Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/956 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 25.10.2013 Wie will die Landesregierung der Ausbreitung von Wolgazander und Schwarzmundgrundel effizient begegnen? Aufgrund der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Schwarzmundgrundeln und Wolgazander - Bedrohung für die heimische Fischfauna?“ in der Drs. 17/720 sind weitere Fragen aufgetreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um der Ausbreitung von Wolgazander und Schwarzmundgrundel effizient zu begegnen? 2. Wie bewertet die Landesregierung gezielte Befischungsmaßnahmen und die Erhöhung des Angeldrucks, um die Ausbreitung dieser Arten einzudämmen? 3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Fischer und Angler bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben bei der Eindämmung dieser und anderer Fischarten unterstützen ? 4. Welche weiteren invasiven Arten sind der Landesregierung in Niedersachsen bekannt, und wie bewertet die Landesregierung jeweils deren Ausbreitung? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10. - II/725 - 475) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.11.2013 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 102-65503 (17) - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung gedenkt keine gezielten Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Schwarzmundgrundel und Wolgazander zu veranlassen. Im Falle invasiver aquatischer Arten wie der Schwarzmundgrundel sind keine effizienten Maßnahmen verfügbar, die eine Ausbreitung wirkungsvoll verhindern können. Gemäß § 40 Abs. 3 BNatSchG sind Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver Arten nur dann zu ergreifen, wenn diese Aussicht auf Erfolg haben und dieser Erfolg nicht außer Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand steht. Im Falle des Wolgazanders, der nicht invasiv ist und dessen Verbreitung in Niedersachsen sehr begrenzt ist, wurden aus Sicht der Landesregierung mit der durch den Landessportfischerverband Niedersachsen erfolgten Information der Angelvereine bereits alle erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/956 Zu 2: Spezielle Befischungsmaßnahmen auf Schwarzmundgrundel und Wolgazander, wie z. B. Elektrobefischungen , sind in großen und tiefen Gewässern wie dem Mittellandkanal nur sehr eingeschränkt anwendbar und nicht ausreichend effektiv. Der Einsatz berufsfischereilicher Methoden (Stellnetze, Reusen, Zugnetze) ist in viel befahrenen Schifffahrtsstraßen nicht praktikabel und ebenfalls nicht geeignet, um invasive Fischarten quantitativ zu entfernen. Eine Intensivierung der Angelfischerei bis zu einem Ausmaß, welches merkliche Auswirkungen auf die Ausbreitung der Schwarzmundgrundel hätte, ist ebenfalls unrealistisch. Zu 3: Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Aquakultur und Fischerei, RdErl. d. ML v. 25.08.2008 - 102-65340 (8) sind verschiedene u. a. die Angelfischerei unterstützende Maßnahmen vorgesehen. Förderfähig sind die notwendigen Ausgaben für Maßnahmen von allgemeinem Interesse, die insbesondere: - die Bestandsituation des Aals durch Besatzmaßnahmen verbessern, - Investitionen in der Zucht und Aufzucht von besonders gefährdeten Fisch- und Krebsarten im Rahmen eines regionalen Schutz- und Förderprogramms eines anerkannten Landesfischereiverbandes vornehmen, - der Verbesserung der Fischerei- und der Fischgewässeraufsicht einschließlich der Aus- und Fortbildung des damit betrauten Personals dienen. Eine über die Förderung der genannten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen hinausgehende Unterstützung der Fischer und Angler im Hinblick auf die Eindämmung der Ausbreitung von Fremdfischarten ist auf Grund mangelnder Erfolgsaussichten nicht vorgesehen. Zu 4: Von 80 Fischarten, die bisher im Süßwasser in niedersächsischen Gewässern nachgewiesen wurden , kamen 25 Arten zoogeografisch ursprünglich nicht in Niedersachsen vor. Von diesen Arten haben nur drei Spezies die Potenz, um als invasive Arten im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG angesprochen zu werden. Neben der Schwarzmundgrundel sind dies noch der Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva) und der Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella). Die anderen Arten treten gelegentlich in Einzelexemplaren oder als lokale Populationen auf, ohne ein erhebliches Gefährdungspotenziel für andere Arten darzustellen. Eine gezielte Bekämpfung findet nicht statt, da eine Ausbreitung auch bei diesen Arten nicht zu verhindern wäre. Bei den höheren Krebsen sind von sieben in Niedersachsen vorkommenden Arten sechs Krebsarten den invasiven Arten zuzurechnen. Von diesen invasiven Arten wiesen die Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis) und der Amerikanische Kamberkrebs (Orconectes limosus), die beide bereits über 100 Jahre zum Arteninventar der niedersächsischen Gewässer zählen, starke Ausbreitungstendenzen auf, die nicht zu kontrollieren bzw. zu verhindern waren. Heute gehören sie zur allgegenwärtigen Fauna der Gewässer Niedersachsens. Im Hinblick auf weitere zoogeografisch ursprünglich nicht in Niedersachsen vorkommenden Krebsarten sind ggf. beim Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) und dem Roten Amerikanischen Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) Entwicklungen zu einer invasiven Art zu befürchten, die jedoch ebenso wenig zu verhindern wären wie seinerzeit bei Kamberkrebs und Wollhandkrabbe. Verschärft wird die Problematik beim Marmorkrebs und dem Roten Amerikanischen Sumpfkrebs durch den unkontrollierten Vertrieb im Aquarienhandel und die widerrechtliche Freisetzung von Nachzuchten in freie Gewässer. Christian Meyer (Ausgegeben am 02.12.2013) 2 Drucksache 17/956 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 25.10.2013 Wie will die Landesregierung der Ausbreitung von Wolgazander und Schwarzmundgrundel effizient begegnen? Antwort der Landesregierung