Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/935 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU), eingegangen am 16.10.2013 Hat die Staatskanzlei eine Kleine Anfrage zu Gehaltssprüngen in der Landesverwaltung unzureichend beantwortet? Im Rahmen der Kleinen Anfrage „Gehaltssprünge in der Landesverwaltung seit Amtsübernahme der neuen Landesregierung?“ hatten die Abgeordneten Rudolf Götz, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU) u. a. danach gefragt, welche Dienstposten die Landesregierung nach ihrer Amtsübernahme mit Beamten und Tarifbeschäftigten besetzt hat, die zuvor auf ihren Dienstposten nach anderen Besoldungsgruppen besoldet wurden. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/500; Seite 34) konkretisierte das Finanzministerium in einer Vorbemerkung, in welcher Art und Weise die Landesregierung die Anfrage versteht: „Zur Beantwortung der o. g. Anfrage wurden zum Stichtag 29.08.2013 die Dienstposten/Arbeitsplätze untersucht, für deren Besetzung die Landesregierung die dienstrechtlichen Befugnisse hat (Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte ab BesGr. B 2 und ab R 3), sowie die Dienstposten, die unter den Zustimmungsvorbehalt der Landesregierung fallen. Einbezogen wurden darüber hinaus alle Dienstposten und Arbeitsplätze der sogenannten politischen Ebene (Kabinett , Pressestelle, persönliche Referentinnen und Referenten, Ministerbüro).“ In der beigefügten Anlage, die tabellarisch die von der rot-grünen Landesregierung vorgenommenen Stellenneubesetzungen für jedes Ministerium getrennt ausweist, sind für alle Häuser mit Ausnahme der Staatskanzlei die persönlichen Referenten wie vom Finanzministerium angekündigt aufgeführt . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Weshalb ist die Staatskanzlei von der vom Finanzministerium selbst vorgegebenen Antwortsystematik abgewichen? 2. Wie hat sich die Zahl der persönlichen Referenten des Ministerpräsidenten und der Staatssekretäre im Verantwortungsbereich der Staatskanzlei seit Amtsübernahme am 19.02.2013 entwickelt? 3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass auch die Staatskanzlei zukünftig vollständig und lückenlos über personelle Veränderungen der „sogenannten politischen Ebene“ informiert ? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2013 - II/725 - 455) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 19.11.2013 - VD1 – 01425/10 - Bereits auf den schriftlichen Unterrichtungswunsch der CDU-Fraktion (Abgeordneter Hilbers) vom 30.04.2013 über Personalveränderungen nach dem Regierungswechsel hatte die Staatskanzlei in der schriftlichen Unterrichtung vom 20.06. bzw. 10.06.2013 ausweislich der Tabellen zu den dortigen Fragen 1 und 2 die Änderungen und deren monetären Folgen u. a. der im Bereich der Persönlichen Büros des Ministerpräsidenten, des Chefs der Staatskanzlei und der Staatssekretärin Honé 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/935 erfasst und auf weitere Fragen der CDU-Fraktion am 26.09.2013 ergänzende schriftliche Informationen geliefert. Mit der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung, eingegangen am 21.08.2013, begehren die Abgeordneten Rudolf Götz, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU) unter Hinweis auf Beispiele „deutlich verbesserter Besoldung infolge von Personalentscheidungen der rot-grünen Landesregierung“ im B-Bereich der Besoldungsgruppen mit der Frage 1 Antwort darauf, welche Dienstposten „die Landesregierung“ nach ihrer Amtsübernahme mit Beamten und Tarifbeschäftigten besetzt hat, die zuvor auf ihren Dienstposten nach anderen Besoldungsgruppen besoldet wurden . In seiner Antwort vom 29.08.2013 hat das MF in den Vorbemerkungen erwähnt, dass „zur Beantwortung der o. g. Anfrage … zum Stichtag 29.08.2013 die Dienstposten/Arbeitsplätze untersucht (wurden), für deren Besetzung die Landesregierung die dienstrechtlichen Befugnisse hat (Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte ab BesGr. B 2 und ab R 3) sowie die Dienstposten , die unter den Zustimmungsvorbehalt der Landesregierung fallen. Einbezogen wurden darüber hinaus alle Dienstposten und Arbeitsplätze der sogenannten politischen Ebene Kabinett, Pressestelle, Persönliche Referentinnen und Referenten, Ministerbüro).“ In der Tabelle zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 am 29.08.2013 hatte die Staatskanzlei die Veränderungen im Bereich der Persönlichen Referentin des Ministerpräsidenten, des Persönlichen Referenten des Chefs der Staatskanzlei und des Persönlichen Referenten der Staatssekretärin Honé nicht mehr aufgeführt. Dies beanstandet der Abgeordnete Jens Nacke (CDU) mit seiner Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 16.10.2013. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 21.08.2013 aufgrund des Sachzusammenhangs der Vorbemerkungen mit dem Wortlaut der Frage 1 dahingehend ausgelegt , dass nur nach Veränderungen in den Bereichen gefragt wurde, für die „die Landesregierung “ - im Unterschied zu den Ressorts - die dienstrechtlichen Befugnisse hat bzw. sich die Zustimmung vorbehalten hat. Das betrifft nicht die Bereiche der Entgeltgruppe von E 14 TV-L, in welche die Persönliche Referentin des Ministerpräsidenten und die Persönlichen Referenten des Chefs der Staatskanzlei sowie der Staatssekretärin Honé tarifrechtlich eingruppiert wurden. Diese Personen waren zudem zuvor nicht im Landesdienst, hatten mithin nicht andere „Dienstposten“ in der Landesverwaltung bekleidet. Die Eingruppierung fiel auch aus der für diese Dienstposten /Arbeitsplätze üblichen Einordnung nicht heraus. Selbstverständlich hat die Staatskanzlei zuvor die vom MF in seiner Antwort erwähnte „Untersuchung“ auch dieser Dienstposten durchgeführt, ob sie bei obiger Auslegung in der Antwort zu erwähnen sind. Da diese Personen unterhalb der Besoldungs - bzw. Entgeltgruppen eingruppiert waren, für die die Landesregierung die dienstrechtlichen Befugnisse hat bzw. sich die Zustimmung vorbehalten hat, waren sie in dieser Antwort nicht aufzuführen . Im Übrigen verweise ich auch insoweit auf die Antwort vom 20.06. bzw. 10.06.2013. Zu 2.: Hierzu hatte die Staatskanzlei bereits in der Unterrichtung der Landesregierung vom 20.06. bzw. 10.06.2013 (s. o.) Stellung genommen. Die Zahl der Persönlichen Referenten beim Ministerpräsidenten und dem Chef der Staatskanzlei ist gegenüber der Vorgängerregierung mit je einem Dienstposten/Arbeitsplatz unverändert geblieben. Neu ist die Stelle des Persönlichen Referenten der Staatssekretärin Honé, für deren Einrichtung aufgrund des großen und bedeutsamen Aufgabenbereichs der Staatssekretärin ein entsprechender Bedarf entstanden war. Zu 3.: Die Landesregierung wird auch künftig Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen und vollständig beantworten. Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 28.11.2013) 2 Drucksache 17/935 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU), eingegangen am 16.10.2013 Hat die Staatskanzlei eine Kleine Anfrage zu Gehaltssprüngen in der Landesverwaltung un-zureichend beantwortet? Antwort der Landesregierung