Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8762 - Hat der Norden seinen Anteil an der Windkraft „längst geleistet“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung eingegangen am 20.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 23.10.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Umweltminister Stefan Wenzel sagte Pressemeldungen zufolge bei einer Wahlkampfveranstaltung in Schortens (Landkreis Friesland), dass in Bezug auf die Windkraft „der Norden seinen Anteil längst geleistet hat“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Windenergie spielt bei der Umstellung unserer Stromversorgung in Richtung erneuerbare Energien eine tragende Rolle. Windenergie an Land ist zurzeit die kostengünstigste Form der erneuerbaren Energien. Windenergie hat sich zu einem festen Bestandteil unserer Stromerzeugung entwickelt. Mitte 2017 waren bundesweit 27 900 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 48 000 MW installiert . Dabei ist Niedersachsen Vorreiter bei der Windenergienutzung, jede fünfte Windenergieanlage steht in Niedersachsen. Der weitere kontinuierliche Ausbau der Windenergie ist unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende . Niedersachsen mit seinen guten Voraussetzungen für Windenergie ist sich dabei seiner Verantwortung - auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus - bewusst und wird auch weiterhin versuchen, den umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergie zu befördern. 1. Bedeutet die Aussage, dass „der Norden seinen Anteil längst geleistet hat“, einen Ausbaustopp für Windkraft in Niedersachsen? Niedersachsen verfügt schon aufgrund seiner geografischen Lage und Topografie über hervorragende Potenziale für die Nutzung der Windenergie. Damit kommt Niedersachsen eine besondere Verantwortung beim Ausbau der Windenergie in Deutschland zu, die über die Deckung des niedersächsischen Strombedarfs hinausgeht. Für die Erarbeitung des Niedersächsischen Windenergieerlasses (Nds. MinBl. Nr. 7/2016 S. 197 ff.) wurden hierzu Berechnungen durchgeführt. Danach ist beabsichtigt, mindestens 20 Gigawatt (20 000 Megawatt) Windkraftleistung bis 2050 in Niedersachsen zu installieren. Es ist davon auszugehen, dass für die Realisierung dieser mindestens 20 GW im Jahr 2050 ca. 4 000 bis 5 000 Anlagen oder ein Flächenbedarf von mindestens 1,4 % der Landesfläche erforderlich sind. Wie sich dieser Flächenbedarf proportional anteilsmäßig auf die jeweiligen Planungsräume verteilen kann, ist der Anlage 1 des Niedersächsischen Wind- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 2 energieerlasses zu entnehmen. Bei diesen Flächenangaben handelt es sich um Orientierungswerte und nicht um verbindliche Vorgaben. 2. Wenn ja, wie soll dieser Ausbaustopp erreicht werden? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Landkreise haben die geforderten Ausbauziele bereits heute erfüllt? Stellt jeder Planungsträger mindestens 7,35 % seiner jeweiligen Potenzialfläche für die Windenergienutzung bereit, würde der für die Realisierung des Landesziels insgesamt erforderliche Flächenbedarf von mindestens 1,4 % der Landesfläche erreicht. Diese individuellen Werte sind in der Tabelle 1 des Niedersächsischen Windenergieerlasses für alle Planungsräume dargestellt. Bei den Flächenangaben handelt es sich um Orientierungswerte und nicht um verbindliche Vorgaben für die Regionale Raumordnungs- oder Bauleitplanung. Damit wird kommunalen Planungsträgern aus Sicht der Landesregierung Orientierung und Unterstützung gegeben - u. a. für Auseinandersetzungen bezüglich der Fragestellung, ob der Windenergie planerisch ausreichende Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden. 4. Wie ist der derzeitige Stand des Ausbaugrades der Windenergie in den Landkreisen Niedersachsen (bitte nach Landkreisen sowie nach bereits gebauten, bereits genehmigten und beantragten Windkraftprojekten aufschlüsseln)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage ausschließlich auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m (Ziffer 1.6 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) bezieht. Da für die gewünschten Daten keine zentrale Datenerfassung zur Verfügung steht, wurden die 52 Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte, die diesbezüglich Aufgaben nach dem BImSchG erfüllen, um entsprechende Berichterstattung gebeten. Im Interesse einer einheitlichen Berichterstattung erfolgte die Abfrage mit folgenden Maßgaben: – „Windkraftprojekt“ ist jede einzelne immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windkraftanlage i. S. v. Nr. 1.6 des Anhang 1 der 4. BImSchV, auch wenn mehrere Windkraftanlagen in einem Verfahren genehmigt bzw. beantragt wurden und immissionsschutzrechtlich als eine Anlage i.S.v. § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV zu betrachten sind. – Eine Anlage gilt als „gebaut“, wenn die Anlage Strom in das Netz einspeisen kann. – Eine Anlage gilt als „genehmigt“, wenn der Genehmigungsbescheid ergangen ist, auch wenn Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt worden sind. – Eine Anlage gilt als „beantragt“, wenn der Genehmigungsantrag bei der Genehmigungsbehörde vorliegt, auch wenn dieser (noch) unvollständig ist. – Auch Anträge für Windkraftanlagen, deren Ablehnung zu erwarten ist, wurden als „beantragt“ gezählt. Die Anzahl der gebauten, genehmigten und beantragten Windparkprojekte ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Stichtag 30.09.2017). Es wird darauf hingewiesen, dass einige bestehende Anlagen im Rahmen des Repowering durch Anlagen, die zurzeit beantragt oder genehmigt, aber noch nicht gebaut sind, ersetzt werden. Die Stadt Delmenhorst hat in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht berichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 3 Die Abfrage hat die nachstehenden Informationen gebracht: Lfd.- Nr. gebaute WKA (Stand 30.09.2017) genehmigte, noch nicht gebaute WKA (Stand 30.09.2017) beantragte, noch nicht genehmigte WKA (Stand 30.09.2017) 1 Lk Ammerland 38 0 13 2 Lk Aurich 659 13 21 3 Lk Celle 93 0 0 4 Lk Cloppenburg 235 14 0 5 Lk Cuxhaven 502 36 9 6 Lk Diepholz 393 4 20 7 Lk Emsland 479 94 27 8 Lk Friesland 160 20 0 9 Lk Gifhorn 68 0 21 10 Lk Goslar 13 1 0 11 Lk Göttingen (mit Osterode) 52 12 26 12 Lk Grafschaft Bentheim 97 20 8 13 Lk Hameln-Pyrmont 66 10 2 14 Lk Harburg 64 11 8 15 Lk Heidekreis 174 1 7 16 Lk Helmstedt 83 0 0 17 Lk Hildesheim 31 10 25 18 Lk Holzminden 36 0 15 19 Lk Leer 109 17 1 20 Lk Lüchow-Dannenberg 71 0 0 21 Lk Lüneburg 136 1 0 22 Lk Nienburg/Weser 206 0 24 23 Lk Northeim 38 3 5 24 Lk Oldenburg 128 11 33 25 Lk Osnabrück 163 36 10 26 Lk Osterholz 65 8 4 27 Lk Peine 77 0 3 28 Lk Rotenburg (Wümme) 162 3 11 29 Lk Schaumburg 37 6 7 30 Lk Stade 249 23 9 31 Lk Uelzen 120 4 17 32 Lk Vechta 86 15 0 33 Lk Verden 85 12 11 34 Lk Wesermarsch 139 57 0 35 Lk Wittmund 251 2 3 36 Lk Wolfenbüttel 68 0 0 37 Reg Hannover 260 18 12 38 St Braunschweig 5 0 0 39 St Celle 3 0 0 40 St Cuxhaven 28 2 0 41 St Delmenhorst k.A. k.A. k.A. 42 St Emden 84 4 0 43 St Göttingen 1 0 0 44 St Hameln 0 8 0 45 St Hildesheim 2 0 0 46 St Lingen (Ems) 14 0 0 47 St Lüneburg 2 0 0 48 St Oldenburg 4 0 0 49 St Osnabrück 5 0 0 50 St Salzgitter 49 2 6 51 St Wilhelmshaven 36 1 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 4 Lfd.- Nr. gebaute WKA (Stand 30.09.2017) genehmigte, noch nicht gebaute WKA (Stand 30.09.2017) beantragte, noch nicht genehmigte WKA (Stand 30.09.2017) 52 St Wolfsburg 8 0 1 Land Niedersachsen 5 934 479 361 5. Wie ist der derzeitige Stand des Netzausbaus in Niedersachsen? In Niedersachsen sind im Höchstspannungsnetz insgesamt 16 Vorhaben im Rahmen der Energiewende von besonderer Bedeutung. Sechs Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), welche in elf Bauabschnitte mit einzelnen Genehmigungsverfahren unterteilt sind, und zehn Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG), von denen vier Vorhaben Ländergrenzen überschreitend sind. Für die Ländergrenzen überschreitenden Leitungsvorhaben fallen die Bundesfachplanung (d. h. die raumordnerische Prüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie die anschließende Planfeststellung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Das Land hat in diesen Verfahren keine Zuständigkeit. Die verbleibenden sechs Vorhaben (neun Bauabschnitte) fallen dagegen in die Zuständigkeit des Landes. Die Inbetriebnahmetermine der jeweiligen Leitungsprojekte werden wesentlich von dem Antragstellungszeitpunkt der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bestimmt. Das Land Niedersachsen stellt sicher , dass bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die jeweiligen Verfahren in Landeszuständigkeit (Raumordnung, Planfeststellung) zügig durchgeführt werden, um eine zeitnahe bauliche Umsetzung der Vorhaben durch den Übertragungsnetzbetreiber zu ermöglichen. Die Sachstände zu den einzelnen Vorhaben sind in der nachfolgenden Liste tabellarisch zusammen gefasst. Stand der Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Niedersachsen Sechs Vorhaben, elf Bauabschnitte: Vorhaben/Bauabschnitt Status Nr. 1 Dollern – Hamburg (Hasseldorf Elbkreuzung), (2 Bauabschnitte, 1 Bauabschnitt in Niedersachsen), Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT Planfeststellungsbeschluss (PFB) Q2/2016. (Anlage befindet sich im Bau, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2019) Nr. 2 Ganderkesee – Wehrendorf (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT 1 Bauabschnitt: Ganderkesee – St. Hülfe PFB Q1/2016, (Planänderungsverfahren in Vorbereitung ), geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2021. 2 Bauabschnitt: St. Hülfe - Wehrendorf PFB Q1/2016, (in Bauvorbereitung, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2019) Nr. 5 Dörpen West – Niederrhein (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT/Amprion 1 Bauabschnitt: Dörpen/West – Pkt. Meppen (ÜNB TenneT) PFB Q2/2017, in Bauvorbereitung, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2019) 2 Bauabschnitt: Pkt. Meppen – Pkt. Haddorfer See (ÜNB Amprion) Im Planfeststellungsverfahren, öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen 26.09. bis 25.10.2017, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2021) Nr. 6 Wahle – Mecklar (3 Bauabschnitte), ÜNB TenneT Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 5 Vorhaben/Bauabschnitt Status 1 Bauabschnitt: Wahle – Lamspringe Vollständigkeitsprüfung der Planfeststellungsunterlagen , (Planfeststellungsbeschluss in 2018 angestrebt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2020) 2 Bauabschnitt: Lamspringe – Hardegsen Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsbeschluss in 2017 angestrebt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2020) 3 Bauabschnitt: Hardegsen – Landesgrenze NRW Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsbeschluss in 2018 angestrebt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2021) Nr. 16 Wehrendorf – Gütersloh (2 Bauabschnitte); ÜNB Amprion 1 Bauabschnitt: Wehrendorf – Lüstringen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. 2 Bauabschnitt: Lüstringen – Landesgrenze Bisher keinen Antrag zur Einleitung des ROV vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. Nr. 18 Lüstringen – Westerkappeln (1 Bauabschnitt); ÜNB Amprion PFB Q4/2016. (Anlage befindet sich im Bau, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2018) Stand der Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) in Niedersachsen, deren Genehmigung in die Zuständigkeit der BNetzA fällt. Vier Vorhaben: Vorhaben Status Nr. 1 Emden – Osterath, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT/Amprion Vorbereitung der Bundesfachplanung; Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung plant der Vorhabenträger Anfang 2018, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2025. Nr. 3 Brunsbüttel – Großgartach, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung bei der BNetzA vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2025. Nr. 4 Wilster – Grafenrheinfeld, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung bei der BNetzA vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2025. Nr. 10 Wolmirstedt – Wahle, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT/50 Hertz Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2022. Stand der Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) in Niedersachsen, deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Landes fällt. Sechs Vorhaben: Vorhaben Status Nr. 6 Conneforde – Cloppenburg – Merzen 3 Bauabschnitte, ÜNB TenneT/ Amprion 1. Bauabschnitt Conneforde – Cloppenburg/Ost Im ROV, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. 2. Bauabschnitt Cloppenburg/Ost – Übergangspunkt Regelzone Antragsunterlagen für das ROV in Vorbereitung , geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8825 6 Vorhaben Status 3. Bauabschnitt Übergangspunkt Regelzone - Merzen Antragsunterlagen für das ROV in Vorbereitung , geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. Nr. 7 Stade – Dollern – Landesbergen, 4 Bauabschnitte, ÜNB TenneT 1. Bauabschnitt Stade - Dollern Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsbeschluss in 2017 angestrebt), geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2021. 2. Bauabschnitt Dollern-Sottrum Im ROV, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2022. 3. Bauabschnitt Sottrum – Wechold Im ROV, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. 4. Bauabschnitt Wechold - Landesbergen Im ROV, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2023. Nr. 31 Wilhelmshaven – Conneforde, ÜNB TenneT Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsbeschluss in 2018 angestrebt), geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2020. Nr. 34 Emden/0st – Conneforde, ÜNB TenneT ROV 2015 abgeschlossen, bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2021. Nr. 37 Emden/Ost – Halbemond UNB TenneT Bedarfsentwicklung abwarten, bisher keinen Antrag zur Einleitung des Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegt. Nr. 38 Dollern – Elsfleth/West UNB: TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung des ROV vorgelegt, geplante Inbetriebnahme durch ÜNB 2026. (Ausgegeben am 25.10.2017) Drucksache 17/8825 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8762 - Hat der Norden seinen Anteil an der Windkraft „längst geleistet“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz