Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8275 - Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der frühkindlichen Bildung Große Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 12.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 08.02.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Fraktion Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) teilte am 06.06.2017 mit, dass einer repräsentativen forsa-Umfrage zufolge 59 % der Zehnjährigen „keine sicheren Schwimmer“ seien. Der Vizepräsident der DLRG, Achim Haag, sagte laut Pressemitteilung: „Die Schwimmfähigkeit der Kinder im Grundschulalter ist weiterhin ungenügend.“ 36 % der 14- bis 29-jährigen Befragten hätten in der Umfrage angegeben, dass sie das Schwimmen in der Grundschule gelernt hätten. „Mittlerweile haben rund 25 % der Grundschulen keinen Zugang zu einem Bad“, teilt die DLRG mit. Die DLRG fordert die Grundschulen in ihrer Pressemitteilung auf, „ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag, nämlich Schwimmunterricht zu erteilen, nachzukommen“. Den Schulsport in Niedersachsen sehen die Autoren des Dritten Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts um Prof. Dr. Werner Schmidt kritisch. Die Studie, die im fünfjährigen Rhythmus von der Krupp-Stiftung in Auftrag gegeben wird, kritisiert, dass an den niedersächsischen Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahrgängen 1 bis 4 und 5 bis 10 jeweils nur zwei Stunden Sportunterricht pro Woche in der Stundentafel vorgesehen sind. Prof. Dr. Werner Schmidt sagte, es werde in Wissenschaftskreisen als „fatal“ eingestuft, dass der Sportunterricht in Grundschulen zu 80 % von fachfremden Lehrkräften unterrichtet werde. Dass sich Schulkinder zu wenig bewegen, sei dem Bericht zufolge auch der zunehmenden Ganztagsbetreuung geschuldet . „Nicht nur die Sportmedizin sieht angesichts dieser Ausdehnung von pädagogischen Zeiten die Gefahr einer Reduktion von Bewegung, Spiel und Sport“, heißt es in dem zuletzt 2015 veröffentlichten Bericht. Zugleich kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Der Ausbau der Ganztagsangebote beinhaltet für den Sport neue pädagogische Entfaltungsmöglichkeiten.“ Um Kinder und Jugendliche wieder dazu zu bringen, regelmäßig Sport zu betreiben, fordern die Wissenschaftler Vereine und Schulen auf, ihre wechselseitigen Beziehungen neu zu strukturieren. Sportvereine könnten zunehmend auch Bewegungsangebote außerhalb des traditionellen Vereinsprogramms gestalten, die beispielsweise in den Ganztag integriert werden könnten. Dem Schulsport komme „nach wie vor eine zentrale Bedeutung für den sportbezogenen Kompetenzerwerb und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu“. Der Vorsitzende des Landessportbunds Niedersachsen, Reinhard Rawe, wurde in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 22.02.2016 folgendermaßen zitiert: „Sport ist aus gesell– schafts-, sozial- und gesundheitspolitischen Gründen so wichtig für uns alle, dass wir alle Kräfte mobilisieren und entfalten müssen, um seine Bedeutung und Akzeptanz noch weiter zu steigern. Eine noch intensivere Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen muss daher unser Ziel sein. Da- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 2 bei geht es darum, alle Kinder und Jugendlichen mit Bewegungsangeboten zu erreichen und das geht am besten dort, wo alle Kinder und Jugendlichen sind, in der Schule.“ Wie aus dem letzten vorliegenden Bericht „Kindergesundheit und Einschulungsalter“ des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts hervorgeht, legen die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 2014 nahe, dass im Bereich der Fein- und Grobmotorik sowie im Verhalten allgemein ein Viertel der untersuchten niedersächsischen Kinder Auffälligkeiten in der Entwicklung aufweise. Außerdem lasse sich anhand der Ergebnisse ein Zusammenhang zwischen den Untersuchungsergebnissen und der sozialen Herkunft der Kinder feststellen. Die Veröffentlichung der landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus 2015, 2016 und 2017 steht noch aus. Vorbemerkung der Landesregierung Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Regelmäßige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig positiv. Sie stärken das physische und psychische Wohlbefinden und die Integration der Menschen in ihren Lebenswelten, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer kulturellen und sozialen Herkunft. Es ist das Bestreben der Landesregierung, in enger Abstimmung mit dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten anzubieten. Das Land Niedersachsen unterstützt den organisierten Sport seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG) am 01.01.2013 mit einer jährlichen Finanzhilfe von mindestens 31,5 Millionen Euro. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 NSportFG sind bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen förderungswürdige Aufgaben. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. Zum gesetzlichen Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen gehört es, die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern. In der Folge stehen Krippen und Kindergärten in der Verantwortung, den betreuten Kindern vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen, damit diese grundlegende motorische Kompetenzen erwerben und ihren Handlungs- und Erfahrungsraum erweitern. Als trägerübergreifende Selbstverpflichtung ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder die Grundlage für die Konzepte der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen. Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes einer umfassenden Gesundheitsförderung konkretisiert dieser die Aufgaben und Ziele von Kindertagesbetreuung im Lernbereich „Körper - Bewegung - Gesundheit“ als elementare Voraussetzung für erfolgreiches Lernen, da Kinder erst in der aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung und durch selbstständiges Erkunden der Umwelt vielfältige bildungsförderliche Erfahrungen sammeln. Die 2011 veröffentlichten Handlungsempfehlungen „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren“ greifen dies auf und formulieren der Erwerb motorischer Fähigkeiten als zentrale Bildungsaufgabe und Voraussetzung für die Bewältigung weiterer Entwicklungsschritte von Kindern unter drei Jahren. In sehr vielen Grundschulen sind zusätzliche Sportangebote im Rahmen der „bewegten Pause“ etabliert. Zudem pflegen viele Grundschulen die Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen und nehmen auch an übergreifenden sportlichen Veranstaltungen auf kommunaler Ebene teil (z. B. Nachtlauf, ATP-Turnier). Im Rahmen der „Bewegten Schule“ erhalten Grundschulen und weiterführende Schulen bei Teilnahme am Aktionstag „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ individuell abgestimmte Anregungen zur Bewegungsförderung für ihre Schule. Der Sportunterricht in Schulen sieht neben den zahlenmäßig ausgewiesenen Pflichtstunden ausdrücklich zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote vor. Im Primarbereich sind je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen. Eine zusätzliche Sportstunde ist durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 3 In den Schulformen des Sekundarbereichs I - einschließlich der Schulform Förderschule - sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden vorgesehen. Die dritte Sportstunde wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind seit dem Schuljahr 2013/2014 inklusive Schulen. Auch im Fach Sport werden vor diesem Hintergrund Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten gemeinsam unterrichtet. Auf der Grundlage der verschiedenen Perspektiven des Sporttreibens in aktuellen Lehrplänen ermöglicht der inklusive Sportunterricht gemeinsame und differenzierende Lernsituationen durch individuelle Bewegungslösungen , die der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und deren Anspruch auf Individualität verwirklichen. Nahezu überall werden neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche schulinterne Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Bundesjugendspiele und sonstige Sportfeste durchgeführt. Außerhalb des Ganztagsbereichs und der Betreuungszeiten werden zudem Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen durch den LSB gefördert. Die entsprechenden Fördermittel werden durch das Ministerium für Inneres und Sport über das Niedersächsische Sportfördergesetz bereitgestellt. Sportunterricht wird im Regelfall von Sportlehrkräften erteilt, es sei denn, an der Schule stehen keine oder zu wenig Fachlehrkräfte zur Verfügung. Dies kann vor allem in kleineren Grundschulen der Fall sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Antwort der Landesregierung zu der Anfrage „Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen?“ (Drs. 17/4631) verwiesen. Das Land Niedersachsen ist sich der Aufgabe, auch an diesen Standorten hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, durchaus bewusst. Bereits seit 1980 werden daher Weiterbildungsmaßnahmen zum „Sportunterricht in der Grundschule“ durchgeführt, um der Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Lehrkräften an Grundschulen das Unterrichtsfach Sport fachfremd unterrichtet, zu begegnen. Da eine zentrale Maßnahme nur wenige Lehrkräfte erreichen kann, werden regionalisierte Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Zu den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahmen zählen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen, curriculare Vorgaben sowie der Unterricht und die pädagogische Praxis. Jede Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (168 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten) und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. In den Jahren 2002 bis 2017 wurden 709 zertifizierte Abschlüsse erworben. Das Kultusministerium und der LSB haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Menschen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Bereits im Jahr 2004 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, in der die Rahmenvereinbarungspartner übereinstimmend festhalten, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule sind. Im Februar 2016 wurde die bewährte Zusammenarbeit durch Unterzeichnung einer überarbeiteten , an die neue Rechtslage angepassten Rahmenvereinbarung erneut bekräftigt. Der LSB ist daher bestrebt, sich in Ganztagsschulen mit einem umfassenden, qualitätsorientierten Spiel-, Sport- und Bewegungsangebot einzubringen. Hierzu gehören auch Angebote der kompensatorischen Bewegungsförderung. Die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen stellt für alle Beteiligten eine „Win-Win- Situation“ dar: Die Schülerinnen und Schüler lernen u. a. neue „Trendsportarten“ kennen und können unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft ihren Fähigkeiten und Interessen nachgehen. Durch das Angebot außerunterrichtlicher Sport- und Bewegungsangebote von Sportvereinen wird die Ganztagsschule zu einem Ort der Teilhabe, da alle außerunterrichtlichen Angebote für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei sind. Die Ganztagsschulen erweitern den Sportbereich um zusätzliche, attraktive außerunterrichtliche Angebote. Für die außerschulischen Partner besteht gleichzeitig die Möglichkeit, auf verschiedene Sportarten aufmerksam zu machen und unter Umständen neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Seit August 2017 besteht zudem eine neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“, die eine Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule darstellt. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international erfolgreicher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Jugendliche , Leistungssport zu betreiben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 4 I. Sport in der frühkindlichen Bildung 1. Welche von der Landesregierung initiierten oder geförderten Programme oder Initiativen gibt es, um Kinder bereits im Vorschulalter zu motivieren, sich sportlich zu betätigen ? Bereits im Jahr 2004 startete unter Federführung des Kultusministeriums die Initiative „Bewegter Kindergarten“, mit der für möglichst viele Kinder die Lern- und Entwicklungsbedingungen durch Angebote in der elementaren Bewegungserziehung verbessert werden sollen. Der Bewegte Kindergarten ist inzwischen zu einem Markenzeichen geworden. Er besteht aus drei Bausteinen: – „Bildungsoffensive“ (Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, ehemaliger Rollplan), – „Markenzeichen Bewegungskita“ (Zertifizierungen), – „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“. Seit 2015 besteht eine neue Steuerungsgruppe, der das Kultusministerium, der LSB, die Niedersächsische Turnerjugend, der Niedersächsische Turnerbund, die Hochschule Hannover, der Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover, die AOK Niedersachsen sowie die Konsultationskita Sehlwiese, Laatzen, angehören. Gemeinsam plant diese Gruppe die Aktivitäten für die Weiterentwicklung des Projekts. Aktuell wird insbesondere über die Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten wie auch angehende Erzieherinnen und Erzieher diskutiert , um den ehemaligen Rollplan an aktuelle Anforderungen und Möglichkeiten anzupassen. Im Rahmen des Akademieforums des LSB zum „Bewegten Kindergarten“ am 16.11.2017 bestand ausführlich Gelegenheit für einen Austausch mit allen Interessierten. Darüber hinaus soll insbesondere eine Vernetzung der bestehenden „Bewegten Kindergärten“ dazu führen, dass sich diese weiter entwickeln. Des Weiteren wird auf die diesbezüglichen Inhalte der Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen . 2. Was unternimmt die Landesregierung, um Eltern zu motivieren, sich gemeinsam mit ihren Kindern bereits im Vorschulalter sportlich zu betätigen und deren sportliche Fähigkeiten zu fördern? Die Zusammenarbeit mit Eltern ist wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrages von Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Aufgabe ist in § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) gesetzlich verankert. Sie wird im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder dahin gehend konkretisiert, dass Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der Kita eine Erziehungspartnerschaft verbindet, auf Basis derer ein enger Austausch über die Bedürfnisse und Entwicklung des Kindes und die entsprechende pädagogische Arbeit der Kita erfolgt. In diesem Zusammenhang sollen Kindertagesstätten Eltern daher auch kontinuierlich Anregungen dafür geben, ihrem Kind Freude an Bewegung zu vermitteln und im Alltag der Kindertagesstätte regelmäßig Bewegungsmöglichkeiten schaffen. Die konkrete strukturelle und methodische Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft ist einrichtungs- und konzeptionsabhängig. Eine flächendeckende statistische Erhebung hierzu wird durch die Landesregierung nicht geführt. Möglichkeiten des Einbezugs von Eltern reichen von Entwicklungsgesprächen über themenbezogene Elternabende bis hin zu Festen in der Kindertagesstätte . Auch die Steuerungsgruppe zum „Bewegten Kindergarten“ hat diese Frage aufgegriffen und wird diese weiter bearbeiten. Erfahrungen haben gezeigt, dass es zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern insbesondere in der Antrags- und Anerkennungsphase zum „Bewegten Kindergarten “ kommt, da das Thema dann von besonderer Präsenz ist. Es ist beabsichtigt, entsprechende Aktivitäten in den Maßnahmeplan der Steuerungsgruppe aufzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 5 3. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? Die Initiative „Bewegter Kindergarten“ in Niedersachsen setzt sich aus drei Modulen zusammen. Das Modul 1 „Bildungsoffensive“ (ehemaliger Rollplan) wird durch das Kultusministerium verantwortet , das Modul 2 „Markenzeichen Bewegungskita“ wird durch den Niedersächsischen Turnerbund verantwortet. Das Modul 3 „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“ wird durch den LandesSportBund Niedersachsen e. V. verantwortet. Das Kultusministerium und der LSB haben insbesondere mit dem Aktionsprogramm Kita und Sportverein als Baustein des „Bewegten Kindergartens “ eine Maßnahme zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Verein geschaffen . In Niedersachsen bestehen deshalb zahlreiche Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen. 4. Wie fördert die Landesregierung Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen? Eine Förderung erfolgt über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes im Rahmen des Programms „Kita und Sportverein“. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 NSportFVO ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. 5. Ist es seit 2013 zu einer Verringerung der für die Förderung solcher Kooperationen eingesetzten Landesmittel gekommen? Die Förderung ist seit dem Jahr 2013 weitestgehend unverändert. 6. Wie hat sich das Kooperationsprogramm „Kindergarten und Sportverein“ seit 2013 entwickelt? Die Anzahl der Kooperationen ist seit dem Jahr 2013 weitestgehend unverändert. Das Programm ist etabliert und wird in bewährter Form vom LSB fortgeführt. Pro Jahr finden in der Regel ca. 360 bis 370 Kooperationen statt. 7. Welche Fortbildungsangebote der Landesregierung gibt es, um Kita-Fachkräfte bezüglich sportlicher Beschäftigungsmöglichkeiten in der frühkindlichen Bildung zu schulen ? Die Gewährleistung bewegungsfördernder Lernumgebungen und entsprechender Angebote entsprechend dem Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen basiert im Wesentlichen auf der Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte. Seit 2004 fördert das Land Niedersachsen daher ausgewählte Tageseinrichtungen für Kinder, die den Bildungsauftrag gemäß den im niedersächsischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung beschriebenen Bildungszielen in besonderer Weise umsetzen. Diese Konsultationskindertagesstätten bieten im Auftrag des Kultusministeriums in ihren Einrichtungen vor Ort Beratungs- und Hospitationsangebote zu ausgewählten Themenbereichen wie Bewegung und Entspannung oder bewegungsfördernden Raumkonzepten an. 2016 wurde das Angebot um Konsultationsverbünde aus Kita und Grundschule erweitert, die ihre gute Bildungspraxis durchgängiger Bildungsprozessgestaltung im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vermitteln. Um Fach- und Leitungskräften der Kindertagesbetreuung außerdem stetig die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf die Förderung von Bewegung, auch als Querschnittsaufgabe mit anderen Bildungsbereichen, zu geben, werden im Rahmen des jährlichen Fortbildungsprogramms des Niedersächsischen Landesjugendamts (NLJA) regelmäßig Qualifizierungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 6 angebote zu Themen wie Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung, Musik und Rhythmik, Psychomotorik und Entspannung angeboten. Das vom Land Niedersachsen geförderte Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung bietet Fachkräften zudem vielseitige Möglichkeiten des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und stellt umfassende Informationen zu Bedeutung und Umsetzungsmöglichkeiten von Bewegung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Fachbeiträge, Downloads und weiterführenden Links sowie themenbezogene Expertinnen und Experten stehen für die Akteurinnen und Akteure frühkindlicher Bildung in Niedersachsen ebenfalls bereit. Auch im Rahmen der Initiative „Bewegter Kindergarten“ bestehen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten . Um die Zertifizierung „Markenzeichen Bewegungskita“ erhalten zu können, müssen Weiterqualifizierungsbausteine , die von der Niedersächsischen Turnerjugend angeboten werden, absolviert werden. Außerdem müssen nach Zertifizierung regelmäßige Fortbildungen vorgewiesen werden , die auch bei anderen Trägern, wie z. B. den Krankenkassen oder den Gemeindeunfallversicherungsverbänden , durchgeführt werden. Diese bieten zudem unabhängig vom „Bewegten Kindergarten “ Fort- und Weiterbildungen an, die von den Fach- und Leitungskräften der Kindertagesstätten wahrgenommen werden. Das Angebot dazu wurde insbesondere vom Gemeindeunfallverband in den letzten Jahren stark ausgebaut. 8. Welchen Umfang haben diese Fortbildungsangebote, und ist es seit 2013 zu einer Verringerung des Fortbildungsangebots gekommen? Ein kompletter statistischer Überblick über die insgesamt in Niedersachsen zur Verfügung stehenden Fortbildungsangebote zum Themenbereich Bewegung besteht nicht. Die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und die Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen platzieren die Gestaltung bewegungsbezogener Fort- und Weiterbildungsangebote in Eigenregie und Selbstverantwortung in ihrem Format und Umfang in Abhängigkeit von den regional unterschiedlichen Bedarfen. Die themenspezifischen Angebote des jährlichen Fortbildungsprogramms des NLJA zum Bildungsbereich „Körper - Bewegung - Gesundheit“ und damit verbundenen Querschnittsaufgaben wie Sprache, Musik, Psychomotorik und Gesundheitsförderung standen den Fachkräften der frühkindlichen Bildung in den vergangenen Jahren konstant zu Verfügung. Bei den angebotenen Fortbildungen handelt es sich in der Regel um Tagesveranstaltungen. Die jährliche Anzahl der Angebote hat sich von sechs auf drei Veranstaltungen verringert. Dies ist der jährlichen Anpassung der Programminhalte geschuldet, deren Planung und Konzipierung bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der Nachfrage aus der Praxis der Kindertagesbetreuung in enger Abstimmung mit den Bildungsträgern Niedersachsens erfolgt. Dabei wird das Angebot kontinuierlich evaluiert und sowohl qualitativ als auch quantitativ angepasst. Zu berücksichtigen ist dabei nicht nur der Bedarf der Fachkräfte nach Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen zu bestimmten Herausforderungen der Berufspraxis, sondern auch das vorhandene Angebot an Referentinnen und Referenten zu den entsprechenden Themenfeldern sowie alternative Angebote anderer Anbieter. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Seit 2013 stehen den Fachkräften frühkindlicher Bildung kontinuierlich zwei Konsultationskindertagesstätten mit Schwerpunktthemen wie „Bewegung - Entspannung - Ernährung“, „Bewegungsfördernde Raumkonzepte“ und „Körper - Bewegung - Gesundheit“ mit ihren jeweiligen Fortbildungsangeboten verlässlich zur Verfügung. Hospitationen und Konsultationen werden fortwährend bedarfsabhängig abgefragt und ausgestaltet. Je nach Nachfrage schwanken die Angebote der einzelnen Einrichtungen zwischen zwei und sechs Fortbildungsangeboten und Hospitationen jährlich, die in der Regel als Tagesveranstaltungen organisiert und durch kollegiale Beratung als prozessbegleitendes Verfahren ergänzt werden. Eine Angebotsreduzierung hat nicht stattgefunden und ist auch künftig nicht vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 7 9. Welche Mittel setzt die Landesregierung für die Förderung des Sports in der frühkindlichen Bildung im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ein, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte pro Haushaltsjahr angeben)? Die Initiative „Bewegter Kindergarten“ besteht aus den drei Bausteinen – „Bildungsoffensive“ (Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, ehemaliger Rollplan), – „Markenzeichen Bewegungskita“ (Zertifizierungen), – „Aktionsprogramm Kooperation Kita - Sportverein“. Für die Bausteine „Rollplan“ und „Markenzeichen Bewegungskita“ werden im Kapitel 07 74 TGr. 68 (Bildung im Elementarbereich) gegebenenfalls Einnahmen aus Veröffentlichungen und sonstigen Zuschüssen (zweckgebundene Mittel Dritter) verwendet. Darüber hinaus werden aus dieser Haushaltstelle keine weiteren Landesmittel für diesen Zweck verausgabt. Ausgaben nach Haushaltsjahren für die Bausteine „Rollplan“ und „Markenzeichen Bewegungskita“ aus Kapitel 07 74 TGr. 68 und Kapitel 07 01 Titel 541 11 (Zentrale Mittel für Veranstaltungen): Haushaltsjahr Betrag in Euro Bemerkung 2013 40 641,97 2014 35 906,32 einschl. 500,00 Euro aus Kap. 07 01 Titel 541 11 (Referentenhonorare , Infomaterial etc. für die Tagung „Der Rollplan “). Mit der Tagung sollten die die Erzieherinnen und Erzieher ausbildenden Schulen informiert werden. 2015 23 329,97 2016 13 077,40 2017 83,89 Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes hat der LSB einen Betrag in Höhe von 125 500,00 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der Betrag hat sich in den vergangenen vier Jahren wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr Betrag in Euro 2014 84 427,93 2015 76 924,76 2016 84 206,42 2017 125 500,00 Jeweils Ist-Ausgaben. Für das Jahr 2017 Haushaltsansatz. II. Schuleingangsuntersuchung Erläuternd sei vorangestellt, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen die Entscheidung über den Umfang, die Art der Durchführung und Dokumentation den Kommunen obliegt. Somit erfolgen der Zusammenschluss zu Anwendergemeinschaften und der Einsatz einheitlicher und standardisierter Verfahren bei der Untersuchung auf freiwilliger Basis. Auch die Übermittlung der anonymisierten Daten an das Landesgesundheitsamt (NLGA) erfolgt freiwillig und ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung auf Landesebene. Der Charakter der Schuleingangsuntersuchung entspricht einem Screening auf schulrelevante Entwicklungsdefizite/Auffälligkeiten der Kinder. Da für die Untersuchung nur ein enger Zeitrahmen zur Verfügung steht, bedeutet dies, dass Kinder, die bei einem der Tests Auffälligkeiten zeigen, nicht intensiver untersucht oder mit anderen Testverfahren zusätzlich beurteilt werden können. Sie werden auf Grundlage einheitlicher Vorgaben auf eine genauere fachärztliche Untersuchung verwiesen . Dabei ist vorgesehen, dass die Eltern einem Informationsrücklauf an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zustimmen, damit dieser im Rahmen des eigenen Qualitätsmanagements ersehen kann, ob die Verdachtsdiagnose im Screening bestätigt wurde. Diese Rückläufe erfolgen trotz intensiver Bemühungen nur in maximal einem Drittel der Fälle. Daher sollte ein auffälliger Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 8 Screeningbefund in der Schuleingangsuntersuchung nicht mit einer tatsächlichen Diagnose gleichgesetzt werden. In Niedersachsen begann im Jahr 2016 eine Vielzahl der Kommunen, im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung neue Testverfahren für die Überprüfung der Sprachentwicklung und zur Erfassung der kognitiven Fähigkeiten (Zahlen und Mengenverständnis) einzuführen. Zusätzlich haben mehrere Kommunen ihre Untersuchung um weitere Tests im Rahmen der sozialpädiatrischen Entwicklung ergänzt. Damit die Daten valide und landesweit vergleichbar sind, müssen sie einem Qualitätsanspruch genügen, der erst durch Routine, Erfahrung und Austausch innerhalb und zwischen den untersuchenden Teams möglich wird. Dieser Prozess läuft derzeit. 10. Wann ist mit der Veröffentlichung der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 zu rechnen? Der letzte Bericht zu den Daten der Schuleingangsuntersuchungen auf Landesebene wurde mit den Daten des Einschulungsjahrgangs 2014 erstellt. Für die Jahre 2015 und 2016 hat das NLGA die Auswertungen auf Kreisebene durchgeführt, den Kommunen zurückgespiegelt und an Hand vergleichender Auswertungen die Ergebnisse auf den Anwendertreffen zwecks Qualitätssicherung zur Diskussion gestellt. Mit den Daten des Einschulungsjahrgangs 2017 soll der nächste landesweite Bericht erstellt werden. Als Erscheinungszeitraum ist das dritte Quartal 2018 vorgesehen. Wegen der aktuell für einige Untersuchungsitems unterschiedlichen Testverfahren werden für diese Items getrennte Auswertungen erfolgen. 11. Geben die landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen der letzten vier Jahre Anlass zu der Annahme, dass der Anteil der einzuschulenden Kinder zunimmt, der aufgrund von Bewegungsmangel in der frühen Kindheit Auffälligkeiten zeigt? Für die Beantwortung der Frage kann auf Landeseben nur auf die Daten der Ganzkörperkoordination (Grobmotorik) zurückgegriffen werden. Die Ganzkörperkoordination wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung durch das beidbeinige Seitwärtshüpfen geprüft. Diese kann ergänzt bzw. ersetzt werden durch monopedales Hüpfen, Einbeinstand, Balancieren und das Fangen eines Balles . Zur Auswertung der grobmotorischen Entwicklung wird auf die Antwort zu Frage 12 b verwiesen . 12. Wie hat sich auf Basis der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersuchung in den letzten vier Jahren der Anteil der Kinder entwickelt, der Auffälligkeiten in Bezug auf a) Über-/Untergewicht (BMI) oder In den vergangenen vier Jahren sind keine nennenswerten Veränderungen bezüglich des Anteils von Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit Übergewicht/Adipositas bzw. Untergewicht/starkem Untergewicht zu verzeichnen. Sowohl der Anteil der Kinder mit Übergewicht/Adipositas als auch der Anteil der Kinder mit Untergewicht/starkem Untergewicht liegen um die 10 %. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Häufigkeit von Übergewicht/Adipositas und Untergewicht /starkem Untergewicht zeigen sich bei den Einschulungskindern in Niedersachsen nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 9 Zu 12 a) Kinder insgesamt: b) die grobmotorische Entwicklung zeigt? Die Daten zur grobmotorischen Entwicklung der Jahre 2013 bis 2016 zeigen keine nennenswerten Trends. Betrachtet man die Daten differenziert nach Geschlecht, zeigt sich, dass Jungen häufiger zur weiteren ärztlichen Abklärung verwiesen werden und bereits häufiger wegen motorischer Entwicklungsdefizite in Behandlung sind als Mädchen. zu 12 b) Kinder insgesamt: 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2013 2014 2015 2016 Pr oz en t Jahr Über- und Untergewicht bei Schulanfängerinnen/-anfängern im Zeitverlauf Adipositas Übergewicht Normalgewicht Untergewicht starkes Untergewicht 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 2013 2014 2015 2016 Pr oz en t Jahr Grobmotorische Fähigkeiten bei Schulanfänginnen/-anfängern im Zeitverlauf B - bereits in Behandlung A - Arztüberweisung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 10 Jungen (m) und Mädchen (w) im Vergleich: 13. Sieht die Landesregierung in Bezug auf die Entwicklung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre Handlungsbedarf, und, wenn ja, welche konkreten Projekte und Initiativen insbesondere in Bezug auf Bewegungsförderung von Kindern hat sie daraus abgeleitet? An übergeordneten Programmen sind der Landesregierung der Nationale Aktionsplan „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ bekannt. Ebenfalls genannt werden kann der aktuelle Beschluss der 90. Gesundheitsministerkonferenz zu TOP 11.9 „Begrüßung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“, den es gilt, weiter zu verbreiten. Auch infolge des Präventionsgesetzes werden von den gesetzlichen Krankenkassen Projekte und Maßnahmen zur Bewegungsförderung unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4, 7, 9, 21 und 30 verwiesen. 14. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete am 07.06.2017 über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2015/2016 und 2016/2017 insbesondere im Stadtteil Mühlenberg der Landeshauptstadt Hannover. Diese habe laut HAZ gezeigt, dass es „bei der Entwicklung der Kinder schon zu Beginn der Grundschule eklatante Mängel“ gebe. Sieht die Landesregierung angesichts dieser Befunde besonderen Handlungsbedarf in Bezug auf die Bewegungsförderung von Kindern in Stadtteilen wie z. B. Hannover-Mühlenberg oder in anderen sozialen Brennpunkten? Wenn ja, wie geht sie konkret vor? Die Landesregierung nimmt die durch die Schuleingangsuntersuchung dokumentierten Ergebnisse sehr ernst und sieht in Bezug auf die Bewegungsförderung von Kindern in vielen Bereichen Handlungsbedarf . Das konkrete Vorgehen vor Ort liegt in der Hand der Kommunen. 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 m w m w m w m w 2013 2014 2015 2016 Pr oz en t Jahr Grobmotorische Entwicklung bei Schulanfängerinnen/-anfängern im Zeitverlauf A - Arztüberweisung B - bereits in Behandlung M - Befund ohne Maßnahme O - ohne auffälligen Befund Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 11 Die Landesregierung unterstützt aber die Kinder- und Jugendeinrichtungen oder auch den kommunalen Gesundheitsdienst z. B. durch die Abstimmung von Handlungsleitfäden, wie sie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt, oder durch Aktivitäten zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, die von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist u. a. das Projekt „Kommunaler Partnerprozess: Gesund aufwachsen für Alle!“ zu nennen. Umsetzungsempfehlungen sollen Kommunen und relevante kommunale Akteure dabei unterstützen , die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung in der Praxis umzusetzen . Hieraus entwickeln sich auch Anregungen, wie geeignete Bewegungsangebote beispielsweise auch mit den Lebenswelten Kita und Schule gut verknüpft werden können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kita-Konzepte/-Programme vonseiten der Jugendhilfeträger (Einrichtung von Familienzentren, kombinierte Elternbildung und Sprachförderung bei Kindern, speziell für soziale Brennpunkte) bereits positiven Einfluss genommen haben. Seit 2017 können u. a. Kommunen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention Fördermittel für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten nach § 20 a SGB V bei der Gemeinsamen Stelle der GKV „Förderung gesunder Lebenswelten in Niedersachsen“ beantragen. III. Sport in der Schule 15. Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil der Unterrichtsstunden im Fach Sport, der aufgrund eines Fachlehrermangels ausfällt? Im Rahmen der jährlich regelmäßigen Erhebungen zur Statistik der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen werden dazu keine Daten erhoben, sodass der Landesregierung zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vorliegen. Die Planung des Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte liegt in der Eigenverantwortlichkeit der Schulen . 16. Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil der Unterrichtsstunden im Fach Sport, der aufgrund eines Fachlehrermangels fachfremd erteilt wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. An welchen Schulformen ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts besonders groß, und was unternimmt sie dagegen? Sportunterricht wird im Regelfall von Sportlehrkräften erteilt, es sei denn, an der Schule stehen keine oder zu wenige Fachlehrkräfte zur Verfügung. Dies kann vor allem in kleineren Grundschulen der Fall sein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen sowie auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. In der Grundschule ist neben den zwei Wochenstunden Sportunterricht eine zusätzliche Sportstunde durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten. a) Inwieweit werden die Grundschulen dabei von der Landesregierung mit geeigneten Konzepten und Vorschlägen zur Umsetzung unterstützt? Die Grundschulen gestalten die Umsetzung der erlasslichen Vorgaben zum Sportunterricht in eigener Verantwortung. Grundsätzlich ist gemäß dem Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ eine zusätzliche Sportstunde durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewähr- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 12 leisten. Der Schulsport besteht jedoch nicht nur aus dem Unterrichtsfach Sport, sondern auch aus dem außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot der Schule und berücksichtigt - z. B. im Ganztag - die Kooperation mit Sportvereinen und Sportfachverbänden sowie die Talentsichtung und Talentförderung. Elemente des Unterrichts im Fach Sport finden sich auch in der Behandlung fächerübergreifender Themen wie u. a. Mobilität sowie Gesundheitsförderung und Prävention wieder. Im Rahmen der „Bewegten Schule“ für den Aktionstag „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ können sich Grundschulen anmelden, um individuell abgestimmte Anregungen zur Bewegungsförderung für ihre Schule zu erhalten. Darüber hinaus werden mit der Landesauszeichnung „Sportfreundliche Schule“ Schulen motiviert, Sport und Fitness in ihr Schulprogramm aufzunehmen und mit vielfältigen Bewegungsangeboten und gesunder Ernährung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 b verwiesen. b) Welche Fortbildungen wurden in den letzten beiden Schuljahren zu diesem Thema angeboten , und wie wurden diese Fortbildungen angenommen? Schuljahr 2014/2015: Nr. Fortbildung/Titel der Veranstaltung A ng eb ot en e Fo rt bi ld un ge n D ur ch ge fü hr te Fo rt bi ld un ge n A nz ah l Te iln eh m en de 1 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 7 2 Mehr Bewegung in der Pause x - 3 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 10 4 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 9 5 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x - 6 Praxisvorteile vom Futsal gegenüber dem alten Hallenfußball in der Schule nutzen x 18 7 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Osnabrück x 24 8 Sport: Badminton im Schulsport x - 9 Musik: Hip hop - ‘till you drop! Coole Choreografien für Sport- und Mu-siklehrkräfte in der Grundschule x - 10 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x - 11 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen (Wiesmoor) x - 12 Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schulschwimmunterricht (Emden) x - 13 Sport Stacking, die ultimative Herausforderung für Jung und Alt! Anlei-tung und Anwendungsbeispiele für Lehrkräfte x - 14 Sport für alle - in Schule und Verein x - 15 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen (Bunde) x - 16 Inklusion: Inklusiver Sportunterricht - zum Umgang mit Vielfalt (Esens) x - 17 Inklusion: Inklusiver Sportunterricht - zum Umgang mit Vielfalt (Hesel) x - 18 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen (Emden) x - 19 Sport: Kräfte messen und miteinander kämpfen im Sportunterricht x 6 20 Sport: Zumba at School x - 21 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x - 22 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrkräfte (Emsland - Grafschaft Bentheim) x - 23 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 10 24 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 8 25 Sport fachfremd unterrichten in der Sek I und der Grundschule (Auf-baukurs) Teil 2 x 10 26 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I unter Berücksichtigung der Inklusion x 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 13 27 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Gifhorn x 6 28 „Kanadier, Kajak Wanderfahren“ - Qualifikation x 9 29 Sport: Tanzen unterrichten - nur wie? x - 30 Sport: Bewegungslandschaften sicher erstellen und Abenteuerturnen ermöglichen x - 31 Fit wie die Profis - Zirkeltraining praktisch umsetzen x - 32 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Papenburg - Schwerpunkt: Sport und Inklusion x 22 33 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Emden x - 34 Sport: Inklusiver Sportunterricht konkret: Schulen von Kondition und Koordination - Praktische Umsetzung mit Hand- und Kleingeräten (Ball, Tau, Seil, Reifen, Stab, kleine Kästen, Kastenteilen, Matten, etc.) x - 35 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x - 36 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 20 37 Sport: Bewegungsgestaltung mit Handgeräten x - 38 Gesundheitsförderung im Kinderturnen x - 39 Sportabzeichen, turnerische Elemente x - 40 Capoeira - ein Tanz, ein Kampf, ein Spiel x - 41 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x - 42 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit (Schwimmen) in Schneverdingen x 20 43 Sport: Bewegungssicherheit durch Koordinationsfähigkeit spielerisch fördern x 6 44 Sport: Inklusiver Sportunterricht - Anspruch und Möglichkeiten - Schwerpunkt GS x - 45 Sport: Einführung des Turnens an verschiedenen Geräten Teil II (Klasse 1 bis 8) x 17 46 Sport: Klettern im Schulsport Modul 1 Toprope - Klettern an künstli-chen Kletterwänden x - 47 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 29 48 Sport: Kämpfen als Einstieg in die Inklusion x 10 49 Schwimmen: Retten und Wiederbeleben - Qualifikation für Schwimm-lehrkräfte x - 50 Sport: UN-gewöhnlich vielfältig: Inklusion im Sport- und Bewegungs-unterricht x - 51 Orientierungslauf: Theoretische Grundlagen, praktisches Erproben, Sicherheitsaspekte x - 52 Sport: Klettern im Schulsport Modul 1 Toprope - Klettern an künstli-chen Kletterwänden x 6 53 Sport: Slackline - Die neue Trendsportart jetzt auch im Unterricht ein-setzen! x 12 54 Sport: Retten und Wiederbeleben x 21 55 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I unter Berücksichtigung der Inklusion x - 56 Ski-Alpin/Aus- und Fortbildungslehrgang in Theorie und Praxis des Skifahrens x 41 57 Sport: Inklusion bei Schulskifahrten, Ski-Alpin, in den Herbstferien 2014 x 4 58 Retten und Wiederbeleben - Qualifikation der Schwimmlehrkräfte x 4 59 Sport: Faustball - Vom Kleinfeld zum Mannschaftsspiel x 14 60 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Rotenburg x 17 61 Schulkinder fit machen für den Ballsport, Schwerpunkt Handball x 22 62 Sport: Retten und Wiederbeleben - Qualifikation der Schwimmlehrkräf-te x 12 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 14 63 Sport: Ski - Umsetzung des Ski- und Snowboardlehrplans bei Klas-senfahrten; 3-Tage Lehrgang in Madseit/Hintertux x - 64 Fitness mit Alltagsmaterialien x - 65 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Celle x 15 66 Sport: Vollino - Volleyball in der Grundschule nach vereinfachten Re-geln x 14 67 Dance´n´Fun für Musik- und Sportlehrkräfte -Eigene Choreografien mit Tanzkartei mit Musik aus den Top 10 Charts x 11 68 Sport: Sport fachfremd unterrichten x - 69 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - ROTEN- BURG x 12 70 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - VERDEN x 11 71 Sport: Auffrischungskurs zur DLRG Rettungsfähigkeit - Qualifikation der Schwimmlehrkräfte (im Raum Hameln-Pyrmont) x - 72 Minitrampolin x 20 73 Sport: Ski-Alpin Aus- und Fortbildungslehrgang x - 74 Alle machen mit - Sportunterricht in inklusiven Klassen an der Grund-schule, Gruppe Adendorf x - 75 Einführung in das Eislaufen (Qualifikation Eislaufen) x 28 76 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 5 77 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehre-rinnen und Sportlehrer aller Schulformen - OHZ x 12 78 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 10 79 'It’s Shuttle Time' wie einfach doch Badminton in der Schule ist x 31 80 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - VERDEN x 12 81 Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schulschwimmunterricht (Emden) x - 82 Sport: Kanusport - Eskimotieren/Kenterrolle x - 83 Fitnessstudio Turnhalle x - 84 Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den inhaltsbezogenen Kompetenzbereich Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen x 10 85 Sport-Spektakel: ein bewegungsintensives und inklusives Sportfest für die ganze Schule x 29 86 Tanzen in der Grundschule: Vom Kindertanz zum Trendtanz x - 87 Futsal - Hallenfußball für Groß und Klein x - 88 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neuen Erlasslage) x 28 89 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 23 90 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 13 91 Retten und Wiederbeleben x 18 92 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Northeim x 14 93 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht x 16 94 Sport fachfremd unterrichten, Primarbereich x 13 95 Sport: Retten und Wiederbeleben - Rettungssicher im Schwimmunter-richt x 20 96 Sport: Raufen und Ringen x - 97 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 36 98 Inklusion im Sportunterricht - Schwerpunkt GS x - 99 Sport: Kämpfen als Einstieg in die Inklusion x 11 100 Sport: Jumpstyle x 13 101 Sport in der Primarstufe: Tischtennis im Grundschulalter x 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 15 102 Sport: Inklusiver Sportunterricht konkret: Schulen von Kondition und Koordination - Praktische Umsetzung mit Hand- und Kleingeräten (Ball, Tau, Seil, Reifen, Stab, kleine Kästen, Kastenteilen, Matten, etc.) x - 103 Sport: Sport fachfremd unterrichten x - 104 Turnen am großen Trampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 15 105 Sport: Schwimmunterricht für die Grundschule x - 106 Sport: Methodik des Anfangsschwimmunterrichts x 16 107 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Winsen/Luhe x 21 108 Sport: Skilauf-Alpin Frühjahr 2015 in den Osterferien x 11 109 Sport: Bewegungslandschaften sicher erstellen und Abenteuerturnen ermöglichen x - 110 Orientierungslauf: Theoretische Grundlagen, praktisches Erproben, Sicherheitsaspekte x 24 111 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 16 112 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 29 113 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wiederbele-ben x 30 114 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - ROTEN- BURG x 10 115 Sport: Entwickeln der Spielfähigkeit beim Hallenhockey in der Schule x 16 116 Vorbereitungstreffen zur Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Oldenburg x - 117 Ultimate Frisbee - Sportspiel mit hohem Aufforderungscharakter x 11 118 Erste-Hilfe-Training 'Sportverletzungen' x - 119 Rudern als Schulsport x 10 120 Schwimmen: Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfä-higkeit x 11 121 Sport: Trampolin im Schulsport - Erwerb des Trampolinübungsleiter-scheins x 7 122 Sport: Retten und Wiederbeleben x 13 123 Zeit für Bewegung: Spiel, Sport und Spaß in der Ganztagsschule x 9 124 Sport: Kanusport - Grundlehrgang x 13 125 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x - 126 Sport als Prävention bei chronisch kranken und adipösen Kindern - Tipps für Lehrerinnen, Lehrer & ÜL x - 127 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 36 128 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 29 129 Sport: Bewegungssicherheit durch Koordinationsfähigkeit spielerisch fördern x - 130 Sport: Trampolin - Lehrgang zum Erwerb des E-Scheins x 7 131 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I x 4 132 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I x 4 133 Sport: Zusatzangebot - Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer - Emsland - Grafschaft Bentheim x - 134 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer - Landkreis und Stadt Osnabrück x 14 135 Sport: Qualifikation - Turnen am Minitrampolin Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 15 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 16 136 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht x 24 137 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wiederbele-ben x 64 138 Sport: Bewegungs- und Funktionsanalyse bei Kindern und Jugendlichen zur frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von motorischen Einschränkungen und Fehlbelastungen x 12 139 Klettern im Schulsport Modul I Toprope - Klettern an künstlichen Klet-terwänden x - 140 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I x 4 141 Sport: Kämpfen in der Sek I der allgemeinbildenden Schulen und in der Grundschule und Förderschule x 16 142 Auffrischung des Rettungsfähigkeit Schwimmen Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens Bronze/Silber für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 23 143 Rugby im Schulsport x 20 144 Sport: Einführung in das Turnen mit dem Minitrampolin x - 145 Lacrosse im Schulsport x 12 Schuljahr 2015/2016: Nr. Fortbildung/Titel der Veranstaltung A ng eb ot en e Fo rt bi ld un ge n D ur ch ge fü hr te Fo rt bi ld un ge n A nz ah l Te iln eh m en de 1 Sport: Symposium Schwimmfähigkeit x 20 2 Sicherheit im Schulsport - Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - Verden x 14 3 Ski-Alpin/Aus- und Fortbildungslehrgang in Theorie und Praxis des Skifahrens in den Herbstferien 2015 x 37 4 Sport: Inklusion bei Schulskifahrten, Ski-Alpin, in den Herbstferien 2015 x - 5 Sport: SPIELEN mit HAND und BALL x - 6 Sport: Sportspielvermittlung - aber wie? (Erwerb von allgemeiner und spezieller Spielkompetenz) x - 7 Sport: Sport und Inklusion x 13 8 Bewegungslandschaft Schwerpunkt Kinderturnen, Eltern/Kind, Vor-schulalter/Kindergarten x - 9 Turnen an Geräten x - 10 Abenteuerlandschaften in der Sporthalle x - 11 Sport: Sport fachfremd unterrichten x 10 12 Cheerdance x - 13 Slackline - Irgendetwas zwischen Spazierengehen und Fliegen x 9 14 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 4 15 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Leer x - 16 Retten und Wiederbeleben x 11 17 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Hannover - x 24 18 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht x - 19 Retten und Wiederbeleben - Qualifikation der Schwimmlehrkräfte x 9 20 Sport: Schwimmunterricht für die Grundschule x 18 21 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Wolfenbüttel x 17 22 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Helmstedt - x 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 17 23 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 18 24 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Lengede - x 22 25 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Walsrode - x 26 26 Sport fachfremd - Aufbaukurs - Ergänzung und Vertiefung der Inhalte des Grundkurses x - 27 'Auf die Plätze, Tennis, los!' - wie einfach doch Tennis in der Schule ist! x 19 28 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 9 29 Sport: Skilauf-Alpin Frühjahr 2016 (in den Osterferien) x 14 30 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 21 31 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 31 32 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 34 33 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 24 34 Sport: Inklusiver Sportunterricht - Anspruch und Möglichkeiten - Schwerpunkt GS x - 35 Mehr Bewegung in der Pause x - 36 Floorball - Einführungskurs x 17 37 Koordinative Übungen zur Verbesserung der Wassergewöhnung als Grundlage für das Sportschwimmen x 17 38 Sport: Retten und Wiederbeleben x 21 39 Inlineskating - Qualifikation x 11 40 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 9 41 Tanzen im Unterricht x 34 42 Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schulschwimmunterricht (Emden) x - 43 Bewegen auf gleitenden Geräten am Beispiele Eislauf. Gleichge-wichtsfähigkeit optimieren. x - 44 Leichtathletik: Neue Wettkämpfe für Schulsportfeste und attraktive Ideen für den Unterricht x 15 45 Sport: Badminton im Schulsport x 12 46 Einführung in das Turnen am Reck x - 47 Geräteaufbau in Bewegungslandschaften/Abenteuerturnen (1. bis 8. Klasse) x 12 48 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehre-rinnen und Sportlehrer aller Schulformen - LILIENTHAL x 16 49 Sport: Fußball - Spielen und Bewegen mit Ball x 21 50 Baseball - Theorie und Praxis für den Schulsport x 9 51 Schwimmen: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neuen Erlasslage) x 14 52 Sport: Tanzen von und für 'Nichttänzer' - Wie kann ich als 'Nichttänzer ' meinen Schülerinnen und Schülern trotzdem diesen Bewegungsraum eröffnen? x 27 53 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Osnabrück x - 54 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht x 23 55 Triathlon - Spaß und Freude am Radfahren x 10 56 Inklusiver Sportunterricht - zum Umgang mit Vielfalt x - 57 Qualifikation - Turnen am großen Trampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 15 58 Minitrampolin x 17 59 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wiederbe-leben x 45 60 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 12 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 18 61 Turnen am großen Trampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 11 62 Fußball für Lehrer mit Unterricht in den Klassen 1 bis 6 in Zusammen-arbeit mit dem Niedersächsischen Fußballverband NFV x - 63 Leichtathletik neu entdecken - Hochschultag Leichtathletik x 4 64 Sport: Eislaufen lernen. Vermittlung von Bewegungserfahrungen und Bewegungsfertigkeiten x 6 65 Floorball (Unihockey)- Einführungskurs x - 66 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wiederbe-leben x 41 67 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Schule x 8 68 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 31 69 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 34 70 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit (am Zukunfts-tag in Hildesheim) x - 71 Materialien für den kompetenzorientieren Sportunterricht im Primarbe-reich und im Sek I x 4 72 Sport: T-Convention: Turnen und Tanzen gestalten in der Schule x 23 73 Sport fachfremd - Aufbaukurs - Ergänzung und Vertiefung der Inhalte des Grundkurses x - 74 Inklusion im Sportunterricht - Schwerpunkt GS x - 75 Zeit für Bewegung: Spiel, Sport und Spaß in der Ganztagsschule x - 76 Sport: Kämpfen - auch als Einstieg in die Inklusion x 8 77 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 22 78 Turnen am großen Trampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 14 79 Sicherheit im Schulsport - Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - OHZ x 8 80 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x - 81 Sport: Springen und Fliegen - Einführung in das Springen mit dem Mi-nitrampolin x 10 82 Faszination Triathlon x 20 83 Sport: Methodik des Anfangsschwimmunterrichts x 18 84 Erlebnispädagogik: In der Turnhalle (Teil 2 von 4) x - 85 Sport: Retten und Wiederbeleben - Rettungssicher im Schwimmunter-richt x 21 86 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 5 87 Stock-Kampf-Kunst und Rhythmus; Rhythmusspiele mit Stöcken, Körper, Bechern und anderen Gegenständen x 3 88 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Rotenburg x 20 89 Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Spelle x 28 90 Boßelspiele x - 91 Emil muss nicht Erster sein! Jungenförderung durch Bewegung, Spiel und Sport x - 92 Ausbildung zum/zur PrüferIn Deutsches Sportabzeichen x - 93 Bewegte Kinder - schlaue Köpfe x - 94 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehre-rinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neuen Erlasslage) x 20 95 Spaß am Turnen ohne Leiden! - Keine Angst vor großen Sprüngen! x 14 96 Aufrichten statt abrichten - Handeln statt reagieren Aikido-Seminar für den schulischen Alltag x - 97 Trampolin für Einsteigerinnen und Einsteiger x 8 98 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 19 99 Golf - Lehrerinnen und Lehrer entdecken den Golfsport! x 21 100 Schwimmen: Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfä-higkeit x 16 101 KINDERLEICHTathletik - wir bewegen alle! x 23 102 Sport: Anfängerschwimmen in der Schule x - 103 Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen und Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens Bronze für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 22 104 Qualifikation - Turnen am Minitrampolin - Sicherheitsaspekte, Grund-sprünge und Spielformen x 17 105 KINDERLEICHTathletik - wir bewegen alle! x 28 106 Qualifikation- Turnen am großen Trampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 13 107 Sport: KINDERLEICHTathletik - wir bewegen alle! x - 108 Basketball in der Grundschule x 11 109 Die Schwimmabzeichen spielerisch leicht erwerben x 15 110 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 15 111 Qualifikation Rettungsfähigkeit Schwimmen x 13 112 Lehrerfortbildung Basketball x - 113 Bewegungslandschaft Schwerpunkt Kinderturnen, Eltern/Kind, Vor-schulalter/Kindergarten x - 114 Sport: Methodik des Anfangsschwimmunterrichts x - 115 Sport: Tänzerische Bewegungsgestaltung: von den Grundelementen zur Choreografie x - 116 Sport: Bewegen auf gleitenden Geräten am Beispiel Eislauf. Gleich-gewichtsfähigkeit optimieren. x 25 117 Sport: Pädagogische Bewegungsräume. Aktuelle und zukünftige Ent-wicklungen. x - 118 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen x 18 119 Inklusion im Sportunterricht umsetzen - von theoretischen Grundlagen zu konkreten Praxisbeispielen x 19 Schuljahr 2016/2017 Nr. Fortbildung/Titel der Veranstaltung A ng eb ot en e Fo rt bi ld un ge n D ur ch ge fü hr te Fo rt bi ld un ge n A nz ah l Te iln eh m en de 1 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht x 23 2 NLQ-Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Soltau x 25 3 Klettern im Schulsport Modul 1 Toprope x 8 4 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 19 5 Qualifikation - Turnen am Minitrampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 14 6 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - BAD BE- DERKESA x 13 7 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 31 8 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 5 9 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an künstlichen Kletteranlagen x 11 10 Sport: Sicheres Kämpfen um Räume und Gegenstände; Einführung in das Kämpfen im Grundschulalter x 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 20 11 Sport: Trampolinspringen (großes Gerät!) x 13 12 Lehrtagung Kinderturnen: Wir bringen Kinder in Bewegung! x 3 13 KINDERLEICHTathletik - wir bewegen alle! x 14 14 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 4 15 Qualifikation Rettungsfähigkeit Schwimmunterricht x 24 16 Die Kinderleichtathletik - Vielseitigkeit fördern x 0 17 Boßeln x 0 18 Sport: Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportleh-rerinnen und Sportlehrer x 20 19 Klettern im Schulsport, Modul I: Top-Rope - Klettern an künstlichen Kletterwänden x 6 20 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 16 21 Qualifikation Rettungsfähigkeit Schwimmunterricht x 16 22 Sport: Retten und Wiederbeleben - Rettungssicher im Schwimmun-terricht x 14 23 Sport fachfremd unterrichten, Primarbereich x 0 24 Zeit für Bewegung: Spiel, Sport und Spaß in der Ganztagsschule x 11 25 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - LILIENT- HAL x 16 26 Sport: Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 16 27 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen x 18 28 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - BAD BE- DERKESA x 12 29 Tanzen in der Grundschule: Vom Kindertanz zum Trendtanz x 15 30 Best Of - Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkeiten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 33 31 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienten Unterrichts in der Grundschule - Vertiefung x 22 32 Triathlon: Schwimmen - Theorie und Praxis x 14 33 Sport: Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern Klettern an künstlichen Kletteranlagen x 5 34 Sport: Methodik des Anfangsschwimmunterrichts x 0 35 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wieder-beleben x 26 36 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - VERDEN x 0 37 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen - VERDEN x 0 38 SchiLf - Sport: Springen und Fliegen - Einführung in das Springen mit dem Minitrampolin x 14 39 Orientierungslauf: Theoretische Grundlagen, praktisches Erproben, Sicherheitsaspekte x 17 40 Sport: Disc-Golf in der Schule x 9 41 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen x 17 42 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 18 43 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 17 44 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 4 45 Auffrischung der Rettungsfähigkeit x 20 46 Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen/Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens Bronze für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 12 47 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an künstlichen Kletteranlagen - Block 3 x 11 48 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an künstlichen Kletteranlagen - Block 2 x 11 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 21 49 Aus- und Fortbildungslehrgang für die Durchführung von Ski- oder Snowboardfahrten in der Schule x 8 50 Kanusport - Paddeln mit Schülerinnen und Schülern x 6 51 Sport: Kanusport - Vertiefungsmodul I x 7 52 Sport: Klettern im Schulsport - Modul 1 x 0 53 Sport: Retten und Wiederbeleben x 15 54 Aus- und Fortbildungslehrgang Ski-Alpin - in Theorie und Praxis des Skifahrens in den Herbstferien 2016 x 37 55 Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte mit dem Deut-schen Rettungsschwimmabzeichen Bronze - Hallenbad Werlte x 16 56 Orientierungslauf in der Primarstufe: Theoretische Grundlagen, praktisches Erproben, Sicherheitsaspekte x 0 57 Fortbildung/Ausbildung Trainer C Radsport/Breiten- und Freizeit-sport x 0 58 Retten und Wiederbeleben - Qualifikation der Schwimmlehrkräfte x 10 59 Sport: Beachhandball in der Schule x 0 60 Tanzen im Unterricht - Hippes und Peppiges. Bewegungsspiele als Mittel eines effizienten Unterrichts an der Schule x 17 61 Sport: Tanzen unterrichten - nur wie? x 15 62 Sport: Vollino - Volleyball in der Grundschule nach vereinfachten Regeln x 16 63 NLQ-Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Springe (am Deister) x 25 64 Tanzen in der Grundschule x 36 65 Erwerb des DLRG-Silber-Scheines (in kompakter Form) für Sportlehrerinnen und Sportlehrer sowie andere interessierte Lehrkräfte aller Schulformen x 26 66 Sport: Tanzen unterrichten - nur wie? (GS) x 10 67 Stock-Kampf-Kunst und Rhythmus - Rhythmusspiele mit Stöcken, Körper, Bechern und anderen Gegenständen x 8 68 Qualifikation Rettungsfähigkeit Schwimmen x 17 69 Mini- und Tischtrampolin x 3 70 Rudern - Qualifikation x 7 71 Schwimmen: Methodischer Weg der Wassergewöhnung durch kleine Spiele im Wasser x 15 72 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 29 73 Sport: Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportleh-rerinnen und Sportlehrer - Landkreis und Stadt Osnabrück x 13 74 Koordinative Übungen zur Verbesserung der Wassergewöhnung als Grundlage für das Sportschwimmen x 14 75 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Walsrode x 13 76 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Helmstedt x 0 77 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Hannover x 24 78 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Soltau x 12 79 Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schulschwimmunterricht x 13 80 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienteren Unterrichts in der Grundschule x 30 81 Schwimmen - Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze x 20 82 Floorball - Einführungskurs x 0 83 Kleine Spiele x 18 84 Sport: Umsetzung des Skilehrplans bei Klassenfahrten Ski und Schule; 3-Tage Lehrgang in Madseit/Hintertux x 0 85 Tanzen im Unterricht - Bewegungsspiele als Mittel und Möglichkei-ten eines effizienten Unterrichts in der Grundschule x 26 86 Sport: SPIELEN mit HAND und BALL x 0 87 Sport: Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern Klettern an künstlichen Kletteranlagen x 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 22 88 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 7 89 Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit x 8 90 Nachweis der Rettungsfähigkeit - Auffrischung der Rettungs-schwimmscheine Bronze und Silber x 7 91 Sport: Bewegung - ja bitte! - Aktionstag Bewegte Schulkultur x 37 92 Lehrerfortbildung Basketball x 11 93 Grundlagen des Kanusports - Paddeln mit Schülerinnen und Schü-lern x 17 94 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sport-lehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 23 95 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera-tungen, Gruppe Oldenburg x 20 96 Qualifikation - Turnen am Minitrampolin - Sicherheitsaspekte, Grundsprünge und Spielformen x 21 97 Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht: Retten und Wieder-beleben x 27 98 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Helmstedt x 16 99 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika-torinnen und Multiplikatoren x 26 100 Sport: Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportleh-rerinnen und Sportlehrer - Landkreis und Stadt Osnabrück II x 14 101 Kompetenzorientierter Schwimmunterricht für alle - Osnabrück x 16 102 Sport: Badminton im Schulsport x 8 103 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht Vorbereitung 1 x 0 104 Weiterbildungsmaßnahme Sportförderunterricht Vorbereitung 2 x 4 105 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera-tungen, Gruppe Hannover x 21 106 NLQ-Weiterbildungsmaßnahme Sportunterricht in der Grundschule, Gruppe Burgdorf x 24 107 Urban Dance/Streetdance im Sportunterricht: House, Hip Hop, Freestyle x 27 108 Sport: Fußball - Basictechniken kennenlernen x 13 109 Sport: Retten und Wiederbeleben x 19 110 Rettungsfähigkeit Schulschwimmen x 0 111 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika-torinnen und Multiplikatoren - Vorbereitung x 2 112 Fachtagung der Kursleitungen Sportunterricht in der Grundschule x 5 113 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Informationsveranstaltung zur Veröffentlichung des Kultusministeriums x 0 114 Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit Schwimmen für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen x 12 115 Handball in die Grundschule - Kinder fit machen für den Schulsport x 0 116 Golf - Lehrerinnen und Lehrer entdecken den Golfsport! x 8 117 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neuen Erlasslage) x 25 118 Tanzen in der Grundschule x 37 119 Im Sportunterricht offensichtlich: Hinweise auf psychische Proble-me und Kindeswohlgefährdung x 19 120 Klettern im Schulsport, Modul I: Top Rope x 6 121 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Informationsveranstaltung zur Veröffentlichung des Kultusministeriums x 13 122 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung von Multiplika-torinnen und Multiplikatoren x 0 123 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera-tungen, Gruppe Hannover x 0 124 Sport mit heterogenen Lerngruppen - Qualifizierung der Fachbera-tungen, Gruppe Hannover x 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 23 125 Bälle ins Wasser - Wie z. B. die Spielesportart Wasserball als Moti-vation im Schwimmunterricht genutzt werden kann x 0 126 Sport: Aktualisierung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen (nach der neuen Erlasslage) x 0 127 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an künstlichen Kletteranlagen - Modul 2 x 0 128 Klettern im Schulsport Modul 2 Vorstiegsklettern - Klettern an künstlichen Kletteranlagen - Modul 3 x 0 19. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die tägliche Bewegungszeit an allen Grundschulen stattfindet? Für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports ist in jedem Landkreis sowie jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eine Fachberaterin oder ein Fachberater für Schulsport der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zuständig. Diese führen jährlich Dienstbesprechungen mit den Sport-Fachleitungen der allgemeinbildenden Schulen durch und gestalten die sportfachliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportvereinen, Sportverbänden und der kommunalen Sportverwaltung. Sie unterstützen die Schulen durch unterrichtsbezogene Beratung (Umsetzung Kerncurriculum, schuleigene Arbeitspläne) bei der Entwicklung der Schulprogrammteile , die sich auf die Gestaltung des Sportunterrichts und seine fachliche Qualität sowie auch auf die tägliche Bewegungszeit beziehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 a verwiesen. 20. In den Schulformen des Sekundarbereichs I einschließlich der Förderschulen sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen, eine dritte Sportstunde soll im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft bereitgestellt werden. Inwieweit werden die Schulen dabei von der Landesregierung mit geeigneten Konzepten und Vorschlägen zur Umsetzung unterstützt, und inwieweit wird sichergestellt, dass dementsprechende Arbeitsgemeinschaften angeboten werden? Der Schulsport im Sekundarbereich I besteht nicht nur aus dem Unterrichtsfach Sport. Vielmehr umfasst dieser auch das außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot der Schule und berücksichtigt - in Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Ganztagangebots - die Kooperation mit Sportvereinen und Sportfachverbänden sowie die Talentsichtung und -förderung. Des Weiteren finden sich Elemente des Unterrichts im Fach Sport auch in der Behandlung fächerübergreifender Themen wie u. a. Mobilität sowie Gesundheitsförderung und Prävention wieder. Der Anteil des Sportunterrichts in den Integrierten Gesamtschulen ist in der Stundentafel des Grundsatzerlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ vom 01.08.2014 in Nr. 3.1 geregelt. Für die nach Schulzweigen gegliederte KGS gelten die Stundentafeln der entsprechenden Schulformen. In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sind jeweils zwei Stunden Sportunterricht zu unterrichten, eine dritte Sportstunde wird im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Ganztags bereitgestellt (o. a. Erlass, Nr. 3.2.13). Da es sich nicht um eine Kann-Formulierung handelt, sodass alle Gesamtschulen Ganztagsschulen sind, kommt dies dem verbindlichen Charakter entgegen. Darüber hinaus können im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Schuljahrgängen 7 bis 10 zwei- oder vierstündige Wahlpflichtkurse (WPK) Sport angeboten werden (o. a. Erlass, Nr. 3.2.9). Die Möglichkeit der Vierstündigkeit unterscheidet die Gesamtschule von anderen Schulformen im Sekundarbereich I. In der Regel werden WPK Sport an den niedersächsischen Gesamtschulen eingerichtet. Die Schulen erhalten gemäß Klassenbildungserlass Poolstunden, die u. a. auch für Arbeitsgemeinschaften im Sport verwendet werden können. Darüber hinaus besteht in den Ganztagsangeboten der Schulen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Teilnahme an Angeboten mit sportlicher Ausrich- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 24 tung. Im Rahmen von Ganztagsangeboten werden an vielen Schulen auch in Kooperation mit Sportvereinen und anderen Institutionen, z. B. Tanzschulen, Angebote realisiert. Diese Angebote sind bei Schülerinnen und Schülern in der Regel sehr beliebt. Im Rahmen der „Bewegten Schule“ können sich weiterführende Schulen für den Aktionstag „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ anmelden, um individuell abgestimmte Anregungen zur Bewegungsförderung für ihre Schule zu erhalten. Zudem werden nahezu überall neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche schulinterne Wettbewerbe („Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Bundesjugendspiele, sonstige Sportfeste) durchgeführt. Außerhalb des Ganztagsbereichs und der Betreuungszeiten werden weiterhin Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen durch den LSB gefördert. Die entsprechenden Fördermittel werden durch das Ministerium für Inneres und Sport über das NSportFG bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen seit 2013 in Niedersachsen genommen? b) Wurden seit 2013 neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen? Wenn ja, welche und warum? Das Kultusministerium und der LSB haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Menschen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Es wurde bereits im Jahr 2004 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, in der die Rahmenvereinbarungspartner übereinstimmend festhalten, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule sind. Es ist das Bestreben der Landesregierung, in enger Abstimmung mit dem LSB eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten an den niedersächsischen Schulen anzubieten. Die Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen wird auf vielfältige Weise durch die Landesregierung unterstützt. Neben der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und dem LSB in Bezug auf den Ganztag kooperieren die Schulen im Rahmen zahlreicher Sportveranstaltungen und Wettkämpfe mit örtlichen Sportvereinen oder nutzen Angebote von Sportfachverbänden. Zu nennen ist hier etwa der Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“. Weiterhin besteht das „Aktionsprogramm Schule - Verein“ mit einer Förderung über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes. Auch das Projekt „Bewegte Schule“ unter Federführung des Kultusministeriums ist ein Modul zur besseren Kooperation zwischen Schulen und örtlichen Sportvereinen im Angebot. Die Idee der „Bewegten Schule“ in Niedersachsen und in Deutschland weiterzutragen und in funktionierende Netzwerke einzubringen, ist ein besonderes Anliegen des Kultusministeriums. Der Gemeinde -Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen, die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V., der Braunschweigische Gemeinde-Unfallversicherungsverband, die AOK Niedersachsen, die hkk Handelskrankenkasse , der LSB und das Kultusministerium bilden mit ihren spezifischen Ressourcen ein tragfähiges Netzwerk zur Implementierung der Idee, mehr Bewegung zugunsten der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler in die Schullandschaft zu bringen. Mithilfe des Projekts „Bewegte Schule“ soll ganzheitliches Lernen gefördert, Schulleben gestaltet und Schulentwicklung unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt in den drei zentralen Handlungsfeldern Unterrichtsqualität, Schule steuern und organisieren sowie Lern- und Lebensraum Schule. Schule in Bewegung zu bringen heißt, Schule zu verändern durch eine kind-, lehrkraft- und lernge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 25 rechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegtes und selbsttätiges Lernen, durch bewegte Pausen, durch bewegte und beteiligende Organisationsstrukturen, durch Öffnung der Schule nach außen sowie durch vernetztes Denken. Ferner möchten das Kultusministerium und der LSB mit der Landesauszeichnung „Sportfreundliche Schule“ für ein sportfreundliches Klima an den Schulen werben und die Arbeit der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie aller Personen würdigen, die sich in einer Schule für Sportlichkeit und Fitness der Kinder und Jugendlichen einsetzen. In Bezug auf das Aktionsprogramm „Schule und Sportverein“ ist zu bemerken, dass es aufgrund veränderter schulischer Rahmenbedingungen zu einem Rückgang bei den Anträgen gekommen ist. Die Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ des Kultusministeriums führt in Kooperation mit der NLSchB und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) unter Einbindung der regionalen Kompetenzzentren seit 2015 jährlich regionale Fachtage Ganztagsschulen durch, die u. a. als Umschlagplätze des Wissens fungieren. Erstmals im Jahr 2016 wurden die Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen) des LSB eingeladen, ihre Arbeit auf den Fachtagen Ganztagsschulen vorzustellen. Auf diese Weise können die jeweiligen Arbeitsgebiete der Rahmenvereinbarungspartner (Näheres hierzu findet sich in der Antwort zu Frage 22.) stärker miteinander vernetzt werden. Die Ganztagsschulen erhalten damit kompetente Unterstützung bei der Suche nach und Auswahl von geeigneten Kooperationspartnern. Zudem besteht eine neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“, die eine Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule darstellt. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international erfolgreicher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Jugendliche, Leistungssport zu betreiben. c) Was plant die Landesregierung, um Möglichkeiten der Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen besser bekannt zu machen und zur Nachahmung zu empfehlen? Die für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eingesetzten Fachberaterinnen oder Fachberater gestalten schulformübergreifend die sportfachliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Sportvereinen , Sportverbänden und der kommunalen Sportverwaltung. Darüber hinaus besteht das Programm zur Förderung von Servicestellen für Bewegungs-, Spielund Sportangeboten in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen), mit dem der LSB mit seiner Sportjugend das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern und so die Qualität und Quantität der Kooperationen zu steigern. BeSS-Servicestellen werden von Sportbünden eingerichtet, um vor Ort die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu initiieren, zu fördern, zu begleiten und Maßnahmen umzusetzen. Weiterhin erfahren Schulen, kooperierende Sportvereine und Nachwuchssportlerinnen und -sportler auf der im Rahmen des Projekts „Bewegte Schule“ entwickelten Filmplattform „SchulSportWelten“, welche sinnvollen Bewegungsangebote und attraktiven Sportangebote es in der Schule gibt. Zu jedem Film gibt es ein Informationspaket, das Tipps zur Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung bereithält. 22. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen insbesondere in Bezug auf den Ganztagsbereich? Bewegung allgemein und Sport im Besonderen stärken Lernfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Anstrengungswillen. Deshalb wird die Bedeutung von Sport in allen Schulen sehr hoch gemessen. In Ganztagsschulen trifft dies auf besonders günstige Rahmenbedingungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 26 Sportvereine können im Rahmen der Ganztagsschule außerunterrichtliche Angebote erbringen. Durch den am 01.08.2014 in Kraft getretenen Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014 - 34-81005 - VORIS 22410 -) wurde die Kooperation von Ganztagsschulen und außerschulischen Partnern umfassend geregelt. Die Kooperation zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen basiert auf diesem in der Zwischenzeit mehrfach modifizierten Runderlass . Ganztagsschulen und Sportvereine haben die Möglichkeit, zur Erbringung außerunterrichtlicher Angebote einen Kooperationsvertrag zu schließen. Entsprechende Musterverträge sind dem Runderlass beigefügt. Mit dem LSB besteht darüber hinaus eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Ganztag, wodurch Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen erleichtert werden. Die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und den örtlichen Sportvereinen hat in Niedersachsen eine lange Tradition. Bereits im Jahr 2004 wurde auf Landesebene eine erste Rahmenvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem LSB zur Zusammenarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen geschlossen. Diese wurde im Februar 2016 erneuert und an die neue Rechtslage angepasst. Sport spielt in den Ganztagsschulen eine große Rolle. Gemäß der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) werden Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote bundesweit nach der „Hausaufgabenbetreuung“ am häufigsten angewählt. Schülerinnen und Schüler bekommen neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche Bewegungseinheiten, die gesund sind und Spaß machen . Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, unbekannte Sportarten - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten - auszuprobieren. Die zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote der Ganztagsschule tragen so zu mehr Bewegungszeiten im verlängerten Schultag bei, von denen alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Eine gute Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot, indem sie sich öffnet und das Ganztagsangebot nicht nur schulintern ausgestaltet, sondern unterschiedliche Kooperationspartner mit deren Kompetenzen in die Ganztagsschule einbezieht. Die örtlichen Sportvereine sind hier von besonderer Bedeutung. Mit seinen zahlreichen Mitgliedern und seinen Gliederungen ist der LSB ein unverzichtbarer Partner bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes in Niedersachsen. Ein breites Netzwerk an Übungsleiterinnen und Übungsleitern bereichert das Angebot in den Schulen mit qualitätsorientierten Impulsen aus den Sportvereinen und erreicht in den Ganztagsschulen viele junge Menschen, um für die eigene Vereinsarbeit zu werben: Eine für beide Seiten gewinnbringende Situation. Als Rahmenvereinbarungspartner der Ganztagsschule kommen nur Institutionen und Verbände infrage , die gemeinwohlorientiert sind, sodass dem Vereinsehrenamt damit im Kontext der Ganztagsschule ein besonders hoher Stellenwert zukommt. Bewegung kann in Ganztagsschulen viel grundsätzlicher strukturbildend sein und den ganzen Schultag begleiten. Dazu gehört ein Stundenplan, der durch den Wechsel zwischen Doppelstunden und längeren Pausen gekennzeichnet ist. Die Stunden selbst - erst recht die Doppelstunden - bieten Möglichkeiten der Integration von Bewegungselementen: Bewegung im Unterricht und bewegten Unterricht, vom Laufdiktat bis zum buchstäblich schrittweisen Üben des kleinen Einmaleins auf der Schultreppe. In den Pausen kann ein vielfältiges Bewegungsangebot vorgehalten werden: Das Gelände selbst lädt zur Bewegung ein. Bälle, Schläger, Sprungseile stehen zur Verfügung. Engagierte Schülerinnen und Schüler helfen bei der Bereitstellung der Sportgeräte und aufsichtführende Lehrkräfte unterstützen und begleiten die Bewegungsaktivitäten der Kinder und Jugendlichen aufmerksam und wohlwollend. So kommt dem Sport im Schulleben eine tragende Rolle zu, denn er kann - wie wenig anderes - die Gemeinschaft fördern. Schulinterne Turniere mit Klassenmannschaften und schulübergreifende Wettkämpfe und Auftritte stiften Zusammengehörigkeitsgefühl im Team und Identifikation mit der Schule. Um ein solches, breites Angebot von Bewegung und Sport dauerhaft bereitstellen zu können, bedarf es neben dem Engagement der Lehrkräfte und der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag auch der tatkräftigen Unterstützung außerschulischer Partner. An erster Stelle sind in diesem Zusammenhang die Sportvereine zu nennen. Sie stellen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die nicht nur das Angebot der Lehrkräfte ergänzen, sondern auch eine Brücke für die Schülerinnen und Schüler in die Freizeit darstellen: Wer durch ein Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 27 Angebot einer Arbeitsgemeinschaft auf den Geschmack für Kanufahren oder Fußball, Trampolin oder Tanzen gebracht worden ist, wird vielfach früher oder später im Verein weitermachen. a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen seit 2013 genommen? Bevor die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen und außerschulischen Partnern durch den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ einheitlich geregelt wurde, existierte eine Vielzahl einzelner Erlasse . Dem aktuellen Runderlass sind Musterverträge beigefügt, die von den Schulen mit Unterstützung durch die NLSchB zur Kooperation im Ganztag abgeschlossen werden können. Um bürokratische Hürden bei der Kooperation unter Beachtung auch bundesrechtlicher Vorgaben möglichst abzubauen und die Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit im schulischen Alltag weiter zu verbessern, hat sich die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgreich für eine Erleichterung der Kooperation von Schulen mit außerschulischen Partnern eingesetzt. In der Folge ist nunmehr im Rahmen der Zusammenarbeit mit Sportvereinen eine engere Verzahnung von Schule und Verein zur Erbringung außerunterrichtlicher Ganztagsangebote möglich. In der zwischen Kultusministerium und LSB im Februar 2016 abgeschlossenen novellierten Rahmenvereinbarung werden tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote als unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung herausgestellt. Auf der einen Seite wird den Mitgliedern des LSB beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Schulen Vorrang eingeräumt. Auf der anderen Seite sorgt der LSB sodann für die Qualifizierung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, und die Schulen finanzieren die Ganztagsangebote der Sportvereine über das Schulbudget. So wird eine stärkere Verzahnung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Sportangeboten des Ganztags mit den Sportangeboten der Vereine angestrebt. Um dies zu erleichtern, ist den Ansprechpartnern der Vereine auch die Möglichkeit eingeräumt, an Besprechungen und Konferenzen der Schulen teilzunehmen. Der LSB hat im Jahr 2013 eine empirische Untersuchung zur Evaluation von Bewegungs-, Spielund Sportangeboten an offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen vorgelegt, um ein differenziertes Bild von Sportangeboten in Ganztagsschulen und der Rolle des organisierten Sports im Kontext des Ausbaus der Ganztagsschule abzubilden. Zentrale Ergebnisse der Erhebung sind, dass ein Drittel aller Angebote im Ganztag Sportangebote darstellen, zwei Drittel aller Schulen im Ganztag mit mindestens einem Sportverein kooperieren und 72,5 % der Sportangebote von Übungsleitenden sowie Trainerinnen und Trainern aus Sportvereinen übernommen werden. b) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Freiwilligen Sozialen Jahrs vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? Der Einsatz junger Erwachsener, die im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, ist nach Maßgabe des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) möglich. Jugendfreiwilligendienstleistende (JFD-Leistende) können dabei entweder direkt bei einer Ganztagsschule als Einsatzstelle im Sinne des JFDG ihren Freiwilligendienst absolvieren oder über einen Kooperationspartner eingesetzt werden. Dann ist der Verein die Einsatzstelle im Sinne des JFDG und setzt die JFD-Leistenden im Rahmen eines Kooperationsvertrages in der Ganztagsschule ein (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 JFDG). c) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD-Leistende) können nach Maßgabe des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) ebenso wie JFD-Leistende ihren Freiwilligendienst direkt an einer Ganztagsschule als Einsatzstelle oder über einen Kooperationspartner auf Basis des oben beschriebenen Kooperationsvertrages absolvieren (Vgl. § 8 BFDG). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 28 23. Welche Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen sind in Gesprächen zwischen dem Landessportbund und dem Kultusministerium in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erörtert worden, und welche Konsequenzen und Lösungen wurden daraus jeweils entwickelt (bitte die Themen der Gespräche und die Ergebnisse detailliert darstellen)? Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium (§ 3 Abs. 2 a. F. sowie § 4 Abs. 2 n. F.) pflegen die Vereinbarungspartner einen regelmäßigen Austausch je nach Gesprächsbedarf, in der Regel mindestens einmal jährlich. Ziel dieser Gespräche ist ein Erfahrungsaustausch zur Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Sportangebote von Ganztagsschulen . Fragen des Kommunikations- und Informationsflusses sind dabei ebenso von Bedeutung wie weiterführende Informationen in Form von Broschüren oder in eines Internetportals. Themen der Gespräche waren bislang u. a.: – Freiwilligendienst/ Bundesfreiwilligendienst, – Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, – Verwaltungsaufwand, – Strategie Kita-Schule-Verein 2014 bis 2020, – BeSS-Servicestellen. Insbesondere konnte in diesem Zusammenhang das grundlegende Problem des Einsatzes junger Erwachsener, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes ihres Einsatzes u. a. auch in der Ganztagsschule ableisten, geklärt werden. Ein weiteres Ergebnis dieser Gespräche ist das Programm zur Förderung von Servicestellen für Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen (BeSS-Servicestellen). Damit hat der LSB mit seiner Sportjugend das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu verbessern und so die Qualität und Quantität der Kooperationen zu steigern. BeSS-Servicestellen werden von Sportbünden eingerichtet, um vor Ort die Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen zu initiieren, zu fördern, zu begleiten und Maßnahmen umzusetzen. 24. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung von Projekten im Bereich des Schulsports eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? Aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes hat der LSB einen Betrag in Höhe von 609 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen im außerunterrichtlichen Schulsport im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der Betrag hat sich in den vergangenen vier Jahren folgendermaßen entwickelt: Haushaltsjahr Betrag in Euro 2014 471 092,36 2015 546 249,04 2016 428 791,76 2017 609 000,00 Jeweils Ist-Ausgaben. Für das Jahr 2017 Haushaltsansatz. Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) ist ein Teil der Glücksspielabgabe zweckgebunden zu verwenden. Der auf den Schulsport entfallende Anteil an der Glücksspielabgabe beträgt seit 2014 340 000 Euro. Veranschlagt sind die Ausgaben für – Schulsportveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, z. B. Bundesjugendspiele, Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia/Jugend trainiert für Paralympics“, Feriensportkurse, – Fort- und Weiterbildungslehrgänge für Lehrkräfte mit und ohne Sportfakultas, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 29 – Beschaffung besonderer Lehr- und Lernmittel, sofern sie nicht zu den vom Schulträger nach dem NSchG zu tragenden sächlichen Kosten der Ausstattung der Schule gehören, – einmalige und besondere Aufgaben einschl. Innovationen und Modellversuche. 25. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung der Kooperation von Schulen und Sportvereinen eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? Eine Förderung besteht u. a. über den LSB aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 NSportFVO ist festgelegt, dass der LSB von der Finanzhilfe jährlich mindestens 400 000 Euro für bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport zu verwenden hat. Für das Aktionsprogramm Schule - Sportverein sind im laufenden Haushaltsjahr 120 000 Euro eingeplant. Die Haushaltsmittel wurden entsprechend der aufgrund veränderter schulischer Rahmenbedingungen rückläufigen Antragszahlen angepasst. Ein Grund hierfür ist darin zu sehen, dass Sportangebote in Ganztagsangeboten nunmehr aus dem Budget der Schulen zu finanzieren sind. Hinzu kommen daher Mittel für Kooperationen von Schulen und Sportvereinen im Rahmen des Ganztagsbudgets, deren Höhe nicht landesweit erfasst wird. 26. Warum wurden mit der Verlängerung der Gymnasialzeit von acht auf neun Schuljahrgänge keine zusätzlichen Sportstunden in die Stundentafel der Gymnasien aufgenommen ? Die Stundentafel der Gymnasien enthält im neunjährigen Bildungsgang gegenüber dem achtjährigen Bildungsgang zwei weitere Sportstunden. Im achtjährigen Bildungsgang waren pro Schuljahr in allen Schuljahrgängen zwei Stunden Sport verankert, bei acht Schuljahren (ohne die Wahl des Faches Sport als Abiturprüfungsfach) also in der Summe 16 Jahreswochenstunden. Im neunjährigen Bildungsgang sind ebenfalls pro Schuljahr zwei Jahreswochenstunden Sport verankert, (ohne Wahl des Faches Sport als Abiturprüfungsfach) bei neun Schuljahren also insgesamt 18 Jahreswochenstunden . 27. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage stellt die Landesregierung sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler am schulischen Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten erklären, dass sie z. B. aus religiösen Gründen nicht teilnehmen möchten? Nach § 58 NSchG sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Die gesetzliche Teilnahmepflicht bezieht sich auch auf den Sport- und Schwimmunterricht. Eine grundsätzliche Befreiung aus religiösen Gründen ist rechtlich nicht anerkannt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2013 können auch muslimische Schülerinnen regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offen steht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen. Weiter hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10.01.2017 entschieden, dass zwei muslimische Mädchen aus der Schweiz am Schwimmunterricht ihrer Schule teilnehmen müssen. Schulen dürfen Mädchen verpflichten, am gemischten Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Gericht sah zwar durch die Teilnahmepflicht die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgte Religionsfreiheit der muslimischen Schülerinnen berührt, dies sei aber gerechtfertigt. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht stehe über den religiös begründeten Wünschen der Eltern, ihre Töchter vom Schwimmen zu befreien. Dennoch müssen Schulen grundsätzlich Rücksicht auf religiöse Bedenken von Schülerinnen und Schülern nehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 30 28. Wie viele Abiturientinnen und Abiturienten der letzten vier Abiturjahrgänge haben das Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt? Die Summe der Prüflinge im Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau betrug im Land Niedersachsen im Jahr 2014 1 085, 2015 1 222, 2016 1 202 sowie 2017 1 204 Schülerinnen und Schüler . 29. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hat die Landesregierung erklärt: „Das Kultusministerium entwickelt gegenwärtig gemeinsam mit dem LSB ein neues Konzept zur Leistungssportförderung in Niedersachsen“ (Drs. 17/6640). Wann wird dieses Konzept vorliegen, und welche Bezüge zum Schulsport sind vorgesehen ? Die neue Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“ ist in Kraft und stellt eine Verständigung zwischen dem LSB und dem Kultusministerium zur besseren Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule dar. Ziel ist die Steigerung der Anzahl potenziell international erfolgreicher Athletinnen und Athleten durch erhöhte Attraktivität für Kinder und Jugendliche, Leistungssport zu betreiben durch individuell bestmögliche Förderung, optimiertes Management der Gesamtbelastung und gezielte Verbesserung der schulischen und sportlichen Rahmenbedingungen bei Gleichberechtigung von Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderung. Diese Kooperationsvereinbarung orientiert sich am biografischen Karriereverlauf der Athletin/des Athleten mit den vier Etappen – Talentsichtung, – Talentförderung, – Spitzensport und – Nachkarriere. Bezugspunkte der Kooperationsvereinbarung sind die jeweiligen spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Partner: LSB/Landesfachverbände, Schule und Schulverwaltung mit Kultusministerium und NLSchB. 30. Der Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“ zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) und dem Kultusministerium ist in dieser Legislaturperiode ausgelaufen . Welche Module des früheren Aktionsplans werden seitens des Landes oder des LSB weitergeführt, und wie haben sich diese seit der Überführung aus dem Aktionsplan entwickelt (bitte für jedes Modul einzeln darstellen)? Vom LSB wurden nachfolgende Module direkt weitergeführt: – Aktionsprogramm Kita - Verein (vgl. Antwort zu Frage 3), – Aktionsprogramm Schule - Sportverein (vgl. Antwort zu Frage 21 a), – Markenzeichen Bewegungskita, – Schulsportassistenz-Ausbildung (jährlich ca. 30 bis 35 Lehrgänge), – Lokale Qualitätszirkel (jährlich ca. 35 bis 37 Veranstaltungen). Hinzugekommen ist das auf bewegte Sportvereine angepasste Projekt „Bewegte Schule in Niedersachsen “. Im Rahmen des Aktionsprogramms wurden im Projekt „Bewegter Kindergarten“ insbesondere drei Module durchgeführt: Das Markenzeichen Bewegungskita, das Programm zur Kooperation zwischen Kita und Sportverein sowie der Rollplan. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 31 Um die Weiterführung des Gesamtprojekts mit den unterschiedlichen Partnern sicherzustellen, wurde im Jahr 2015 eine Steuerungsgruppe gegründet, der das Kultusministerium, der LSB, die Niedersächsische Turnerjugend, der Niedersächsische Turnerbund, die Hochschule Hannover, der Gemeindeunfallversicherungsverband, die AOK Niedersachsen sowie die Konsultationskita Sehlwiese , Laatzen, angehören. Gemeinsam plant diese Gruppe die Aktivitäten für die Weiterentwicklung des Projekts. Verantwortlich für das Markenzeichen Bewegungskita ist die Niedersächsische Turnerjugend. Der Verband betreut zurzeit 159 interessierte Kindertagesstätten, 31 Kindertagesstätten im Anerkennungsprozess sowie 224 ausgezeichnete Markenzeichen Bewegungskita. Mit der Landesauszeichnung „Sportfreundliche Schule“ sollen Schulen motiviert werden, Sport und Fitness in ihr Schulprogramm aufzunehmen und mit vielfältigen Bewegungsangeboten und gesunder Ernährung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Ferner möchten das Kultusministerium und der LSB für ein sportfreundliches Klima an Schulen werben und die Arbeit der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie aller Personen würdigen, die sich in der Schule für Sportlichkeit und Fitness der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Die Durchführung des Anerkennungsverfahrens obliegt der NLSchB. Die Zertifizierung erfolgt für drei Jahre und kann danach erneut beantragt werden. Zurzeit gibt es folgende Zertifizierungen Regionalabteilung Erstzertifizierung Zweitzertifizierung Drittzertifizierung Gesamt Braunschweig 64 68 48 180 Hannover 52 50 34 136 Lüneburg 111 33 14 158 Osnabrück 10 180 60 250 Gesamt 237 331 156 724 Gemeinsam mit dem LSB hat das Kultusministerium im Jahr 2007 den Pierre de Coubertin-Schulpreis gestiftet. Diese Auszeichnung wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die sich einerseits durch besondere Leistungen im Schulfach Sport sowie andererseits durch Engagement im organisierten außerschulischen Sport und gesellschaftlichen Leben hervorheben. Er wird nur an ausgewählte Absolventinnen und Absolventen an Schulen verliehen. Nachdem in den letzten Jahren wenige Auszeichnungen vergeben wurden, konnten in diesem Jahr nach einer Informationskampagne des Kultusministeriums an den Schulen insgesamt 42 Schülerinnen und Schüler mit dem Preis ausgezeichnet werden. 31. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Schulen sicher, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten am Sportunterricht teilnehmen können? Die Bereiche Heterogenität und Inklusion stellen in den aktuellen Verordnungen zur Ausbildung für das Lehramt zentrale Basiskompetenzen dar. Auch für das Fach Sport wird dadurch der Erwerb von Kompetenzen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten in den Sportunterricht vorgegeben. Zudem hat das Kultusministerium die Praxisbroschüre „Sport mit heterogenen Lerngruppen - Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I“ veröffentlicht, um Lehrkräfte bei der Erteilung von Sportunterricht in inklusiven Schulen zu unterstützen. Darüber hinaus wird der Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ etabliert. 32. Welche Rechtsvorschriften gibt es in Bezug auf die Durchführung des Sportunterrichts in inklusiven Schulen, insbesondere auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht? Gemäß § 4 NSchG sind alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen. Die Aufsichtspflicht an diesen Schulen ist gesetzlich in § 62 NSchG geregelt. Besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für den Schulsport ergeben sich aus Nr. 5 der Bestimmungen für den Schulsport Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 32 (RdErl. d. MK v. 01.10.2011, SVBl. S. 359, geändert durch RdErl. v. 09.04.2013 (SVBl. S. 223). Neben allgemeinen Regelungen in Nr. 5.1 sind in Nr. 5.2 des Erlasses Sorgfalts- und Aufsichtspflichten in besonderen Bereichen geregelt. Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG erziehen und unterrichten die Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung. § 58 NSchG verpflichtet die Schülerinnen und Schüler, am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Das Recht auf Bildung aller Schülerinnen und Schüler nach § 54 Abs. 1 NSchG fordert eine begabungsgerechte individuelle Förderung. Gemäß § 4 Abs. 2 NSchG werden an inklusiven Schulen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Diese allgemein geltenden Vorschriften finden auch auf den Sportunterricht Anwendung. Die Aufsichtspflicht der Schule ist in § 62 NSchG geregelt. Absatz 1 Satz 1 normiert die Pflicht der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. Die schulische Aufsichtspflicht umfasst auch die Pausen. Eine Delegation der Aufsichtspflicht auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen sowie geeignete Erziehungsberechtigte ist nach Absatz 2 der Regelung möglich. Für den Schulsport gelten darüber hinaus gemäß RdErl. d. MK „Bestimmungen für den Schulsport“ v. 01.10.2011(34.6 - 52 100/1 - VORIS 22410) weitere besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflichten. 33. Wie unterstützt die Landesregierung inklusive Schulen bei der Erteilung des Sportunterrichts , beispielsweise in Bezug auf Fortbildungen oder in Bezug auf die personelle Ausstattung? 2016 wurden 20 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die zunächst in 2017 regionale Fortbildung zum Thema „Inklusiver Sportunterricht“ anbieten. Hierfür sind in 2017 18 000 Euro in den Haushalt eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass - ergänzend zur Personalausstattung der Schulen - Kinder und Jugendliche mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen) bzw. § 54 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung) haben, wenn dies zur Teilnahme an der schulischen Bildung und/oder zur Erreichung des schulischen Erfolges notwendig ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Teilnahme am Sportunterricht. Typische Unterstützungsmaßnahmen wären in diesem Fall beispielsweise Hilfe bei der Orientierung auf dem Schulgelände oder beim Umkleiden. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gehören jedoch nicht zur personellen Ausstattung der Schule. Die finanzielle Hilfe hierfür wird - ausgerichtet am individuellen Hilfebedarf - direkt der leistungsberechtigten Schülerin oder dem leistungsberechtigten Schüler bewilligt und ausgekehrt. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter stehen zumeist in einem Beschäftigungsverhältnis mit freien Trägern , die Verträge über die zu erbringenden Leistungen mit den Eltern der betroffenen Kinder schließen. Das Kultusministerium unterstützt Lehrkräfte beim Sportunterricht in der inklusiven Schule mit der Veröffentlichung der Praxisbroschüre „Sport mit heterogenen Lerngruppen - Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I“. 34. Welche Haushaltsmittel wendet das Land im laufenden Schuljahr für die Förderung des inklusiven Sportunterrichts auf? An den allgemeinbildenden Schulen, Kapitel 07 10 bis 07 18, wird Sportförderunterricht erteilt. Laut Statistik für das Schuljahr 2016/2017 wurden 1 175 Lehrerstunden Sportförderunterricht gegeben. Hierfür wurden Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro (Personalausgaben in Vollkostenrechnung ) aufgewendet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 33 Darüber hinaus sind für das Kalenderjahr 2017 insgesamt 18 000 Euro für Fortbildungen vorgesehen . 35. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Ganztagsschulen sicher, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten an Ganztagsangeboten im Bereich Sport teilnehmen können? Der RdErl. d. MK „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ v. 07.07.2011, zuletzt geändert durch RdErl. v. 16.07.2015 (SVBl. S. 366) regelt die Doppelzählung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an allgemeinbildenden Schulen. Nach Nr. 5.1 des o. a. Erlasses sind Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auch bei der Berechnung des Zusatzbedarfs für den Ganztag doppelt zu zählen. Diese Doppelzählung erfolgt aufsteigend, beginnend in den Schuljahrgängen 1 und 5 ab dem Schuljahr 2013/2014 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. IV. Sportlehrkräfte 36. Herrscht nach Auffassung der Landesregierung in Niedersachsen ein Mangel an Sportlehrkräften ? Über alle Schulformen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen betrachtet gibt es dem Grunde nach ausreichend ausgebildete Sportlehrkräfte. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass es aufgrund der Verteilung der Lehrkräfte auf die einzelnen Schulen durchaus gegebenenfalls zu Unterrichtsausfall im Fach Sport kommen kann. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen , dass es auch aufgrund von Erkrankungen oder aus anderen Gründen zum Ausfall der einzigen Sportlehrkraft an einer Schule kommen kann. Es ist im Übrigen mit einbeziehen, dass nicht jede Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport aus gesundheitlichen Gründen weiterhin Sportunterricht erteilen darf. 37. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport waren bzw. sind an den niedersächsischen Schulen tätig (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? Anzahl der Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (einschließlich der Schulen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung )in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017: Schuljahr Stichtag Sportlehrkräfte Gesamt Lehramt GH/ GHR Lehramt RS Lehramt SOP Lehramt GY Sonstige 2013/2014 22.08.2013 13 099 7 429 1 330 686 3 170 484 2014/2015 22.09.2014 12 934 7 265 1 331 671 3 264 403 2015/2016 15.09.2015 12 781 7 096 1 313 673 3 368 331 2016/2017 18.08.2016 12 679 6 965 1 246 688 3 491 289 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 34 38. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport wurden seit 2013/2014 neu an den niedersächsischen Schulen eingestellt (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? Einstellungen nach Schulform und Lehramt mit dem Fach Sport: Einstellungsverfahren Lehramt 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 GHR 243 247 278 209 SOP 21 29 21 17 GY 195 182 294 205 Gesamt 459 458 593 431 39. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport sind seit 2013/2014 aus dem niedersächsischen Schuldienst ausgeschieden (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Im Personalmanagementverfahren (PMV) können zwar grundsätzlich die Daten zur abgelegten Laufbahnprüfung (mit Fächern) gespeichert werden, dieser Datenbestand wird jedoch nur bei den in den letzten Jahren in Niedersachsen abgelegten Prüfungen flächendeckend gefüllt und ist bei „Alt“-Fällen (Einstellungsdatum vor mehr als fünf Jahren) bei der Einführung von PMV nicht nacherfasst worden. Diese Fälle wären zur Beantwortung der Frage von Bedeutung. Zudem liefert PMV keine Informationen dazu, in welchen Fächern die Lehrkräfte tatsächlich im Unterricht an den Schulen eingesetzt sind. 40. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Zahl der Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport zu steigern? Das NLQ führt eine Weiterbildungsmaßnahme zur Qualifizierung von Lehrkräften in der Grundschule durch, die fachfremd Sportunterricht erteilen. Seit 2002 wurden 709 Lehrkräfte weitergebildet. Das Kultusministerium hat im Frühsommer 2017 die Broschüre „Gute Lehrkräfte braucht das Land“ neu aufgelegt, mit der allgemein für den Lehrerberuf geworben wird und damit auch für das Fach Sport. Für dieses werden die Einstellungschancen in fast allen Schulformen als gut eingestuft. 41. Wie viele Studierende sind derzeit an den lehrerbildenden Hochschulen in Niedersachsen eingeschrieben, die das Lehramt im Fach Sport anstreben (bitte nach Lehrämtern und Fachsemestern auflisten)? Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf Studierende im Wintersemester 2016/2017. Dargestellt sind die Fachfälle in den Lehramt-Masterstudiengängen. Die Studierendenzahlen (Fachfälle) der polyvalenten Bachelor-Studiengänge, die das Lehramt als Option anbieten, werden nicht dargestellt , da diese nicht eindeutig in das Lehramt führen. Studiensem. nach Fachsem. Sport, Sportpädagogik/Sportpsychologie (StBA) WS 2016/2017 Lehramt Master GS Lehramt Master RS Lehramt Master HS/RS Lehramt Master GY Lehramt Master SOP/FöS Lehramt Master BBS Lehramt Master GS/HS Anzahl Fachfälle Gesamt 310 10 163 450 45 121 5 1. 145 - 64 107 10 34 - 2. 21 - 11 56 2 5 - 3. 100 - 59 122 18 41 - 4. 20 - 16 45 - 4 - 5. 24 - 13 65 11 29 - 6. - 2 - 17 1 2 - 7. - 4 - 20 1 1 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 35 Studiensem. nach Fachsem. Sport, Sportpädagogik/Sportpsychologie (StBA) WS 2016/2017 Lehramt Master GS Lehramt Master RS Lehramt Master HS/RS Lehramt Master GY Lehramt Master SOP/FöS Lehramt Master BBS Lehramt Master GS/HS Anzahl Fachfälle 8. - - - 3 1 - - 9. - - - 9 1 4 2 10. - 1 - 3 - - - 11. - - - 1 - 1 - 12. - 2 - 1 - - - 13. - - - - - - 1 14. - - - - - - - 15. - 1 - 1 - - 1 16./mehr - - - - - - - Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen 42. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport absolvieren derzeit ihren Vorbereitungsdienst in Niedersachsen (bitte nach Lehramt und Einstellungstermin auflisten)? Einstellungstermin Lehramt/Lehrämter Anzahl der Auszubildenden Unterrichtsfach Sport 27.07.2016 Grund-, Haupt- und Realschulen 33 Realschulen 8 Sonderpädagogik 9 Gymnasien 84 01.11.2016 Berufsbildende Schulen 21 25.01.2017 Grund-, Haupt- und Realschulen 86 Realschulen 5 Sonderpädagogik 12 Gymnasien 76 01.05.2017 Berufsbildende Schulen 18 27.07.2017 Grundschule 44 Haupt- und Realschule 56 Sonderpädagogik 13 Gymnasien 170 01.11.2017 Berufsbildende Schulen 29 Gesamt 664 V. Sportwettkämpfe und -wettbewerbe in der Schule 43. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Bundesjugendspielen und anderen Schulsportwettkämpfen bei? In Niedersachsen haben die Bundesjugendspiele und Schulsportwettkämpfe einen sehr hohen Stellenwert. Die Bundesjugendspiele haben das Ziel, in der Kombination von Sport, Spiel und Spaß allen jungen Menschen eine positive Gemeinschaftserfahrung zu ermöglichen. Sie sind eine in dieser Form besondere Gelegenheit, über den Sport positive Werte zu vermitteln. Sie sind für Schülerinnen und Schüler eine Chance, durch gemeinsames Erleben und Wettbewerbsstreben die verbindende Kraft von Fairplay, Engagement und Gemeinschaftsgeist zu erfahren. Die Erfahrung der eigenen Leistung , das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten ebenso wie die Selbsteinschätzung der eigenen Möglichkeiten - all dies sind wichtige Lernschritte auf dem Weg zu einer erwachsenen Persönlichkeit . Die Bundesjugendspiele folgen konsequent einem pädagogischen Ansatz, der die Wertschät- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 36 zung aller teilnehmenden Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen zum Ziel hat. Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihre breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wettbewerb “ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen an. Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet. 44. Inwieweit ist es Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen möglich, das Deutsche Sportabzeichen oder vergleichbare Leistungsabzeichen an ihrer Schule zu erwerben? Der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens an niedersächsischen Schulen hat eine lange Tradition . Einen wesentlichen Anteil daran haben die Schulen, denn die überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen legen ihre Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts oder bei eigens für die Abnahme organisierten Veranstaltungen ab. Der jährlich vom LSB gemeinsam mit dem Kultusministerium ausgeschriebene Sportabzeichen- Schulwettbewerb sorgt bei den Schülerinnen und Schülern dabei für zusätzliche Motivation, denn die Schulen wetteifern darum, an welcher Schule die meisten Sportabzeichen-Prüfungen ablegt werden. Sport leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitserziehung und körperlichen Fitness, sondern soll insbesondere auch Spaß und Freude machen, die Teamfähigkeit stärken und so den Grundstein für das lebenslange Sporttreiben legen. 45. Wie unterstützt die Landesregierung Schulen dabei, diese Möglichkeit zu schaffen? Das Kultusministerium unterstützt die Schulen beim Deutschen Sportabzeichen zunächst durch die Ausschreibung. Für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports stehen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Niedersachsens eine Fachberaterin oder ein Fachberater für Schulsport der NLSchB bereit. Sie unterstützen die Schulen auch bei Fragen zum Deutsche Sportabzeichen oder vergleichbaren Leistungsabzeichen. 46. Wie hat sich der „Sportabzeichen-Schulwettbewerb“ in Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwickelt? Die Entwicklung des Sportabzeichen-Schulwettbewerbes in Niedersachsen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Sportabzeichen-Schulwettbewerb Entwicklung seit 2013 in Niedersachsen Wettbewerbszeitraum Anzahl Schulen Absolvierte Sport abzeichen Schuljahr 2013/2014 403 34 736 Schuljahr 2014/2015 398 34 542 Kalenderjahr 2016* 303 38 287 * Zum Kalenderjahr 2016 erfolgte eine Umstellung von Schuljahr auf Kalenderjahr durch Angleichung an den Bundeswettbewerb. 47. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ und anderen leistungsvergleichenden Sportwettbewerben zwischen mehreren Schulen bei? Die Bundeswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics “ stellen landesweit den jährlichen Höhepunkt im schulsportlichen Wettkampfwesen dar. Der Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ wird seit 1969 in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Er wird getragen von der Deutschen Schulsportstiftung und steht allen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 37 Schulen auf freiwilliger Basis offen. In vier Altersstufen sind folgende Sportarten beteiligt: Badminton , Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Hallenhandball, Hockey, Judo, Leichtathletik , Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball. Im Schuljahr 2012/2013 kam als weitere Sportart Triathlon dazu. In jedem Jahr qualifizieren sich die erfolgreichsten Schulmannschaften über Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide für die Bundesfinalveranstaltungen im Winter, Frühjahr und Herbst. Die auf Landesebene ermittelten Siegermannschaften in den einzelnen Sportarten und Altersstufen vertreten sodann ihre Länder bei den Bundesfinalveranstaltungen. Im Jahr 2010 fand in der Sportschule Kamen-Kaiserau eine Pilotfinalveranstaltung des Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ statt. Auch eine zweite Pilotveranstaltung im Jahr 2011 für die Sportarten Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Tischtennis, die in Kienbaum durchgeführt wurde, war ebenfalls sehr erfolgreich. So wurde es als logische Konsequenz angesehen, dass im Mai 2012 direkt im Anschluss an das Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ die erste offizielle Finalveranstaltung von „Jugend trainiert für Paralympics“ stattfand. Im Jahr 2013 wurden alle Bundesfinalveranstaltungen erstmals gemeinsam für „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ ausgetragen. Seit dem Jahr 2006 lädt die Landesregierung die Landessiegerinnen und Landessieger mit ihren Betreuungslehrkräften im Rahmen des Frühjahrs- und Herbstfinales zu einem Empfang in die Landesvertretung in Berlin ein. 48. Wie viele niedersächsische Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ teilgenommen, und wie haben sie dabei abgeschnitten? Bei den Bundesfinalveranstaltungen des Schulwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ haben niedersächsische Schulmannschaften in den vergangenen vier Jahren wie nachfolgend teilgenommen und abgeschnitten: Jahr Anzahl der Schul-mannschaften Anzahl der Medaillen Bronze Silber Gold 2014 57 5 5 2 2015 57 2 4 2 2016 56 5 2 5 2017 56 7 4 4 Unabhängig von den erlangten Medaillen haben alle Mannschaften gute Leistungen erbracht. 49. In Anlehnung an den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung seit dem Jahr 2012 bundesweit die Möglichkeit, an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ teilzunehmen. Wie viele niedersächsische Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an diesem Wettbewerb teilgenommen ? Bei den Bundesfinalveranstaltungen des Schulwettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ haben niedersächsische Schulmannschaften in den letzten vier Jahren wie folgt teilgenommen und abgeschnitten: Jahr Anzahl der Schul-mannschaften Anzahl der Medaillen Bronze Silber Gold 2014 5 1 2015 5 1 1 2016 5 1 1 1 2017 6 1 1 2 Unabhängig von den erlangten Medaillen haben alle Mannschaften gute Leistungen erbracht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 38 50. Wie hat sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ die Zahl der jeweils in ihrer Kategorie erstplatzierten Schulmannschaften aus Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwickelt , und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Bei den Bundesfinalveranstaltungen der Schulwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ errangen niedersächsische Schulmannschaften in den Jahren 2014 und 2015 zusammen jeweils dreimal Gold sowie in den Jahren 2016 und 2017 zusammen jeweils sechsmal Gold. Die Landesregierung begrüßt diese positive Entwicklung. 51. Wie plant die Landesregierung mehr Schülerinnen und Schüler zu motivieren, an Sportwettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“ teilzunehmen? Die für die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen des Schulsports zuständigen Fachberaterinnen oder Fachberater unterstützen die Schulen bei der Planung und Organisation des schulsportlichen Wettkampfwesens, vor allem „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“. Dadurch hat das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren bei den Bundesfinalveranstaltungen in fast allen Sportarten und Wettkampfklassen teilnehmen können. 52. Als Beitrag zur Qualitätsentwicklung für den Sport in der Schule schreiben der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sportjugend in einem zweijährigen Rhythmus einen bundesweiten Förderpreis für Schulen aus. Wie viele niedersächsische Schulen haben sich in den letzten drei Auswahlrunden für den Deutschen Schulsportpreis beworben, und welche Platzierungen haben sie jeweils belegt (bitte nach Auswahlrunden getrennt auflisten)? Der Deutsche Schulsportpreis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Deutschen Sportjugend wird im zweijährigen Rhythmus ausgelobt. Die Beteiligung und Platzierung niedersächsischer Schulen am Deutschen Schulsportpreis der Schuljahre 2011/2012, 2013/2014 und 2015/2016 gestaltete sich wie folgt: Beim Deutschen Schulsportpreis 2011/2012 mit dem Schwerpunktthema „Engagement und Teilhabe im Sport in der Schule - Für eine bewegte Zukunft!“ lag die Gesamtzahl der Bewerbungseingänge bei 62, die Anzahl der beteiligten Schulen aus Niedersachsen bei acht. Die Platzierung niedersächsischer Schulen erbrachte einen fünften Platz für die IGS Flötenteich in Oldenburg, einen achten Platz für die Emil-Langen-Realschule in Salzgitter und einen zehnten Platz für die Grundschule Heeseberg. Beim Deutschen Schulsportpreis 2013/2014 mit dem Schwerpunktthema „Feste des Schulsports - Bewegung, Spiel und Sport als Beitrag zu einem positiven Schulleben“ lag die Gesamtzahl der Bewerbungseingänge bei 62, die Anzahl der beteiligten Schulen aus Niedersachsen bei fünf und die Platzierung niedersächsischer Schulen erbrachte einen ersten Platz für das Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium Osnabrück. Beim Deutschen Schulsportpreis 2015/2016 mit dem Schwerpunktthema „Teilhabe und Vielfalt im Sport in der Schule“ lag die Gesamtzahl der Bewerbungseingänge bei 29, die Anzahl der beteiligten Schulen aus Niedersachsen bei vier und die Platzierung niedersächsischer Schulen erbrachte einen zweiten Platz für die IGS Flötenteich in Oldenburg sowie einen zehnten Platz für das Gymnasium Bismarckschule in Hannover. VI. Schwimmunterricht 53. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem schulischen Schwimmunterricht bei? Der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wird eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Die Landesregierung stellt sich der verstärkten Herausforderung, dass aufgrund der Bedingungen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 39 in ihren Herkunftsländern nur wenige Schülerinnen und Schüler, die nach Deutschland geflüchtet sind, schwimmen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen. 54. Das Kerncurriculum im Fach Sport sieht vor, dass Kinder in Niedersachsen am Ende des 4. Schuljahrgangs mindestens fünf Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmlage vorwärts oder rückwärts in tiefem Wasser schwimmen können. Wie erklärt die Landesregierung , dass es den Grundschulen immer seltener gelingt, dies umzusetzen, wie die Ergebnisse der zitierten forsa-Umfrage für die DLRG zeigen? Voraussetzung für den Schwimmunterricht in den Schulen ist das Vorhandensein von Schwimmbädern , die für den Unterricht geeignet sind. In der Praxis wird die Durchführung von Schwimmunterricht in den Schulen durch die Schließung von Schwimmbädern und durch die Umwidmung von Schwimmbädern in Spaß- und Freizeitbäder erschwert. Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Auf Grundlage der Niedersächsischen Kommunalverfassung stellen die Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die für die Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. Zur Optimierung des Schwimmunterrichts wurden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden wegen der flächendeckend erforderlichen Bereithaltung von Wasserflächen für den Schwimmunterricht und der Sicherung der diesbezüglichen Schülerbeförderung geführt. 55. Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass alle Grundschüler am Ende des 4. Schuljahrgangs sicher schwimmen können? In den Schuljahrgängen 1 bis 4 sind insgesamt 40 Unterrichtsstunden im Schwimmen zu erteilen. Die jeweilige Verteilung der Unterrichtsstunden erfolgt durch die Schule. Das Kultusministerium unterstützte zudem die Aktion „Niedersachsen lernt schwimmen“. Bis Ende 2017 haben die Sportjugend im LSB, der Landesschwimmverband Niedersachsen und der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e. V. (DLRG) mit bis zu 500 zusätzlichen Schwimmkursen in Sportvereinen die Schwimmfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbessert. Als schwimmfähig gilt, wer die Kriterien des Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt. Ziel war daher, dass möglichst viele Menschen dieses Schwimmabzeichen erlangen. Das Projekt wurde gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung und das Land Niedersachsen . Gefördert wurden Maßnahmen von Sportvereinen, die das Erlangen des Schwimmabzeichens in Bronze zum Ziel hatten, sowie Maßnahmen, die der Vorbereitung dazu (Wassergewöhnung ) dienten. Die Förderung umfasste jeweils ein Startpaket im Wert von 100 Euro sowie zusätzliche Förderung für die Maßnahmen. 56. Was unternimmt die Landesregierung, um gegebenenfalls in der Sekundarstufe I sicherzustellen , dass alle Schülerinnen und Schüler sicher schwimmen können? Zum 01.08.2017 trat das neue Kerncurriculum für die Schulformen des Sekundarbereichs I für die Schuljahrgänge 5 bis 10 im Fach Sport in Kraft. In diesem ist im Bewegungsfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“ geregelt, dass in den Schuljahrgängen 5 und 6 mindestens 20 Unterrichtsstunden Schwimmunterricht zu erteilen sind, in den Jahrgängen 7 bis 10 mindestens 40 Unterrichtsstunden . Ebenfalls festgelegt ist, dass am Ende von Schuljahrgang 6 die Kompetenzen zu erwerben sind, die dem Schwimmabzeichen Bronze entsprechen. Das entspricht dem Status einer sicheren Schwimmerin bzw. eines sicheren Schwimmers. Die jeweilige Verteilung der Unterrichtsstunden erfolgt durch die Schule. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8857 40 57. Plant die Landesregierung, die Aktion „Niedersachsen lernt schwimmen“ auch über 2017 hinaus zu verlängern? Wenn ja, in welchem Umfang? Das Projekt „Niedersachsen lernt schwimmen“ ist ein Kooperationsprojekt des LSB mit dem DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. und dem Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. Es fließen Mittel aus der Finanzhilfe des Landes ein. Das Projekt hat großen Anklang gefunden, sodass bis Ende 2017 ca. 500 zusätzliche Schwimmkurse in Niedersachsen stattgefunden haben werden. Über eine Neuauflage dieses Projektes ist bislang nicht entschieden. 58. Welche Modelle gibt es, in Ganztagsschulen Schwimmkurse anzubieten, und wie werden diese Modelle seitens des Landes gefördert? Ganztagsschulen gestalten ihr außerunterrichtliches Angebot eigenverantwortlich. Das Kultusministerium erhebt keine Daten zu der Frage, ob und inwieweit in Ganztagsschulen Schwimmkurse im außerunterrichtlichen Teil angeboten werden. 59. Welche Haushaltsmittel stellt die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr für die Förderung des schulischen oder außerschulischen Schwimmunterrichts für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter zur Verfügung? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? Für das gemeinsame Projekt „Niedersachsen lernt Schwimmen“ (2016/2017) der Sportjugend des LSB, des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. und der DLRG stellt das Land Niedersachsen Mittel aus der Finanzhilfe in Höhe von rund 84 000 Euro zur Verfügung. Der LSB hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport im Haushaltsjahr 2017 bisher Mittel der Finanzhilfe des Landes in Höhe von 31 600 Euro für Schwimmkurse für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche eingesetzt. Weiter sind im Rahmen des Aktionsplanes „Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Akzente “ für die Schwimmfähigkeit in der Grundschule 2013 40 000 Euro, 2014 30 000 Euro sowie für Schwimmkurse 2015 10 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Da in der Statistik die erteilten Lehrerstunden des Schwimmunterrichts nicht erfasst werden, ist eine Aussage zur Höhe der Haushaltsmittel zur Förderung des schulischen Schwimmunterrichts nicht möglich. (Ausgegeben am 14.02.2018) Drucksache 17/8857 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8275 Wie fit sind die jungen Niedersachsen? Förderung des Sports in Schulen und in der früh-kindlichen Bildung Große Anfrage der Fraktion der CDU Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums I. Sport in der frühkindlichen Bildung 1. Welche von der Landesregierung initiierten oder geförderten Programme oder Initiativen gibt es, um Kinder bereits im Vorschulalter zu motivieren, sich sportlich zu betätigen? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um Eltern zu motivieren, sich gemeinsam mit ihren Kindern bereits im Vorschulalter sportlich zu betätigen und deren sportliche Fähigkeiten zu fördern? 3. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? 4. Wie fördert die Landesregierung Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen? 5. Ist es seit 2013 zu einer Verringerung der für die Förderung solcher Kooperationen eingesetzten Landesmittel gekommen? 6. Wie hat sich das Kooperationsprogramm „Kindergarten und Sportverein“ seit 2013 entwickelt? 7. Welche Fortbildungsangebote der Landesregierung gibt es, um Kita-Fachkräfte bezüglich sportlicher Beschäftigungsmöglichkeiten in der frühkindlichen Bildung zu schulen? 8. Welchen Umfang haben diese Fortbildungsangebote, und ist es seit 2013 zu einer Verringerung des Fortbildungsangebots gekommen? 9. Welche Mittel setzt die Landesregierung für die Förderung des Sports in der frühkindlichen Bildung im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ein, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte pro Haushaltsjahr angeben)? II. Schuleingangsuntersuchung 10. Wann ist mit der Veröffentlichung der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 zu rechnen? 11. Geben die landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen der letzten vier Jahre Anlass zu der Annahme, dass der Anteil der einzuschulenden Kinder zunimmt, der aufgrund von Bewegungsmangel in der frühen Kindheit Auffälligkeiten zeigt? 12. Wie hat sich auf Basis der landesweiten Daten der Schuleingangsuntersuchung in den letzten vier Jahren der Anteil der Kinder entwickelt, der Auffälligkeiten in Bezug auf a) Über-/Untergewicht (BMI) oder b) die grobmotorische Entwicklung zeigt? 13. Sieht die Landesregierung in Bezug auf die Entwicklung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre Handlungsbedarf, und, wenn ja, welche konkreten Projekte und Initiativen insbesondere in Bezug auf Bewegungsförderung von Kindern hat sie daraus abgeleitet? 14. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete am 07.06.2017 über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2015/2016 und 2016/2017 insbesondere im Stadtteil Mühlenberg der Landeshauptstadt Hannover. Diese habe laut HAZ gezeigt, dass es „bei der Entwicklung der Kinder schon zu Beginn der Grundschule eklatante Mängel“ gebe. Sieht die Landesregierung angesichts dieser Befunde besonderen Handlungsbedarf in Bezug auf die Bewegungsförderung von Kindern in Stadtteilen wie z. B. Hannover-Mühlenberg oder in anderen sozialen Brennpunkten? Wenn ja, wie geht sie konkret vor? III. Sport in der Schule 15. Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil der Unterrichtsstunden im Fach Sport, der aufgrund eines Fachlehrermangels ausfällt? 16. Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil der Unterrichtsstunden im Fach Sport, der aufgrund eines Fachlehrermangels fachfremd erteilt wird? 17. An welchen Schulformen ist nach Einschätzung der Landesregierung der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts besonders groß, und was unternimmt sie dagegen? 18. In der Grundschule ist neben den zwei Wochenstunden Sportunterricht eine zusätzliche Sportstunde durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten. a) Inwieweit werden die Grundschulen dabei von der Landesregierung mit geeigneten Konzepten und Vorschlägen zur Umsetzung unterstützt? b) Welche Fortbildungen wurden in den letzten beiden Schuljahren zu diesem Thema angeboten, und wie wurden diese Fortbildungen angenommen? 19. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die tägliche Bewegungszeit an allen Grundschulen stattfindet? 20. In den Schulformen des Sekundarbereichs I einschließlich der Förderschulen sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen, eine dritte Sportstunde soll im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft bereitgestellt werden. Inwieweit werden die Schulen dabei von der Landesregierung mit geeigneten Konzepten und Vorschlägen zur Umsetzung unterstützt, und inwieweit wird sichergestellt, dass dementsprechende Arbeitsgemeinschaften angeboten werden? 21. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen seit 2013 in Niedersachsen genommen? b) Wurden seit 2013 neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen? Wenn ja, welche und warum? c) Was plant die Landesregierung, um Möglichkeiten der Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen besser bekannt zu machen und zur Nachahmung zu empfehlen? 22. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen insbesondere in Bezug auf den Ganztagsbereich? a) Welche Entwicklung hat die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen seit 2013 genommen? b) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Freiwilligen Sozialen Jahrs vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? c) Inwiefern sehen diese Kooperationsmöglichkeiten den Einsatz von Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes vor, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? 23. Welche Probleme und Schwierigkeiten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen sind in Gesprächen zwischen dem Landessportbund und dem Kultusministerium in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erörtert worden, und welche Konsequenzen und Lösungen wurden daraus jeweils entwickelt (bitte die Themen der Gespräche und die Ergebnisse detailliert darstellen)? 24. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung von Projekten im Bereich des Schulsports eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? 25. Welche Haushaltsmittel des Landes werden im laufenden Haushaltsjahr zur Förderung der Kooperation von Schulen und Sportvereinen eingesetzt? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert? 26. Warum wurden mit der Verlängerung der Gymnasialzeit von acht auf neun Schuljahrgänge keine zusätzlichen Sportstunden in die Stundentafel der Gymnasien aufgenommen? 27. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage stellt die Landesregierung sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler am schulischen Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten erklären, dass sie z. B. aus religiösen Gründen nicht teilnehmen möchten? 28. Wie viele Abiturientinnen und Abiturienten der letzten vier Abiturjahrgänge haben das Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt? 29. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung hat die Landesregierung erklärt: „Das Kultusministerium entwickelt gegenwärtig gemeinsam mit dem LSB ein neues Konzept zur Leistungssportförderung in Niedersachsen“ (Drs. 17/6640). Wann wird dieses Konzept vorliegen, und welche Bezüge zum Schulsport sind vorgesehen? 30. Der Aktionsplan „Lernen braucht Bewegung“ zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) und dem Kultusministerium ist in dieser Legislaturperiode ausgelaufen. Welche Module des früheren Aktionsplans werden seitens des Landes oder des LSB weitergeführt, und wie haben sich diese seit der Überführung aus dem Aktionsplan entwickelt (bitte für jedes Modul einzeln darstellen)? 31. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Schulen sicher, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten am Sportunterricht teilnehmen können? 32. Welche Rechtsvorschriften gibt es in Bezug auf die Durchführung des Sportunterrichts in inklusiven Schulen, insbesondere auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht? 33. Wie unterstützt die Landesregierung inklusive Schulen bei der Erteilung des Sportunterrichts, beispielsweise in Bezug auf Fortbildungen oder in Bezug auf die personelle Ausstattung? 34. Welche Haushaltsmittel wendet das Land im laufenden Schuljahr für die Förderung des inklusiven Sportunterrichts auf? 35. Wie stellt die Landesregierung an inklusiven Ganztagsschulen sicher, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten an Ganztagsangeboten im Bereich Sport teilnehmen können? IV. Sportlehrkräfte 36. Herrscht nach Auffassung der Landesregierung in Niedersachsen ein Mangel an Sportlehrkräften? 37. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport waren bzw. sind an den niedersächsischen Schulen tätig (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? 38. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport wurden seit 2013/2014 neu an den niedersächsischen Schulen eingestellt (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? 39. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport sind seit 2013/2014 aus dem niedersächsischen Schuldienst ausgeschieden (bitte für die letzten vier Schuljahre nach Lehramt getrennt auflisten)? 40. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Zahl der Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport zu steigern? 41. Wie viele Studierende sind derzeit an den lehrerbildenden Hochschulen in Niedersachsen eingeschrieben, die das Lehramt im Fach Sport anstreben (bitte nach Lehrämtern und Fachsemestern auflisten)? 42. Wie viele angehende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport absolvieren derzeit ihren Vorbereitungsdienst in Niedersachsen (bitte nach Lehramt und Einstellungstermin auflisten)? V. Sportwettkämpfe und -wettbewerbe in der Schule 43. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Bundesjugendspielen und anderen Schulsportwettkämpfen bei? 44. Inwieweit ist es Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen möglich, das Deutsche Sportabzeichen oder vergleichbare Leistungsabzeichen an ihrer Schule zu erwerben? 45. Wie unterstützt die Landesregierung Schulen dabei, diese Möglichkeit zu schaffen? 46. Wie hat sich der „Sportabzeichen-Schulwettbewerb“ in Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwickelt? 47. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ und anderen leistungsvergleichenden Sportwettbewerben zwischen mehreren Schulen bei? 48. Wie viele niedersächsische Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ teilgenommen, und wie haben sie dabei abgeschnitten? 49. In Anlehnung an den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung seit dem Jahr 2012 bundesweit die Möglichkeit, an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ teilzunehmen. Wie viele niedersächsische Schulmannschaften haben in den letzten vier Jahren an diesem Wettbewerb teilgenommen? 50. Wie hat sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ die Zahl der jeweils in ihrer Kategorie erstplatzierten Schulmannschaften aus Niedersachsen in den letzten vier Jahren entwickelt, und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 51. Wie plant die Landesregierung mehr Schülerinnen und Schüler zu motivieren, an Sportwettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“ teilzunehmen? 52. Als Beitrag zur Qualitätsentwicklung für den Sport in der Schule schreiben der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sportjugend in einem zweijährigen Rhythmus einen bundesweiten Förderpreis für Schulen aus. Wie viele niedersächsische Schulen haben sich in den letzten drei Auswahlrunden für den Deutschen Schulsportpreis beworben, und welche Platzierungen haben sie jeweils belegt (bitte nach Auswahlrunden getrennt auflisten)? VI. Schwimmunterricht 53. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem schulischen Schwimmunterricht bei? 54. Das Kerncurriculum im Fach Sport sieht vor, dass Kinder in Niedersachsen am Ende des 4. Schuljahrgangs mindestens fünf Minuten sicher in einer beliebigen Schwimmlage vorwärts oder rückwärts in tiefem Wasser schwimmen können. Wie erklärt die Landesregierung, dass es den Grundschulen immer seltener gelingt, dies umzusetzen, wie die Ergebnisse der zitierten forsa-Umfrage für die DLRG zeigen? 55. Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass alle Grundschüler am Ende des 4. Schuljahrgangs sicher schwimmen können? 56. Was unternimmt die Landesregierung, um gegebenenfalls in der Sekundarstufe I sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher schwimmen können? 57. Plant die Landesregierung, die Aktion „Niedersachsen lernt schwimmen“ auch über 2017 hinaus zu verlängern? Wenn ja, in welchem Umfang? 58. Welche Modelle gibt es, in Ganztagsschulen Schwimmkurse anzubieten, und wie werden diese Modelle seitens des Landes gefördert? 59. Welche Haushaltsmittel stellt die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr für die Förderung des schulischen oder außerschulischen Schwimmunterrichts für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter zur Verfügung? Wurde dieser Betrag in den letzten vier Jahren reduziert?