Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8637 - Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 10) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 01.11.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2013 bis 2018 steht: „Die rot-grüne Koalition will Niedersachsens Spitzenplatz als Agrarland Nr. 1 im Bund sichern, die niedersächsische Ernährungs- und Agrarwirtschaft verbraucher- und umweltgerecht dafür neu aufstellen und damit wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gestalten“ (Seite 72). Später folgt der Satz: „Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens wird die rot-grüne Koalition gezielt die rund 40 000 bäuerlichen Familienbetriebe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“ (Seite 73). Im NDR-Interview vom 26.03.2013 (19:30 Uhr, „Hallo Niedersachsen“) teilt Landwirtschaftsminister Meyer mit, dass künftige Auflagen für landwirtschaftliche Unternehmen nach der Regel „große Betriebe - große Auflagen, kleine Betriebe - kleine Auflagen“ aufgestellt werden sollen. Die betroffenen Landwirte fordern eine Abschlussbilanz der rot-grünen Koalition hinsichtlich ihrer Politik für den ländlichen Raum und die Ernährungswirtschaft. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen ist noch stärker denn je das Agrarland Nr. 1 in Deutschland. Sowohl in der konventionellen wie ökologischen Landwirtschaft wurde die Nachhaltigkeit weiter gestärkt. So wurde der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung mehr als halbiert und der Nährstoffüberschuss ebenfalls. Der Tierschutzplan wurde gemeinsam u. a. mit den Landwirten umgesetzt. Das Schnabelkürzen bei Millionen Legehennen wurde beendet. Ein Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen wurde verbindlich im Tierschutzrecht des Bundes verankert. Mit der von Niedersachsen durchgesetzten Prämie für die ersten Hektare wurden insbesondere kleine und mittlere Betriebe gestärkt und der Strukturwandel verlangsamt. Bei den Legehennen stieg die Zahl der bäuerlichen Betriebe, und deren Durchschnittsgröße wurde sogar kleiner. Ebenso beim ökologischen Landbau, wo ein Aufholprozess einsetzte. Beim landwirtschaftlichen Produktionswert und den Verkaufserlösen überflügelt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 2 Niedersachsen stärker denn je alle anderen Bundesländer. Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen , das sind nach über vier Jahren erfolgreicher Agrarpolitik: – mehr Vielfalt auf den Höfen und in der Agrarlandschaft, – ein besserer Schutz von Umwelt, Tieren und Verbrauchern, – rund 130 000 Arbeitskräfte, knapp 12 Milliarden Euro Produktionswert in der Landwirtschaft und – rund 70 000 Beschäftigte und rund 33 Milliarden Euro Umsatz in der Ernährungswirtschaft. In dem gesamten Bereich Agrarbusiness - also mit den Beschäftigten bei Saatgutherstellern, bei Landtechnikunternehmen, in der Futtermittelwirtschaft und im Agrarhandel - sind aktuell 390 000 Menschen im sogenannten Cluster Agribusiness beschäftigt. Das sind 10 % aller Erwerbstätigen in unserem Bundesland. Dies bedeutet Arbeit, Einkommen und Lebensinhalt für viele Menschen, die in Niedersachsen leben. Betrachten wir die wirtschaftlichen Ergebnisse, so hat sich die Agrarwirtschaft in den vergangenen Jahren durch besondere Stabilität ausgezeichnet. Das Preistal im Milchsektor hätte jedoch besser überwunden werden können, wenn frühzeitig, wie von Niedersachsen gewollt, effektive Milchmengenbegrenzungen umgesetzt worden wären. In Niedersachsen gaben weniger Betriebe als im Bundesschnitt auf und es machten mehr Betriebe bei der Mengenreduzierung mit als im Bundesschnitt. Die Gewinnprognose bei den Milchviehbetrieben für das Wirtschaftsjahr (2016/2017) ist mit unter 60 000 Euro zwar besser als im Vorjahr, aber keinesfalls ausreichend . Ziel dieser Landesregierung ist es, die nachhaltige Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Standorts zu erhalten und weiterzuentwickeln - zum Wohle des Landes und seiner Menschen. Dabei setzt die Landesregierung nicht einseitig auf Produktionswachstum und Kostenführerschaft - viel wichtiger sind Wertschöpfung, Tierschutz, Umweltschutz, Qualität und gute Arbeit, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Die Landesregierung hat eine Reihe von Herausforderungen gelöst und Ziele erfolgreich umgesetzt: – Defizite im Tierschutz wurden beseitigt und bestimmte Fördermaßnahmen für mehr Tierwohl erstmals etabliert, – ein Erfassungs- und Meldesystem für Nährstoffströme in der Landwirtschaft wurde umgesetzt, – inakzeptable Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen wurden bekämpft, – Abluftreinigungen für große Tierhaltungsanlagen wurden zur Pflicht gemacht, – der wirtschaftliche und gesundheitliche Verbraucherschutz wurde gebündelt und die Überwachung zum Schutz der Branche vor Skandalen finanziell und personell deutlich gestärkt, – zahlreiche Fördermaßnahmen zum Schutz der Umwelt und für mehr Artenvielfalt in der Kulturlandschaft wurden umgesetzt. – Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist von 1 392 im Jahr 2013 auf 1 650 in 2016 angestiegen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entwickeln ein Bewusstsein für den Wert unserer natürlichen Umwelt und für gute Ernährung. Essen ist für die Menschen mehr als „Sattwerden“ - sie wollen mit gutem Gewissen genießen. Mit der Neuausrichtung der niedersächsischen Agrarpolitik hat diese Landesregierung vielen Menschen mehr Freude und Sicherheit bei der Ernährung gegeben. Die sanfte Agrarwende ist damit ein unverzichtbares Erfolgsmodell für den zukunftsfähigen Umbau der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen. 1. Wurden die Arbeitsaufträge der einzelnen Arbeitsgruppen von der Landesregierung zum Tierschutzplan seit 2013 ergebnisoffen weiterverfolgt? Der Arbeitsauftrag der einzelnen Arbeitsgruppen ist die konkrete und verbindliche Umsetzung der Maßnahmen und Zeitpläne des von der Vorgängerregierung aufgelegten Tierschutzplans. Daran hat sich nichts geändert. Er war auch von der Vorgängerregierung nicht ergebnisoffen angelegt, in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 3 dem Sinne, wir schauen mal, sondern es ging um das „Wie“ der Umsetzung, etwa das Verbot des Schnabelkürzens durch Erstellung von Leitlinien oder Entwicklung von Tierschutzindikatoren. 2. Wieviel Prozent der in Niedersachsen erzeugten Mastschweine sind mit intaktem „Ringelschwanz “ in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 erzeugt worden (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen pro Jahr und im Verhältnis zu nicht an der Aktion „Ringelschwanz “ teilnehmenden Mastschweinen angeben)? Ziel der Ringelschwanzprämie ist es, Praxiserfahrungen immer stärker wachsender Teilnehmerzahlen zu gewinnen. Es sollte bewusst klein angefangen werden. Kein Betrieb der mitmachen wollte, wurde bislang aus finanziellen Gründen abgelehnt. Laut Tierseuchenkasse werden zurzeit in Niedersachsen ca. 6 683 000 Mastschweine gehalten. Der erste einjährige Verpflichtungszeitraum der Ringelschwanzprämie hat am 01.12.2015 begonnen und am 30.11.2016 geendet. Dabei wurden 80 857 Mastschweine im Rahmen der Ringelschwanzprämie gefördert, das entspricht einem Anteil am Gesamtbestand von 1,2 %. Für den derzeit laufenden zweiten Verpflichtungszeitraum stellt sich die Situation wie folgt dar: Es wurde die Ringelschwanzprämie für 119 437 Mastschweine beantragt, das entspricht einem Anteil von 1,8 %. Für den am 01.12.2017 beginnenden dritten Verpflichtungszeitraum wird die Berechnung aufgrund der vorliegenden Zahlen aus Mai 2017 vorgenommen. Die Ringelschwanzprämie wurde für 215 801 Mastschweine beantragt, das entspricht einem Anteil von 3,2 %am Gesamtbestand. Die Aktion „Ringelschwanz“ ist damit das größte Praxisprojekt in Deutschland mit steigender Tendenz. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Ministers, dass dieses Thema „umgesetzt “ sei? Ziel des Tierschutzplans war zu zeigen, dass eine Haltung mit intakten Ringelschwänzen auch in konventionellen Betrieben mit Mehraufwand möglich ist. Dies ist erreicht worden. 93 % der Ringelschwänze insgesamt, 91 % bei konventionellen Betrieben waren bei den Vor-Ort-Kontrollen intakt. Dies ist bislang in der Forschung nirgendwo erreicht worden. Mit der entsprechenden Förderung haben die teilnehmenden Betriebe ihren erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen. Der Start mit zunächst nur wenigen, gut ausgebildeten und besonders engagierten Landwirtinnen und Landwirten, die 100-prozentige Vor-Ort-Kontrolle und die verpflichtende Beratung aller teilnehmenden Betriebe haben aus Sicht der Landesregierung zu den hervorragenden Erfolgsquoten aus dem ersten Verpflichtungszeitraum geführt. Die gute Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Schweineerzeugern ist an dieser Stelle besonders zu erwähnen. Sie zeigt, dass immer mehr Landwirtinnen und Landwirte diese Maßnahme mit Interesse verfolgen. Mit der Einführung von zwei weiteren Tierwohl-Maßnahmen für die Ferkelaufzucht und die Sauenhaltung und mit der möglichen Kombinierbarkeit aller drei Prämien wurden zum nächsten Verpflichtungszeitraum weitere wichtige Schritte in Richtung Steigerung des Tierwohls unternommen. Die Landesregierung ist sich sicher, dass dieses Thema weiterer Begleitung bedarf und einen wichtigen Beitrag zum notwendigen Ausstieg aus dem Amputieren der Schweineschwänze darstellt. Bei entsprechenden Anpassungen im Haltungsverfahren sind diese Maßnahmen nach Überzeugung der Landesregierung auch von konventionellen Betrieben erfolgreich zu leisten. Dieses Ziel, zu zeigen, dass ein Amputationsverzicht erfolgreich geht, ist „umgesetzt“. 4. Wie verhält es sich bei der Umsetzung mit der Bewegungsfreiheit in der Abferkelbucht? Ist dort ein Erfolg zu vermelden? In welcher Größenordnung? Die Tierwohlmaßnahme „besonders tiergerechte Sauenhaltung“ wird erst zum 01.12.2017 das erste Mal angeboten. Es konnten 31 Anträge für insgesamt 3 739 Tiere bewilligt werden, von diesen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 4 Betrieben werden 19 Betriebe konventionell und zwölf ökologisch bewirtschaftet. Die Prämie beträgt 150 Euro pro Sau und Jahr und wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Ausgleich für die im Rahmen der Umsetzung der hier vorgegebenen Haushaltsvorgaben berechnet. Die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte sind in diesem Zusammenhang das erhöhte Platzangebot in der Abferkelbucht, der vollständige Verzicht auf die Fixierung der Sau, der Zugang zu verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten und der Zugang zu einem planbefestigten, trockenen und mit weicher Einstreu oder Unterlage versehenen Liegebereich mit einer Größe von mindestens 1,3 m2 je Sau. Eine Auswertung der Maßnahme kann erst nach Ablauf des ersten Verpflichtungsjahres, also frühestens im Dezember 2018, erfolgen. 5. Wie will die Landesregierung das „Magdeburger Kastenstandsurteil“ umsetzen? Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg im November 2015 und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2016 verstößt die Haltung von Sauen in den heute praxisüblichen Kastenständen im Deckbereich bis auf wenige Ausnahmen gegen die derzeitigen Mindestanforderungen nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Ausweislich wissenschaftlicher Untersuchungen ist durch die Haltung der Sauen in den gebräuchlichen Kastenständen das Normalverhalten von Jungsauen und Sauen, u. a. in der Liegeposition, nur eingeschränkt ausführbar. Dies kann zu tierschutzrelevanten Verletzungen, Erkrankungen und Verhaltensstörungen führen. Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten und Drittländer, in denen eine dauerhafte Fixierung der Jungsauen und Sauen im Kastenstand verboten ist, sowie von Betrieben in Deutschland ohne Fixierung der Sauen zeigen, dass die Haltung von Sauen ohne Fixierung möglich ist. Auf der Amtschefkonferenz in Berlin und der Agrarministerkonferenz in Hannover wurde daher einstimmig ein Ende der Kastenstandhaltung beschlossen: Danach wurde das „BMEL vor dem Hintergrund des inzwischen rechtskräftigen Urteils des OVG Sachsen-Anhalt zur Einzelhaltung von Sauen und Jungsauen im Kastenstand im Deckzentrum vom 24.11.2015 (BVerwG 3 B 11.16 vom 08.11.2016) gebeten unverzüglich die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) dahin gehend anzupassen, dass bei Neu- oder Umbauten eine Haltung von Sauen und Jungsauen nur noch in Gruppen mit einer mehrtägigen Fixierung in dafür geeigneten Kastenständen um den Zeitpunkt der Rausche in Anlehnung an das ‚Dänische Modell‘ zulässig ist. Für bestehende Stallungen mit Kastenständen ist eine angemessene Übergangsphase unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte sowie des Tierschutzes bundeseinheitlich festzulegen.“ Die Landesregierung setzt sich daher für eine bundeseinheitliche Lösung für ein Ende der Kastenstände ein. Eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen vom 15.08.2017 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und weiterer Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Kastenstand wurde eingebracht, aber noch nicht beschlossen. Die Landesregierung hofft auf eine schnelle gemeinsame Lösung von Bund und Ländern, die den Landwirten Planungssicherheit und dem Tierschutz Geltung verschafft. 6. Wann will die Landesregierung Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitskreises vorstellen ? Der IMAK „Nachhaltige Nutztierhaltung“ wurde mit Kabinettsbeschluss vom Dezember 2015 eingerichtet . Die Federführung liegt beim ML; MU und MS arbeiten aktiv mit. Er wurde bis Ende 2017 vom Kabinett verlängert. Der Arbeitskreis hat das Ziel, mögliche Hemmnisse für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Tierhaltung zugunsten einer Verbesserung des Tierwohls umstellen wollen, abzubauen . Diese Entwicklung ist von der Gesellschaft gewünscht, und die Landwirte sind bereit, in eine tiergerechte Haltung zu investieren. Der Arbeitskreis hat im Verlauf des Jahres 2016 viermal getagt; die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 5 letzte Sitzung fand am 21.08.2017 im ML statt. Dort wurden wichtige Zwischenergebnisse vorgestellt . Diese zeigen, dass es vor allem um – die Handhabung von Genehmigungen für Stallumbauten zugunsten des Tierwohls innerhalb der bestehenden Stallhülle, – die Handhabung von Baugenehmigungen bei größeren Umbauten zugunsten des Tierwohls mit veränderter Bauhülle und um – die bau- und immissionsrechtliche Handhabung von besonders tiergerechten Offenställen geht. Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen, da insbesondere auf Bundesebene dazu erhebliche Rechtsänderungen erforderlich sind. 7. Wie will die Landesregierung den Zielkonflikt zwischen Tierwohl/Auslauf/Offenstall und der Einhaltung der Reduktion klimaschädlicher Emissionen lösen? Vor dem Hintergrund des Tierwohls wird die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Außenklimaställen von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Tierwohl, Offenstall und Auslauf sind aus Sicht der Landesregierung kein Zielkonflikt mit Treibhausgasemissionen. Leider wird diese Haltungsform nach Ansicht von Experten im Hinblick auf die Emissionen oft zu schlecht bewertet. Nach Ansicht des KTBL sind die Emissionsfaktoren für die Bewertung von Außenklimaställen bis zu 30 % zu hoch angesetzt. Vor diesem Hintergrund wird die wissenschaftliche Überprüfung der geltenden Faktoren für die verschiedenen Tierhaltungsverfahren dringend benötigt . Die Landesregierung begrüßt, dass der Bund endlich die Mittel bereitstellt, um die Emissionsfaktoren im Rahmen des Projektes „EMIDAT“ überprüfen zu lassen. Bis 2018 sollen zunächst diese Faktoren für die Rinderhaltung überprüft werden, danach sollen die Faktoren für die Schweinehaltung geprüft werden. 8. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren ergriffen, um eine flächendeckende Schlachthofstruktur und damit kurze Transportwege zu erhalten? Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren für eine regionale Vermarktung von Produkten stark gemacht. Weiterhin hat sie sich die Förderung kleinerer handwerklicher Betriebe zum Ziel gesetzt. Hierunter fallen auch handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe. Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist sichergestellt, dass kleine handwerkliche Schlachtbetriebe hinsichtlich der für die Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden zu erhebenden Gebühren nicht übermäßig belastet werden. Das Prinzip der flexiblen Anwendung des EU-Hygienerechts unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gerade bei kleineren Betrieben wird in Niedersachsen angewandt. So können maßgeschneiderte Anforderungen an den einzelnen Betrieb gestellt werden. Diese Maßnahmen unterstützen den Erhalt der flächendeckenden Schlachthofstruktur und ermöglichen damit kurze Transportwege für Schlachttiere. Im Bereich Schlachtung/Fleischverarbeitung ist eine Förderung von Kleinst- und Kleinbetrieben (gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014) über die EU-Fördermaßnahme „Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ möglich. Die Größenbeschränkung für die Betriebe im Bereich Schlachtung basiert auf dem GA-Rahmenplan, und dieser ist seitens des Landes zu beachten. Neben den allgemeingültigen Voraussetzungen der Maßnahme müssen Unternehmen im Bereich Schlachtung/Fleischverarbeitung zusätzlich zu einer von der EU geforderten Mindestpunktzahl bei den Projektauswahlkriterien mindestens eines der fünf Kriterien „ökologisches Erzeugnis (Gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007)“, „geografische Herkunft (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21.11.2012)“, „Gebietskulisse Südniedersachsen“, „überwiegend regionaler Warenbezug (über 50 %)“ oder „erheblicher regionaler Absatz (über 30 %)“ erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8841 6 9. Wie hoch ist die Mortalitätsrate, und wie hat sie sich über die Jahre entwickelt? Die Landesregierung geht davon aus, dass hier die Mortalitätsrate auf dem Transportweg und nicht die auf dem Schlachthof gemeint ist. Die Beantwortung der Frage nach Mortalitätsraten bei Schlachttieren im Zusammenhang mit ihrem Transport zum Schlachthof und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da die entsprechenden Zahlen den Landesbehörden nicht vorliegen und nur durch eine zeit- und arbeitsintensive Erhebung bei den kommunalen Behörden und den Schlachthöfen zusammengestellt werden könnten. (Ausgegeben am 07.11.2017) Drucksache 17/8841 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8637 Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 10) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz