Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8629 - Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 25.10.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2013 bis 2018 steht: „Die rot-grüne Koalition will Niedersachsens Spitzenplatz als Agrarland Nr. 1 im Bund sichern, die niedersächsische Ernährungs- und Agrarwirtschaft verbraucher- und umweltgerecht dafür neu aufstellen und damit wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gestalten“ (Seite 72). Später folgt der Satz: „Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens wird die rot-grüne Koalition gezielt die rund 40 000 bäuerlichen Familienbetriebe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“ (Seite 73). Im NDR-Interview vom 26.03.2013 (19:30 Uhr, „Hallo Niedersachsen“) teilt Landwirtschaftsminister Meyer mit, dass künftige Auflagen für landwirtschaftliche Unternehmen nach der Regel „große Betriebe - große Auflagen, kleine Betriebe - kleine Auflagen“ aufgestellt werden sollen. Die betroffenen Landwirte fordern eine Abschlussbilanz der rot-grünen Koalition hinsichtlich ihrer Politik für den ländlichen Raum und die Ernährungswirtschaft. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen ist noch stärker denn je das Agrarland Nummer 1 in Deutschland. Sowohl in der konventionellen wie ökologischen Landwirtschaft wurde die Nachhaltigkeit weiter gestärkt. So wurde der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung mehr als halbiert und der Nährstoffüberschuss ebenfalls . Der Tierschutzplan wurde gemeinsam mit den Landwirten umgesetzt. Das Schnabelkürzen bei Millionen Legehennen wurde beendet, ebenso ein Ausstieg aus der Käfighaltung verbindlich im Tierschutzgesetz des Bundes verankert. Mit der von Niedersachsen durchgesetzten Prämie für die ersten Hektare wurden insbesondere kleine und mittlere Betriebe gestärkt und der Strukturwandel verlangsamt. Bei den Legehennen stieg die Zahl der bäuerlichen Betriebe, und deren Durchschnittsgröße wurde sogar kleiner. Ebenso beim Ökologischen Landbau, wo ein Aufholprozess einsetzte . Beim landwirtschaftlichen Produktionswert und den Verkaufserlösen überflügelt Nieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 2 sachsen stärker denn je alle anderen Bundesländer. Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen , das sind nach über 4 Jahren erfolgreicher Agrarpolitik: - mehr Vielfalt auf den Höfen und in der Agrarlandschaft, - ein besserer Schutz von Umwelt, Tieren und Verbrauchern, - rund 130 000 Arbeitskräfte, knapp 12 Milliarden Euroo Produktionswert in der Landwirtschaft und - rund 70 000 Beschäftigte und rund 33 Milliarden Euro Umsatz in der Ernährungswirtschaft. In dem gesamten Bereich Agribusiness - also mit den Beschäftigten bei Saatgutherstellern, bei Landtechnikunternehmen, in der Futtermittelwirtschaft und im Agrarhandel - sind aktuell 390 000 Menschen im sogenannten „Cluster Agribusiness“ beschäftigt. Das sind 10 % aller Erwerbstätigen in unserem Bundesland. Dies bedeutet Arbeit, Einkommen und Lebensinhalt für viele Menschen, die in Niedersachsen leben. Betrachten wir die wirtschaftlichen Ergebnisse, so hat sich die Agrarwirtschaft in den vergangenen Jahren durch besondere Stabilität ausgezeichnet. Das Preistal im Milchsektor hätte jedoch besser überwunden werden können, wenn frühzeitig, wie von Niedersachsen gewollt, effektive Milchmengenbegrenzungen umgesetzt worden wären. In Niedersachsen gaben weniger Betriebe als im Bundesschnitt auf, und es machten mehr Betriebe bei der Mengenreduzierung mit als im Bundesschnitt. Die Gewinnprognose bei den Milchviehbetrieben für das Wirtschaftsjahr (2016/17) ist mit unter 60 000 Euro zwar besser als im Vorjahr, aber keinesfalls ausreichend . Ziel dieser Landesregierung ist es, die nachhaltige Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Standortes zu erhalten und weiter zu entwickeln - zum Wohle des Landes und seiner Menschen. Dabei setzt die Landesregierung nicht einseitig auf Produktionswachstum und Kostenführerschaft - viel wichtiger sind Wertschöpfung, Tierschutz, Umweltschutz, Qualität und gute Arbeit, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Diese Landesregierung hat eine Reihe von Herausforderungen gelöst und Ziele erfolgreich umgesetzt: - Defizite im Tierschutz wurden beseitigt und Fördermaßnahmen für mehr Tierwohl erstmals etabliert, - ein Erfassungs- und Meldesystem für Nährstoffströme in der Landwirtschaft wurde umgesetzt, - inakzeptable Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen wurden bekämpft, - Abluftreinigungen für große Tierhaltungsanlagen wurden zur Pflicht gemacht, - der wirtschaftliche und gesundheitliche Verbraucherschutz wurde gebündelt und die Überwachung zum Schutz der Branche vor Skandalen finanziell und personell deutlich gestärkt - zahlreiche Fördermaßnahmen zum Schutz der Umwelt, der Bienen und für mehr Artenvielfalt in der Kulturlandschaft wurden umgesetzt. - Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist von 1 392 im Jahr 2013 auf 1 650 in 2016 angestiegen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entwickeln ein Bewusstsein für den Wert unserer natürlichen Umwelt und für gute Ernährung. Essen ist für die Menschen mehr als „Sattwerden“ - sie wollen mit gutem Gewissen genießen. Mit der Neuausrichtung der niedersächsischen Agrarpolitik hat diese Landesregierung vielen Menschen mehr Freude und Sicherheit bei der Ernährung gegeben. Die sanfte Agrarwende ist damit ein unverzichtbares Erfolgsmodell für den zukunftsfähigen Umbau der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen. 1. Um wie viele Hektar konnte die durchschnittliche Betriebsgröße gesenkt werden? Die Frage der Abgeordneten impliziert, dass es das Ziel der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode gewesen sei, die durchschnittliche Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe zwangsweise zu senken. Im Mittelpunkt der Politik der Landesregierung stehen die bäuerlichen Familienbetriebe, die es sowohl über eine angepasste Förderpolitik als auch eine adäquate Ord- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 3 nungspolitik zu stärken gilt. Die Landesregierung setzte sich daher für ein Umsteuern bei der Förderung ein. Da die CDU-FDP-geführte Bundesregierung 2013 und einige Unions-geführte Bundesländer ein stärkeres Umschichten von Fördermitteln an die kleinen und mittleren Betriebe ablehnten , konnten nur 6,5 % der Agrarsubventionen von groß nach klein umgeschichtet werden. Durch den Einsatz der Landesregierung bekamen die ersten 30 ha einen Zuschlag von 50 Euro/ha. Der 31. bis 46. Hektar bekam dann noch zusätzlich 30 Euro/ha. Ob dies reicht, den Strukturwandel zu bremsen, ist sehr umstritten. Von vielen werden die Summen als zu niedrig bezeichnet, um kleinere Betriebe zu stützen. Die Landesregierung setzt sich daher für eine weitere Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe in der kommenden EU-Agrarreform ein. 2. Um wie viele Betriebe konnte die Anzahl der laut Minister Meyer in die Kategorie „Massentierhaltung “ einzuordnende Betriebe in den letzten fünf Jahren gesenkt werden (Angaben bitte pro Jahr und Landkreis tätigen)? Nach jahrelangem Boom von Tierställen der Kategorie Massentierhaltung konnte seit 2013 nicht nur der Ausbau gestoppt, sondern sogar ein Rückgang der Massentierhaltung erreicht werden. Dabei half auch die Initiative Tierwohl, die Landwirte für mehr Platz im bestehenden Stall bei weniger Tieren honoriert. Insgesamt sanken bei den meisten Tierarten die Tierzahlen: bei Mastputen um 8,57 %, bei Mastschweinen um -4,70 % und bei Masthühnern um -3,4 %. Lediglich bei Legehennen und Milchkühen gibt es einen leichten Anstieg. 2013 2017 Mastschweine 7 013 000 6 683 000 -330 000 -4,70 % Puten 7 124 000 6 513 000 -611 000 -8,57 % Rinder (gesamt 2 688 000 2 687 000 -1 000 -0,01 % Davon Milchkühe 1 050 000 1 098 000 +58 000 +0,06 % Masthühner 68 781 000 66 433 000 -2 348 000 -3,40 % Quelle: Tierseuchenkasse Niedersachsen. Bei Masthühnern sank die Zahl der Großbetriebe von ca. 900 (ASE 2013) auf 840 (ASE 2016), nachdem sie von 2010 bis 2013 von 606 auf 900 gestiegen war. Im Landkreis Emsland, wo 2013 27,4 Mio Masthühnerplätze gemeldet waren und laut Landkreis ca. 10 Mio weitere beantragt waren, sank die Zahl der Masthühnerplätze bis 2017 sogar um minus 1,7 Mio Tiere auf 25,7 Mio Masthühner laut TSK. Im Landkreis Cloppenburg sank die Zahl der Masthühner von 8,5 Mio (2013) auf 8,1 Mio Masthühner (2017). Bei Mastputen ging die Zahl der gehaltenen Puten um mehr als 8 % zurück, jedoch blieb die Zahl der Betriebe stabil von ca. 200 (ASE 2013) auf 212 (ASE 2016) Bei Legehennen stieg die Zahl der Betriebe von 400 auf 466 nach der ASE 2013 und 2016. Laut Legehennenregister des LAVES stieg die Zahl der Legehennen vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2016 von 15,7 Millionen auf 18,3 Millionen Die Zahl der Betriebe stieg von 1 080 auf 1 284. Die Durchschnittszahl der gehaltenen Legehennen sank von 14.528 (2012) auf 14.267 (2016). Legehennenbetriebe wurden also nicht immer größer, sondern es gibt hier auch mehr Betriebe. 3. Wo liegt derzeit in Niedersachsen die Wachstumsschwelle, bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche je Betrieb? Die sogenannte Wachstumsschwelle bezeichnet die Größenklasse einer bestimmten Faktorausstattung (ha LF, Tierbestandsgröße), ab der die Anzahl der Betriebe bzw. Halter absolut oder relativ zunimmt. Sie ist abhängig vom gewählten Zeitraum und von der gewählten Größenklasseneinteilung . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 4 Zur Ermittlung der aktuellen Wachstumsschwelle sind die Strukturdaten der Agrarstrukturerhebung 2016 und der Agrarstrukturerhebung 2013 (da es sich bei den Zahlen der ASE 2013 um gerundete Werte handelt, können die Ergebnisse nur näherungsweise angegeben werden) herangezogen worden; danach ergibt sich folgendes Bild: Mit Bezug auf die Flächenausstattung hat die Zahl der Betriebe im Zeitraum 2013 bis 2016 sowohl in der Größenklasse 5 bis 10 ha (ca. +200 Betriebe bzw. 4,8 %) als auch in den Größenklassen „100 bis 200 ha/Betrieb“ (ca. +100 Betriebe bzw. 1,5 %) und „200 und mehr ha/Betrieb“ (ca. +300 Betriebe bzw. 15,8 %) zugenommen, wobei die Gesamtzahl der Betriebe (größer als 5 ha) im gleichen Zeitraum um 4,3 % abgenommen hat. 4. Wo liegt derzeit in Niedersachsen die Wachstumsschwelle, bezogen auf die Anzahl an – Milchkühen, Mastbullen und Mastkälbern jeweils je Halter, – Legehennen, Mastputen, Masthähnchen, Sauen jeweils je Halter, – Mastschweinen und Ferkeln („Systemferkel“) jeweils je Halter? Auf der Grundlage der Auswertung statistischer Daten für die Jahre 2013 und 2016 (Statistisches Bundesamt Fachserie 3, Reihe 2.1.3) ergeben sich für einzelne Produktionszweige der tierischen Erzeugung folgende Wachstumsschwellen: - Bei Milchkühen liegt die Wachstumsschwelle nach wie vor bei einem Milchkuhbestand von mehr als 100 Tieren, der Anteil der Betriebe mehr als 100 Milchkühen (2016) lag bei 31,9 % der Gesamtzahl der Milchbetriebe, - Statistisch erfasst werden die Kategorien „männliche Rinder 1 Jahr und älter“ sowie Kälber und Jungrinder bis 1 Jahr“. Für Mastbullen und Mastkälber liegen keine entsprechenden Zahlen vor. Für die Kategorie „männliche Rinder 1 Jahr und älter sinkt die Anzahl der Betriebe in den Größenklassen bis „20 bis 49 Tiere“; in den Größenklassen „50 bis 99 Tiere“ und „100 und mehr Tiere“ stagniert sie. Ein ähnliches Bild ergibt sich für Kälber und Jungrinder; in den unteren Größenklassen sinkt die Anzahl der Betriebe, lediglich in der Klasse „100 und mehr“ ist die Anzahl der Betriebe stabil. - Für Legehennen lässt sich keine absolute Wachstumsschwelle mehr identifizieren. Die Zahl der Betriebe steigt in allen Größenklassen. - Für Masthühner lässt sich mit Bezug auf Niedersachsen keine Aussage treffen, da im Rahmen der ASE 2013 ohnehin nur zwei Größenkategorien (10 000 bis 50 000 Masthühner und mehr als 50 000. Masthühner) statistisch ausgewiesen werden, die übrigen Größenklassen sind wegen fehlender statistischer Genauigkeit nicht ausgewiesen. - Auch für Mastputen lässt sich aufgrund der Datenlage im Betrachtungszeitraum keine Wachstumsschwelle identifizieren. - In der Mastschweinehaltung hat die Anzahl der Betriebe in allen Kategorien bis zur Größenordnung „1 000 bis 1 999 Schweine“ abgenommen, lediglich in den beiden größten Kategorien (2 000 bis 4 999 und „5.000 und mehr“) ist die Anzahl der Betriebe nahezu gleich geblieben . Der Anteil der Mastschweinehalter mit 2 000 und mehr Mastschweinen an der Gesamtzahl der Mastschweinehalter stieg von knapp 8 % auf 9,5 % im Betrachtungszeitraum. - In der Sauenhaltung hat die Anzahl der Betriebe in allen kleineren Größenkategorien abgenommen bis auf die Kategorie „500 Sauen und mehr“. Der Anteil der Halter in dieser größten Kategorie an der Gesamtzahl der Sauenhalter stieg im Betrachtungszeitraum von 7,1 % auf 9,4 %. Für „Systemferkel“ liegen keine Daten vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 5 5. Wie hoch ist heute die Anzahl der Betriebe, die nach Einschätzung der Landesregierung in die Kategorie Massentierhaltung einzuordnen sind (bitte Kriterien nennen)? Zu den grundsätzlichen Erwägungen mit Bezug auf die Abgrenzungsmöglichkeiten und Parameter für die Identifizierung von sogenannte Massentierhaltungen wird auf die Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage in der Drucksache 17/830 verwiesen (Antworten zu Fragen 10, 11 und 12). In der Anlage wird die Tabelle 21 in der Antwort zur Großen Anfrage für die Jahre 2013 und 2016 fortgeschrieben. Dabei werden die Tierhaltungsgrenzen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) den Strukturdaten der Landwirtschaftszählung 2010 sowie den Daten der Agrarstrukturerhebung (ASE) 2013 und 2016 gegenüber gestellt. Die Daten der ASE 2013 sind mit Bezug auf das Merkmal „Zahl der Betriebe“ nur eingeschränkt vergleichbar, da es sich dabei um eine repräsentative Erhebung handelte im Gegensatz zur ASE 2016, die mit Bezug auf die ausgewiesenen Merkmale eine Vollerhebung war. Die für die Abgrenzung der Massentierhaltung herangezogenen Grenzen der Ziffer 7 der Anlage 1 zum UVPG entsprechen nicht den in der Agrarstatistik verwendeten Größenklassengrenzen. Sofern vorhanden, wird daher sowohl die nächst kleinere als auch die nächst größere Grenze herangezogen . Für Mastkälber- und Ferkelbestände existieren keine Strukturstatistiken. Zur Erläuterung der Tabelle in der Anlage ist hervorzuheben, dass ein Betrieb mit mehr als 600 Milchkühen in die Größenklasse „500 und mehr Milchkühe“ fällt. Nicht alle der dort für die jeweiligen Jahre erfassten Betriebe liegen zwingend oberhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen und nicht alle sind zwingend gewerbliche Betriebe. Entsprechendes gilt für die anderen Tierhaltungen. Daher ist die Frage nach der absoluten Zahl der Massentierhaltungen in Niedersachsen auf dieser Datengrundlage nicht abschließend zu beantworten. Gleichwohl lässt sich aus der Tabelle, auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten Aussagekraft der repräsentativen Daten für die ASE 2013, schlussfolgern, dass sich die im Zeitraum 2010 bis 2013 beobachtete teilweise rasante Entwicklung zu großbetrieblichen Strukturen in den meisten Produktionszweigen der Tierhaltung im Zeitraum 2013 bis 2016 nicht nur verlangsamt hat, sondern sogar ein erheblicher Rückgang von Massentierhaltung erfolgt ist. 6. Wie hat sich die Anzahl der genannten Massentierhaltungsbetriebe in den vergangenen fünf Jahren verändert (Angaben bitte in absoluten Zahlen, aufgegliedert nach Tierhaltungen , tätigen)? Siehe Tabelle. 7. Wie viele Stallbauförderanträge mussten seit 2013 in dem jeweiligen Kalenderjahr über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) abgelehnt werden? Es mussten seit 2013 keine Anträge aus Haushaltsgründen abgelehnt werden. Allerdings können jedes Jahr Förderanträge aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen nicht bewilligt werden. Die Mittelausstattung war also ausreichend. 8. Wie viele Stallbauförderanträge wurden seit 2013 in dem jeweiligen Kalenderjahr über das AFP erfolgreich gefördert? Nach Art. 17 der VO (EU) 1305/2013 (ELER-Verordnung) ist neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auch der Aspekt der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Gemäß GAK-Rahmenplan 2014 sind besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umweltoder Klimaschutz und im Fall von Stallbauinvestitionen zusätzlich Anforderungen im Bereich Tierschutz zu erfüllen. Im AFP-Antragsverfahren ab 2014 wird der Schwerpunkt daher deutlicher als zuvor auf den gesellschaftlich und politisch gewollten Zusatznutzen gesetzt. Den agrarpolitischen Zielen entsprechend werden die Fördervoraussetzungen und die Auswahlkriterien jährlich angepasst . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 6 Die unter Frage 8 genannten Grundaussagen treffen auch für die Fragen 9 und 10 zu. Die Zahl der bewilligten Förderanträge mit Investitionsschwerpunkt im Bereich Tierhaltung hat sich wie folgt entwickelt: 2014 2015 2016 50 40 37 9. Wie viele Stallbauförderanträge mit dem Förderschwerpunkt „Tierwohl“ wurden seit 2013 über das AFP in dem jeweiligen Kalenderjahr gefördert? In das AFP sind 2014 Anforderungen für eine „bestmöglich tiergerechte Haltung“ („Anlage 2“) aufgenommen worden. Dieses Angebot auf freiwilliger Basis ist von den unter 8. genannten Förderanträgen wie folgt aufgegriffen worden: 2014 2015 2016 12 6 18 10. Wie hat sich das Volumen der AFP-Fördermittel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern)? Die bewilligte Summe (Millionen Euro) hat sich wie folgt entwickelt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 50,8 53,8 56,1 65,6 46,5 40,2 43,0 8,4 8,0 6,7 Die Förderung 2007 bis 2013 bezog sich vor allem auf den Neubau und Ausbau von Milchviehställen . Wäre dies nach 2013 weiter gefördert worden, hätten sich durch die Förderung induzierte noch größere Überkapazitäten zulasten anderer Betriebe ergeben. So war die Umstellung der Förderung von Mitnahmeeffekten auf höheres Tierschutzniveau auch ein Beitrag zur Mengenstabilisierung im Milchsektor. In anderen Bundesländern sind große Milchviehställe ausschließlich wegen der Mitnahmesubventionen gebaut worden, die in der Milchkrise nicht aufgaben, weil dann die Subventionen (zehn Jahre Bindungsfrist) zurückgezahlt werden müssten. 11. Welche Forschungseinrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft erhielten seit 2013 Finanzmittel (bitte Angaben pro Institution, Jahr und Höhe der Mittel tätigen)? Als maßgebliche Forschungseinrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft ist das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) in Quakenbrück zu nennen. Das Institut für Bienenkunde in Celle, das dem LAVES zugeordnet ist, und die Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen bleiben als Landeseinrichtung bzw. Mehrländeranstalt außer Betracht, da dort keine institutionellen Zuwendungen vorgenommen werden und es sich nicht um Einrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft handelt. Aus dem gleichen Grund bleibt auch die universitäre Forschung und Lehre im Bereich der Agrarwissenschaften bzw. der Tiermedizin außer Betracht. Dem Deutschen Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) wurde seit 2013 eine institutionelle Förderung wie folgt bewilligt und ausgezahlt: Jahr Betrag 2013 656 000 Euro 2014 578 000 Euro 2015 450 000 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8828 7 2016 0 Euro 2017 0 Euro Der Grund für die Nichtförderung des DIL in den Jahren 2016 und 2017 war die erfreuliche wirtschaftliche Situation des DIL. Nach Landeshaushaltsordnung können Gewinn erzielende Einrichtungen nicht mit Landesgeldern institutionell gefördert werden. 12. Wurden Mittel bei Forschungseinrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft seit 2013 gekürzt (bitte Angaben pro Institution und Jahr tätigen sowie Ausmaß der Kürzung tätigen)? Nein, der Nichtförderung des DIL in den Jahren 2016 und 2017 liegt ausschließlich das Fehlen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer institutionellen Förderung zugrunde . Die erfolgreiche Arbeit des DIL als Forschungs- und Innovationspartner der überwiegend mittelständisch organisierten niedersächsischen Ernährungswirtschaft soll nach dem Willen der Landesregierung auch zukünftig fortgesetzt werden; sie ist ein wichtiges Element, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungswirtschaft Niedersachsen sicherzustellen. (Ausgegeben am 26.10.2017) Drucksache 17/8828 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8629 - Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz