Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/941 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Clemens Lammerskitten (CDU), eingegangen am 22.10.2013 Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Stärkung des Hafenstandortes Osnabrück ergreifen? Die Landesregierung hat das Ziel, mehr Güter auf den Wasserstraßen zu transportieren. Deshalb müssen die Schifffahrtsnetze ausgebaut werden. Dazu gehört die wichtige europäische Ost-WestAchse mit dem Mittellandkanal einschließlich der Stichkanäle. Durch Maßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten ist der Mittellandkanal für Großmotorgüterschiffe befahrbar. Der Stichkanal Osnabrück ist ebenfalls ausgebaut worden, sodass Großmotorgüterschiffe den Stadthafen erreichen könnten, wenn die beiden Schleusen die entsprechenden Abmessungen hätten. Für weitere Investitionen der Unternehmen, die über den Kanal mit Rohstoffen beliefert werden oder Produkte zu Kunden liefern, wie die Georgsmarienhütte, das Unternehmen Ahlstrom oder die Piesberger Steinindustrie, ist es von Bedeutung, dass ein Signal zur Erneuerung der Schleusen erfolgt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird sich die Landesregierung für den Ausbau der Schleusen am Stichkanal Osnabrück einsetzen ? 2. Welche Maßnahmen will sie zur Erreichung dieses Ziels ergreifen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, in den kommenden Jahren Mittel für den Unterhalt des Osnabrücker Stadthafens zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.10.2013 - II/725 - 465) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.11.2013 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/465/ Hafenstandort Osnabrück - Der Hafen Osnabrück liegt am Stichkanal Osnabrück (SKO), der bei km 30 vom Mittellandkanal abzweigt und eine Länge von 14,526 km aufweist. Die Bundeswasserstraße endet bei SKO-km 13,003. Der Hafen Osnabrück wird von den Stadtwerken Osnabrück AG betrieben. Die Stadtwerke verstehen sich vornehmlich als Infrastrukturdienstleister und vermarkten die Flächen grundsätzlich über Vermietungen. Der Güterumschlag wird fast ausschließlich von den angesiedelten Unternehmen durchgeführt. Der Hafen ist über zwei Schleusen von Schiffen mit einer Länge von 82 m und einer Breite von 9,60 m erreichbar. Die maximale Abladetiefe beträgt 2,20 m. Mit Ausnahmegenehmigung bis 85 m Schiffslänge und 2,30 m Abladetiefe. Der Streckenausbau des Stichkanals ist inzwischen abgeschlossen und bis SKO-km 12,25 (Ölhafen) beträgt die max. Abladetiefe 2,80 m. Der wasserseitige Umschlag im Stadthafen Osnabrück stagniert seit Jahren und bietet aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten keine Perspektive für ein größeres Wachstum. Stadt und 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/941 Landkreis Osnabrück planen daher am Hauptkanal des Mittellandkanals einen neuen Hafenstandort im Bereich Bohmte, der für den wasserseitigen Umschlag für die Region prädestiniert ist. Im Stadthafen wird schwerpunktmäßig der Umschlag zwischen Bahn und Lkw ausgebaut. Aus diesem Grund werden seitens der Landesregierung die Planungen für den Ausbau des Hafenstandortes in Bohmte unterstützt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wird die erforderlichen Ersatzinvestitionen an den vorhandenen Schleusen vornehmen, um so auf absehbare Zeit den bestehenden Binnenschiffsverkehr zum Stadthafen Osnabrück aufrecht zu erhalten. Die Landesregierung unterstützt die WSV in dem Bestreben, durch die Sanierung der beiden Schleusen Hollage und Haste die bestehende Binnenschifffahrt zum Stadthafen Osnabrück sicherzustellen . Zu 3: Die Binnenhäfen sind zentrale logistische Knoten, vernetzen die verschiedenen Verkehrsträger und tragen zur Bewältigung des überproportional wachsenden Güterverkehrs bei. Darüber hinaus bündeln sie die Industriestandorte in den Hafengebieten und sind damit wichtige Partner für die Wirtschaft in der Region. Die Landesregierung setzt sich bei der EU dafür ein, auch in der kommenden Förderperiode wieder den Ausbau und die Weiterentwicklung von Binnenhäfen fördern zu können. Unterhaltungsmaßnahmen in den Häfen liegen jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Hafenbetreiber und sind nicht Gegenstand einer möglichen Förderung. Olaf Lies (Ausgegeben am 28.11.2013) 2 Drucksache 17/941 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Clemens Lammerskitten (CDU), eingegangen am 22.10.2013 Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Stärkung des Hafenstandortes Osna-brück ergreifen? Antwort der Landesregierung