Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8824 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8774 - Wie viele Bewerbungen auf Lehrerstellen gab es? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 21.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 24.10.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zuge des Tagesordnungspunktes 22 (Kleine Anfragen zur mündlichen Beantwortung) in der Plenarsitzung am 21.09.2017 haben sich weitere Fragen ergeben. 1. Wie viele Bewerbungen auf Lehrerstellen und auf Stellen im Vorbereitungsdienst wurden seit 2013 abgelehnt? Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die Bewerbung einer Interessentin bzw. eines Interessenten für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. für eine unbefristete Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst abgelehnt wurde, sofern die Voraussetzungen an die Bewerbungsfähigkeit erfüllt waren. Niedersachsen handelt hier konsequent entsprechend der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“. Mit diesem Beschluss haben sich die Länder am 7. März 2013 verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen der Lehramtsausbildung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventinnen und -absolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, zu ermöglichen. Gleiches gilt für Absolventen des Vorbereitungsdienstes: Auch hier soll in allen Ländern gleichermaßen der Berufszugang für den dem Abschluss entsprechenden Lehramtstypen ermöglicht werden. Sofern die Frage dahin gehend auszulegen ist, dass nach der Anzahl der Personen gefragt ist, die sich in Niedersachsen beworben haben, aber jeweils zum Abschluss eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens nicht in den niedersächsischen Landesdienst eingestellt wurden, ist wie nachfolgend zu antworten: Für die Zuweisung zu den Studienseminaren ist u. a. die Fächerkombination des jeweiligen Lehramtsstudiums entscheidend, die die Hochschulabsolventinnen und -absolventen für die Bewerbung um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst mitbringen. Unter anderem aus haushälterischen Gründen kann nicht an jedem Studienseminar jedes Fach angeboten werden. Bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie beim Lehramt für Sonderpädagogik konnten alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 APVO- Lehr erfüllen, berücksichtigt werden und haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8824 2 Beim Lehramt an Gymnasien sind die Fächer der Bewerberinnen und Bewerber bzw. deren Fächerkombinationen - wie bereits ausgeführt - ausschlaggebend dafür, dass es zu Wartzeiten für Bewerberinnen und Bewerber kommen kann. Wartezeitbewerberinnen und -bewerber mit dem Lehramt an Gymnasien - Einstellungstermine: Einstellungstermin 01/13 08/13 01/14 09/14 01/15 08/15 01/16 07/16 01/17 07/17 Anzahl Bewerberinnen /Bewerber mit Wartezeit 150 184 343 241 230 215 186 64 196 16 Es ist grundsätzlich das Ziel der Landesregierung, die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener für die betreffende Schulform vorgesehener Lehramtsausbildung zu erreichen. Das Kultusministerium gibt die Stellen für die einzelnen Lehrämter mit den jeweils benötigten Lehrbefähigungsfächern (Unterrichtsfach oder sonderpädagogische Fachrichtung) und gegebenenfalls zusätzlichen Anforderungen sowie die einzelnen Ausschreibungen bekannt. Die Bewerbung erfolgt sodann über ein Online-Verfahren mit anschließender Übersendung eines Bewerbungsbogens und der Bewerbungsunterlagen durch die Bewerberinnen und Bewerber an die zuständigen Dienststellen . Unter den geeigneten und bewerbungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für eine Stelle beworben haben, ist die - unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach § 9 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) - am besten geeignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber auszuwählen. Wesentlicher Aspekt der rechtmäßigen Durchführung von Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Tätigkeit an einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen ist die sogenannte Bestenauslese, die im Rahmen der für die konkrete Stelle vorgegeben bedarfsbedingten Anforderungen an die neue Lehrkraft zu berücksichtigen ist. Daraus ergibt sich, dass nicht jede Bewerberin/jeder Bewerber im Rahmen der für ein Einstellungsverfahren zur Verfügung gestellten Einstellungsmöglichkeiten auszuwählen ist. Der Lehrkräftearbeitsmarkt ist ein bundesweiter Arbeitsmarkt. Bewerberinnen und Bewerber nehmen in Abhängigkeit von z. B. ihren familiären Bedingungen länderübergreifend an Bewerbungsund Auswahlverfahren teil und entscheiden sich entsprechend den individuellen Schwerpunkten, ob und wo sie gegebenenfalls ein Einstellungsangebot annehmen. Wenn die angebotene, unbefristete Einstellungsmöglichkeit nicht den individuellen Wünschen entspricht, weichen Lehrkräfte durchaus auch auf zunächst befristete Beschäftigungsverhältnisse aus. Die Anzahl der eingehenden Bewerbungen zu Beginn eines Einstellungsverfahrens ist in der Regel erheblich höher als die Anzahl der tatsächlich für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst zur Verfügung stehenden vollausgebildeten Lehrkräfte. Das Einstellungsverfahren zum 01.02.2017 hat gezeigt, dass im Laufe des Verfahrens auch bei kontinuierlich weiter eingehenden Bewerbungen nach dem ersten Bewerbungszeitraum mit einem Bewerberrückgang von ungefähr 30 % im Laufe des Verfahrens gerechnet werden kann. Aufgrund dessen wird für die Erstellung von Prognosen zur Besetzbarkeit von zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten schwerpunktmäßig die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Studienseminare mit einbezogen. Aus den vorangehend dargestellten Umständen wird deutlich, dass die Frage mit den der Landesregierung zur Verfügung stehenden Informationen nicht zu beantworten ist. 2. Wann war die letzte Abordnung an eine Grundschule? Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/8649 wurde mit Stichtag 01.09.2017 eine vollumfängliche Auswertung aus dem Personalmanagementverfahren erstellt, die mit der Antwort der Landesregierung vom 29.09.2017 (Drs. 17/8800) dem Landtag zugeleitet wurde. Eine weitere stichtagsbezogene Auswertung dieser Art ist nach dem 01.09.2017 aufgrund des hohen Zeitaufwandes sowie des Umstandes, dass dies für die im Rahmen der Per- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8824 3 sonalplanung zu veranlassenden Personalmaßnahmen nicht erforderlich ist, nicht erstellt worden. Es liegen daher keine Informationen für den Zeitraum nach dem Stichtag 01.09.2017 vor. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass es ständige Aufgabe der Landesschulbehörde und der niedersächsischen Schulen ist, im Rahmen der Personalgesamtplanung für eine ausgewogene Unterrichtsversorgung auch im laufenden Schuljahr zu sorgen. In diesem Zusammenhang kann es zum Ausgleich von - z. B. krankheitsbedingten - Ausfällen erforderlich sein, Abordnungsmaßnahmen zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Schuljahres zu veranlassen. Das Veranlassen von Abordnungen ist dabei lediglich eine Möglichkeit neben weiteren, wie beispielsweise der Vergabe von Vertretungsverträgen, die als eine Maßnahme zum Ausgleich fehlender Lehrkräfte-Stunden regelmäßig durch die NLSchB in Betracht zu ziehen ist. (Ausgegeben am 25.10.2017) Drucksache 17/8824 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8774 - Wie viele Bewerbungen auf Lehrerstellen gab es? 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