Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8844 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8765 - Wann muss das Cuxhavener Wolfsrudel entnommen werden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.09.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 02.11.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In den vergangenen Tagen mehrten sich Meldungen über Wolfsrisse im Landkreis Cuxhaven. 1. Wie viele Tiere wurden insgesamt von dem Rudel gerissen? Eine individuelle Zuordnung der Tierrisse zu einzelnen Wölfen ist nicht immer möglich, da die genetische Individualisierung nicht immer erfolgreich ist. Zudem werden Wildtierrisse nicht systematisch erfasst. Mit großer Mehrheit werden aber vermutlich Wildtiere durch das Rudel in Cuxhaven gerissen . Eine belastbare Aussage ist entsprechend nicht möglich. Eine Auflistung der Nutztierschäden durch Wölfe ist unter https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/nutztierrisse/ öffentlich zugänglich . 2. Wie viele Tiere wurden in den vergangenen drei Monaten von dem Rudel gerissen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Hält die Landesregierung die Tiere für auffällig und, wenn nein, warum nicht? Die Kriterien zur Einschätzung von Wolfsverhalten sind im Wolfskonzept des Landes Niedersachsen dargestellt und orientieren sich inhaltlich an den Empfehlungen des Bundes. Legt man diese Kriterien zugrunde, können die Tiere aktuell nicht als auffällig eingestuft werden. Dennoch ist die Situation in Cuxhaven besonders und wird vom Land genau beobachtet. Das Land hat die DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) um Stellungnahme zu der Situation gebeten. Die Stellungnahme bleibt abzuwarten, ehe über ein weiteres Vorgehen entschieden wird. Alle Optionen werden geprüft. Das Land befindet sich auch in engem Austausch mit dem Landkreis Cuxhaven. 4. Wie hoch waren die bisherigen Entschädigungszahlungen an Nutztierhalter im Landkreis Cuxhaven? Seit Rückkehr des Wolfs wurden bislang 20 891,40 Euro an Billigkeitsleistung zum finanziellen Ausgleich bei Nutztierschäden gezahlt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8844 2 5. Welche Gefahren bestehen für die Deichsicherheit? Zum Erhalt der Deichsicherheit gehören dauerhafte Pflegemaßnahmen, darunter das Kurzhalten der Bodenvegetation in Verbindung mit der Oberbodenverdichtung und die Vermeidung von Verbuschung . Bereits seit Jahrhunderten werden Deiche mit Schafen bewirtschaftet, die sich für diese Anforderungen besonders eignen. Ihre Leistung ist kaum durch technische Maßnahmen ersetzbar. Eine konkrete Gefahr durch den Wolf besteht hinsichtlich der Deichsicherheit nicht. Die Beweidung mit Schafen stellt seit der Rückkehr des Wolfs allerdings höhere Anforderungen an die Tierhalter. Der Wolf ist auch in Gebieten anzutreffen, in denen die Schafhaltung zur Deichpflege eingesetzt wird. Der Herdenschutz unterliegt aufgrund des Küstenschutzes und der daraus resultierenden Beschaffenheit der Deiche besonderen Anforderungen. Das Land setzt sich dafür ein, dass die Beweidung der Deichflächen durch Schafe auch bei Anwesenheit der Tierart Wolf in Zukunft weiterhin möglich bleibt. Die Erarbeitung von Schutzkonzepten und Möglichkeiten der wolfsabweisenden Nachrüstung vorhandener Zaunanlagen wird daher aktiv betrieben. 6. Wann muss das Rudel nach Auffassung der Landesregierung entnommen werden? Siehe Antwort zu Frage 3. (Ausgegeben am 07.11.2017) Drucksache 17/8844 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8765 Wann muss das Cuxhavener Wolfsrudel entnommen werden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz