweit nach Zahlen des Umweltbundesamtes bei 13,4 %, während der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bei 31,7 % liegt. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen hat am Runden Tisch Energiewende das Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik einvernehmlich entwickelt; die Landesregierung hat das Leitbild am 16.08.2016 beschlossen. Nähere Ausführungen zur Wärmeversorgung finden sich in dem Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“ in den Kapiteln 5 und 6. 1. Wie hoch ist der Anteil von erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung in Niedersachsen ? Laut Mitteilung des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) betrug 2015 in Niedersachsen der Bruttoendenergieverbrauch Wärme und Kälte 504 997 TJ und der Bruttoendenergieverbrauch Erneuerbare Wärme und Kälte 35 269 TJ, mithin 7 %. Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch für 2015 in Niedersachsen belief sich auf 17,8 %, bundesweit liegt er bei 14,9 %. Aktuelle Daten des LSN liegen noch nicht vor. 2. Wie viele Anlagen für erneuerbare Energien müssen zugebaut werden, um die Ziele der Landesregierung bei der Wärmeversorgung zu erreichen? Laut Energieszenario kann die Hälfte des Bruttoendenergieverbrauchs eingespart werden. Wie viele Anlagen erforderlich sind, hängt von sehr vielen Faktoren ab: Anlagengröße, Objektgröße, Anlagentechnik , Energieeffizienz, Stand von Wissenschaft und Technik u. v. a. m. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8818 2 3. Wie viele Heizungsanlagen müssten nach Kenntnis der Landesregierung in Niedersachsen zu welchen Kosten umgerüstet oder neu installiert werden, um die Ziele der Landesregierung bei der Wärmeversorgung zu erreichen? Heizungsanlagen halten im Durchschnitt etwa 20 bis 25 Jahre, d. h., jede Heizung, die heute bereits besteht, wird bis 2050 noch ein- bis zweimal ersetzt werden müssen. Welche Kapazitäten und welche Anlagenzahl vorgehalten werden muss, hängt von vielen verschiedenen Parametern ab (siehe Antwort zu Frage 2). Ein Vergleich der Kosten verschiedener Entwicklungspfade findet sich in Kapitel 8 des vorgenannten Gutachtens. (Ausgegeben am 20.10.2017) Drucksache 17/8818 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8764 Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz