Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8830 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8775 - Wie werden Hochwasserschäden in der Landwirtschaft entschädigt? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 19.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 24.10.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Das Hochwasser im Juni 2017 hat in Niedersachsen hohe Sachschäden verursacht. Betroffen waren Bürger wie auch Landwirte. Die Landesregierung hat zugesagt, schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe zu leisten. Allein im Bereich Landwirtschaft sollen für Entschädigungsleistungen ca. 11 Millionen Euro ausgezahlt werden. Es ist denkbar, dass ein Kriterium für die Höhe der Entschädigung nach entsprechender Begutachtung die Größe der betreffenden Fläche ist. Die Höhe des Schadens hängt aber auch von der Art der zerstörten oder geschädigten Feldfrucht ab. Gemüsebauern trifft das Hochwasser deshalb in besonderer Weise, weil die Pflanzung der teuren Jungpflanzen wie auch die weitere Pflege, Ernte und Vermarktung in jedem Schritt besonders arbeitsintensiv sind. Der entsprechende Mitarbeiterstamm hat infolge des Hochwassers dann jedoch wegen der Ausfälle keine oder sehr eingeschränkte Leistungsmöglichkeiten. Es gibt keine Ernte, die sonst weitgehend händisch erfolgt, und keine weiteren Arbeitsschritte bis hin zum Versand. Vorbemerkung der Landesregierung In der Landwirtschaft sind durch das Hochwasser im Juli 2017 im Wesentlichen Flächenschäden entstanden, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend bekannt ist. Zur Milderung dieser Schäden wurde eine Förderrichtlinie auf der Grundlage der nationalen Rahmenrichtlinie des Bundes für Hilfen bei Naturkatastrophen konzipiert. Diese Richtlinie befindet sich zurzeit im Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung. 1. Nach welchen Kriterien werden landwirtschaftliche Flächen entschädigt? Für die häufigsten Kulturarten wird die Einkommensminderung auf Basis von Durchschnittswerten unter Berücksichtigung des Schädigungsgrades ermittelt; beim Grünland wird im Rahmen dieser Pauschalwerte zusätzlich berücksichtigt, wie viele Schnitte geschädigt wurden. Schäden an Sonderkulturen wie Gemüse, für die der Schaden nicht einheitlich festgelegt ist, sind vom Antragsteller betriebsindividuell durch Vergleich des Hektarerlöses im Schadjahr mit dem durchschnittlichen Hektarerlös in den Jahren 2014 bis 2016 zu errechnen. 2. Sind differenzierte Entschädigungsleistungen vorgesehen, die z. B. die Art der Feldfrucht , die Arbeitsintensität sowie Maschinen- und Pflegekosten berücksichtigen? Die in der Fragestellung genannten Elemente fließen in die unter der Antwort zu Frage 1 im zweiten Absatz beschriebene betriebsindividuelle Berechnung ein. Zu berücksichtigen sind auch im jeweili- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8830 2 gen Produktionsverfahren durch das Schadereignis nicht entstandene Kosten; diese vermindern den Schaden. 3. Wie und wann informiert die Landesregierung über Kriterien und Verläufe bis hin zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung? Nach Inkrafttreten der o. a Richtlinie werden die Landwirte wie zuvor schon bei vorangegangenen Hilfsmaßnahmen auch über die Bewilligungsstelle informiert. Eine Vorabinformation über die Eckpfeiler der geplanten Maßnahme sowie mögliche vorbereitende Maßnahmen sind bereits erfolgt, sodass die Hilfsmaßnahme zügig nach Inkrafttreten der Richtlinie abgewickelt werden kann. (Ausgegeben am 30.10.2017) Drucksache 17/8830 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8775 Wie werden Hochwasserschäden in der Landwirtschaft entschädigt? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz