Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8826 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8760 - Ist die Oberweserpipeline mit dem Masterplan Salzreduzierung vereinbar? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Gruppe, Christian Grascha und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.10.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Presseberichten zufolge hat das Unternehmen K+S erneut ein Raumordnungsverfahren für eine Fernleitung beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Das Beteiligungsverfahren zum vorhergehenden Antrag aus dem Dezember 2015 wurde mit Blick auf den erforderlichen Abgleich mit den anstehenden Beschlüssen des Weserrates zum Bewirtschaftungsplan Salz und dem Maßnahmenprogramm Salz ausgesetzt. Der neue Antrag bezieht sowohl die Stellungnahmen aus der Beteiligung als auch die behördenseitigen Forderungen zur Vervollständigung des Antrags und die seitens des Weserrates getroffenen Vereinbarungen „Bewirtschaftungsplan Weser 2015 bis 2021“ als zu berücksichtigende Grundlage mit ein. Vorbemerkung der Landesregierung Die K+S Kali GmbH hat im Dezember 2015 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bezüglich einer Fernleitung für salzhaltige Abwässer vom Werk Werra in Philippsthal bis zur Oberweser einschließlich Speicherbecken beantragt. Wegen der Verhandlungen im Weserrat zur Aufstellung des detaillierten Bewirtschaftungsplans 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung wurde das Raumordnungsverfahren ausgesetzt und die Unterlagen der K+S Kali GmbH mussten auf der Basis des Weserratsbeschlusses überarbeitet werden. Niedersachsen hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens in seiner Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren „mit aller Deutlichkeit“ erklärt, dass Niedersachsen die Oberweser-Pipeline und die damit zusammenhängende Planung der K+S Kali GmbH zur überregionalen Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier grundsätzlich ablehnt . 1. Inwieweit ist die Oberweserpipeline mit dem Masterplan Salzreduzierung vereinbar? Laut detailliertem Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung liegen „für die Oberflächenwasserkörper der Weser mehrere technisch umsetzbare , grundsätzlich genehmigungsfähige und grundsätzlich verhältnismäßige Maßnahmen bzw. Maßnahmeoptionen zur Reduzierung der Salzbelastung vor, mit denen eine Erreichung des guten ökologischen Potenzials für alle Oberflächenwasserkörper in Bezug auf Salz möglich ist“. Im Vorfeld wurden verschiedene Szenarien unter Einbeziehung der technischen Machbarkeit und der Verhältnismäßigkeit betrachtet, die sich mit der möglichen Minimierung des Salzabwasseranfalls und seiner Entsorgung befassen. Wegen der Einzelheiten wird auf den detaillierten Bewirt- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8826 2 schaftungsplan 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung verwiesen . Im Ergebnis hat der Weserrat einstimmig zum Ausdruck gebracht, dass er die beschlossenen Maßnahmen (Kainit-Kristallisationsanlage, Einstapeln und Versatz unter Tage und Haldenabdeckung ) für ausreichend hält, um die Zielwerte am Pegel Boffzen zu erreichen. Um die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen und offen zu sein für weitere Entwicklungen in den technischen Standards, wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Für den Fall, dass die Prognosen nicht bestätigt werden können, wurden die Optionen „Produktionsdrosselung “ und „temporärer Werra-Bypass“ aufgenommen. Gemäß 4.2.2.4 des detailliertem Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung ist ein Zeitplan beschrieben, der die Planung und Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens zum Bau und Betrieb eines Werra-Bypasses mit einem maximalen Durchsatz von 800 000 m³/Jahr bis 2018 enthält. Damit ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens von dem detailliertem Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung erfasst. Diese Maßnahme zur Vorbereitung des Baus und Betriebs eines Werra-Bypasses liegt im unternehmerischen Risiko. Denn ob ein solcher Bypass erforderlich ist, wird davon abhängen, inwieweit die beschlossenen Maßnahmen Kainit-Kristallisationsanlage, Einstapeln und Versatz unter Tage und Haldenabdeckung ausreichen. Hierüber muss der Weserrat entscheiden. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass sie nicht ausreichen, können neben dem Bypass auch weitere Maßnahmen in die Entscheidung einfließen. Niedersachsen wird dabei alles tun, um einen Bypass zu verhindern. 2. Falls die Oberweserpipeline mit dem Masterplan Salzreduzierung vereinbar ist: Hat die Landesregierung die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Betreiben die Grünen bei der Weserversalzung ‚Etikettenschwindel‘?“ (Drs. 17/5500) korrekt beantwortet ? Ja. Die Landesregierung lehnt eine Oberweserpipeline entschieden ab. 3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um auf den Beschluss des Regierungspräsidiums Kassel einzuwirken? Die Landesregierung hat im Rahmen einer erneuten Beteiligung im Raumordnungsverfahren des Regierungspräsidiums Kassel für eine Fernleitung der K+S Kali GmbH Kassel vom Werk Philippsthal bis zur Oberweser, den sogenannten Werra-Bypass, ablehnend Stellung genommen (siehe Vorbemerkung). 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um eine Oberweserpipeline zu verhindern? Mit der Antwort in der Drucksache 17/5657 auf Frage 6 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/5500 wurde bereits dargelegt, welche Maßnahmen die Landesregierung bis dahin unternommen hat, um eine Oberweserpipeline zu verhindern: „Um insbesondere sicherzustellen, dass keine von Niedersachsen abgelehnte Option zur Umsetzung kommt, hat die Landesregierung im Beschluss erreicht, dass der EU-Kommission bis Ende 2018 ein umfassendes Monitoring zum Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen vorgelegt wird, sodass gegebenenfalls über weitere optional notwendige Maßnahmen entschieden werden kann. Die FGG Weser wird daher 2018 prüfen, ob weitere Optionen notwendig sind. Das können aus niedersächsischer Sicht weitere Vermeidungsmaßnahmen oder Produktionsdrosselungen sein. In dem Text des Maßnahmenprogramms hat Niedersachsen ausdrücklich seine Ablehnung einer Ausleitung von Salzlaugen im Bereich der Kaliwerke und der Kalihalden und eine Einleitung flussabwärts verankert. Das Kapitel zu optionalen Maßnahmen nach dem Masterplan Salzreduzierung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8826 3 ist strittig geblieben und damit innerhalb der FGG nicht geeint. Im Text sind unterschiedliche Positionen der Länder aufgeführt. Für die Beschlüsse der FGG Weser ist Einstimmigkeit erforderlich. Daher sehen die Beschlüsse z. B. keine Ausleitung in die Oberweser mittels einer Pipeline vor. Das entspricht den Forderungen des einstimmigen Landtagsbeschlusses. Ferner wird mit der Arbeitsgruppe Salzreduzierung der FGG Weser der regelmäßige Austausch zum Umsetzungsprozess mit dem Unternehmen K+S eingerichtet. Durch die Arbeitsgruppe sollen ein umfangreiches Controlling und eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Weserrat und der Öffentlichkeit gewährleistet werden. Die Arbeitsgruppe soll auch die Durchführung von Forschungsvorhaben und den Einsatz von BVT (beste verfügbare Technik) begleiten. Generell soll bei der Verminderung und Vermeidung von Salzwasserabfällen dafür Sorge getragen werden, dass jeweils die beste verfügbare Technik zum Einsatz kommt. Daher will die FGG Weser einen nationalen Umweltexperten in den bereits laufenden BVT-Prozess zu Abfällen aus dem Bergbau entsenden .“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 dieser Anfrage verwiesen. 5. Schließt sich die Landesregierung der Meinung des BUND an, dass eine Oberweserpipeline rechtswidrig wäre? Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Inwieweit wurde der Masterplan Salzreduzierung bis zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt? Zur engen Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des detaillierten Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung wurde die Arbeitsgruppe Salzreduzierung eingerichtet. Diese erstellt auf Grundlage des Sachstandsberichts des Unternehmens K+S Kali GmbH sowie weiterer Informationen aus den Ländern einmal im Jahr einen Statusbericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen sowie zur aktuellen Gewässergüte bezüglich der Salzbelastung von Werra und Weser. Der erste Statusbericht umfasst das Berichtsjahr 2016. Er ist auf den Internetseiten der FGG Weser veröffentlicht. Die AG Salzreduzierung stellt hierin zusammenfassend fest, dass der Umsetzungsstand bis Ende 2016 mit Ausnahme des Baus der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage, der sich um ca. zwei Monate verzögert, dem festgelegten Zeit- und Maßnahmenplan entspricht. Zu Einzelheiten der konkreten Umsetzungsstände der jeweiligen Maßnahmen verweise ich auf den Sachstandsbericht . 7. Wurde das in der zweiten Sitzung der AG Salzreduzierung beauftragte Gutachten der Firma K-UTEC bereits veröffentlicht, und, wenn ja, wie wurde über die weitere Verfolgung der Vorschläge beschieden? Zur Weiterentwicklung von alternativen Maßnahmen umfasst das detaillierte Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung auch Forschungsund Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) von K+S Kali GmbH. Das Unternehmen hat einen Forschungsvertrag mit K-UTEC geschlossen. Hierüber hat das Unternehmen auf der zweiten Sitzung der AG Salzreduzierung berichtet. K-UTEC wird eine neue Konzept- und Machbarkeitsstudie zur Aufbereitung von Abstoßlösungen des Werkes Werra erstellen. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden für Ende 2017 erwartet. Die AG Salzreduzierung wird sich bei Vorlage des Berichtes Ende 2017 mit dem Thema befassen. Die AG Salzreduzierung plant, dem Weserrat über den Stand dieses und weiterer F+E-Vorhaben im Statusbericht über das Berichtsjahr 2017 zu berichten. (Ausgegeben am 25.10.2017) Drucksache 17/8826 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8760 - Ist die Oberweserpipeline mit dem Masterplan Salzreduzierung vereinbar? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Gruppe, Christian Grascha und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz