Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8180 - Was tut die Landesregierung für die niedersächsischen Nordseeinseln? Große Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 23.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 02.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 07.02.2018, gezeichnet In Vertretung Dr. Berend Lindner Vorbemerkung der Fraktion Auf der Internetseite www.reiseland-niedersachsen.de, die von der Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) betrieben wird, werden die niedersächsischen Nordseeinseln wie folgt beworben : „Unendliche Weiten, faszinierende und naturbelassene Landschaften mit einer einzigartigen Flora und Fauna, gesunde Luft und Sandstrände, die zum Entspannen einladen: Willkommen auf den Ostfriesischen Inseln, wo die Erholung bereits bei der Anreise beginnt. Die Inselkette, die zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gehört, erstreckt sich über 90 km vor der niedersächsischen Nordseeküste und ist das ganze Jahr über ein empfehlenswertes Urlaubsziel im Reiseland Niedersachsen. Ob mit der Familie, im Freundeskreis oder zu zweit, ob erholungssuchend, sportbegeistert oder naturinteressiert: die Nordseeinseln bieten für jeden das passende Urlaubsprogramm . Keine Abgase, kein Gehupe und keine Motorengeräusche - erleben Sie einen Urlaub der besonderen Art, denn mit Ausnahme von Borkum und Norderney sind die Ostfriesischen Inseln autofrei . So viele Gemeinsamkeiten Norderney, Langeoog, Borkum, Juist, Wangerooge, Spiekeroog und Baltrum auch haben, so viele Unterschiede gibt es aber auch. Denn: jede Insel strahlt individuellen Charme aus ….“ Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH hebt in diesem kurzen Werbetext die Stärken der niedersächsischen Nordseeinseln hervor. Zugleich gibt es in der Praxis immer wieder vernehmlich Sorgen und Nöte, gerade der Inselgemeinden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen die Fragesteller darauf hin, dass sie ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung ihrer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nichtaktenförmigen Quellen vollständig wieder geben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ostfriesischen Inseln Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge gehören zu den bekanntesten und beliebtesten Urlaubsgebieten Deutschlands. Mit annähernd 5,4 Millionen statistisch erfassten Übernachtungen jährlich gehören die Ostfriesischen Inseln zu den wichtigsten Tourismusregionen des Landes Niedersachsen. Insgesamt entfallen mehr als 30 % der Übernachtungen in Niedersachsen nach der amtlichen Statistik auf die niedersächsische Küstenregion einschließlich der niedersächsischen Nordseeinseln, die damit einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor darstellen. Die Tourismuswirtschaft ist auf den Inseln die tragende Säule der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 2 wirtschaftlichen Entwicklung. Die Wertschöpfung aus dem Tourismus ist erheblich. Den Umsätzen der Tourismuswirtschaft kommt eine große Bedeutung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung und Förderung der regionalen Wirtschaftskraft zu. Die Tourismusbranche bietet zahlreichen Menschen auf den Inseln einen Arbeitsplatz und sichert so die Existenz vieler kleiner und mittlerer standortgebundener Unternehmen. Der überwiegende Teil der Inselflächen ist Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt, was das öffentliche Interesse an diesem Gebiet erhöht hat. Die Inseln sind nachweislich als Erholungsraum des Menschen und damit für den Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Eine Untersuchung der Universität Würzburg über den regionalökonomischen Effekt des Nationalparks im Jahr 2009 machte deutlich, dass der Schutz der Natur eine wesentliche Grundlage für die regionale Ökonomie ist. Danach sind in der Region 11 % der Gäste echte Nationalparktouristen, und 81 % aller Touristen wollen auf Naturwerte ausgerichtete Erholungsaktivitäten wie Schwimmen, Radfahren, Wattwanderung oder Vogelbeobachtung ausüben . Die Ostfriesischen Inseln sind ein wesentliches Element des niedersächsischen Küstenschutzsystems , das dem Schutz der Festlandsküste dient. Es ist eine Hauptaufgabe des staatlichen Küstenschutzes , die Inseln durch die erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen in ihrem Bestand zu erhalten . Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) ist das Land - der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - auf den Ostfriesischen Inseln für die Erhaltung der landeseigenen Küstenschutzanlagen (Deiche, Schutzwerke, Buhnen, Dünen und das Deichvorland) zuständig. Fachliche Grundlage für den Handlungsbedarf auf den Inseln ist der Generalplan Küstenschutz Niedersachsen - Ostfriesische Inseln -. Die Finanzierung der investiven Küstenschutzmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Die Inselgemeinden sind von Schiffshavarien und den damit verbundenen Folgen, insbesondere bei Schadstoffaustritten, besonders betroffen. Die Landesregierung betreibt zusammen mit dem Bund und den anderen Küstenländern einen großen Aufwand, die Inseln davor zu schützen. Es werden weiterhin erhebliche Mittel in die Havarievorsorge investiert. Das in Niedersachsen am Standort Cuxhaven angesiedelte Havariekommando kümmert sich als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer um das Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee. Seit 2017 ist das Havariekommando zusammen mit anderen Diensten des Bundes und der Küstenländer in einer zusammenfassenden Einrichtung „Maritimes Sicherheitszentrum Cuxhaven“ unter einem Dach vereinigt. Seit 2013 kümmert sich das Land Niedersachsen (Nationalparkverwaltung Wattenmeer, Staatliches Fischereiamt, NLWKN) zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) im Rahmen des Projekts „Fishing for Litter“ um den Meeresmüll. Außerdem wurden Gemeinschaftsaktionen von Nationalparkverwaltung, Gemeinden und Landkreisen zur Aufstellung von Standmüllboxen initiiert. Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aufgelegt und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Umweltbundesamt einen Runden Tisch „Meeresmüll“ eingerichtet, um zusätzliche Maßnahmen zur Problemlösung zu ergreifen, daran sind auch die Inselgemeinden beteiligt. Das Land bekennt sich in vielfältiger Weise zu seiner Verantwortung gegenüber den Inselgemeinden . Neben einer Reihe von Förderungen aus Fachprogrammen hat die Landesregierung besonders finanzschwachen und hochverschuldeten Inselgemeinden wiederholt mit Bedarfszuweisungen geholfen. So hat das Land allein zwischen 2013 und 2017 Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 5,05 Millionen Euro für die Gemeinden Wangerooge, Langeoog und Baltrum bereitgestellt. Zusätzlich wurden die Gemeinde Wangerooge 2013 mit 5,4 Millionen Euro und die Gemeinde Langeoog 2016 mit 2,14 Millionen Euro entschuldet. Zusammen flossen seither über 12,5 Millionen Euro an diese Nordseeinseln. Eine Entschuldung Baltrums ist für dieses Jahr geplant. Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs und der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, ihr Recht effektiv vor Gericht geltend machen zu können, sind tragende Säulen des grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzips. Vor diesem Hintergrund kommt dem Zugang der Bewohnerinnen und Bewohner der Nordseeinseln zu den niedersächsischen Gerichten auf dem Festland eine besonde- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 3 re Bedeutung zu. Während die Inseln Borkum, Langeoog und Norderney grundsätzlich über gezeitenunabhängige und regelmäßig mehrmals am Tag verkehrende planbare Fährverbindungen zum und vom Festland verfügen, ist dies bei den Inseln Baltrum, Juist, Spiekeroog und Wangerooge nicht der Fall. Zeitweise verkehren bei den zuletzt genannten Nordseeinseln Fähren lediglich einmal am Tag in Abhängigkeit von Ebbe und Flut. Diesem Umstand wird z. B. bei der Terminierung von ärztlichen Untersuchungen durch Sachverständige und Gerichtsterminen auf dem Festland Rechnung getragen. So wird den Parteien/Verfahrensbeteiligten bei Bedarf die Möglichkeit eröffnet, bereits am Vortag anzureisen und zu übernachten. Bei Bedarf werden auch auswärtige Gerichtstage auf den Nordseeinseln abgehalten. So führt das Amtsgericht Emden pro Kalenderjahr sechs Gerichtstage im Abstand von zwei Monaten auf der Insel Borkum durch. Die Baukammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hält im Durchschnitt zwei bis drei Gerichtstermine pro Kalenderjahr auf den Nordseeinseln ab. Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nehmen bei Bedarf Termine auf den Nordseeinseln wahr. Für die Forschung stellt die Insel Spiekeroog aufgrund seiner relativ unversehrten naturräumlichen Ausstattung mit einem nahezu perfekt ausgebildeten Inselkern aus verschiedenen und sehr gut erhaltenen Dünengenerationen, dem entsprechenden geologischen Untergrund, dem Rückseitenwatt und einer sich stark weiterentwickelnden Ostplate ein interessantes Gebiet dar. Wegen dieser exzellenten natürlichen Rahmenbedingungen führen das Institut für Chemie und Biologie des Meeres (ICBM) sowie das Institut für Biologie und Umweltwissenschaften (IBU) der Universität Oldenburg seit Jahren diverse Projekte im Bereich der küstenbezogenen Umweltforschung und Lehrveranstaltungen auf der naturnahen Insel Spiekeroog durch. Die Anbindung der Insel an das Festland für Forschungstätigkeiten wird als sehr zufriedenstellend angesehen. Besonders in den Sommermonaten , in denen vermehrt Feldarbeiten von Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern stattfinden, werden zusätzliche Fährverbindungen angeboten, sodass die Aufenthalte auf der Insel effizient gestaltet werden können. 1. Wie haben sich die Gäste- und Übernachtungszahlen auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit dem Jahr 2003 entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Borkum Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 168.145 1.304.564 2004 153.114 1.265.154 2005 149.729 1.211.161 2006 151.881 1.217.011 2007 150.500 1.208.884 2008 154.940 1.218.998 2009 164.787 1.302.642 2010 166.046 1.342.451 2011 169.969 1.339.388 2012 168.811 1.293.275 2013 169.208 1.299.946 2014 173.500 1.311.986 2015 172.665 1.307.745 2016 184.674 1.384.180 1. Halbjahr 2017 84.453 599.464 Baltrum Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 35.764 292.777 2004 33.306 282.522 2005 33.386 263.365 2006 35.326 269.999 2007 35.210 268.883 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 4 Baltrum Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2008 34.306 266.765 2009 38.453 279.636 2010 37.213 277.311 2011 38.072 275.951 2012 37.165 262.356 2013 39.737 252.417 2014 39.818 252.031 2015 40.282 265.298 2016 40.767 272.523 1. Halbjahr 2017 18.206 102.592 Juist Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 94.320 631.660 2004 87.703 610.738 2005 86.706 585.218 2006 88.013 585.660 2007 88.687 593.950 2008 89.015 589.664 2009 92.619 581.004 2010 92.989 582.383 2011 98.947 609.617 2012 96.611 588.706 2013 95.022 552.959 2014 95.345 558.685 2015 96.555 561.078 2016 94.563 558.878 1. Halbjahr 2017 43.790 235.075 Langeoog Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 110.085 760.792 2004 93.437 707.114 2005 99.132 702.237 2006 98.986 697.562 2007 100.087 718.424 2008 98.706 707.235 2009 101.053 694.103 2010 107.586 709.993 2011 113.828 746.400 2012 117.450 731.802 2013 118.309 744.591 2014 119.592 752.608 2015 121.113 747.502 2016 120.570 732.314 1. Halbjahr 2017 53.415 303.055 Norderney Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 203.292 1.340.025 2004 201.869 1.290.362 2005 195.384 1.250.342 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 5 Norderney Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2006 203.439 1.245.452 2007 214.087 1.318.243 2008 221.094 1.325.420 2009 235.225 1.399.776 2010 233.927 1.376.579 2011 236.127 1.361.324 2012 234.739 1.370.617 2013 241.842 1.377.386 2014 248.997 1.397.451 2015 249.848 1.446.041 2016 265.368 1.541.082 1. Halbjahr 2017 127.363 676.178 Spiekeroog Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 51.090 343.840 2004 48.658 334.375 2005 54.941 350.316 2006 60.286 347.326 2007 70.838 397.502 2008 62.052 370.517 2009 71.627 424.912 2010 68.666 396.293 2011 70.247 396.773 2012 68.009 392.458 2013 65.297 380.137 2014 66.026 382.444 2015 69.989 402.457 2016 70.147 411.911 1. Halbjahr 2017 33.613 166.919 Wangerooge Jahr Gästeankünfte insgesamt Gästeübernachtungen insgesamt 2003 76.714 531.001 2004 78.912 521.647 2005 75.881 503.624 2006 82.135 514.126 2007 80.433 503.890 2008 82.331 496.016 2009 87.898 506.595 2010 88.923 502.850 2011 90.538 528.090 2012 94.370 504.017 2013 95.567 483.256 2014 101.213 481.887 2015 94.404 531.938 2016 94.256 495.659 1. Halbjahr 2017 39.354 218.094 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (Stand: 07.11.2017) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 6 2. Welche touristischen Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln sind seitens des Landes seit 2003 gefördert worden? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) fördert touristische Projekte zum einen im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie eigener ergänzender Verfahrensregelungen, zum anderen auf Grundlage der jeweils geltenden Tourismusförderrichtlinie („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der touristischen Entwicklung“ [16.11.2000 bis 30.08.2007], „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ [01.09.2007 bis 30.06.2015], „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen [KMU] durch touristische Maßnahmen“ [seit 01.07.2015]). Für den Förderzeitraum 2003 bis 2006 können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur kumulierte Zahlen aufgeführt werden. Danach wurden in den Jahren 2003 bis 2006 auf den niedersächsischen Nordseeinseln insgesamt 17 Vorhaben über die Richtlinie „Förderung der touristischen Entwicklung “ sowie sechs Beherbergungsbetriebe auf Basis der GRW-Koordinierungsrahmens gefördert. Seit 2007 wurden im Rahmen der Tourismusförderung des MW folgende touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln gefördert: 2007 Langeoog Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Hotel Kolb & Vis à Vis 2007 Langeoog Erweiterung einer Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Gerda Spies 2007 Wangerooge Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Hotel) auf Wangerooge, Uptalsboom Strandhotel Wangerooge 2008 Wangerooge Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedr. Betriebsstätte (Hotel) auf Wangerooge, Parkhotel/Hotel Villa im Park GmbH 2009 Borkum Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedr. Betriebsstätte (Hotel) auf Borkum, Sporthotel Bloemfontein Borkum GmbH & Co. KG 2009 Langeoog Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Suiten-Hotel mare 2009 Langeoog Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Logierhus Langeoog GmbH 2009 Langeoog Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Kim Streitbörger, Norderriff 2009 Norderney Schaffung von erlebnisorientierten Infrastruktureinrichtungen für Kinder und Jugendliche 2009 Norderney Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Hotel) auf Norderney, Hotel Friese 2009 Norderney Übernahme einer von Stillegung bedrohten Betriebsstätte (Hotel) auf Norderney, Insel Lofts Norderney 2009 Norderney Diversifizierung d. Produktion e. Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte (Hotel) auf Norderney, Hotel Apartment Georgshöhe GmbH, Strandhotel Georgshöhe 2010 Norderney Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Hotel) auf Norderney, Betriebsgesellschaft Boardinghaus Norderney 2011 Norderney Attraktivierung Familien-Thalasso-Bad Norderney 2012 Borkum Modernisierung und Attraktivierung der Infrastruktur für Kur und Gesundheit im Bereich der Promenade Borkum 2012 Borkum Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Borkum, Strandstraße 47, Hotel Inselhof Borkum 2012 Juist Neugestaltung der Saunalandschaft im Meerwasser-Erlebnisbad Juist 2012 Spiekeroog Attraktivierung Schwimmbad Spiekeroog 2013 Wangerooge Attraktivierung des Meerwasser-Freizeitbades „Oase“ Wangerooge 2014 Norderney Schaffung von Thalassoplattformen mit unterschiedlichen Formen von Verweilen, Aufenthalt und Informationen 2014 Spiekeroog Attraktivierung und Modernisierung des „Alten Kursaals“ zur Verbesserung des wetterunabhängigen Veranstaltungsangebotes Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 7 2017 Langeoog Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Hotel) auf Langeoog, Strandhotel Sandburg GmbH Auch aus Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) wurden nach der ZILE-Richtlinie bzw. deren Vorgängerrichtlinien seit 2003 folgende Vorhaben gefördert - ein Teil der Projekte ist im Rahmen der Dorferneuerung/Dorfentwicklung gefördert worden, wirkt sich aber auch touristisch aus, z. B. durch Straßenraumgestaltung (Gestaltung von Seitenräumen ), Barrierefreiheit usw.: • Norderney Neubau einer Aussichtsplattform am Waldweg Attraktivierung der Thalasso-Terrain-Kurwege im Tourismusdreieck Umgestaltung Onnen-Visser-Platz • Juist Schaffung von drei Aussichtsplattformen an der Strandpromenade Attraktivierung Küstenmuseum Neubau der Kurmuschel Neugestaltung des Dorfplatzes/Kurplatzes mit den angrenzenden Straßenzügen • Langeoog Umgestaltung der Außenanlagen des Wasserturmes Umgestaltung der östlichen Hauptstraße (1. BA.): Ausbau eines Fußweges auf der nördlichen Straßenseite der Hauptstraße Umgestaltung der östlichen Hauptstraße (2. BA.): Ausbau des Fußweges auf der südlichen Straßenseite der Hauptstraße sowie Umgestaltung des Lütje Pad Erneuerung der Verandakonstruktion, der Türen und Fenster sowie des Daches am denkmalgeschützten Bereich des Heimatmuseums Mittelstraße 18 • Borkum Neugestaltung der Westerstraße Neugestaltung der Neuen Straße von der Wilhelm-Bakker-Straße bis zur Gartenstraße Neugestaltung der Neuen Straße zwischen der Gartenstraße und der Straße Am Langen Wasser “ • Wangerooge Umgestaltung Zedeliusstraße einschließlich Bahnhofsvorplatz und Bahnhofstaße (tlw.) Seit 2015 wurden im Rahmen von LEADER neun touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln gefördert: • Norderney Beschaffung eines solarbetriebenen Strandrollstuhls incl. Zubehör Attraktivierung des Norderneyer Kaps • Juist Beschaffung von zwei solarbetriebenen Strandrollstühlen incl. Zubehör Neukonzeptionierung Ausstellung Küstenmuseum der Inselgemeinde Juist Untersuchungen zum Wirtschaftsfaktor Tourismus in der LEADER-Region Wattenmeer • Borkum Beschaffung eines Strandrollstuhls incl. Zubehör • Spiekeroog Entwicklung eines Online-Vorverkaufs für Veranstaltungen, welche auf die Bedürfnisse von Kleinveranstaltern (Naturerlebnis/Umweltbildung) abgestimmt ist sowie der Ausbau und die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 8 Weiterentwicklung der Homepage der Gemeinde Spiekeroog um die mobile Nutzung zu ermöglichen Beschaffung eines solarbetriebenen Strandrollstuhls incl. Zubehör • Baltrum Beschaffung eines solarbetriebenen Strandrollstuhls incl. Zubehör 3. Wie viele Mittel wurden seitens der EU in der Förderperiode 2007 bis 2013 für touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln zur Verfügung gestellt? Im Rahmen der Tourismusförderung des MW wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 Fördermittel i. H. v. insgesamt 16 489 056,90 Euro - davon 3 674 213,12 Euro aus EFRE- und 12 814 843,78 Euro aus GRW-Mitteln - für touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln zur Verfügung gestellt. Nach der ZILE-Richtlinie wurden in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 1 579 693 Euro ELER- Mittel für Projektförderung eingesetzt. In der der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gehörten die niedersächsischen Nordseeinseln keiner LEADER-Region an. Es wurden demzufolge auch keine EU-Mittel aus der LEADER-Förderung für touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln zur Verfügung gestellt. 4. Rechnet die Landesregierung für die aktuelle Förderperiode mit vergleichbaren EU-Zuschüssen ? 5. Wenn nein: In welchem Umfang wird das Land einen möglichen Ausfall von EU-Fördermitteln im Tourismus ausgleichen? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Landesregierung ein operationelles Programm aufgestellt , das die Ziele und Schwerpunkte für EFRE und ESF festlegt (Multifondsprogramm). Die hierfür von der EU zur Verfügung gestellten Mittel betragen 978,31 Millionen Euro, davon 690,79 Millionen Euro aus dem EFRE und 287,52 Millionen Euro aus dem ESF, und sind damit deutlich geringer als in der vorangegangenen Förderperiode. Außerdem sind die thematischen Zielvorgaben der EU konkreter und anspruchsvoller als in der vorhergehenden Förderperiode. Für die Förderung touristischer Projekte auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie stehen in der laufenden Förderperiode landesweit 32 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung, davon 22 Millionen Euro für die Regionenkategorie „stärker entwickelte Region“ (SER), zu der auch die Ostfriesischen Inseln gehören. Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, in deren Rahmen auch Beherbergungsbetriebe und sonstige einzelbetriebliche touristische Projekte gefördert werden können , stehen in der laufenden Förderperiode insgesamt 60,5 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung , davon 40,5 Millionen Euro für das SER-Gebiet. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist nur in bestimmten strukturschwachen Gebieten in Niedersachsen - u. a. auf den Ostfriesischen Inseln - zulässig. Die NBank prüft alle Anträge und bewilligt die Mittel nach festgelegten Kriterien. Es hängt daher von der Zahl und der Qualität der Anträge ab, wie viel Geld aus EU-Mitteln in Projekte auf den ostfriesischen Inseln fließt. Insoweit ist derzeit nicht absehbar, ob in der aktuellen Förderperiode EFRE-Mittel in vergleichbarer Höhe wie in der Förderperiode 2007 bis 2013 auf den Ostfriesischen Inseln eingesetzt werden. Bisher musste kein Antrag mangels verfügbarer Mittel abgelehnt werden. Unabhängig davon setzt das MW bei der Förderung touristischer Projekte neben EFRE-Mitteln auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein. Die Ostfriesischen Inseln gehören zum sogenannten GRW-Fördergebiet, in dem der Einsatz von GRW-Mitteln ausschließlich erfolgen darf. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 9 Das Land unterstützt zudem finanzschwache Kommunen mit bis zu 8 Millionen Euro jährlich bei der Kofinanzierung von Förderprojekten, die mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ELER, ESF) gefördert werden. Diese Möglichkeit gilt auch für Projekte, die eine Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen erhalten. Durch die Gewährung der sogenannten Kofinanzierungszuweisungen auf Grundlage des § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) kann der von der Kommune zu erbringende Eigenanteil auf bis zu 5 % reduziert werden. Für den Fall, dass künftig weniger EU-Fördermittel in Form einer geringeren Förderquote zur Verfügung stehen sollten, könnte dies - im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel - durch eine entsprechend höhere Kofinanzierung aufgefangen werden. Begünstigt werden Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die sich in einer außergewöhnlichen Lage nach § 13 NFAG befinden oder nach §§ 13, 14 a ff NFAG entschuldet wurden. Diese Voraussetzungen werden derzeit von mehreren Nordseeinseln (Juist, Baltrum, Langeoog und Wangerooge) erfüllt. Im ELER steht für die Maßnahme Tourismus nach der ZILE-Richtlinie für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit 14 Millionen Euro der gleiche Mittelansatz wie in der ausgelaufenen EU-Förderperiode zur Verfügung. Ob von den EU-Mitteln im vergleichbaren Maßstab wieder EU-Fördermittel in Projekte der Nordseeinseln fließen, kann nicht vorhergesagt werden, da dies von der Anzahl und insbesondere der Güte aller Anträge in Niedersachsen abhängt. In der Förderperiode 2014 bis 2020 haben die niedersächsischen Nordseeinseln Norderney, Langeoog , Borkum, Juist, Wangerooge, Spiekeroog und Baltrum zusammen mit der Stadt Norden erstmalig eine LEADER-Region gebildet. Seit 2015 wird diese Region im Rahmen der Maßnahme LEADER unterstützt. Der Region steht für die gesamte Förderperiode ein Mittelkontingent in Höhe von 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Chance, dass die niedersächsischen Nordseeinseln mit Beginn der neuen EU-Förderperiode ab dem Jahre 2021 als eine Sonderzone in der Förderpolitik der Europäischen Union anerkannt werden? Es gibt derzeit noch keine konkreten Aussagen der EU-Kommission zur inhaltlichen Ausrichtung der Förderperiode nach 2020. Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission ihre inhaltlichen Überlegungen zur Strukturfondsförderperiode ab 2021 voraussichtlich erst nach Auswertung der jährlichen Überprüfungssitzungen ab 2017 (Artikel 51 Abs. 2 VO [EU] 1303/2013) und der Fortschrittsberichte zur Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen (Artikel 52 VO [EU] 1303/2013), frühestens jedoch im Sommer des Jahres 2018 konkretisiert. Insoweit sind verlässliche Aussagen zu der angesprochenen Thematik derzeit seriös nicht möglich. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission in Arbeitsgesprächen mit dem Bund und den Ländern zur Vorbereitung der Operationellen Programme des EFRE und des ESF für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 deutlich gemacht hat, dass es in Deutschland keine Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen gäbe und die für solche Gebiete vorgesehenen besonderen Förderungen daher in Deutschland nicht möglich seien; also Artikel 121 VO (EU) 1303/2013 und die Artikel 10 bis 12 VO (EU) 1301/2013 für Deutschland keine Anwendung finden. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Gesundheitstourismus auf den niedersächsischen Nordseeinseln? Die Entwicklung des Gesundheitstourismus wird als außerordentlich gut angesehen. Alle sieben Ostfriesischen Inseln sind als Nordseeheilbäder staatlich anerkannt und erfüllen mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz, der Vielzahl an gesundheitsorientierten Angeboten und Dienstleistungen sowie einer qualitätsvollen Infrastruktur alle Voraussetzungen im Sinne moderner und zukunftsfester Heilbäder. Sie verfügen über ein einzigartiges Reizklima aus Wind, Sonne und Nordsee . Die daraus resultierende therapeutische Anwendung von Meerwasser, Schlick, Algen und Meersalzaerosolen (Thalasso-Therapie) stellt einen deutlichen Themenschwerpunkt dar und bietet Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 10 einen außergewöhnlichen Mehrwert für den Gesundheitstourismus. Die niedersächsische Nordsee wurde vom Europäischen Prüfinstitut Wellness & Spa e. V. als erste zertifizierte Thalasso-Region Europas ausgezeichnet. Die Ostfriesischen Inseln bildeten hierfür den Grundstein und besitzen mit dieser Auszeichnung ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal als führende Thalasso-Kompetenzregion . 8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung für die Reha- und Fachkliniken auf den niedersächsischen Nordseeinseln? Spezielle Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung für die Reha- und Fachkliniken auf den niedersächsischen Nordseeinseln fördert die Landesregierung nicht. Die Förderung der Fachkräftegewinnung in der Pflegebranche ist aber als Handlungsfeld Teil der Fachkräfteinitiative Niedersachsen und steht somit im Fokus der Fachkräftestrategie der Landesregierung. 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bezahlbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und für Beschäftigte auf den Inseln zu erhalten bzw. zu schaffen? Ein wichtiges Instrument, mit dem die Landesregierung darauf hinwirkt, die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist die soziale Wohnraumförderung. Die Wohnraumförderung steht grundsätzlich auch für Vorhaben auf den niedersächsischen Nordseeinseln zur Verfügung. So wurden dort etwa in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt drei Maßnahmen im Mietwohnungsbau mit zusammen 50 Wohnungen und einem Gesamtvolumen von 4,948 Millionen Euro gefördert. Wie die Landesregierung in ihrer Unterrichtung zum Beschluss des Landtages vom 18.03.2015 „Besondere Situation der Ostfriesischen Inseln berücksichtigen - Handlungskonzept entwickeln“ (Drs. 17/3188) vom 08.10.2015 in der Drs. 17/4416 unter Nummer 5 bereits ausgeführt hat, ist sie bereit, für die Schaffung von Mietwohnraum unter Berücksichtigung der besonderen Inselsituation Ausnahmen von den Förderbestimmungen des Wohnraumförderprogramms zuzulassen, wenn die Situation dies erfordert. Diese Bereitschaft besteht unverändert fort. Die Landesregierung ist zudem der Ansicht, dass insbesondere mit den Anfang 2017 eingeführten Tilgungsnachlässen für den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen ein für Investorinnen und Investoren wirtschaftlich attraktives Förderangebot besteht. Mit rund 800 Millionen Euro stehen in den Jahren 2016 bis 2019 überdies ausreichend Fördermittel bereit. Als Maßnahme zur Verbesserung der Wohnraumversorgung der einheimischen Bevölkerung und der Beschäftigten auf den Inseln ist auch die Initiative der Landesregierung bezüglich der Entschließung des Bundesrats zur Verbesserung der Wohnsituation auf den Inseln vom 12.06.2015 (Drucksache 180/15) zu nennen. Mit der von Niedersachsen initiierten Entschließung wurde die Bundesregierung gebeten, § 22 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) zur wirksameren Sicherung von Gebieten mit Tourismusfunktionen dahin gehend zu ergänzen, dass auch die Begründung von Bruchteilseigentum (§§ 1008 bis 1011 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von den Gemeinden unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden kann. Mit der ergänzenden Regelung wird die Zielsetzung verfolgt, die aus der Zweitwohnungsnutzung entstehenden Nachteile für die Struktur der betreffenden Gebiete und die Gefahr der Unterausnutzung von Infrastruktur zu verhindern. Die Bundesregierung hat die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU aufgegriffen und umgesetzt. Die Regelung ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt vom 04.05.2017 (BauGB-Novelle 2017) mit Wirkung vom 13.05.2017 in das BauGB aufgenommen worden. Mit der Erweiterung des Genehmigungsvorbehalts steht den Inselgemeinden im allgemeinen Städtebaurecht des BauGB nunmehr aufgrund der Initiative aus Niedersachsen ein verbessertes Instrumentarium zur Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und für Beschäftigte auf den Inseln zur Verfügung. Weiterhin ist am 01.12.2016 die Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung, Nds. GVBl. S. 252) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung hat die Landesregierung Gebiete mit angespann- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 11 tem Wohnungsmarkt ausgewiesen, in denen besondere Schutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten von Wohnungssuchenden, Mieterinnen und Mietern gelten. In den Geltungsbereich wurden alle sieben Inselgemeinden aufgenommen. Dort darf bis zum 30.11.2021 bei neu abgeschlossenen Mietverträgen über Wohnraum nur noch eine Miete von höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden. Ausgenommen sind Wohnungen, die ab dem 01.10.2014 bezugsfertig geworden sind, die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung sowie eine bereits von der Vormieterin oder dem Vormieter geschuldete Miete, die diesen Höchstbetrag übersteigt. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 (statt 20) % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieterinnen und Mieter, deren Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, sind bis zum 30.11.2023 durch eine Sperrfrist von fünf Jahren ab dem Tag der Umwandlung vor vorzeitigen Eigenbedarfs - und Verwertungskündigungen durch die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer geschützt. Schließlich brachte die Landesregierung am 16.05.2017 den Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in den Landtag ein (Drs. 17/8117). Dieses Gesetz sollte Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Satzungsrecht einräumen, mit dem sie u. a. die Beseitigung von Dauerwohnraum sowie die Umwandlung in Ferienappartements unter Genehmigungsvorbehalt hätte stellen können. Verstöße hätten dann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Mit dem Zweckentfremdungsverbot griff die Landesregierung auf vielfachen Wunsch der Inselgemeinden ein langjähriges, bewährtes Instrument der Wohnungspolitik wieder auf, das im Jahr 2004 abgeschafft worden war. Die Inselgemeinden mit ihrem unbestritten hohen Wohnraumbedarf hätten auf der Grundlage dieses Gesetzes eigenverantwortlich verhindern können, dass Investorinnen und Investoren wertvollen Dauerwohnraum zugunsten renditeträchtigerer Ferienwohnanlagen beseitigen und so dem Wohnungsmarkt entziehen. Damit hätte der Immobilienspekulation auf den Ostfriesischen Inseln, unter der insbesondere wohnungssuchende Familien mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen leiden, wirksam begegnet werden können. Der Gesetzentwurf wurde in der 17. Wahlperiode nicht mehr beschlossen und unterliegt der Diskontinuität . 10. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, eine Öffnungsklausel bei den Wohngeldstufen einzuführen, und würden nach ihrer Einschätzung die Inseln hiervon profitieren können? Die Landesregierung befürwortet eine Öffnungsklausel im Wohngeldgesetz, die den Ländern die Möglichkeit eröffnen würde, die Mietenstufen für Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die ein hohes Mietenniveau verzeichnen, selbst festlegen zu können. Damit könnte man wohngeldrechtlichen Härten insbesondere bei den Wohngeldberechtigten der niedersächsischen Nordseeinseln begegnen. Im Übrigen wird auf die Antwort des Ministeriums für Soziales , Gesundheit und Gleichstellung (MS) namens der Landesregierung vom 03.03.2017 auf die Mündliche Anfrage „Befürwortet die Landesregierung eine Länderöffnungsklausel im Wohngeldgesetz ?“ (Drs. 17/7520, Anfrage 11.) verwiesen. 11. Was tut die Landesregierung seit 2013 für die barrierefreie Erreichbarkeit und ein barrierefreies Urlaubserlebnis auf den niedersächsischen Nordseeinseln? Im Rahmen der Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ werden Betriebe entlang der gesamten touristischen Servicekette nach deutschlandweit einheitlichen Kriterien erfasst, bewertet und zertifiziert. In Bezug auf die niedersächsischen Nordseeinseln wurden u. a. 14 Fähranleger und Fährschiffe von unabhängigen Erhebern überprüft und anschließend vom Lizenzträger Deutsches Seminar für Tourismus Berlin e. V. zertifiziert. Die DB Fernverkehr AG und NPorts planen eine (barrierefreie) Modernisierung des Hafens Wangerooge . Voraussichtlicher Baubeginn ist 2019. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 12 Die Landesregierung setzt sich im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf Straße und Schiene auch auf den niedersächsischen Nordseeinseln umfassend für eine barrierefreie Erreichbarkeit und Anbindung ein. So unterstützt das Land im Wege der Einzelfallförderung im Rahmen der ÖPNV-Jahresförderprogramme die Vorhabenträger bei Vorhaben des straßengebundenen ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die Förderprogramme umfassen dabei sowohl Infrastrukturvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit (Haltestellen, Stationen, Umsteigeanlagen) als auch die Beschaffung von barrierefreien Fahrzeugen (Busse, Stadtbahnen und Eisenbahnfahrzeuge). Zusätzlich erhalten die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) pauschale Finanzhilfen, die für die v. g. Zwecke verwendet werden können. Diese Finanzhilfen haben sich durch die Novellierung des NNVG ab 2017 deutlich erhöht: Seitdem erhalten die kommunalen Aufgabenträger zusätzliche Mittel von 20 Millionen Euro pro Jahr für die qualitative und quantitative Verbesserung des ÖPNV-Angebots in ihrer Region. Das ist eine Steigerung um + 53 % gegenüber dem Vorjahr bzw. sogar um 73 % im Vergleich zum letzten Jahr der vorherigen Landesregierung. Aufgrund einer Neuvergabe des Verkehrsvertrags werden SPNV-Leistungen auf der Linie Münster–Rheine–Emden seit Dezember 2015 durch die Westfalenbahn erbracht, die neue Fahrzeuge vom Typ Stadler FLIRT-3 einsetzt, die einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg z. B. in Emden ermöglichen. 12. Welche besonderen Schwierigkeiten bestehen auf den Inseln mit Blick auf den Erhalt von Sportstätteninfrastruktur? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Was tut die Landesregierung für den Sportstättenbau auf den niedersächsischen Nordseeinseln ? Das Land Niedersachsen unterstützt den organisierten Sport mit einer jährlichen Finanzhilfe von mindestens 31,5 Millionen Euro aufgrund des Niedersächsischen Sportfördergesetzes. Die Niedersächsische Sportförderverordnung legt fest, dass der Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) von der Finanzhilfe jährlich mindestens 5,1 Millionen Euro für die Errichtung oder Sanierung von Sportanlagen einzusetzen hat. Die konkrete Förderung solcher Maßnahmen erfolgt auf Basis der vom LSB in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport erlassenen Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. Auch die Sportvereine der niedersächsischen Nordseeinseln, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sind antragsberechtigt. So hat z. B. der Turn- und Sportverein Borkum von 1890 e. V. im Jahr 2015 aus den Mitteln des Landes für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes eine Förderung in Höhe von 54 322 Euro erhalten . Grundsätzlich wäre auch eine Förderung aus den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in den Förderbereichen Städtebau, energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen oder energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur möglich. Die Kommunen entscheiden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets selbst, welche förderfähigen Investitionsvorhaben gefördert werden sollen. Mit der Neufassung der ZILE-Richtlinie zum 01.01.2017 können in der Maßnahme Basisdienstleistungen landesweit kommunale Sportstätten mit EU-Mitteln gefördert werden. Ausgeschlossen hat die EU-Kommission allerdings die Förderung von überregionalen Spaßbädern und dergleichen. Eine Förderung ist nur möglich, sofern die förderfähigen Nettoausgaben maximal 2 Millionen Euro betragen. Andernfalls scheidet eine Förderung nach EU-Vorgaben aus. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 13 14. Was tut das Land, um eine zügige und möglichst reibungslose Anreise der Urlauber über die niedersächsischen Bundesfernstraßen zu den Inseln zu gewährleisten? Mobilität ist die Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und ein individuelles und freies Leben. Dies bedingt eine leistungsfähige Infrastruktur, bei der der Verkehrsträger Straße einen hohen Stellenwert darstellt. Nach Artikel 90 des Grundgesetzes verwalten die Länder die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag des Bundes. Es obliegt damit den Ländern, die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung berücksichtigt dabei selbstverständlich die jeweiligen touristischen Belange. Dies gilt natürlich nicht nur für die Erreichbarkeit der Nordseeinseln, sondern auch der übrigen Urlaubsregionen in Niedersachsen. So werden Straßenbaumaßnahmen, soweit dies möglich ist, auf die Urlaubsverkehre abgestimmt. Dementsprechend werden provisorische Fahrstreifen hergestellt, besondere Lichtsignalanlagenschaltungen eingerichtet, bzw. Arbeiten an Wochenenden oder während der Urlaubs- und. Ferienzeiten möglichst vermieden. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden und werden in die Erhaltung der für den Urlauberverkehr Richtung Küste relevanten Strecken insgesamt mehr als 9 Millionen Euro investiert. 15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um weitere Bauverzögerungen auf der A 31 zwischen Emden und Leer zu minimieren und für die notwendige Verkehrssicherheit zu sorgen? Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist mit den Auftragnehmern der Baumaßnahme im ständigen Dialog (wie z. B. wöchentliche Baustellenbesprechungen) und wirkt intensiver darauf hin, dass mögliche Verzögerungen frühzeitig erkannt werden und gegengesteuert werden kann. Die Baumaßnahme auf der A 31 zwischen den Anschlussstellen Riepe und Neermoor wurde gemäß der gültigen Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) normgerecht eingerichtet. Durch die Anwendung der RSA werden sowohl arbeitstechnische als auch verkehrstechnische Gefahrenstellen (Sicherheitsabstände, Geschwindigkeit etc.) minimiert bzw. ausgeschlossen . Darüber hinaus sind Stauerkennungs- und Stauwarnanlagen jeweils vor der Baustelle installiert worden, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dynamisch zu informieren. 16. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um eine bessere Erreichbarkeit der Inseln per Bahn zu erreichen? Seit Ende 2013 dürfen Fahrgäste mit einem Nahverkehrsticket zwischen Bremen und Emden/Norddeich Mole auch den Intercity (IC) benutzen. Diese Tarifintegration ist ein großer Erfolg. Auch Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis und Wertmarke für den Nahverkehr profitieren hiervon. Der Fernverkehr hat darüber hinaus das IC-Angebot im Abschnitt Emden–Oldenburg zu einem Zweistundentakt ausgeweitet. Zwischen Bremen und Emden besteht dadurch zusammen mit den Regionalexpress-Zügen (RE) ein durchgehender Stundentakt im Nahverkehr, im Abschnitt Emden–Norddeich sind neben den zweistündlichen RE-Zügen die IC-Züge auf die An- und Abreise zu den Inseln ausgerichtet. Insgesamt ist die Anreise nach Emden bzw. Norddeich Mole dadurch noch attraktiver für Reisende im Nah- und Fernverkehr geworden. Im Jahr 2014 wurden 5,3 Millionen Reisende gezählt, welches einen Zuwachs von 300 000 gegenüber 2013 bedeutet. Seit Ende 2015 kommen zudem moderne IC-Doppelstockzüge zum Einsatz. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Rahmen der Stellungnahme zu den Planungen für die Einführung eines Deutschlandtaktes vom Bund gefordert, zu prüfen, ob und wie das Oberzentrum Wilhelmshaven sowie die touristischen Destinationen und Mittelzentren Jever/Wittmund bzw. Esens als Übergangspunkte zu den Inselverkehren künftig in den Fernverkehr eingebunden werden können . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 14 17. Was plant die Landesregierung konkret, um die Anreise von Touristen per Bahn nach Emden bzw. Norddeich-Mole noch attraktiver zu machen? Die erfolgreiche Tarifintegration von Nah- und Fernverkehr zwischen Bremen und Emden/Norddeich soll fortgesetzt werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Außerdem sind ab Dezember 2017 weitere Angebotsverbesserungen geplant, sodass es zwischen Emden und Norddeich-Mole eine zusätzliche Abendverbindung sowie in Gegenrichtung eine zusätzliche Frühverbindung geben wird. Konkret bedeutet dies, dass es eine zusätzliche Fahrt täglich (außer samstags, da samstags diese Verbindung bereits besteht) geben wird, die in Emden um 20:42 Uhr startet und Norddeich Mole um 21:16 Uhr erreicht. Hierdurch wird eine Taktlücke geschlossen . In Gegenrichtung wird es zusätzlich die Möglichkeit geben, Norddeich Mole montags bis samstags gegen 04:41 Uhr zu verlassen und Emden um 05:15 Uhr zu erreichen. 18. Wie haben sich die Fährverbindungen vom Festland auf die Inseln seit 2013 entwickelt? Regelmäßiger Fährverkehr besteht auf folgenden Verbindungen: Fährverbindung Inselhafen Küstenhafen Borkum Emden Juist Norddeich Norderney Norddeich Baltrum Neßmersiel Langeoog Bensersiel Spiekeroog Neuharlingersiel Wangerooge Harlesiel Seit 2013 sind keine Änderungen bei den Verbindungen eingetreten. Passagierbewegungen der NPorts Häfen 2013 - 2016 Insel 2013 2014 2015 2016 Norderney 2.100.518 2.160.459 2.162.583 2.226.571 Baltrum 240.822 220.030 230.500 250.082 Langeoog 948.471 965.175 975.447 999.505 Spiekeroog 426.007 411.931 401.964 428.817 Wangerooge 373.299 408.291 384.314 392.881 Bensersiel 902.994 924.046 940.876 924.143 Norddeich 2.410.148 2.486.815 2.496.959 2.560.840 Cuxhaven 387.406 407.556 409.851 509.966 Emden 1.032.936 1.090.300 1.091.788 1.108.836 Wilhelmshaven 62.532 77.816 53.925 59.418 Hooksiel 17.162 16.531 25.899 37.660 Gesamt 8.902.295 9.168.950 9.174.106 9.498.719 19. Was plant die Landesregierung zur Verbesserung der Fährverbindungen? Bei den Fährverbindungen handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen und nicht um eine öffentliche Konzession. Insofern nimmt das Land Niedersachsen auch keinen Einfluss auf die Ausgestaltung z. B. des Fahrplanes oder technischer Details des Fährbetriebes. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 15 20. Die Inselgemeinden führen immer wieder Klage darüber, dass die Anbindung der Inseln an das Festland verbesserungsbedürftig ist. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Schwierigkeiten der Inselversorgung und der Anbindung der niedersächsischen Nordseeinseln an das Festland vor? Die Anbindung der Inseln stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. In erster Linie erfolgt die Anbindung der Inseln über den Wasserweg. Die Fahrwasserunterhaltung bzw. Sicherung der Fahrwassertiefen ist für alle Fährverbindungen geregelt. Die geteilten Zuständigkeiten erfordern eine regelmäßige Abstimmung der Beteiligten. So kann auch auf langfristige Veränderungen der Morphologie der Küstengewässer reagiert werden, wie z. B. Veränderungen an der Fahrrinne im Frühjahr 2016 auf der Strecke Norddeich–Norderney, da diese morphologischen Einflüsse auch durch Baggerungen nicht verhindert werden können. Ebenso hat das Projekt „Erhöhung westlicher Hafenschutzdamm Wangerooge“ von NPorts im Jahr 2015 zu einer Verbesserung der morphologischen Veränderungen geführt. Schwierigkeiten sind im Bereich der Inselhäfen erkennbar. So wird die Erhaltung der Wassertiefen im gemeindeeigenen Hafen von Juist (einschließlich Sportboothafen) zunehmend problematischer. Die Verschlickungsproblematik im gemeindeeigenen Hafen Juist hat sich in den letzten Jahren - insbesondere nach Bau des neuen Jachthafens in 2007/2008 - erheblich verschärft. Nach besonderen Wetterereignissen in dem morphologisch sehr dynamischen Bereich vor dem Hafen Wangerooge kann es kurzfristig zu Behinderungen kommen, die jedoch in der Vergangenheit immer zeitnah beseitig wurden (z. B. wurden im Januar 2017 entstandene Untiefen sehr kurzfristig beseitigt, sodass es keine Fahrplaneinschränkungen gab). Grundsätzlich funktioniert die Inselversorgung; es gibt jedoch Extremwetterlagen, bei denen der Versorgungsverkehr nur mit Einschränkungen durchgeführt werden kann. Dieses gilt z. B. bei lang anhaltende Ostwindlagen, durch die es im Fährverkehr nach Norderney und anderen Inseln zu gelegentlichen zu Einschränkungen kommen kann. Eine weitere Säule der Anbindung liegt im Luftverkehr. Die exponierte Lage der Inseln erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der luftseitigen Anbindung. Dieser Aufgabe wird die Landesregierung gerecht. Sofern Inselplätze wegen der Anzahl der Flugbewegungen unter die Regelungen der Landeplatz -Lärmschutz-Verordnung fallen, werden i. d. R. Befreiungen von den zeitlichen Einschränkungen gemäß § 1 Abs. 1 dieser Vorschrift erteilt, wonach Starts und Landungen montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang sowie samstags , sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit untersagt sind. 21. Gibt es auf einzelnen Inseln besondere Schwierigkeiten, wenn ja, welche (bitte nach den einzelnen Inseln aufschlüsseln)? Diese Frage ist in der hier umfassend gestellten Form nicht umfassend beantwortbar. Auf den Umgang der Landesregierung mit der sehr exponierten Lage und Situation der Ostfriesischen Inseln wird in der Vorbemerkung und in den Antworten zu den Einzelfragen Bezug genommen. So wird bei der Ansetzung gerichtlicher Termine auf die Belange der Rechtsuchenden vor dem Hintergrund der teilweise zu beachtenden gezeiten- und witterungsbedingten Besonderheiten Rücksicht genommen . Eine erhöhte zeitliche Inanspruchnahme der Inselbewohnerinnen und -bewohner bei der Wahrnehmung gerichtlicher Termine auf dem Festland lässt sich nicht immer vermeiden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass auf den dem Festland vorgelagerten Inseln es gelegentlich zu Anlandungen von Containern oder Ladungsresten kommt, die vorbeifahrende Schiffe verloren haben . Außerdem werden die Strände durch angetriebenen Müll aus dem Meer verunreinigt. Die Probleme, die im Zusammenhang mit der Verunreinigung von Stränden entstehen, umfassen ein breites Spektrum. Betroffen sind insbesondere die allgemeine Gefahrenabwehr, Fragen der Entsorgung von „wildem Müll“ und zollrechtliche Fragen. Kommunale Angelegenheiten sind die allgemeine Gefahrenabwehr und die Abfallentsorgung auf kommunalem Gebiet, d. h. seewärts bis zur Mittleren Tidehochwasser-Linie. Soweit es sich bei den Anlandungen um Waren handelt, sind zollrechtliche Fragen mit den hierfür zuständigen Behörden des Bundes zu klären. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 16 Eine weitere Schwierigkeit stellt die Trinkwasserversorgung auf Langeoog dar. Langeoog deckt seinen Trinkwasserbedarf über die unter der Insel liegende Süßwasserlinse. Eine Versorgung über eine Festlandsleitung auf die Insel (wie z. B. für Baltrum) ist bisher nicht erforderlich. Im Jahr 2013 waren Strandaufspülungen vor dem Pirolatal auf Langeoog erforderlich, da der Strand an dieser Stelle so niedrig und schmal war, dass ohne die Aufspülung durch schwere Sturmfluten mit erheblichen Dünenabbrüchen eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung zu befürchten war (Einbruch von Salzwasser in die Süßwasserlinse). Die Aufspülungen zu Küstenschutzzwecken sind durch den NLWKN vorgenommen worden. Auch 2017 wurde der Strand im Bereich des Pirolatals mit 600 000 m3 Sand verstärkt. Die Gemeinden haben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen , auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Feuerwehren der Inselgemeinden sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstet. Die gemeindliche Feuerwehr muss nicht für alle denkbaren Szenarien ausgerüstet werden. Reicht die aufgestellte nicht aus, hat die Gemeinde Anspruch auf Nachbarschaftshilfe (§ 2 Abs. 2 NBrandSchG), der Landkreis kann mit dem Einsatz der Kreisfeuerwehr übergemeindliche Hilfe leisten (§ 19 Abs. 2 NBrandSchG). Diese Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und Hilfe durch die Kreisfeuerwehr werden in den Alarm- und Einsatzplänen berücksichtigt (s. hierzu Antwort zu Frage 94). Die Insellage erfordert dazu die Planung und Inanspruchnahme geeigneter Transportkapazitäten. 22. Wenn es auf einzelnen Inseln besondere Schwierigkeiten bei der verkehrlichen Anbindung gibt: Welche Initiativen und Konzepte verfolgt die Landesregierung, um die Schwierigkeiten zu beseitigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 23. Sind der Landesregierung Probleme bei der Nichteinhaltung von Fährzeiten zu einzelnen Inseln insbesondere aufgrund von Problemen mit Wassertiefen und Fahrrinnen bekannt ? Wenn ja, welche? Die Landesregierung führt keine Aufzeichnungen über Fährzeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 24. Welche Fahrrinnentiefen beabsichtigt das Land gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Bund den Nordseeinseln dauerhaft zu garantieren, und welche Maßnahmen werden dazu ergriffen (bitte einzeln für jede Insel aufschlüsseln)? Für alle niedersächsischen Nordseeinseln stellt sich folgende Situation dar: Die hydromorphologischen Gegebenheiten im Wattenmeer sind durch den Tideeinfluss und insbesondere durch Sturmfluten einer ständigen Veränderung unterworfen. Diese Prozesse können weder vollständig vorhergesehen werden noch sind sie vollständig beherrschbar. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Fahrrinnentiefen durch das Land sind deshalb auch nur begrenzt. Auf die ständigen Veränderungen im Küstenraum durch Wind, Wellen und Gezeiten kann nur begrenzt Einfluss genommen werden. Hierbei spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Eine bestimmte Fahrrinnentiefe kann deshalb nicht dauerhaft und zu jeder Zeit garantiert werden. Unabhängig davon besteht bei länger andauernden starken Ostwinden auch bei optimalem Unterhaltungszustand stets die Gefahr, dass der Wasserstand in den Fahrrinnen für das Befahren mit den üblicherweise eingesetzten Schiffen nicht ausreicht. Soweit das Land Niedersachsen für die Unterhaltung der Außentiefs an der Nordseeküste zuständig ist, wird diese Aufgabe vom NLWKN wahrgenommen. Insbesondere zählen dazu das Neßmersieler Außentief, das Neuharlingersieler Außentief und das Wittmunder Außentief, die Teil der Fahrrinnen zu den Inseln Baltrum, Spiekeroog bzw. Wangerooge sind. Die Unterhaltung dient bei den Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 17 schiffbaren Außentiefs nicht nur dazu, den Wasserabfluss aus dem Binnenland zu gewährleisten, sondern es ist auch dafür zu sorgen, dass der für den Tourismus und die Inselversorgung sowie für die Kutterfischerei wichtige Schiffsverkehr im Rahmen der technischen Möglichkeiten gewährleistet wird. Die angestrebten Solltiefen in den Bereichen mit Landeszuständigkeiten werden durch regelmäßige Peilungen und Unterhaltungsmaßnahmen wie Wasserinjektions-Spülen oder Hopper- Baggerungen sichergestellt. Der aktuelle Zustand (Stand Anfang November 2017) dieser Außentiefs stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Baltrum: Der NLWKN ist für die Unterhaltung des Neßmersieler Außentiefs zuständig. Eine Unterhaltungstiefe von NHN -2,00 m wird angestrebt. Diese Tiefe war bei der letzten Peilung im April d. J. bis auf eine Flachstelle gegeben bzw. überschritten. Die Flachstelle wurde im Zuge weiterer Räumarbeiten beseitigt. Nach der neuesten Peilung am 16.10.2017 liegt die Außentiefsohle inzwischen auf NHN -1,80 bis 1,90 m. Die nächste Unterhaltungsbaggerung steht somit in den nächsten Wochen an. Mithilfe des Spülsieles Neßmersiel wird seit den 1970er-Jahren die Räumung dieses Außentiefs unterstützt. Bei auflaufender Flut wird Nordseewasser in einem 13 ha großen Speichersee eingestaut . Bei ablaufendem Wasser wird der Inhalt des Speichersees über das Siel Richtung Nordsee abgegeben und erzeugt so einen Spülstrom, der die Räumung des Außentiefs unterstützt. Spiekeroog: Das Neuharlingersieler Außentief wird vom NLWKN unterhalten. Maximal kann eine Unterhaltungstiefe von NHN -2,75 m erreicht werden. Über das gesamte Jahr wird im Mittel eine Unterhaltungstiefe von NHN -2,65 m gehalten. Laut letzter Peilung am 21.09.2017 hat sich im Bereich eines Prielzulaufes bei Station 1+500 eine Flachstelle mit einer Tiefe auf NHN -2,50 m gebildet. Diese wird in den nächsten Wochen beseitigt. Wangerooge: Der Leitdamm des Wittmunder Außentiefs wurde 1987 und 1989 um 1,4 km verlängert. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde das Fahrwasser begradigt und auf eine Tiefe von NHN -3,00 m ausgebaggert . Diese Ausgangslage stellte eine Vorratsbaggerung zur erstmaligen Querschnittsprofilierung im Zuge des Eingriffes in die natürliche Morphologie dar. Es war von vorne herein absehbar, dass sich die Sohltiefe dieses Ausbauabschnittes an die natürlichen, örtlichen morphologischen Veränderungen anpassen würde und nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Eine durchschnittliche Unterhaltungstiefe von NHN -2,00 m wird angestrebt. Maximal kann eine durchgängige Fahrwassertiefe von NHN -2,25 m erreicht werden. Mit einem Einsatz der „Seekrabbe“ (NPorts) im Mai 2017 und weiteren Einsätzen des Räumschiffes des NLWKN „Utlandshörn“ konnte die angestrebte Unterhaltungstiefe auf gesamter Länge des Außentiefs hergestellt werden. Nach der letzten Peilung am 25.09.2017 ist die angestrebte Unterhaltungstiefe im Wesentlichen noch gegeben. Lediglich Randbereiche im Hafen Harlesiel sind kurzfristig anzupassen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 25. Bereits im August 2016 - so die Inselbürgermeister - habe Minister Lies zugesagt, einen sogenannten Sedimentmanager im Ministerium zu beschäftigen, der sich um die Anliegen der Inselbürgermeister kümmern solle. Wann ist damit zu rechnen, dass der Sedimentmanager im Ministerium seine Arbeit aufnimmt? Im August 2016 hat Minister Lies im Rahmen des 1. Insel-Dialogs zugesagt, dass das MW als zentraler Ansprechpartner fungiert und die Koordinierung in Fragen der Verantwortung und Zuständigkeiten für Häfen/Verbindungen übernimmt (sind eindeutig geregelt) und weiterleitet. Das ebenfalls zugesagte Baggermanagement wurde im Bereich NPorts durch die Niederlassung Norden über- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 18 nommen und wird im Rahmen der normalen Unterhaltungsaufgabe unkompliziert bearbeitet und dokumentiert. 26. Was hat die Landesregierung mit Blick auf bekannte Untiefen auf der Fährstrecke Juist–Norddeich zum Erhalt der Erreichbarkeit der Insel Juist seit 2013 getan? Die Fährstrecke Juist–Norddeich wird durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betreut. Zur Situation im Hafen Juist wird auf die Antwort zur Frage 20 verwiesen. 27. Besondere Schwierigkeiten gibt es - nach Rückmeldung von Einwohnern und Touristen - immer wieder im Fährverkehr von und zur Insel Wangerooge. Hier betreibt die Deutsche Bahn sowohl den Fährverkehr als auch die Inselbahn. Besonders kritisiert werden die nicht behindertengerechte Ausstattung der Schiffe und die offenbar häufig fehlende Flexibilität der Deutschen Bahn bei großem Fahrgastandrang. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation? 28. Welche Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um insbesondere die Situation im Fährverkehr von und nach Wangerooge zu verbessern? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 27 und 28 gemeinsam beantwortet. Konkrete Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. Witterungs- und situationsbedingt kann es im Betrieb möglicherweise zu vereinzelten Einschränkungen kommen, die nicht vorhersehbar sind. Die Landesregierung begrüßt, dass die Deutsche Bahn (DB) Fernverkehr AG Verbesserungen in diesem Bereich plant. Die DB Fernverkehr AG und NPorts planen eine (barrierefreie) Modernisierung des Hafens Wangerooge . Voraussichtlicher Baubeginn ist 2019. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 29. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um das NLWKN und NPorts in diesem Bereich zu stärken und so gegebenenfalls eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Bund zu erreichen? 30. Was plant die Landesregierung, hier zukünftig zu tun? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 29 und 30 gemeinsam beantwortet. NPorts hat im Jahr 2015 das Projekt „Erhöhung westlicher Hafenschutzdamm Wangerooge“ fertiggestellt . Durch diese Maßnahme wurde eine Verbesserung der morphologischen Veränderungen in der Zufahrt erreicht. 31. Sieht die Landesregierung das Problem, dass insbesondere die tideabhängigen Inseln bei unzuverlässiger Schiffbarkeit deutlich schlechter mit der Bahn erreicht werden können, weil Bahnanschlussverbindungen nicht gehalten werden, und dass somit von den Gästen häufiger als eigentlich sinnvoll eine Anreise per Auto erfolgt? Bei den tideabhängigen Inseln steht bereits Monate im Voraus fest, wann die Fähren fahren. Von unzuverlässiger Schiffbarkeit kann daher nicht gesprochen werden. Die Bahnhöfe mit Zugangsmöglichkeiten zu den Inselfähren werden zudem überwiegend im Stundentakt per Schiene bedient, sodass allzu lange Wartezeiten vermieden werden können. Damit ist die An- und Abreise zu den Inseln mit Bahn und Schiff gut planbar und eine sehr gute Alternative zur Anreise mit dem Auto. Die Anreise von Gästen zu tideunabhängigen anderen Urlaubsdestinationen in Deutschland erfolgt im Übrigen ebenfalls deutlich häufiger per Auto. Darüber hinaus kann auch eine mögliche Unzuverlässigkeit der Schiffbarkeit aufgrund wetterbedingter Einflüsse zu längeren Fährzeiten führen. Dieses trifft dann aber bei der Hinfahrt alle Reisenden unabhängig von der Anreise per Bahn oder Au- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 19 to. Bei der Rückfahrt besteht zwar die Gefahr, den geplanten Zuganschluss nicht zu erreichen. Aufgrund des guten, vertakteten Zugangebots in Niedersachsen bestehen aber komfortable Alternativanschlüsse . Insgesamt sind die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die gesamte Reisekette bei Inseln mit Bahnanbindung grade bei längeren Zugfahrten nicht gravierend. 32. Wenn ja, was beabsichtigt die Landesregierung, dagegen zu unternehmen? Eine Anpassung des Fahrplanangebots im Schienenverkehr auf die tideabhängigen Veränderungen des Fahrplanangebots im Fährverkehr wird für unrealistisch gehalten. Anzustreben ist eher eine noch größere Robustheit des Zugfahrplans. Denn zu berücksichtigen ist auch, dass aufgrund des Schieneninfrastrukturbestands der DB Netz AG einschließlich der wichtigen Anschluss-Umsteige-Knoten Instandhaltungsmaßnahmen zu Verlängerungen der Reisezeit führen. Die Landesregierung setzt sich beim Bund als Eigentümer der DB Netz AG für mehr Investitionen in den Erhalt und auch den Ausbau der Schieneninfrastruktur in Niedersachsen ein. Hierdurch werden sowohl auf den Strecken als auch in den für die Umstiege wichtigen Knoten mehr Kapazitäten im Schienennetz für eine bessere Fahrplangestaltung des Nahverkehrsangebotes erreicht . Darüber hinaus bieten elektronische Informationssysteme beste Voraussetzungen für eine vorrausschauende Reiseplanung und für aktuelle Informationen. Hier wird noch weiteres Potenzial zur Steigerung der Effizienz von Mobilitätsketten gesehen. 33. Wenn nein, warum sieht die Landesregierung hierin kein Problem? Entfällt. 34. Welche Antriebstechnologien präferiert die Landesregierung für die Schiffe, die den Fährverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln sicherstellen, und warum ? Grundsätzlich präferiert die Landesregierung Antriebstechnologien, die wirtschaftlich sind und die Zielsetzung des Schutzes von Natur und Umwelt umfassen. 35. Was hat die Landesregierung seit 2013 veranlasst, um den von ihr präferierten Antriebstechnologien im Fährverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu fördern? Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, ist die Landesregierung nicht Veranlasser des Fährverkehrs . Die Fördermöglichkeiten im Schiffbau sind EU-rechtlich stark reglementiert. Das Land Niedersachsen beteiligt sich an der Kofinanzierung des Förderprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des Bundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hieraus wurden seit 2013 u. a. das Schiffbauprojekt „LNG-Fähre 79 m - Projekt 1115317“ gefördert. Darüber hinaus fördert das Land im Rahmen der am 10.02.2016 in Kraft getretenen „Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen“ einzelfallbezogen die Einrichtung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen in den niedersächsischen Seehäfen mit alternativen Treibstoffen und Energie wie etwa Flüssigerdgas (LNG). Einrichtungen i. S. d. Fördergrundsätze sind insbesondere Speichereinrichtungen, Tanklager , Verteilnetze und Kabelanlagen sowie hierzu gehörende erforderliche Sicherungseinrichtungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 20 36. Welche wirtschaftliche Bedeutung kommt nach Auffassung der Landesregierung dem Flugverkehr zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu? 37. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln für diese und insbesondere deren Bewohner - anders als für andere Kommunen im Land - eine Art „tideunabhängige Daseinsvorsorge“ darstellt ? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 36 und 37 gemeinsam beantwortet. Der eigenwirtschaftliche Inselflugbetrieb hat eine wichtige luftverkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung für Niedersachsen. Er dient auch der Versorgung der Inselbewohner mit notwendigen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Darüber hinaus ist der Inselflugbetrieb für die schnelle Beförderung von Personen, insbesondere in akuten Krankheitsfällen, unerlässlich. Auch die Tourismusbranche in Niedersachsen profitiert von der schnellen und sicheren Anbindung der Insel an das Festland. Dies unterstützt wiederum das Beschäftigungswachstum der Region. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 38. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um die Infrastruktur für den Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? Die Landesregierung stellt mit der Landesluftfahrtverwaltung des MW sowie der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat Luftverkehr, die Umsetzung und Einhaltung des rechtlichen Rahmens der für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen luftverkehrlichen Infrastruktur sicher. Ergänzend wird auf Antwort zu Frage 20 verwiesen. 39. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um die Inselkommunen bei der Verbesserung der Infrastruktur für den Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu unterstützen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 38 verwiesen. 40. Wie steht die Landesregierung zu den Überlegungen, eine Seilbahn vom Festland zur Insel Baltrum zu installieren? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Hillgriet Eilers (FDP) „Seilbahn im Wattenmeer: Aprilscherz oder Leuchtturmprojekt?“ vom 28.09.2016 (Drs. 17/6616) verwiesen, welche bereits eine umfassende Einschätzung der Landesregierung zu der Idee einer Seilbahn zwischen Baltrum und dem Festland beinhaltet. Hier werden u. a. positive und negative wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Fragen der Genehmigungsfähigkeit ausführlich dargelegt. In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es vor dem Hintergrund des ökologisch besonders sensiblen Bereichs Wattenmeer einer detaillierten Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt bedürfte. Derzeit können nur abstrakt ökologische Betroffenheiten benannt werden; eine genaue Quantifizierung der positiven wie negativen Auswirkungen einer Seilbahnverbindung nach Baltrum könnte erst mit fortgeschrittener Planungstiefe erfolgen. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Realisierung eines Seilbahnprojektes in einem Nationalpark und Weltnaturerbe-Gebiet auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde. 41. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zeitraum 2013 bis 2017 ergriffen, um den Küstenschutz auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? In den Jahren 2013 bis 2017 wurden neben regulär durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen an den Küstenschutzanlagen auf den Ostfriesischen Inseln folgende Baumaßnahmen umgesetzt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 21 – Sandfangmaßnahmen und Bepflanzungen an Schutzdünen auf den Inseln Borkum, Juist, Norderney , Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge zur Verstärkung der Schutzdünen, – Dünenverstärkungen am Hammersee auf Juist, am Pirolatal auf Langeoog und südlich und westlich der Hermann-Lietz-Schule auf Spiekeroog, – Lahnungsbau am Flugplatzdeich auf Juist, – Erhöhung und Verstärkung des Deckwerkes zwischen Buhne B und N auf Baltrum, – Strandaufspülung am Pirolatal auf Langeoog, – Neubau des Inselbahnscharts auf Langeoog, – Dünenverstärkung und Strandaufspülung an der Hessenwand auf Spiekeroog, – Erhöhung und Verstärkung des Dorfgrodendeichs und des Ostteils des Ostgrodendeichs auf Wangerooge, – Neubau des Inselbahnscharts auf Wangerooge, – Neubau des Schöpfwerkes Ost auf Wangerooge, – Dünenverstärkung und Strandaufspülung am Harlehörn auf Wangerooge. 42. Welche weiteren Maßnahmen im Bereich des Küstenschutzes sind in den nächsten Jahren geplant? Die im Inselschutz erforderlichen Maßnahmen sind generell im Generalplan Küstenschutz Niedersachsen - Ostfriesische Inseln dargestellt. Auf dieser Grundlage sind mittelfristig neben regulär durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen an den Küstenschutzanlagen auf den Ostfriesischen Inseln folgende Baumaßnahmen geplant: – Erhöhung und Verstärkung des Loogdeichs auf Juist, – Grundinstandsetzung des Deckwerkes am Westbad/Westdeich auf Norderney, – Erhöhung und Verstärkung des Ostgrodendeichs auf Wangerooge (westlicher Teil) und Grundinstandsetzung einer Buhne auf Wangerooge, – Verstärkung der Schutzdünen östlich der Hermann-Lietz-Schule auf Spiekeroog. Jeweils in Abhängigkeit vom Erosions- und Sturmflutgeschehen können darüber hinaus folgende Maßnahmen in Betracht kommen: – Dünenverstärkungen am Hammersee auf Juist, – Strandaufspülungen am Westkopf von Norderney, – Dünenverstärkungen und/oder Strandaufspülungen auf Spiekeroog, auf Wangerooge, auf Langeoog und – Sandfangmaßnahmen und Bepflanzungen zur Verstärkung der Schutzdünen auf den Inseln. 43. In welcher Art und Weise trägt die Landesregierung den Bedürfnissen des Küstenschutzes im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung Rechnung? Der Haushaltsplan 2017/2018 sowie die Mittelfristige Finanzplanung sehen einen konstant hohen Haushaltsmittelbetrag von jährlich 61,6 Millionen Euro für den Küstenschutz vor. Die Haushaltsmittel werden über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels“ durch den Bund und das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt, um den Herausforderungen des zu erwartenden Klimawandels gerecht werden zu können und die Deichsicherheit an der Küste und auf den Ostfriesischen Inseln zu gewährleisten. Auf diesem Niveau ist Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 22 die Finanzierung des jährlich zu priorisierenden und realisierbaren Investitionsvolumens gemäß dem Generalplan Küstenschutz gesichert. 44. Sieht die Landesregierung angesichts des Kohlekraftwerks im niederländischen Eemshaven negative Auswirkungen für die Natur im Niedersächsischen Wattenmeer und für den Tourismus auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 45. Wenn ja: Welche Anstrengungen werden seitens der Landesregierung unternommen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren? Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Belastbare Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Übernachtungszahlen und dem Vorhandensein des Kohlekraftwerks Eemshaven sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Nationalparkverwaltung (NLPV) hatte nach Prüfung der Antragsunterlagen negative Folgen für den Naturhaushalt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer durch verstärkte Einträge von Stickstoff und Quecksilber in das System befürchtet. Diese Bedenken wurden im niederländischen Zulassungsverfahren ebenso vorgebracht wie Vorbehalte zur dortigen Prüfung der Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des NATURA-2000-Gebiets. Die vorgetragenen Bedenken wurden im Zuge des niederländischen Zulassungsverfahrens jedoch schlussendlich nicht berücksichtigt . Dem NLWKN liegen keine Hinweise auf negative Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im eigenen Zuständigkeitsbereich der gemeindefreien Bereiche der Ems vor. Im Hinblick auf die nährstoffarmen feuchten Dünentäler werden die Bemühungen zu ihrem Erhalt durch Monitoring und Pflege fortgesetzt. Hinsichtlich der Auswirkungen von Kohlekraftwerken auf die Natur ist grundsätzlich anzumerken, dass moderne Anlagen gegenüber den Altanlagen einen wesentlich höheren Wirkungsgrad (zum Teil fast 50 % neu gegenüber zum Teil weniger als 35 % alt) und einen geringeren Schadstoffausstoß haben. Die deutschen Bestimmungen und Umweltanforderungen sind hier vergleichsweise streng. Über den Emissionshandel ist sichergestellt, dass die Gesamtmenge CO2 sich nicht erhöht. Dennoch hat das Land Niedersachsen sich bereits 2013 kritisch zu dem Kohlekraftwerk in Eemshaven positioniert, da das Projekt im Widerspruch zur Klima- und Energiepolitik Niedersachsens steht. Auf die Genehmigung von Kraftwerken auf niederländischem Boden sowie politische und unternehmerische Entscheidungen in den Niederlanden kann Niedersachsen indes keinen Einfluss nehmen. Der Betrieb des Kohlekraftwerks in Eemshaven ist allerdings bereits gerichtlich überprüft worden. 2011 hatte das höchste niederländische Verwaltungsgericht die naturschutzrechtlichen Genehmigungen für unzureichend erklärt, nachdem niederländische und deutsche Umweltverbände und Gemeinden geklagt hatten. Es erfolgten Nachbesserungen durch die Betreiber und neue Auflagen der niederländischen Behörden, deren Erfüllung zur Erteilung einer neuen naturschutzrechtlichen Genehmigung geführt hat. Verbände und Kommunen klagten daraufhin erneut gegen den Betrieb des Kraftwerks. 2014 sind durch die niederländischen Verwaltungsrichter weitere Untersuchungen angeordnet worden. Diese haben ergeben, dass die Naturschutzmaßnahmen der Betreiber nach Ansicht der niederländischen Richter ausreichend sind und die Naturgebiete nicht durch den Ausstoß von Stickstoff und Blei geschädigt werden. Alle naturschutzrechtlichen Genehmigungen sind vom Hohen Rat in Den Haag (Raad van State) für gültig erklärt worden. 46. Welche Möglichkeiten zu einer verbesserten Vernetzung sieht die Landesregierung bei den Wattenmeer-Besucherzentren und den Nationalpark-Häusern? Das Land Niedersachsen fördert die naturschutzbezogene Informations- und Bildungsarbeit von insgesamt 18 Nationalpark-Einrichtungen. Ein gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung erstelltes Leitbild und Umweltbildungskonzept bildet den roten Faden ihrer Informations- und Bildungsarbeit, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 23 während regelmäßige Hausleiter-Treffen die Möglichkeit zur Information, Abstimmung, Vernetzung und Fortbildung schaffen. Durch die geplante gemeinsame Entwicklung von Best Practices im Ausstellungs -, Veranstaltungs- und Verkaufsbetrieb in regelmäßigen AG-Treffen, durch den Beitritt zum Netzwerk außerschulischer Lernorte im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung, durch gemeinsam ausgerichtete Veranstaltungen und besser aufeinander abgestimmte Marketing-Aktivitäten sind die Häuser auch zukünftig dazu angeregt, eng zusammenzuarbeiten. Die Aufgabe der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer besteht darin, die Leiter der Einrichtungen zu beraten und ihre Ausstellungen und ihren Betrieb zu koordinieren, weiterzuentwickeln und zu evaluieren. Vonseiten der Landesregierung werden darüber hinaus eine einheitliche Außendarstellung (z. B. durch die Nutzung des Corporate Designs bei Drucksachen, durch eine einheitliche Dienstkleidung) und eine kontinuierliche Qualitätssteigerung der Nationalpark-Einrichtungen (z. B. durch die Förderung zertifizierter Angebote bei Führungen, durch Ausstellungserneuerungen mit dem Anspruch auf Barrierefreiheit und Interaktivität, durch eine auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausgelegte Produktpalette in den Shops) angestrebt. Die Realisierung der Nationalpark- Identität sowie die Umsetzung der Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Häusern ist auch Aufgabe der jeweiligen Trägergemeinschaften, die sich aus den Kommunen und Naturschutzverbänden zusammensetzen. Eine wesentliche Unterstützung für den angestrebten Gemeinschaftssinn der Nationalpark-Einrichtungen verspricht sich das Land Niedersachsen durch den Erlass der neuen Förderrichtlinie, die das finanzielle Rückgrat der Informations- und Bildungsarbeit vieler Häuser bildet und Zielvorgaben macht, die zu einer besseren Vernetzung der Häuser führen sollen. 47. Welche Nabenhöhe von Offshorewindrädern hält die Landesregierung in welcher Entfernung zu den niedersächsischen Nordseeinseln noch für vertretbar für die Inseln? Im niedersächsischen Küstenmeer gilt mit der landesraumordnerischen Festlegung von zwei räumlich begrenzten Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Riffgat und Nordergründe) eine Ausschlusswirkung für den Rest des niedersächsischen Küstenmeers. Der übrige Ausbau der Offshorewindenergie in der Nordsee erfolgt deutlich küstenfern außerhalb der 12-Seemeilen-Zone in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), für die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständige Planfeststellungsbehörde ist. Neben der Nabenhöhe und der Entfernung zu den Nordseeinseln ist die Wahrnehmbarkeit von Offshorewindenergieanlagen abhängig von den jeweiligen Sichtverhältnissen. Eine Einzelfallbetrachtung , auch hinsichtlich möglicher erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, erfolgt jeweils im Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Behörde. 48. Plant die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung der Inseln bei der Wiederherstellung von für touristische Zwecke bedeutsamen Strandabschnitten beispielsweise für erforderliche Sandauffahrmaßnahmen oder Ähnliches? Das Förderinstrumentarium des MW bietet keine Möglichkeiten, Sandauffahrmaßnahmen zur Wiederherstellung von Strandabschnitten finanziell zu unterstützen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass derartige Fördermöglichkeiten in den nächsten Jahren geschaffen werden können. Aus dem Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) ist keine finanzielle Unterstützung derartiger Maßnahmen möglich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 41 und 42 verwiesen. Für die Insel Wangerooge wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einen Abstimmungsprozess zur Problematik des wetterbedingten Strandverlustes und dessen Folgen begleiten , in dem es auch um die weitere Klärung etwaiger Fördermöglichkeiten z. B. für vorbereitende Untersuchungen zur nachhaltigen Sicherung des Strandes geht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 24 49. Wie hat sich die medizinische Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? Das Inselkrankenhaus Borkum verfügt seit 2013 unverändert über acht Betten im Bereich Innere Medizin. Das Krankenhaus Norderney hatte 2013 insgesamt 71 Planbetten, infolge der vom Träger beantragten Schließung der Belegabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der auslastungsbedingten Reduzierung der Planbetten in der Dermatologie verfügt das Krankenhaus aktuell über 64 Planbetten. Nach § 75 SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten nach Gesetz, Satzung und Vertrag sicherzustellen. Hierfür ist ein qualitativ angemessenes, örtliches und jederzeit bedarfsdeckendes und wirtschaftliches Versorgungsangebot einschließlich eines Notdienstes bereitzuhalten. Die KVN berichtet, dass die Zahl der auf den Nordseeinseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge besetzten Kassenarztsitze seit dem Jahr 2013 stabil ist. Frei werdende Sitze konnten unmittelbar nachbesetzt werden. Hierfür sind seit 2013 auf Baltrum, Juist und Langeoog Nachbesetzungen durch Umsatzgarantien bzw. Investitionskostenzuschüsse gefördert worden. Nach Mitteilung der KVN ist die ambulante vertragsärztliche Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner und Touristeninnen und Touristen durchgehend sichergestellt. 50. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt? Die beiden Plankrankenhäuser auf Norderney und Borkum haben jeweils einen Antrag auf Vereinbarung eines Sicherstellungszuschlages nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes gestellt. Für beide Krankenhäuser hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) festgestellt, dass ein solcher Zuschlag mit den gesetzlichen Krankenkassen zu vereinbaren ist. Für den ambulanten vertragsärztlichen Bereich wird auf die einleitende Anmerkung zu Frage 49 verwiesen. Die KVN fördert die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auf den Nordseeinseln teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte mit Mitteln aus dem Sicherstellungs- bzw. Strukturfonds. Insoweit wird eine Erschwerniszulage für die besondere Inanspruchnahme im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst gewährt, deren Höhe sich nach der Zahl der zum Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte richtet. Des Weiteren wird der Bereitschaftsdienst mit einem Sicherstellungszuschlag gefördert. Die KVN teilt weiterhin mit, dass, soweit die Notwendigkeit bestehe , auch künftig Nachbesetzungen von Kassenarztsitzen durch Umsatzgarantien bzw. Investitionskostenzuschüsse gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Staatskanzlei derzeit einen Daseinsvorsorgeatlas für Niedersachsen erarbeitet. Damit steht den kommunalen und regionalen Planungsträgern sowie den fachlich verantwortlichen Ressorts in Zukunft eine gute Planungsgrundlage für die Erstellung von Konzepten zur Sicherung der Grundversorgung, an der die medizinische Versorgung einen maßgeblichen Anteil hat, zur Verfügung. 51. Wie hat sich die zahnmedizinische Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? Nach § 75 SGB V hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten nach Gesetz, Satzung und Vertrag sicherzustellen. Hierfür ist ein qualitativ angemessenes, örtliches und jederzeit bedarfsdeckendes und wirtschaftliches Versorgungsangebot einschließlich eines Notdienstes bereitzuhalten. Die KZVN verweist zur Entwicklung der Versorgung auf den Inseln auf die folgende Tabelle. Danach stellt sich die Versorgung insgesamt gut dar. Auf den Inseln Juist, Spiekeroog (mit Esens) und Wangerooge liegt die Versorgung in 2016 deutlich über 100 %. Eine Versorgung von unter 50 % lag zeitweise lediglich auf der Insel Borkum in den Jahren 2014 und 2015 vor. Da es seitens der Patientinnen und Patienten sowie der Krankenkassen aber keine Beschwerden gegeben hat, hat der Landesausschuss der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 25 Krankenkassen und Vertragszahnärzte keine Unterversorgung festgestellt. Im Verlauf erweist sich die Versorgung grundsätzlich als stabil. Auf der Insel Borkum hat sich die Versorgung von 2015 auf 2016 von 46,0 % auf 76,7 % verbessert, während die Versorgung auf den übrigen Inseln gleichgeblieben ist. 52. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt bzw. verbessert wird? Hierzu wird auf die einleitende Anmerkung zu Frage 51 verwiesen. Die KZVN veröffentlicht regelmäßig die Versorgungszahlen auf den Inseln. Gemeinsam mit dieser Veröffentlichung verweist die KZVN in persönlichen Beratungsgesprächen auf die für eine Niederlassung interessante Versorgungssituation . Gleichzeitig erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, auf der Internetseite der KZVN Inserate zu schalten, um für ihre Insel zu werben. Für die Standortentscheidung ist nach Auskunft der KZVN jedoch nicht nur die Verdienstmöglichkeit entscheidend. Vielmehr träfen junge Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Entscheidung für einen Niederlassungsort in Abwägung zur gegebenen Infrastruktur vor Ort (Stichwort „work-life-balance“). In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Staatskanzlei derzeit einen Daseinsvorsorgeatlas für Niedersachsen erarbeitet. Damit steht den kommunalen und regionalen Planungsträgern sowie den fachlich verantwortlichen Ressorts in Zukunft eine gute Planungsgrundlage für die Erstellung von Konzepten zur Sicherung der Grundversorgung, an der die medizinische Versorgung einen maßgeblichen Anteil hat, zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 26 53. Wie hat sich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen (ambulant und stationär) auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? Ambulante Pflegedienste Insel 2013 2014 2015 2016 2017 Baltrum 1 1 1 1 1 Borkum 1 1 1 1 1 Juist 0 0 0 0 0 Langeoog 2 2 2 2 2 Norderney 1 1 1 1 1 Spiekeroog 0 0 0 0 0 Wangerooge 1 1 1* 0 0 * Betriebsaufgabe zum 31.03.2015 Auf den Inseln Juist, Spiekeroog und Wangerooge erfolgt die Versorgung der Pflegebedürftigen über Pflegedienste, die ihren Sitz auf dem Festland haben. Stationäre Pflegeeinrichtungen Insel 2013 2017 Baltrum 0 0 Borkum 1 1 Juist 0 0 Langeoog 1 1 Norderney 1 1 Spiekeroog 0 0 Wangerooge 0 0 54. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen (ambulant und stationär) auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt oder verbessert wird? Im Jahr 2016 wurde für zunächst drei Jahre von der Landesregierung das Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum aufgelegt. Jährlich stehen dabei rund 6 Millionen Euro Landesmittel zur Förderung einer nachhaltigen und über den Förderzeitraum hinaus wirksamen strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege im ländlichen Raum - also auch für die Nordseeinseln - zur Verfügung. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte von ambulanten Pflegediensten in den Schwerpunktbereichen „Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen“, „Kooperation und Vernetzung“, „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte“ sowie „Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen“. Im Einzelfall sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 45 000 Euro je Jahr möglich. Bisher erhalten drei Pflegedienste, die auf den Nordseeinseln tätig sind, eine Förderung nach dieser Richtlinie. Auf Norderney werden vier Projekte des Pflegedienstes Pflege am Meer gefördert. Auf der Insel Juist/Norderney wird ein Projekt der Diakonie Pflegedienst im Kirchenkreis Norden gGmbH und auf Borkum ein Projekt der Pflege zu Hause aus Leer gefördert. Darüber hinaus hat das für die Förderung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Familie speziell alle Pflegedienste der Nordseeinseln angeschrieben und auf die Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht. Zur ergänzenden Versorgung von Pflegebedürftigen hält die Pflegeversicherung die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI vor; diese bieten Leistungen der Betreuung und Beaufsichtigung , der Alltags- und Pflegebegleitung sowie haushaltsnahe Dienstleistungen an. Angebote zur Unterstützung im Alltag, die mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, können für Personal - und Sachausgaben, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen, der fachlichen Anleitung , Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte verbunden sind, auf Antrag Fördermittel des Landes und der Pflegekas- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 27 sen erhalten. Das Land hält für diesen Zweck im Landeshaushalt Mittel von rund 2 Millionen Euro vor. Mittel in gleicher Höhe kommen noch einmal von den Pflegekassen. Aktuell gibt es auf den Nordseeinseln zwei nach Landesrecht anerkannte Anbieter. Diese sind auf Langeoog die „Bürgerhilfe e. V.“ mit einem Helferkreis, einer Betreuungsgruppe und einer Tagesgruppenbetreuung sowie Pflege- bzw. Alltagsbegleitung für die Zielgruppe der Pflegebedürftigen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen . Das Angebot ist seit September 2005 anerkannt; auf Norderney, die „Pflege am Meer“ mit einem Helferkreis, einer Betreuungsgruppe sowie einer Tagesgruppenbetreuung, ebenfalls für die Zielgruppe der Pflegebedürftigen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Das Angebot ist seit Januar 2005 anerkannt. Das Angebot auf Langeoog hat derzeit keine Fördermittel beantragt, statistische Daten bezüglich der betreuten Pflegebedürftigen liegen daher nicht vor. Das Angebot auf Norderney erhält für die Organisation einer Betreuungsgruppe mit bis zu sieben Pflegebedürftigen seit 2013 auf Antrag jährliche Fördermittel des Landes und der Pflegekassen. Auf Grundlage des Niedersächsischen Pflegegesetzes fördert das Land Investitionskosten der ambulanten Pflegedienste sowie der teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege . Im Landeshaushalt stehen dafür aktuell 47,59 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im stationären Bereich wirken die jeweiligen Landkreise als nach heimrechtlichen Vorschriften zuständige Aufsichtsbehörden mit dem Medizinischen Dienst im Rahmen der Qualitätsprüfungen eng zusammen. 55. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität und Quantität der Versorgung mit Apotheken und Apothekendienstleistungen auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt oder verbessert wird? Auf allen Ostfriesischen Inseln in Niedersachsen ist die Versorgung mit Apotheken und den damit verbundenen Apothekendienstleistungen nach § 1 a der Apothekenbetriebsordnung sichergestellt. Die sieben Nordseeinseln verfügen derzeit jeweils über mindestens eine Apotheke: Insel Apotheken Borkum 3 Juist 1 Norderney 3 Baltrum 1 Langeoog 1 Spiekeroog 1 Wangerooge 1 Die Apotheke auf Baltrum wird als Zweig-Apotheke der Apotheke in Dornum/Festland betrieben. Nach § 16 des Apothekengesetzes hat die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Betrieb dieser Zweigapotheke erteilt, um auf der kleinsten Insel einen Notstand abzuwenden und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die Zweigapotheke ist hinsichtlich des Arzneimittelbezugs an die Stammapotheke gebunden und wird von dort mitversorgt. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz wurde zum 01.08.2013 bundesrechtlich eine Notdienstpauschale für jeden vollständig erbrachten Apothekennotdienst eingeführt. Niedersachsen hat dem Gesetzentwurf gerade im Hinblick auf die Belastungen der Apotheken durch häufigeren Notdienst in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten zugestimmt. Mit der Notdienstpauschale wird den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst besser Rechnung getragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 28 56. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 ergriffen, um die Breitbandversorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? Die Breitbandversorgung obliegt auch auf den niedersächsischen Nordseeinseln primär privaten Telekommunikationsunternehmen. Lediglich in Gebieten, in denen aufgrund eines Marktversagens bislang und absehbar auch zukünftig keine ausreichende Breitbandversorgung vorhanden ist (sogenannte „weiße Flecken“), ist eine öffentliche Förderung des Breitbandausbaus beihilferechtlich zulässig. Seit 2013 wurden seitens der Kommunen für die Breitbandversorgung der niedersächsischen Nordseeinseln keine speziellen Förderanträge gestellt. Inzwischen haben die Landkreise – Aurich (Baltrum, Juist und Norderney), – Friesland (Wangerooge) – Leer (Borkum) und – Wittmund (Spiekeroog, Langeoog) mit Förderung des Landes die „weißen Flecken“ in ihren Gebieten - unter Einschluss der Inseln - ermittelt und Fördervorhaben aufgelegt. Diese Projekte werden voraussichtlich aus Landesmitteln gefördert werden. Soweit dem MW bekannt, werden in diesem Rahmen „weiße Flecken“ auf den Inseln Baltrum, Juist, Norderney und Wangerooge erschlossen werden. 57. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 ergriffen, um die umweltfreundliche Mobilität auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu fördern? Nach den positiven Erfahrungen in der Mitwirkung im Projekt „Schaufenster Elektromobilität“ in der Metropolregion Hannover steht seit Januar 2016 der Polizeistation Wangerooge ein Polizei-Pedelec (Elektrofahrrad) in ihrem Einsatzbereich zur Verfügung. Die Polizeistation Borkum wurde im April 2016 mit einen VW e-Golf im Corporate Design der Polizei für den Einsatz- und Streifendienst ausgestattet . Dazu wurde die erforderliche Ladeinfrastruktur eingerichtet. Seit Mai 2017 wurde der Fuhrpark der Polizeistation Borkum um ein elektrisch angetriebenes Polizeimotorrad ergänzt. Dieses wird ebenfalls im Einsatz- und Streifendienst eingesetzt. 58. Welche Ideen und Bestrebungen gibt es auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? Hierzu wird auf die Drucksache 17/7581 „Pilotprojekt emissionslose Nordseeinsel“ verwiesen. Die Landesregierung setzt sich in besonderem Maße für die Energiewende und den Klimaschutz ein und treibt insbesondere auch die Themen Sektorenkoppelung (Stromsektor/Mobilitätssektor /Wärmesektor), Speicher, Flexibilität und intelligente Netze voran. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) setzt sich insbesondere für die Steigerung der Energieeffizienz ein und hilft lokalen Akteuren dabei, eigene Klimaschutzaktivitäten zu entwickeln und förderfähig zu machen. In diesem Zusammenhang wird derzeit die Machbarkeit eines Pilotprojekts emissionslose Insel geprüft, bei dem die umwelt- und klimarelevanten Emissionen weitgehend reduziert und Potenziale für Energieeinsparungen und die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Dabei wird der Ansatz verfolgt, Teilprojekte wie energetische Quartiersanierung, klimafreundliche Mobilität , Demonstrationsvorhaben für praktischen Klimaschutz, die Einbindung von gesellschaftlichen Akteuren, Anwohnerinnen und Besuchern usw. zu identifizieren, aus denen sich übertragbare Erkenntnisse für andere Regionen ableiten lassen. Sollten die Erfahrungen mit den E-Fahrzeugen auf der Insel Borkum positiv ausfallen, beabsichtigt die Polizeidirektion Osnabrück, dieses Konzept auch auf die Insel Norderney zu übertragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 29 59. Wie beurteilt die Landesregierung diese Ideen und Bestrebungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. Mit diesen und zahlreichen weiteren Initiativen des Landes Niedersachsen setzt die Landesregierung auch mit diesen Maßnahmen landesweit beispielgebende, ökologisch sinnvolle und wahrnehmbare Zeichen zu vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der E-Mobilität. 60. Wie ist die Landesregierung in die Überlegungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. Im Sinne des Ökologieschutzes sowie der Steigerung der Attraktivität der Inseln unter touristischen Gesichtspunkten leistet die Polizei als erkennbarer Repräsentant des Landes Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. 61. Wie fördert und unterstützt die Landesregierung diese Ideen und Bestrebungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. In der niedersächsischen Polizei wurde bereits das zweite Projekt (Mitwirkung im „Schaufenster Elektromobilität“ und Teilnahme am Forschungsprojekt des BMBF „lautlos&einsatzbereit“) zur Prüfung auf Eignung der E-Mobilität für polizeiliche Aufgaben in der Praxis etabliert. Dabei wurden die Einsatzbereiche der Inseln von Beginn an in die Betrachtungen einbezogen. 62. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung an den Inselschulen seit 2013 entwickelt? Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013: Unterrichtsversorgung der GOBS Baltrum Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 99,0 % 22.09.2014 122,8 % 15.09.2015 91,9 % 18.08.2016 116,4 % Unterrichtsversorgung der GS Borkum Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 111,3 % 22.09.2014 105,6 % 15.09.2015 115,7 % 18.08.2016 114,6 % Unterrichtsversorgung der OBS Inselschule Borkum Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 100,6 % 22.09.2014 104,8 % 15.09.2015 99,3 % 18.08.2016 103,1 % Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 30 Unterrichtsversorgung der GOBS Inselschule Juist Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 91,4 % 22.09.2014 102,2 % 15.09.2015 103,5 % 18.08.2016 122,1 % Unterrichtsversorgung der GHRS Langeoog Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 96,5 % 22.09.2014 97,5 % 15.09.2015 92,4 % 18.08.2016 114,7 % Unterrichtsversorgung der GS Norderney Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 107,0 % 22.09.2014 103,9 % 15.09.2015 110,2 % 18.08.2016 106,9 % Unterrichtsversorgung der KGS Norderney Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 110,0 % 22.09.2014 111,3 % 15.09.2015 97,8 % 18.08.2016 104,7 % Unterrichtsversorgung der GOBS Spiekeroog Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 97,1 % 22.09.2014 82,9 % 15.09.2015 113,1 % 18.08.2016 101,1 % Unterrichtsversorgung der GS Wangerooge Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 128,4 % 22.09.2014 104,2 % 15.09.2015 105,3 % 18.08.2016 207,5 % Unterrichtsversorgung der GY Inselschule Nordseebad Wangerooge Stichtag Unterrichtsversorgung 22.08.2013 117,0 % 22.09.2014 108,3 % 15.09.2015 107,3 % 18.08.2016 92,2 % Unterrichtsversorgung der BBS‐Borkum Stichtag Unterrichtsversorgung 15.11.2013 397,7 % 15.11.2014 395,4 % 15.11.2015 399,3 % 15.11.2016 393,5 % Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 31 63. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Unterrichtsversorgung an den Inselschulen zu verbessern? Der besondere geographische Lage der Inseln geschuldet wird bei der Personalplanung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt, dass es im Allgemeinen keine Nachbarschulen mit Abordnungsmöglichkeiten gibt. Insofern wird gegebenenfalls auch eine Überversorgung toleriert, um die Sicherstellung des Unterrichts in der Zukunft nicht zu gefährden. Außerdem ist es zum Ausgleich von Unterrichtsausfall aufgrund von Erkrankungen hilfreich, wenn die Schulen leicht besser versorgt sind als der Landesdurchschnitt, weil es im Regelfall sehr schwer ist, Vertretungsstellen an den Inselschulen zu besetzen. Aufgrund der geographischen Lage und der damit verbundenen Anforderungen ist die BBS Borkum im Hinblick auf die Ressourcenzuweisung mit einem Sonderstatus versehen, das heißt, auch sehr kleine Klassengrößen werden akzeptiert, wodurch sich eine Unterrichtsversorgung von fast 400 % ergibt. 64. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dem Projekt „School of Distance Learning Niedersachsen“ gemacht, bei dem das Niedersächsische Internatsgymnasium Esens über ein hochwertiges Videokonferenzsystem in den Inselschulen Niedersachsens Fernunterricht in Naturwissenschaften und in Mangelfächern erteilt, um die Inselschülerinnen und Inselschüler auf die gymnasiale Oberstufe vorzubereiten und ihnen eine längere Verweildauer bei ihren Familien auf den Inseln zu ermöglichen? Die „School of Distance Learning Niedersachsen“ (SDLN) wurde 2012 am Niedersächsischen Internatsgymnasium Esens (NIGE) installiert. Das Projekt dient zur Verbesserung des Fachunterrichts an den weiterführenden Schulen der sieben Ostfriesischen Inseln insbesondere in sogenannten „Mangelfächern“ wie z. B. Naturwissenschaften, wofür die Fachlehrkräfte auf den Inseln in nicht ausreichender Anzahl vorhanden sind. Zugleich sollen die Schülerinnen und Schüler fachlich besser auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe auf dem Festland vorbereitet werden. Dadurch, dass die Schülerinnen und Schüler diesen Fachunterricht über „e-learning“ vom NIGE aus erhalten, können sie lange auf den Inseln in ihren Familien bleiben und müssen nicht in ein Internat. Das Projekt war und ist ein großer Erfolg. Im Verlauf hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeiten der SDLN weit über die ursprünglich geplanten Absichten hinausgehen. Der Unterricht der Inselschülerinnen und -schüler in den Naturwissenschaften und in Fremdsprachen ist verstetigt worden und fester Bestandteil sowohl im NIGE als auch in den Inselschulen. Zwei wesentliche Erweiterungen sind zu verzeichnen: Über das Videokonferenzsystem finden schulübergreifende Fachkonferenzen oder Schulleitungsbesprechungen statt, die sonst mit einem erheblichen Reiseaufwand verbunden wären. Auch Elternsprechtage für auf den Inseln ansässige Eltern, deren Kinder das NIGE besuchen, werden sehr erfolgreich über das System durchgeführt. Sogar Elternratswahlen wurden durch das System verändert, weil Eltern von den Inseln durch das Konferenzsystem und die damit verbundene Reiserleichterung eher zur Mitarbeit in der Elternvertretung motiviert werden konnten. In der SDLN, die zu den Empfehlungen des Zukunftsforumbildung und Mobilität im demografischen Wandel gehört, kommen moderne Videokonferenz- und Onlinesysteme zum Einsatz, sodass Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen der Inselschulen am Unterricht des NIGE teilnehmen können. Die virtuelle Schule ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Inseln, auf denen der demografische Wandel schon stark in Erscheinung tritt. Gleichzeitig bietet dieses System Bildungsmöglichkeiten für regionale Randlagen, indem es den „Blick in die Welt“ ermöglicht. Für die virtuelle Schule ist das NIGE der Hauptstandort der Unterrichtsangebote und koordiniert die Umsetzung der Projekte dieser Schule. Die Schülerinnen und Schüler werden während des virtuellen Unterrichts beaufsichtigt. Lehrerstunden werden hierdurch nicht eingespart. Das Modellprojekt wird in enger Kooperation des MK mit dem Verein „n-21“ durchgeführt und leistet u. a. einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Medienkompetenz der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte. Das NIGE arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit neuen Medien und bindet sich in die Qualitätsentwicklung des Unterrichts in Niedersachsen ein. Das NIGE engagiert sich dabei besonders in der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 32 Nutzung digitaler Ressourcen. Gleichzeitig ist das NIGE Initiator und Umsetzer zukunftsweisender Projekte in Niedersachsen. Das NIGE beteiligt sich maßgebend am Projekt Bildungscloud. Eine weitere Bereicherung des Unterrichts durch die SDLN ergibt sich durch internationale Projekte und Partnereinrichtungen des NIGE, zu denen über das Videokonferenzsystem Kontakt hergestellt und gepflegt wird. Die SDLN hat damit die Erwartungen weit übertroffen und wird als Modellprojekt bewertet, das auch in anderen Kontexten und Szenarien einsetzbar sein kann. Am NIGE ist die SDLN kein Projekt mehr, sondern vielmehr eine nachhaltig und verstetigte Daueraufgabe. Für die SDLN wurden im Haushalt 2017/2018 sowie in den Mipla-Jahren bis 2021 jeweils 60 000 Euro/Jahr veranschlagt. Diese Einplanungen sind allerdings nicht auskömmlich. Für 2017 wurden bisher 72 484,09 Euro verausgabt. Für die Folgejahre wird ein vergleichbarer Finanzierungsbedarf erwartet, der im Epl. 07 abgesichert wird. 65. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft dieses Projekts? Da das Projekt sich als nachhaltig erwiesen hat und am NIGE verstetigt wurde, ist ein dauerhafter Einsatz des Videokonferenzsystems vorgesehen. Die SDLN kann aber ebenso ein Modellprojekt für wohnortnahe Beschulung in anderen Regionen Niedersachsens sein. Voraussetzung ist dabei die hochwertige Ausstattung, da der Erfolg des Fernunterrichts neben pädagogischen Gesichtspunkten wesentlich von einer guten Bild- und Tonqualität sowie von einer ausreichenden Netzbandbreite abhängt. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Frage 64 verwiesen. 66. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um Klassenfahrten mit dem Zielort niedersächsische Nordseeinseln für niedersächsische Schülerinnen und Schüler attraktiver zu gestalten? Schulfahrten sind pädagogisch sinnvolle Schulveranstaltungen, die den Schulunterricht ergänzen; sie gehören zum pädagogischen Konzept einer Schule. Die Schulen in Niedersachsen legen im Rahmen ihres jeweiligen Schulprogramms selbst fest, wann Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte und Praktika als wichtige soziale Lernerfahrungen durchgeführt werden. Die pädagogischen Effekte von Schulfahrten wachsen allerdings keinesfalls mit zunehmender Entfernung des Reiseziels vom Schulstandort. Daher sollen nach Nr. 3 des Schulfahrtenerlasses (RdErl. d. MK „Schulfahrten“ v. 01.11.2015 - 26 - 82 021) die Zielorte von Schulfahrten in der Regel in der Bundesrepublik Deutschland, vorrangig in Niedersachsen, liegen. Das Reiseland Niedersachsen bietet mit seinen vielfältigen Landschaften von den Ostfriesischen Inseln an der Nordseeküste bis zu den Gipfeln des Harzes, den großen Städten oder den kleinen Dörfern im ländlichen Umfeld sowie den kulturgeschichtlichen Orten und Gedenkstätten wohl einzigartige und beeindruckende Voraussetzungen für Schulfahrten. Insbesondere Jugendherbergen und andere pädagogisch profilierte Jugendunterkünfte entwickeln zunehmend Lehrplan unterstützende Angebote, die unseren Lehrkräften eine Auswahl von Programmen oder Bausteinen entsprechend ihren pädagogischen Zielsetzungen zur Verfügung stellen . Im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist geplant, die 18 Nationalparkhäuser und -besucherzentren der Nationalparkverwaltung Wattenmeer möglichst noch 2017 in das Netzwerk der bisher 59 anerkannten außerschulischen Lernstandorte BNE aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde eine Stelle in der Nationalparkverwaltung mit dem Titel „Umweltbildung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ von MU und MK finanziert und zum 01.02.2017 ausgeschrieben . Begründet sind diese Entwicklungen mit der pädagogischen Unterstützung der Nationalparkhäuser und -besucherzentren der Nationalparkverwaltung Wattenmeer im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Durch die Einbeziehung in das Netzwerk der anerkannten außerschulischen Lernstandorte können für Schulen passgenauere pädagogische Angebote mit Curriculums-Bezug erstellt werden, die die Attraktivität für Schulen erhöhen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 33 Die Reisekosten der Lehrkräfte bei Klassenfahrten werden aus dem Budget der Schule finanziert. Ein Bestandteil des Budgets ist das Basisbudget, das jede öffentliche allgemeinbildende Schule in Niedersachsen erhält. Aus dieser Budgetkomponente sind die o. a. Reisekosten wie auch die Kosten der schulinternen Lehrerfortbildung zu begleichen. Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurde das Budget mehrfach, zuletzt in 2017, um insgesamt 3,5 Millionen Euro bzw. 33 % erhöht (Haushaltsmittel in 2017: 14,1 Millionen Euro). Eine große Schule mit über 40 Vollzeitlehrereinheiten verfügt damit in 2017 um durchschnittlich rund 3 500 Euro mehr Basisbudget als im Jahr zuvor. Damit dürften die etwaigen höheren Kosten von Schullandheimen auf Inseln gegenüber den landgebundenen Schullandheimen aus den gesteigerten Schulbudgets finanzierbar sein. Die Landesregierung erwartet, dass Schulen bei der Wahl der Reiseziele von Schulfahrten die besondere Lage der niedersächsischen Nordseeinseln wieder stärker in den Fokus nehmen. 67. Was plant die Landesregierung für die Zukunft, um die Belegung von Schullandheimen und Jugendherbergen auf den Inseln zu steigern? Nach dem Schulfahrtenerlass kann zusätzlich zu den sonstigen Schulfahrten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien ein Schullandheimaufenthalt unter Inanspruchnahme von bis zu sechs Unterrichtstagen durchgeführt werden. Bei der Gestaltung von Schullandheimaufenthalten ist ausdrücklich die KMK-Empfehlung „Zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten “ (Bek. d. MK v. 20.11.1984 - 304 - 82 021 (SVBl. 12/1984 S. 291) zu beachten. Die Landesregierung setzt darauf, dass die Schulen auch in Zukunft die gemäß Schulfahrtenerlass empfohlenen Ziele und somit auch die Schullandheime und Jugendherbergen auf den Inseln auswählen . Die Entscheidung für eine Klassenfahrt auf eine niedersächsische Insel wird durch die in der Beantwortung zu Frage 66 genannte Erhöhung des Schulbudgets um 3,50 Millionen Euro bzw. 33 % im Jahr 2017 zumindest unterstützt. 68. Wie ist die Versorgung der Nordseeinseln mit bodengebundenem Rettungsdienst? Für die Insel Borkum ist zuständiger Rettungsdienstträger der Landkreis Leer, für die Inseln Juist, Norderney und Baltrum der Landkreis Aurich, für die Inseln Spiekeroog und Langeoog der Landkreis Wittmund, und für die Insel Wangerooge ist der Landkreis Friesland zuständig. Die Landkreise halten auf jeder Insel jeweils eine eigene selbstständige Rettungswache vor. Die Rettungswachen werden rund um die Uhr teilweise durch den Träger selbst und teilweise durch Beauftrage (Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz e. V. -DRK e. V.-, private Unternehmen wie Promedica) betrieben. Sie sind immer mit mindestens zwei Personen mit rettungsdienstlicher Qualifikation besetzt . Die Ausstattung mit Fahrzeugen ist unterschiedlich je nach Bedarf und örtlicher Situation und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarfsplan des Trägers für die einzelne Insel. 69. Gab es hier seit 2013 besondere Probleme? Besondere Probleme sind dem Land Niedersachsen als Rechtsaufsicht über die kommunalen Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes nicht bekannt geworden. 70. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die bestehenden Probleme zu beheben? Die Behebung besonderer Probleme war aufgrund der Antwort zu Frage 69 nicht erforderlich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 34 71. Wie ist der Rettungsdienst auf den Inseln personell und materiell jeweils ausgestattet? Jede Rettungswache ist nach Auskunft der einzelnen Träger des Rettungsdienstes „rund-um-die- Uhr“ mit mindestens zwei Personen mit rettungsdienstlicher Qualifikation (Notfallsanitäterin oder -sanitäter, Rettungsassistentin oder -assistent, Rettungssanitäterin oder -sanitäter) besetzt, wobei es sich zum Teil auch um ehrenamtliche Mitglieder der örtlichen Feuerwehr handeln kann. Die materielle Ausstattung der Insel-Rettungswachen sieht wie folgt aus: Insel Fahrzeugausstattung Baltrum 1 RTW Borkum 1 MZF Juist 1 RTW Langeoog 1 RTW (1 Ersatz-RTW) Norderney 1 RTW, 1 NEF (1 Ersatz-RTW) Spiekeroog 1 RTW (1 Ersatz-RTW) Wangerooge 1 RTW (1 Ersatz-RTW bei Bedarf) (Anmerkung: RTW = Rettungswagen, MZF = Mehrzweckfahrzeug, NEF = Notarzteinsatzfahrzeug) 72. Wie schnell können im Notfall mit welchen Mitteln Personen auf das Festland gebracht werden? Für Notfallrettungseinsätze werden aufgrund der meist schnell notwendigen Hilfe vor allem Rettungshubschrauber (RTH) eingesetzt. Insbesondere der am Krankenhaus Nordwest in Sanderbusch in der Gemeinde Sande (Landkreis Friesland) stationierte RTH „Christoph 26“ kann in rund 20 Minuten selbst die am westlichsten gelegene Insel Borkum erreichen. Darüber hinaus stehen weitere Hubschrauber wie der „Lifeliner“ aus Groningen (Niederlande), der Hubschrauber der Firma Northern Helicopter (NHC) in Emden sowie der SAR-Hubschrauber der Bundeswehr, stationiert auf Helgoland, ersatzweise bzw. ergänzend zur Verfügung; diese sind ständig einsatzbereit und können je nach Einsatzort in wenigen Minuten auf den Inseln Notfallrettung leisten. Der SAR- Hubschrauber der Bundeswehr benötigt jedoch eine längere Flugzeit von Helgoland nach Borkum. Der Einsatz des RTH „Christoph 26“ erfolgt im Bedarfsfall für alle Inseln über die „Gemeinsame Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven“. 73. Was hat die Landesregierung seit 2013 zur Verbesserung der Rettungsdienste auf den Inseln getan? Der Rettungsdienst wird vor allem durch den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger und hier der vier Landkreise als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen und sichergestellt . Das Land stellt als Träger der Luftrettung die zusätzliche Rettung per Hubschrauber sicher, insbesondere durch den am Krankenhaus Nordwest in Sanderbusch stationierten RTH „Christoph 26“. Zudem verfügt das private Unternehmen NHC über eine Genehmigung für qualifizierte Krankentransporte durch einen in Emden stationierten RTH und trägt damit ebenfalls zur Sicherstellung des Rettungsdienstes auf den Inseln bei. Strukturen und Abläufe der Rettungsdienstleistungen (Boden und Luft) unterliegen einer ständigen Überwachung, Analyse und gegebenenfalls Anpassung durch ihre jeweiligen Träger. Besondere Maßnahmen waren daher seit 2013 nicht zu ergreifen. 74. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für die Rettungsdienste auf den Inseln jeweils seit 2013? Da der Rettungsdienst nach den Vorgaben des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) von den gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften als Kostenträger zu finanzieren ist, kommt eine finanzielle Unterstützung durch das Land nicht in Betracht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 35 75. Was plant die Landesregierung, um die Rettungsdienste auf den Inseln in Zukunft sicherzustellen ? Die Sicherstellung des Rettungsdienstes auf den Inseln ist Aufgabe des jeweiligen kommunalen Trägers in eigener Verantwortung und erfolgt auf der Grundlage der regelmäßigen Fortschreibung des jeweiligen Bedarfsplans. Das Land wird vor allem im Rahmen der Unterstützung durch die Luftrettung seinen Beitrag zu einem weiterhin sicheren Rettungsdienst beitragen. 76. Welche Bedeutung hat die Wasserrettung auf den Inseln? Die Wasserrettung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NRettDG Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes und damit „streng genommen“ keine eigene Art der Sicherstellung; die Zuständigkeit der kommunalen Träger erstreckt sich an der Küste auf die „küstennahen Bereiche“ und ist abzugrenzen von der Zuständigkeit des Bundes für Such- und Rettungsdienst bei Seenotunfällen nach dem Seeaufgabengesetz. Der Wasserrettungsdienst ersetzt im Übrigen nicht die vor allem in den Sommermonaten auf den Inseln durchzuführende Badeaufsicht, die fast durchgängig an der Nord- und Ostsee von der DLRG durch ehrenamtliche Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer und im Auftrage der jeweiligen Inselgemeinde durchgeführt wird. 77. Wie ist die Wasserrettung auf den Inseln personell und materiell ausgestattet? Da eine gesonderte personelle und materielle Ausstattung der Wasserrettung auf den Inseln nicht gegeben ist, wird hier auch auf die Ausführungen zu Frage 71 zur personellen Ausstattung des bodengebundenen Rettungsdienstes hingewiesen. 78. Wie viele „Badetote“ gab es seit 2013 auf den Inseln? Seit 2013 wurden auf den niedersächsischen Nordseeinseln insgesamt vier Badetote registriert (Norderney einer, Langeoog zwei, Borkum einer). 79. Wie viele Polizeidienststellen mit wie vielen Polizeivollzugsbeamten (jeweils Vollzeiteinheiten [Hauptsaison und Nebensaison]) hat die niedersächsische Polizei auf den Inseln ? Polizeidienststellen im Sinne des Rd. Erl. 28.04.2016 - 21.10 - 01512, VORS 21021 - „Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen“ - sind u. a. die Polizeieiinspektionen (PI) und Polizeikommissariate (PK). Polizeistationen (PSt) können als Organisationseinheiten einer PI, einem PK oder einer PSt zugeordnet sein. Organisatorisch sind die sieben PSt auf den Nordseeinseln den Polizeidirektionen wie folgt zugeordnet : – Polizeidirektion (PD) Oldenburg: der PI Wilhelmshaven/Friesland, hier dem PK Jever (PSt Wangerooge ), – PD Osnabrück: der PI Aurich/Wittmund, hier dem PK Norden (PSt Baltrum, Juist und Norderney ), dem PK Wittmund (PSt Langeoog und Spiekeroog) sowie der PI Leer/Emden (PSt Borkum). Die den Polizeidienststellen zur Verfügung stehende Arbeitskraft in Vollzeiteinheiten (VZE) unterliegt im Verlauf eines Jahres bedingt durch z. B. Teilzeitarbeit und/oder Beurlaubungen, durch Elternzeiten oder vorzeitige Ruhestände unterjährigen Schwankungen, sodass die Angabe von Zahlen immer nur den aktuellen Stand zum Stichtag darstellen kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 36 Für die PSt auf den Nordseeinseln ergeben sich zum Stichtag 01.04.2017 folgende Vollzeiteinheiten (nur Polizeivollzug): PSt / Insel VZE Baltrum 1 Borkum 16,75 Juist 1 Langeoog 1 Norderney 9 Spiekeroog 1 Wangerooge 1 Die „Inselverstärkungen“ im Personalbereich orientieren sich an den Ferienzeiten von Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen, da erfahrungsgemäß zu diesen Zeiten die Besucherzahlen am höchsten sind. Die jährlichen Ausschreibungen der Verstärkungen richten sich dabei an sämtliche Polizeibehörden des Landes. Die Unterstützungsleistungen variieren in der Hauptsaison bedarfsorientiert und stellen sich wie folgt dar: PSt / Insel 2015 VZE 2016 VZE 2017 VZE Baltrum 0,6 0,6 0,5 Borkum 4,5 4,5 4,3 Juist 0,6 0,6 0,5 Langeoog 0,8 1 0,8 Norderney 4,0 4,5 4,1 Spiekeroog 0,5 0,5 0,5 Wangerooge 1 - 2 1 - 2 1 Gesamt 12 - 13 12,7 - 13,7 11,7 80. Mit wie vielen Land- und Wasserfahrzeugen ist die niedersächsische Polizei auf den Inseln ausgestattet? Auf den niedersächsischen Nordseeinseln sind keine polizeilichen Wasserfahrzeuge stationiert. Die wasserschutzpolizeiliche Betreuung des gesamten Küstenraums erfolgt durch in Emden, Norddeich und Wilhelmshaven stationierte Polizeiboote. PSt / Insel Landfahrzeuge Baltrum 0 Borkum 5 Juist 0 Langeoog 0 Norderney 2 Spiekeroog Wangerooge 1 (E-Bike) 81. Wie wird die Reiterstaffel auf den Inseln eingesetzt? Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund wurden bis einschließlich 1999 jährlich über die Sommermonate (1. Juni bis Mitte September) zwei Polizeireiterinnen/-reiter der Reiterstaffel Hannover zur Inselverstärkung auf der Insel Norderney eingesetzt. Im Jahr 2000 war eine saisonale Verstärkung aufgrund der EXPO 2000 nicht möglich. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Leer/Emden wurden bis in das Jahr 2004 regelmäßig Polizeireiterinnen/-reiter auf der Insel Borkum im Rahmen der Inselverstärkung eingesetzt. Seit 2004 kam es zu keinen weiteren Einsätzen der Reiterstaffel. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 37 Auf der Insel Wangerooge im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland wurden bislang keine Polizeireiterinnen/-reiter eingesetzt. 82. Wie hoch waren die Investitionen des Landes für die Polizei auf den Inseln seit 2013 jeweils ? Unbeachtlich der Definition des Investitionsbegriffs gemäß § 13 LHO hat das Land für die Ausstattung und die Bauangelegenheiten niedersächsischer Polizeistationen auf den Nordseeinseln die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Haushaltsmittel aufgewandt. Nicht darin enthalten sind die rein konsumtiven Ausgaben für die Bewirtschaftung der Gebäude sowie personenbezogene Sachausgaben. Alle Inselstationen sind in landeseigenen Gebäuden untergebracht. Zusätzliche Anmietungen für die Unterbringung von z.B . Inselverstärkungskräften oder Interimsunterbringungen bei umfänglichen Sanierungen sind in der Tabelle ebenfalls nicht hinterlegt. 83. Welche Investitionen in die Ausstattung der Polizei auf den Inseln sind gegenwärtig geplant? Konkret geplant ist derzeit nur für die Polizeistation auf Juist die Erneuerung der Unterbringungsausstattung in 2017 mit einem voraussichtlichen Volumen von 11 000 Euro. Weitere konkrete Planungen bestehen derzeit nicht. Gleichwohl wird die Ausstattung der Inselstationen fortlaufend und bei Bedarf erneuert bzw. ergänzt. Der Bedarf wird im Kontext zu den Bedarfen aller niedersächsischen Polizeidienststellen bewertet. 84. Wie haben sich die Einbruchszahlen auf den Inseln seit 2013 entwickelt? Trotz einer Vielzahl an Erfassungs- und Auswertekriterien lässt sich das (umgangssprachliche) Delikt „Einbruch“ lediglich bezogen auf den Wohnungseinbruchdiebstahl abbilden. Dieser wird in § 244 Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) beschrieben. Die weiteren „Einbrüche“ im Sinne der Fragestellung werden unter verschiedenen Schlüsseln der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu §§ 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls) erfasst . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 38 Bei § 243 StGB handelt es sich um eine Strafzumessungsregel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls, in der Regelbeispiele genannt werden. § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB beschreibt hierbei den teilweise umgangssprachlich genutzten Begriff des Einbruchdiebstahls. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Erfassungskriterien der PKS ist es nicht möglich, spezifische Straftaten gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB darzustellen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den nachfolgend dargestellten Fallzahlen nicht ausschließlich um Taten, bei denen der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Entsprechend der Fragestellung wurde insofern eine Darstellung Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie für alle Fälle des besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB) gemäß den nachfolgenden PKS-Kriterien vorgenommen: – in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dergleichen, – in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen, – in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen, – in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden (ohne Ladendiebstahl ), – in/aus Boden-/Kellerräumen, Waschküchen, – in/aus Arztpraxen, Apotheken und bei Großhändlern sowie Herstellern (teilweise mit dem Ziel der Erlangung von Betäubungsmitteln bzw. Rezeptformularen). Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 B al tr um in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 0 0 0 0 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 0 2 0 0 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 0 0 0 1 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 1 0 0 0 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 0 0 0 0 Summe 1 2 0 1 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 B or ku m in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 1 0 3 0 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 0 2 4 3 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 1 0 3 1 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 2 1 2 1 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 2 2 2 0 Summe 6 5 14 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 39 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 Ju is t in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 0 2 0 0 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 1 0 1 1 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 0 0 1 0 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 0 0 0 0 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 0 0 0 0 Summe 1 2 2 1 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 La ng eo og in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 2 0 1 0 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 1 1 2 1 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 1 1 0 0 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 2 0 0 0 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 2 2 1 1 Summe 8 4 4 2 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 N or de rn ey in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 2 4 1 11 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 7 3 9 10 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 3 6 1 0 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 1 1 5 8 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 5 3 2 2 Summe 18 17 18 31 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 Sp ie ke ro og in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 0 1 2 0 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 0 0 0 0 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 1 0 0 0 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 2 0 0 0 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 0 0 0 0 Summe 3 1 2 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 40 Anzahl bekannt gewordener Fälle des besonders schweren Diebstahls 2013 2014 2015 2016 W an ge ro og e in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. 0 0 0 0 in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen 1 2 3 1 in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen 2 3 2 0 in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden , Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen 1 0 0 0 in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen 1 1 1 1 von Betäubungsmitteln aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Herstellern und Großhändlern und von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 0 0 0 0 Wohnungseinbruchsdiebstahl 0 2 3 1 Summe 5 8 9 3 85. Wie viele Straftaten wurden 2016 auf den Inseln jeweils begangen? Insel Anzahl bekannt gewordene Fälle (2016) Baltrum 30 Borkum 300 Juist 66 Langeoog 98 Norderney 606 Spiekeroog 76 Wangerooge 99 86. Wie viele der Straftaten konnten jeweils aufgeklärt werden? Insel Anzahl aufgeklärte Fälle (2016) Baltrum 20 Borkum 188 Juist 29 Langeoog 63 Norderney 292 Spiekeroog 32 Wangerooge 49 87. Wie viele Straftaten gegen das Leben gab es auf den Inseln 2016 jeweils? 2016 wurde ausschließlich auf der Insel Juist eine Straftat gegen das Leben registriert. Es handelte sich hierbei um den Verdacht der fahrlässigen Tötung im Kontext eines Betriebsunfalls. 88. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Eindämmung der Einbruchskriminalität auf den Inseln? Die Fallzahlen der Einbruchskriminalität auf den Inseln befinden sich auf einem niedrigen Niveau. Der Anstieg auf der Insel Norderney ist auf eine Serie von Einbruchsdiebstählen in Firmen mit der Zielrichtung Tresore zurückführen. Bestehende Konzepte zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität wurden auf die örtlichen Gegebenheiten der Inseln angepasst und umgesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgt u. a. eine ständige Analyse und Auswertung der Lage, um Veränderungen zeitnah erkennen und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Die allgemeinen Präventionsangebote zum Thema Einbruchschutz werden auch auf den Inseln angeboten. Im Bedarfsfall können besonders qualifizierte Ermittlungspersonen vom Festland auf die Inseln entsandt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 41 89. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Zerstörung und Vandalismus auf den Inseln einzudämmen? Grundsätzlich erfolgt eine ständige Analyse und Auswertung der Lage, um Veränderungen zeitnah erkennen und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Auf der Insel Borkum wird bereits seit 2011 das Konzept „Sachbeschädigung“ der Polizeiinspektion Leer/Emden angewendet, was zu einer Reduzierung der entsprechenden Fallzahlen geführt hat. Abgesehen von einer mittlerweile aufgeklärten Serie von 38 Sachbeschädigungen im vergangenen Jahr auf der Insel Norderney kommen „Zerstörung und Vandalismus“ auf den Inseln nur vereinzelt vor und stellen somit keine besondere polizeiliche Herausforderung dar. 90. Wie sind die einzelnen Inseln in Hinsicht auf den Brand- und Katastrophenschutz personell und materiell ausgestattet? In allen Gemeinden ist eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Die Ausstattung entspricht mindestens dem Standard einer Stützpunktfeuerwehr (Baltrum), einer erweiterten Stützpunktfeuerwehr (Juist, Spiekeroog, Wangerooge) oder einer Schwerpunktfeuerwehr (Borkum, Norderney, Langeoog ). Die Personalstärke und Fahrzeugausstattung zeigt Tabelle 90.1 (Stand 31.12.2016). Die Jugendfeuerwehr auf der Insel Borkum mit 35 Mitgliedern wurde am 27. Mai 2017 gegründet. Tabelle 90.1: 91. Was hat die Landesregierung seit 2013 zur Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Inseln getan? Der Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen obliegen den Gemeinden , also auch den Inselgemeinden, und den Landkreisen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises (§ 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr - Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG). Die Kommunen und das Land tragen jeweils die Kosten, die ihnen für die Durchführung ihrer Aufgaben entstehen (§ 28 Abs. 1 NBrandSchG). Die Landesregierung unterstützt alle Gemeinden gleichermaßen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben. Schwerpunkte der Unterstützung bilden die Bereiche Förderung des Ehrenamtes, Nachwuchsgewinnung sowie Aus- und Fortbildung. Insel - gemeinde Pe rs on al G es am t M än nl ic h W ei bl ic h Ju ge nd fe ue rw eh r Ki nd er fe ue rw eh r Fü hr un gs fa hr ze ug e Lö sc hg ru pp en - fa hr ze ug e Ta nk lö sc hf ah rz eu ge H ub re tt un gs fa hr ze ug e M an ns ch af ts tr an sp or t- fa hr ze ug e Rü st - u nd G er ät ew ag en Bo ot e An hä ng er Borkum 57 48 9 35 2 2 2 1 3 1 1 1 Norderney 76 73 3 32 13 1 4 1 1 1 1 Juis t 64 56 8 12 2 1 1 1 Baltrum 30 30 2 1 3 Langegoog 34 28 6 13 1 2 1 1 1 2 Spiekeroog 26 19 7 11 1 2 1 1 1 Wangerooge 46 36 10 17 1 1 1 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 42 Die Gemeinden erhalten nach § 28 Abs. 2 NBrandSchG Zuweisungen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteurer, die das Land vereinnahmt. Der gesamte Kommunalanteil liegt im bundesweiten Vergleich auf sehr hohem Niveau. Der Gemeindeanteil errechnet sich durch Abzug des für die Durchführung der Brandverhütungsschau zugewiesenen Anteils (je 48 000 Euro für 79,5 Brandschaubereiche) und des den Landkreisen verbleibenden Anteils (20 % des Kommunalanteils). Tabelle 91.1 weist den Kommunalanteil vom Aufkommen der Feuerschutzsteuer (FSchSt) in den Jahren 2013 bis 2016 aus. Tabelle 91.1: Der Gemeindeanteil wird in gewichtete Schlüsselanteile (Einwohner 40 %, Zahl der Ortsfeuerwehren 40 % und Fläche 20 %) zerlegt. Daraus errechnet sich ein Grundbetrag in Euro pro Einwohner, pro Ortsfeuerwehr und pro km2 für die Fläche. Für jede Berufsfeuerwehr wird die Zahl der Ortsfeuerwehren rechnerisch um eine Ortsfeuerwehr je 15 000 Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohnern erhöht. Insoweit weicht die Zahl der Ortsfeuerwehren in Tabelle 91.2 gegenüber dem Jahresbericht der Feuerwehren nach oben ab. Tabelle 91.2 weist die Schlüsselbeträge in Euro für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 aus. Tabelle 91.2: Das Land gewährt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen der im KatS mitwirkenden Hilfsorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbänden “ Zuwendungen für die Beschaffung von Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen flächendeckenden Katastrophenschutzes erforderlich sind. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden bei den zuständigen Katastrophenschutzbehörden (Landkreise Leer, Aurich, Wittmund und Friesland) keine Anträge für den Bereich der Nordseeinseln gestellt. 92. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für den Brand-und Katastrophenschutz auf den Inseln jeweils seit 2013? Die Landkreise haben mindestens 80 % der ihnen zugewiesenen Anteile an die kreisangehörigen Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr weiterzugeben. Für eigene Zwecke verbleiben ihnen höchstens 20 %. Sie verteilen in der Regel den gesamten Gemeindeanteil schlüsselmäßig (Tabelle 92.2). Sie können bis zu 50 % des Gemeindeanteils im Wege der Festbetragsfinanzierung den Gemeinden weitergeben. Haushaltsjahr 2013 2014 2015 2016 Kommunalanteil 26.804.976,42 € 28.785.597,16 € 27.985.749,47 € 30.126.027,46 € ./. Zuweisung Brandschaubereiche -3.816.000,00 € -3.816.000,00 € -3.816.000,00 € -3.816.000,00 € = Zuweisung pauschal 22.988.976,42 € 24.969.597,16 € 24.169.749,47 € 26.310.027,46 € ./. Anteil Landkreis (20%) -4.597.795,28 € -4.993.919,43 € -4.833.949,89 € -5.262.005,49 € = Gemeindeanteil 18.391.181,14 € 19.975.677,73 € 19.335.799,58 € 21.048.021,97 € Schlüsselanteile Niedersachsen Wichtung 2013 2014 2015 2016 Einwohner 40% 7.923.060 7.789.054 7.813.217 7.860.528 Schlüsselanteil pro Einwohner 0,92848880 € 1,02583332 € 0,98990209 € 1,07107421 € Ortsfeuerwehren 40% 3.440 3.427 3.419 3.404 Schlüsselanteil pro Ortsfeuerwehr 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Fläche 20% 47.613,52 47.613,52 47.614,08 47.614,85 Schlüsselanteil pro km² 77,25193 € 83,90759 € 81,21883 € 88,40949 € Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 43 Mit Festbeträgen förderten der Landkreis Leer in 2015 die Stadt Borkum mit 78 300 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses und mit 8 300 Euro für die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges und der Landkreis Friesland die Gemeinde Wangerooge in 2013 mit 82 200 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses und in 2015 mit 32 500 Euro für den Erwerb einer gebrauchten Drehleiter. Die Schlüsselanteile berechnen sich durch Multiplikation der Zahl der Einwohner, der Ortsfeuerwehren und der Fläche in km2 mit dem jeweiligen Schlüsselbetrag nach Tabelle 91.2. (siehe oben). Tabellen 92.1.1 bis 92.1.3 weisen die Schlüsselanteile in Euro für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 für die Inselgemeinden Borkum (Landkreis Leer), Norderney Juist, Baltrum (Landkreis Leer), Langeoog , Spiekeroog (Landkreis Wittmund) und Wangerooge (Landkreis Friesland) aus. Tabelle 92.1.1 Tabelle 92.1.2: Schlüsselanteile Inselgemeinde nach Einwohnern 2013 2014 2015 2016 Borkum 5.208 5.255 5.322 5.322 4.835,57 € 5.390,75 € 5.268,26 € 5.700,26 € Norderney 5.979 5.877 6.090 6.090 5.551,43 € 6.028,82 € 6.028,50 € 6.522,84 € Juist 1.657 1.589 1.710 1.710 1.538,51 € 1.630,05 € 1.692,73 € 1.831,54 € Baltrum 581 617 642 642 539,45 € 632,94 € 635,52 € 687,63 € Langeoog 1.790 1.757 1.851 1.851 1.661,99 € 1.802,39 € 1.832,31 € 1.982,56 € Spiekeroog 808 773 837 837 750,22 € 792,97 € 828,55 € 896,49 € Wangerooge 1.294 1.321 1.350 1.350 1.201,46 € 1.355,13 € 1.336,37 € 1.445,95 € Schlüsselanteile Inselgemeinde nach Fläche 2013 2014 2015 2016 Borkum 30,97 30,97 30,97 30,97 2.392,49 € 2.598,62 € 2.515,35 € 2.738,04 € Norderney 26,29 26,29 26,29 26,29 2.030,95 € 2.205,93 € 2.135,24 € 2.324,29 € Juist 16,43 16,43 16,43 16,43 1.269,25 € 1.378,60 € 1.334,43 € 1.452,57 € Baltrum 6,50 6,50 6,50 6,50 502,14 € 545,40 € 527,92 € 574,66 € Langeoog 16,97 16,97 16,97 16,97 1.310,97 € 1.423,91 € 1.378,28 € 1.500,31 € Spiekeroog 18,25 18,25 18,25 18,25 1.409,85 € 1.531,31 € 1.482,24 € 1.613,47 € Wangerooge 4,97 4,97 4,97 4,97 383,94 € 417,02 € 403,66 € 439,40 € Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 44 Tabelle 92.1.3: Tabelle 92.1.4 weist die für die Inselgemeinden ermittelten Zuweisungen aus. Tabelle 92.1.4: schlüsselmäßige Zuweisung Inselgemeinde 2013 2014 2015 2016 Borkum 9.366,57 € 10.320,94 € 10.045,76 € 10.911,63 € Norderney 9.720,90 € 10.566,32 € 10.425,91 €, 11.320,46 € Juist 4.946,26 € 5.340,22 € 5.289,32 € 5.757,43 € Baltrum 3.180,10 € 3.509,90 € 3.425,60 € 3.735,62 € Langeoog 5.111,47 € 5.557,87 € 5.472,75 € 5.956,20 € Spiekeroog 4.298,58 € 4.655,85 € 4.572,95 € 4.983,29 € Wangerooge 3.723,91 € 4.103,71 € 4.002,19 € 4.358,67 € 93. Was plant die Landesregierung, um den Brand- und Katastrophenschutz auf den Inseln in Zukunft sicherzustellen? Die Landesregierung hält an dem seit Jahren bewährten Prinzip der schlüsselmäßigen finanziellen Förderung des Brandschutzes fest. Sie investiert massiv in die Aus- und Fortbildung, um flächendeckendend möglichst viele Feuerwehrmitglieder jederzeit optimal auf ihren wichtigen Dienst vorzubereiten . Sie treibt mit der Fortschreibung und immer neuen Akzentsetzungen in der Kampagne www.ja-zur-feuerwehr.de die Nachwuchsgewinnung voran. Die Kampagne erreichte seit 2014 mehrere Millionen Menschen, vermittelt so Wertschätzung gegenüber der Feuerwehr und bringt das Selbstverständliche ins allgemeine Bewusstsein, weckt die Neugier. Die Landesregierung schafft Raum für individuelle und lokale Lösungen, soweit diese vor Ort erforderlich und gewünscht sind. Förderungen im Katastrophenschutz erfolgen künftig nach einer überarbeiteten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen der im KatS mitwirkenden Hilfsorganisationen , Gemeinden und Gemeindeverbänden“. Die Verbandsanhörung wird derzeit ausgewertet . Schlüsselanteile Inselgemeinde nach Ortsfeuerwehren 2013 2014 2015 2016 Borkum 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Norderney 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Juist 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Baltrum 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Langeoog 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Spiekeroog 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Wangerooge 1 1 1 1 2.138,51 € 2.331,56 € 2.262,16 € 2.473,33 € Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8856 45 94. Aufgrund der „Insellage“ werden an die Feuerwehren auf den Nordseeinseln besondere Anforderungen gestellt. Es muss deutlich mehr Gerät und Material vorgehalten werden, als in vergleichbaren Städten auf dem Festland. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die dadurch entstehenden Herausforderungen für die Kommunen zu bewältigen? Die Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen, deren Fortschreibung sowie die Durchführung von (Alarm-)Übungen ist eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 NBrandSchG). Die „Insellage“ findet ihre Berücksichtigung insbesondere in den Alarm- und Einsatzplänen der Kreisfeuerwehr, die die Landkreise Aurich, Leer, Wittmund und Friesland nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NBrandSchG aufzustellen und fortzuschreiben haben. Gleichmaßen sind gemeinsame Übungen durchzuführen. (Ausgegeben am 13.02.2018) Drucksache 17/8856 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8180 Was tut die Landesregierung für die niedersächsischen Nordseeinseln? Große Anfrage der Fraktion der CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisie-rung Vorbemerkung der Fraktion Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie haben sich die Gäste- und Übernachtungszahlen auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit dem Jahr 2003 entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)? 2. Welche touristischen Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln sind seitens des Landes seit 2003 gefördert worden? 3. Wie viele Mittel wurden seitens der EU in der Förderperiode 2007 bis 2013 für touristische Projekte auf den niedersächsischen Nordseeinseln zur Verfügung gestellt? 4. Rechnet die Landesregierung für die aktuelle Förderperiode mit vergleichbaren EU-Zuschüssen? 5. Wenn nein: In welchem Umfang wird das Land einen möglichen Ausfall von EU-Fördermitteln im Tourismus ausgleichen? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Chance, dass die niedersächsischen Nordseeinseln mit Beginn der neuen EU-Förderperiode ab dem Jahre 2021 als eine Sonderzone in der Förderpolitik der Europäischen Union anerkannt werden? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Gesundheitstourismus auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung für die Reha- und Fachkliniken auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bezahlbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung und für Beschäftigte auf den Inseln zu erhalten bzw. zu schaffen? 10. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, eine Öffnungsklausel bei den Wohngeldstufen einzuführen, und würden nach ihrer Einschätzung die Inseln hiervon profitieren können? 11. Was tut die Landesregierung seit 2013 für die barrierefreie Erreichbarkeit und ein barrierefreies Urlaubserlebnis auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 12. Welche besonderen Schwierigkeiten bestehen auf den Inseln mit Blick auf den Erhalt von Sportstätteninfrastruktur? 13. Was tut die Landesregierung für den Sportstättenbau auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 14. Was tut das Land, um eine zügige und möglichst reibungslose Anreise der Urlauber über die niedersächsischen Bundesfernstraßen zu den Inseln zu gewährleisten? 15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um weitere Bauverzögerungen auf der A 31 zwischen Emden und Leer zu minimieren und für die notwendige Verkehrssicherheit zu sorgen? 16. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um eine bessere Erreichbarkeit der Inseln per Bahn zu erreichen? 17. Was plant die Landesregierung konkret, um die Anreise von Touristen per Bahn nach Emden bzw. Norddeich-Mole noch attraktiver zu machen? 18. Wie haben sich die Fährverbindungen vom Festland auf die Inseln seit 2013 entwickelt? 19. Was plant die Landesregierung zur Verbesserung der Fährverbindungen? 20. Die Inselgemeinden führen immer wieder Klage darüber, dass die Anbindung der Inseln an das Festland verbesserungsbedürftig ist. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Schwierigkeiten der Inselversorgung und der Anbindung der niedersächsischen Nordseeinseln an das Festland vor? 21. Gibt es auf einzelnen Inseln besondere Schwierigkeiten, wenn ja, welche (bitte nach den einzelnen Inseln aufschlüsseln)? 22. Wenn es auf einzelnen Inseln besondere Schwierigkeiten bei der verkehrlichen Anbindung gibt: Welche Initiativen und Konzepte verfolgt die Landesregierung, um die Schwierigkeiten zu beseitigen? 23. Sind der Landesregierung Probleme bei der Nichteinhaltung von Fährzeiten zu einzelnen Inseln insbesondere aufgrund von Problemen mit Wassertiefen und Fahrrinnen bekannt? Wenn ja, welche? 24. Welche Fahrrinnentiefen beabsichtigt das Land gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Bund den Nordseeinseln dauerhaft zu garantieren, und welche Maßnahmen werden dazu ergriffen (bitte einzeln für jede Insel aufschlüsseln)? 25. Bereits im August 2016 - so die Inselbürgermeister - habe Minister Lies zugesagt, einen sogenannten Sedimentmanager im Ministerium zu beschäftigen, der sich um die Anliegen der Inselbürgermeister kümmern solle. Wann ist damit zu rechnen, dass der Sedimentmanager im Ministerium seine Arbeit aufnimmt? 26. Was hat die Landesregierung mit Blick auf bekannte Untiefen auf der Fährstrecke Juist–Norddeich zum Erhalt der Erreichbarkeit der Insel Juist seit 2013 getan? 27. Besondere Schwierigkeiten gibt es - nach Rückmeldung von Einwohnern und Touristen - immer wieder im Fährverkehr von und zur Insel Wangerooge. Hier betreibt die Deutsche Bahn sowohl den Fährverkehr als auch die Inselbahn. Besonders kritisiert werden die nicht behindertengerechte Ausstattung der Schiffe und die offenbar häufig fehlende Flexibilität der Deutschen Bahn bei großem Fahrgastandrang. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation? 28. Welche Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um insbesondere die Situation im Fährverkehr von und nach Wangerooge zu verbessern? 29. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um das NLWKN und NPorts in diesem Bereich zu stärken und so gegebenenfalls eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Bund zu erreichen? 30. Was plant die Landesregierung, hier zukünftig zu tun? 31. Sieht die Landesregierung das Problem, dass insbesondere die tideabhängigen Inseln bei unzuverlässiger Schiffbarkeit deutlich schlechter mit der Bahn erreicht werden können, weil Bahnanschlussverbindungen nicht gehalten werden, und dass somit von den Gästen häufiger als eigentlich sinnvoll eine Anreise per Auto erfolgt? 32. Wenn ja, was beabsichtigt die Landesregierung, dagegen zu unternehmen? 33. Wenn nein, warum sieht die Landesregierung hierin kein Problem? 34. Welche Antriebstechnologien präferiert die Landesregierung für die Schiffe, die den Fährverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln sicherstellen, und warum? 35. Was hat die Landesregierung seit 2013 veranlasst, um den von ihr präferierten Antriebstechnologien im Fährverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu fördern? 36. Welche wirtschaftliche Bedeutung kommt nach Auffassung der Landesregierung dem Flugverkehr zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu? 37. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln für diese und insbesondere deren Bewohner - anders als für andere Kommunen im Land - eine Art „tideunabhängige Daseinsvorsorge“ darstellt? 38. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um die Infrastruktur für den Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? 39. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um die Inselkommunen bei der Verbesserung der Infrastruktur für den Flugverkehr von und zu den niedersächsischen Nordseeinseln zu unterstützen? 40. Wie steht die Landesregierung zu den Überlegungen, eine Seilbahn vom Festland zur Insel Baltrum zu installieren? 41. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zeitraum 2013 bis 2017 ergriffen, um den Küstenschutz auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? 42. Welche weiteren Maßnahmen im Bereich des Küstenschutzes sind in den nächsten Jahren geplant? 43. In welcher Art und Weise trägt die Landesregierung den Bedürfnissen des Küstenschutzes im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung Rechnung? 44. Sieht die Landesregierung angesichts des Kohlekraftwerks im niederländischen Eemshaven negative Auswirkungen für die Natur im Niedersächsischen Wattenmeer und für den Tourismus auf den niedersächsischen Nordseeinseln? 45. Wenn ja: Welche Anstrengungen werden seitens der Landesregierung unternommen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren? 46. Welche Möglichkeiten zu einer verbesserten Vernetzung sieht die Landesregierung bei den Wattenmeer-Besucherzentren und den Nationalpark-Häusern? 47. Welche Nabenhöhe von Offshorewindrädern hält die Landesregierung in welcher Entfernung zu den niedersächsischen Nordseeinseln noch für vertretbar für die Inseln? 48. Plant die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung der Inseln bei der Wiederherstellung von für touristische Zwecke bedeutsamen Strandabschnitten beispielsweise für erforderliche Sandauffahrmaßnahmen oder Ähnliches? 49. Wie hat sich die medizinische Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? 50. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt? 51. Wie hat sich die zahnmedizinische Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? 52. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt bzw. verbessert wird? 53. Wie hat sich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen (ambulant und stationär) auf den niedersächsischen Nordseeinseln seit 2013 entwickelt? 54. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen (ambulant und stationär) auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt oder verbessert wird? 55. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die Qualität und Quantität der Versorgung mit Apotheken und Apothekendienstleistungen auf den niedersächsischen Nordseeinseln auf dem bisherigen Stand erhalten bleibt oder verbessert wird? 56. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 ergriffen, um die Breitbandversorgung auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu verbessern? 57. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 ergriffen, um die umweltfreundliche Mobilität auf den niedersächsischen Nordseeinseln zu fördern? 58. Welche Ideen und Bestrebungen gibt es auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? 59. Wie beurteilt die Landesregierung diese Ideen und Bestrebungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? 60. Wie ist die Landesregierung in die Überlegungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität eingebunden? 61. Wie fördert und unterstützt die Landesregierung diese Ideen und Bestrebungen auf den Inseln zum Thema E-Mobilität? 62. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung an den Inselschulen seit 2013 entwickelt? 63. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Unterrichtsversorgung an den Inselschulen zu verbessern? 64. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dem Projekt „School of Distance Learning Niedersachsen“ gemacht, bei dem das Niedersächsische Internatsgymnasium Esens über ein hochwertiges Videokonferenzsystem in den Inselschulen Niedersachsens Fernunterricht in Naturwissenschaften und in Mangelfächern erteilt, um die Inselschülerinnen und Inselschüler auf die gymnasiale Oberstufe vorzubereiten und ihnen eine längere Verweildauer bei ihren Familien auf den Inseln zu ermöglichen? 65. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft dieses Projekts? 66. Was hat die Landesregierung seit 2013 getan, um Klassenfahrten mit dem Zielort niedersächsische Nordseeinseln für niedersächsische Schülerinnen und Schüler attraktiver zu gestalten? 67. Was plant die Landesregierung für die Zukunft, um die Belegung von Schullandheimen und Jugendherbergen auf den Inseln zu steigern? 68. Wie ist die Versorgung der Nordseeinseln mit bodengebundenem Rettungsdienst? 69. Gab es hier seit 2013 besondere Probleme? 70. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die bestehenden Probleme zu beheben? 71. Wie ist der Rettungsdienst auf den Inseln personell und materiell jeweils ausgestattet? 72. Wie schnell können im Notfall mit welchen Mitteln Personen auf das Festland gebracht werden? 73. Was hat die Landesregierung seit 2013 zur Verbesserung der Rettungsdienste auf den Inseln getan? 74. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für die Rettungsdienste auf den Inseln jeweils seit 2013? 75. Was plant die Landesregierung, um die Rettungsdienste auf den Inseln in Zukunft sicherzustellen? 76. Welche Bedeutung hat die Wasserrettung auf den Inseln? 77. Wie ist die Wasserrettung auf den Inseln personell und materiell ausgestattet? 78. Wie viele „Badetote“ gab es seit 2013 auf den Inseln? 79. Wie viele Polizeidienststellen mit wie vielen Polizeivollzugsbeamten (jeweils Vollzeiteinheiten [Hauptsaison und Nebensaison]) hat die niedersächsische Polizei auf den Inseln? 80. Mit wie vielen Land- und Wasserfahrzeugen ist die niedersächsische Polizei auf den Inseln ausgestattet? 81. Wie wird die Reiterstaffel auf den Inseln eingesetzt? 82. Wie hoch waren die Investitionen des Landes für die Polizei auf den Inseln seit 2013 jeweils? 83. Welche Investitionen in die Ausstattung der Polizei auf den Inseln sind gegenwärtig geplant? 84. Wie haben sich die Einbruchszahlen auf den Inseln seit 2013 entwickelt? 85. Wie viele Straftaten wurden 2016 auf den Inseln jeweils begangen? 86. Wie viele der Straftaten konnten jeweils aufgeklärt werden? 87. Wie viele Straftaten gegen das Leben gab es auf den Inseln 2016 jeweils? 88. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Eindämmung der Einbruchskriminalität auf den Inseln? 89. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Zerstörung und Vandalismus auf den Inseln einzudämmen? 90. Wie sind die einzelnen Inseln in Hinsicht auf den Brand- und Katastrophenschutz personell und materiell ausgestattet? 91. Was hat die Landesregierung seit 2013 zur Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Inseln getan? 92. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung des Landes für den Brand-und Katastrophenschutz auf den Inseln jeweils seit 2013? 93. Was plant die Landesregierung, um den Brand- und Katastrophenschutz auf den Inseln in Zukunft sicherzustellen? 94. Aufgrund der „Insellage“ werden an die Feuerwehren auf den Nordseeinseln besondere Anforderungen gestellt. Es muss deutlich mehr Gerät und Material vorgehalten werden, als in vergleichbaren Städten auf dem Festland. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die dadurch entstehenden Herausforderungen für die Kommunen zu bewältigen?