Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung Große Anfrage der Fraktion der FDP Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Planung der Bauvorhaben Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und Universitätsmedizin Göttingen (UMG) Große Anfrage der Fraktion der FDP, eingegangen am 13.03.2018 - Drs. 18/488 an die Staatskanzlei übersandt am 20.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 05.06.2018, gezeichnet Björn Thümler Vorbemerkung der Fraktion Die MHH und die UMG sind zwei zentrale Standorte der medizinischen Versorgung und Forschung in Niedersachsen mit internationaler Reputation. Der bauliche Zustand beider Kliniken macht Neubauten dringend notwendig. In diesem Zusammenhang bestehen viele Unklarheiten und ergeben sich Fragen. Laut Pressemitteilung vom 01.09.2017 hat das MWK ein „für beide Hochschulstandorte einheitliches Gerüst für die Ausarbeitung der beiden Masterpläne mit Flächen- und Funktionsanalysen vorgegeben “. Die damalige Ministerin Heinen-Kljajić hatte Presseberichten zufolge (Neue Presse, 06.07.2017) geplant, für beide Hochschulen eine eigene Baugesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat einzurichten. Ein externes Controlling sollte genauso wachen wie ein zentraler Steuerungsausschuss mit Vertretern des Finanzministeriums, des MWK und der Oberfinanzdirektion. Auch ein wissenschaftlicher Beirat wurde berufen (Pressemitteilung des MWK vom 15.09.2017). Dieser hat offenbar bereits die Arbeit aufgenommen und den Masterplan der UMG beurteilt (PM des MWK, Göttingen, 30.01.2018). Laut Presseberichterstattung (HAZ, 02.03.2018) hat sich ein Expertenbeirat in einem Vorentscheid für einen Neubau der MHH auf dem Schrebergartengelände südwestlich des Stadtfelddamms ausgesprochen (Greenfield-Variante). Damit fiel eine Entscheidung gegen Variante 2 an der Karl- Wiechert-Allee. In der Presse ist in diesem Zusammenhang auch die Rede vom Bau einer Einschienenbahn auf dem Gelände der MHH, um die durch den Neubau entstehenden weiten Strecken zu überbrücken. Bereits 2017 (HAZ, 06./09.07.2017) wies Ministerin Heinen-Kljajić darauf hin, dass im Fall der Greenfield-Variante Gebäude aufgegeben werden müssten, deren baulicher Zustand noch gut sei bzw. die gerade erst gebaut worden seien. Laut der oben genannten Berichterstattung der HAZ vom 02.03.2018 gibt ein Expertenbeirat eine Empfehlung zum künftigen Standort ab. Daraufhin kündigte das MWK an, ein Verkehrsgutachten erstellen lassen zu wollen. Alle Seiten betonen stets, dass für beide Kliniken dringender Handlungsbedarf bestehe, da die bauliche und technische Situation in weiten Teilen als nicht mehr hinnehmbar einzustufen sei. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung erarbeitet zurzeit die notwendigen Strukturen und Voraussetzungen für die bauliche Neuausrichtung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Über die jeweiligen Zwischenstände der Planungen hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) sowohl im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mehrfach unterrichtet. Die notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen werden derzeit gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitet. Das gemeinsame Ziel dabei ist, die wesentlichen Vorgaben bis Ende des Jahres 2018 zu erfüllen. Dazu werden die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und die Verfahren mit den beteiligten Einrichtungen abgestimmt. Ausgehend von der beratenden Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) wird durch das Finanzministerium (MF) und MWK geprüft, ob die im Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens geforderte zentrale Steuerung des Landes auch durch eine Landesgesellschaft mit Beteiligungs- und Controllingaufgaben wahrgenommen werden kann. Nach den weitergehenden Vorstellungen des LRH sollten zudem an den jeweiligen Standorten Bauabteilungen unterhalb der Landesgesellschaft gegründet werden. Demgegenüber vertritt das Land wie bisher die Auffassung, dass an beiden Hochschulen jeweils eine Baugesellschaft gegründet werden soll. Die Landesgesellschaft mit Beteiligungs- und Controllingaufgaben soll Anteile an den Gesellschaften der Hochschulen halten. Die für die Umsetzung notwendigen Medizin- und Baustandards werden bis Ende des Jahres erarbeitet und festgelegt sein. Zudem sollen die bauliche Entwicklungsplanung der UMG vorliegen und die Standortentscheidung an der MHH vorbereitet sein. Es ist geplant, die damit verbundenen wesentlichen Überlegungen noch in diesem Jahr dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung vorzulegen. Zur Bündelung der verschiedenen Maßnahmen und zur Koordinierung der beteiligten Akteure auf Landesseite wurde mit Kabinettsbeschluss vom 15.05.2018 die Stabsstelle „Projektsteuerung Bauvorhaben Medizinische Hochschule Hannover und Universitätsmedizin Göttingen“ im MWK eingerichtet . Diese soll die Arbeitsprozesse der beteiligten Ministerien und der Hochschulen koordinieren und aufeinander abstimmen. Zudem dient die Stabstelle der Vorbereitung und Gründung der zuvor genannten Gesellschaften. Damit einhergehend ist die klare Zielsetzung der Landesregierung, mit konkreten Planungen der baulichen Maßnahmen ab dem kommenden Jahr zu beginnen. 1. Ist das „einheitliche Gerüst“, welches laut Pressemitteilung des MWK vorgegeben wurde , noch aktuell? Die Plausibilisierung der von den Kliniken vorgelegten Unterlagen erfolgt auf Basis dieses Gerüstes in einem iterativen Prozess unter Einbindung der politischen Gremien. 2. Falls ja, wie sieht es aus? Für jeden Standort ist eine Projektgruppe unter Beteiligung der Hochschule, des Niedersächsischen Landeamts für Bau- und Liegenschaften (NLBL) und MWK gegründet worden. In den Projektgruppen werden die vorgelegten Unterlagen geprüft und abgestimmt. Zudem sind vertiefte Unterlagen wie ein Betriebs- und Organisationskonzept auszuarbeiten. Zielsetzung ist die Erarbeitung einer baulichen Entwicklungsplanung i. S. v. § 5 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes zum Sondervermögen. Die bauliche Entwicklungsplanung wird entsprechend den Masterplänen in regelmäßigen Zeitabschnitten fortgeschrieben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 3 3. Wer hat dieses Gerüst aufgestellt? Das Gerüst wurde von MWK unter Mitwirkung von MF aufgestellt. 4. Wie ist die Aufsicht und Begleitung der Bauvorhaben durch das MWK organisiert? Zuständig für die Bauvorhaben der MHH und UMG ist im MWK das Referat 15. Insbesondere die Bedarfsanmeldung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Referaten der Abteilung 2 im MWK. 5. Sind die angekündigten Schritte (Gründung einer Baugesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Einrichtung eines externen Controllings und eines Steuerungsausschusses ) erfolgt? Die Pläne der Vorgängerregierung werden nicht 1:1 umgesetzt. Die Stabsstelle „Projektsteuerung Bauvorhaben Medizinische Hochschule Hannover und Universitätsmedizin Göttingen“ im MWK als ein wichtiger vorbereitender Schritt innerhalb des fortlaufenden Gesamtprozesses ist mit Kabinettsbeschluss vom 15.05.2018 zur Koordinierung der Abläufe und Prozesse bereits eingerichtet worden . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Falls nein, warum wurden die angekündigten Schritte bis jetzt nicht umgesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Falls ja, sind die Gremien besetzt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Falls ja, mit wem sind die Gremien besetzt (bitte konkrete Angaben zu Personen)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 9. Falls ja, wer hat die Gremien besetzt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 10. Welche Aufgaben haben die einzelnen Gremien? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 11. Der Landesrechnungshof forderte am 09.08.2017 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen eine Baugesellschaft als GmbH mit zwei Standorten mit je eigenen Planungsund Bauabteilungen und einem zentralen Geschäftsführer, während das MWK zwei Baugesellschaften mit einer zentralen Steuerung über einen Fachausschuss des Landes einsetzen wollte. Welche dieser Strukturen ist jetzt existent? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 12. Falls keine dieser Strukturen gewählt wurde, für welche hat man sich dann entschieden ? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 4 13. Aus welchen Gründen hat man sich für die vorhandene Struktur entschieden? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eine endgültige Entscheidung zu einer gesellschaftsrechtlichen Struktur steht noch aus. Derzeit geht das MWK in Abstimmung mit dem MF davon aus, dass noch in diesem Jahr ein mit den Hochschulen abgestimmtes Modell vorliegen wird, sodass die Gesellschaften zu Beginn des kommenden Jahres gegründet werden können. 14. Wie ist es möglich, für beide Bauvorhaben eine gemeinsame Muttergesellschaft zu gründen, obwohl beide Kliniken unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben? Der LRH geht in seiner beratenden Äußerung davon aus, dass dies in Form einer GmbH möglich ist. 15. Sofern geplant ist, eine Muttergesellschaft zu gründen: In welcher Rechtsform soll das geschehen? Siehe Antwort zu Frage 14. 16. Welche Auswirkungen hätte die Gründung einer gemeinsamen Muttergesellschaft auf die Projekte und ihre unterschiedliche Organisation? Nach dem Modell des LRH soll die Bauverantwortung beim Land liegen. Somit führt das Modell des LRH faktisch dazu, dass der UMG die Bauherrenverantwortung entzogen werden soll. Damit verbundene umsatzsteuerrechtliche Fragen bleiben bei dem Modell des LRH offen. 17. Welche Kosten sind für die beiden Bauvorhaben vorgesehen (bitte nach DIN 276 aufschlüsseln )? Im derzeitigen Planungsstand sind noch keine Kosten in der angefragten Detailierung zu ermitteln. 18. Welcher Betrag wurde dem Sondervermögen zur Erneuerung der Universitätsmedizin in Hannover und Göttingen bisher wann zugeführt? Es wurden bisher 600 Millionen Euro aus dem Jahresabschluss 2016 zugeführt. Es ist vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags zu Drucksache 18/772 beabsichtigt, weitere 300 Millionen Euro aus dem Jahresabschluss 2017 dem Sondervermögen zuzuführen. 19. Laut einer Präsentation des Finanzministers im Rahmen der Klausurtagung der Landesregierung am 23.01.2018 plant die Landesregierung angelehnt an die Planungen der Vorgängerregierung weitere Zuführungen ab 2019 von jährlich 100 Millionen Euro. Wird die Landesregierung dies bei der Aufstellung des Haushalts 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen? Die Landesregierung entscheidet im Rahmen ihrer Haushaltsklausur am 24./25.06.2018 über den Haushaltsplanentwurf 2019 und die Mittelfristige Planung 2018 bis 2022. Neben einer Veranschlagung von Zuführungsbeträgen im Haushaltsplanentwurf ist auch eine Zuführung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 möglich. § 5 des Sondervermögensgesetzes regelt die Aufnahme der Bauabschnitte der Universitätskliniken in Göttingen und Hannover in einem Maßnahmenfinanzierungsplan. Mit diesem Plan ist sicherzustellen , dass die in den einzelnen Haushaltsjahren zu leistenden Ausgaben die im Sondervermögen jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der Bauabschnitte in dem Maßnahmenfinanzierungsplan die Ermächtigung hierzu nach Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 5 dem Sondervermögensgesetz vorliegt und damit auch die Finanzierung durch Zuführungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt sichergestellt wurde. Bevor eine Aufnahme von Bauabschnitten in den Maßnahmenfinanzierungsplan erfolgen und damit erst über das in den Folgejahren erforderliche Volumen an Finanzierungsmitteln entschieden werden kann, müssen die Masterpläne fertiggestellt sein und daraus ableitend der bauliche Entwicklungsplan dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegt werden. Erst danach wird mit der Erstellung des Maßnahmenfinanzierungsplans die Landesregierung über den verpflichtenden Mittelbedarf im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und der mittelfristigen Finanzplanung entscheiden können. Mit der Fortschreibung des Maßnahmenfinanzierungsplans wird es Ergänzungen und Änderungen bei den Bauabschnitten geben, die vermutlich auch in den Folgejahren zu einer Haushaltsentscheidung der Landesregierung führen dürfte. 20. Wenn nein, mit welchen konkreten Schritten beabsichtigt die Landesregierung, das Investitionsvolumen dem Sondervermögen zuzuführen? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. In welchem Zeitraum soll das Sondervermögen für die beiden Bauvorhaben aufgebaut sein? Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt obliegt zunächst der Entscheidung der Landesregierung im Rahmen der Beratungen zu den jeweiligen Landeshaushalten und abschließend der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 22. Bis wann sollen die Mittel abgeflossen sein? Der Abfluss der Mittel hängt von den Terminplänen zur Umsetzung der Vorhaben ab. 23. Plant die Landesregierung, im Sondervermögen eine Risikovorsorge aufgrund von Baukostensteigerungen sowie allgemeinen Risiken zu bilden? Die Baukostensteigerung wird in der Maßnahmenfinanzierungsplanung berücksichtigt. Ein Risikomanagement wird Bestandteil der Verfahren sein. 24. Wer sind die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats, der laut Minister Thümler mit der Beurteilung des Masterplans zur UMG betraut war? Der Wissenschaftliche Beirat Universitätsmedizin Niedersachsen (WBUN), der von der damaligen Ministerin Heinen-Kljajić am 15.09.2017 berufen wurde, setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen : – Herr Prof. Dr. med. Hans-Jochen Heinze (Vorsitz), Direktor der Universitätsklinik für Neurologie, Otto-von-Guericke Universität, Magdeburg, – Herr Prof. Dr. med. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin, – Frau Dipl.-Volkswirtin Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin und Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Heidelberg, – Herr Prof. Dr. med. Dr. phil. Uwe Koch-Gromus, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 6 – Frau Prof. Dr. med. Gabriele Schackert, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie der medizinischen Fakultät „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden, – Herr Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, ehem. Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt am Main. Zudem wurde ein Baubeirat eingerichtet, der zusätzliche verfahrensbezogene und bautechnische Expertise in das Vorhaben einbringt. Die konstituierende Sitzung fand am 04.06.2018 statt. Der Baubeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: – Herr Dipl. Ing Olaf Hasselmann (Vorsitz), Berater, zuvor 40 Jahre Ingenieur bei Hochtief u. a. als Vorsitzender der Geschäftsleitung und Niederlassungsleiter, – Herr Prof. Dr. Ing., Dipl.-Kfm. Dieter Jacob, Universitätsprofessor, TU Freiberg, Lehrstuhl für Baubetriebslehre, – Frau Prof. Dr. Katharina Klemt-Albert, Universitätsprofessorin, LUH, Leiterin des Instituts für Baumanagement und Digitales Bauen, – Herr Dipl.-Ing Lars Leppers, Geschäftsführender Gesellschafter der Planungsgruppe VA GmbH (Technische Gebäudeausrüstung -TGA) sowie Inhaber des Sachverständigenbüros Leppers Sachverständige und Beratende Ingenieure GbR, – Herr Dipl. Ing. Edzard Schultz, Architekt, Heinle, Wischer und Partner GbR, an Planungen diverser Universitäts-, Forschungsund Klinikbauten beteiligt, – Frau Dipl.-Kffr. Barbara Schulte, Geschäftsführerin Finanzen und Infrastruktur, Klinikum Region Hannover, – Prof. Dr. Rainer Wanninger, Universitätsprofessor a. D. für Bauwirtschaft und Baubetrieb an der TU Braunschweig. 25. Nach welchen Kriterien wurden diese Mitglieder ausgewählt? Der WBUN ist bei der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) angesiedelt und wird von deren Geschäftsstelle betreut. Als Vorsitzende/Vorsitzender des WBUN wurde das amtierende Mitglied der WKN mit der Zuständigkeit für den Bereich Humanmedizin, zurzeit Herr Prof. Dr. med. Heinze, ausgewählt. Neben dem Vorsitzenden wurden auch die weiteren Mitglieder im Wesentlichen aufgrund ihrer langjährigen und breiten Leitungskompetenz sowie ihrer Erfahrungen mit großen Bauvorhaben der Universitätsmedizin ausgewählt. 26. Wer hat diese Mitglieder ausgewählt? Die Mitglieder des WBUN wurden vom MWK in Absprache mit der WKN ausgewählt. 27. Haben die Mitglieder den Auftrag, sich öffentlich zu äußern? Nach den Regelungen zum Hintergrund, zur Zielsetzung und zu den Aufgaben des WBUN, die in der Sitzung der WKN am 24.10.2017 festgelegt wurden, ergibt sich, dass die Ergebnisse und Berichte des WBUN dem Land und den Einrichtungen der Universitätsmedizin zur Verfügung gestellt werden. Berichte können auf Beschluss des Beirats in Rücksprache mit dem Land weiteren Empfängern zur Verfügung gestellt bzw. veröffentlicht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 7 28. Wie fiel die Beurteilung des Masterplans der UMG seitens des wissenschaftlichen Beirats aus (sofern diese schriftlich vorliegt, bitte beifügen)? Nach der Bewertung des WBUN in seinem Bericht „Baumaßnahmen an MHH und UMG - Stellungnahme zum Planungsstand Oktober 2017“ vom November 2017 ist die Masterplanung der UMG weitgehend abgeschlossen. Der Generalentwicklungsplan 2.0 beinhalte eine bauliche Zielplanung für Krankenversorgung, Forschung, Lehre, Infrastruktur und Administration, wodurch die Konzeption des gesamten Medizincampus umfasst sei. Der WBUN bewertet die vorliegende Masterplanung als sehr stringent und überzeugend. Er befürwortet den Plan ausdrücklich und verweist auf die Dringlichkeit der Umsetzung, da sich die bauliche Infrastruktur der UMG in einem besonders kritischen Zustand befinde. Das Gutachten kann auf der Homepage der WKN eingesehen werden. 29. Wo gab es Kritik, wo Zustimmung? Der WBUN schätzt das Schwerpunktkonzept der UMG als hervorragend ein. Insbesondere wird die überzeugende Verknüpfung der Schwerpunkte „Neurowissenschaften“ und „Herz-Kreislauf-Medizin “ mit den übergreifenden Initiativen „Heart and Brain“ (H&B) sowie „Physics-to-Medicine“ (P2M) begrüßt. Die vorliegende Masterplanung wird vom WBUN auch wegen der geplanten Integration von vorklinischen Instituten, die bislang außerhalb des Campus angesiedelt waren, sehr positiv bewertet. Die dadurch ermöglichte Vernetzung von Grundlagenstudium und klinischer Ausbildung entspreche auch den Anforderungen des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Die vorgesehene Konfiguration der sogenannten Krankenversorgungsspange entlang der medizinischen Zentren mit Funktionsbeziehungen findet ebenfalls die volle Unterstützung des WBUN. Einzige kritische Anmahnung war die bislang aus Sicht des WBUN fehlende Abstimmung der beiden Einrichtungen UMG und MHH hinsichtlich potenzieller Synergien und der Entwicklung gemeinsamer Standards. Der WBUN mahnt an, die frühe Planungsphase nicht ungenutzt verstreichen zu lassen und möglichst umgehend damit zu beginnen, potenzielle Synergien zwischen MHH und UMG deutlich herauszuarbeiten. Dies ist inzwischen geschehen. Das eingeholte Gutachten von BCG zur Analyse der regionalen Versorgungsgebiete MHH und UMG wird derzeit zum näheren Abgleich der Standorte mit den Einrichtungen erörtert und konkretisiert. 30. Gibt es einen Zeitplan für die UMG? Die Umsetzung der notwendigen Bauten für die Krankenversorgung an der UMG hat bereits begonnen . Die UMG kann bezogen auf ihren Neubau mit den Planungen für den Bauabschnitt 1B, das Operations- und Notfallzentrum, beginnen. Als Bauherrin kann sie die Planungsleistungen für 1B gemeinsam mit der Vergabe des Bauvorhabens 1A, dem neuen Bettenhaus, ausschreiben. Hintergrund ist die große räumliche und funktionale Nähe der beiden Bauabschnitte. Die beiden Gebäude sollen deshalb direkt nebeneinander errichtet werden. Für die gesamte Krankenversorgung geht die UMG davon aus, die Maßnahmen bis 2035 umsetzen zu können. 31. Wie weit geht die Bauherrenfreiheit der UMG bei der weiteren Durchführung, z. B. bei der Ausschreibung und der Vergabe? Die Bauherreneigenschaft bestimmt sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 8 32. Inwieweit ist die UMG Vorgaben aus Ministerien oder dem Staatlichen Baumanagement unterworfen? In baulicher Hinsicht unterliegt die UMG als Stiftung und Zuwendungsempfängerin den Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid des MWK sowie den für Stiftungshochschulen relevanten Paragrafen der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO). Das Staatliche Baumanagement prüft im bisherigen Verfahren die Planung der UMG und erstellt eine baufachliche Stellungnahme für das MWK. Im Anschluss an die Umsetzung der Baumaßnahmen prüft das Staatliche Baumanagement stichprobenhaft den Verwendungsnachweis. 33. Oder unterliegt die UMG nur den üblichen Vergaberegelungen der öffentlichen Hand, weil die Bausumme zu mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln besteht? Die UMG ist aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als öffentliche Auftraggeberin sowie im Rahmen des Zuwendungsrechts an das öffentliche Vergaberecht gebunden . 34. Muss im Fall der UMG deshalb also Einzelausschreibung erfolgen, oder darf auch ein Generalunternehmer beauftragt werden? Gemäß den öffentlichen Vergabegrundsätzen sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Vergabe mehrerer Teil- oder Fachlose zusammen, z. B an einen Generalunternehmer, ist möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Prüfung, Entscheidung und Begründung obliegen der UMG im Rahmen des Vergabeverfahrens. 35. Wer bestimmt darüber? Die Abwägung und Entscheidung darüber obliegt der UMG als Zuwendungsempfängerin. Im Rahmen des Verwendungsnachweises kann die Entscheidung im bisherigen Verfahren durch das Staatliche Baumanagement stichprobenhaft überprüft werden. 36. Inwieweit sind die vorhandenen Gremien der UMG (Stiftungsausschuss, Stiftungsrat und Vorstand) in die Planung einbezogen? Der Vorstand der UMG hat die bisherigen Planungen im Wesentlichen selbst oder mit entwickelt und ist in alle Details eingebunden. Der Stiftungsausschuss und der Stiftungsrat werden fortlaufend zum Sachstand und zu den Planungen umfänglich vom Vorstand unterrichtet. 37. Für die UMG liegt eine Baugenehmigung für Abschnitt 1 A vor. Wie weit ist die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt, und wer hat in dieser Ausschreibung und Vergabe welche Aufgaben? Nach Angaben der UMG liegt eine funktionale Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine Vergabe des Bauabschnittes 1A vor. In Bezug auf Ausschreibung und Vergabe obliegen sämtliche Aufgaben der UMG als Bauherrin. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 9 38. Woran liegt es, dass für Bauabschnitt 1 B, in dem sich u. a. der neue OP-Bereich befinden soll, noch kein Bauantrag gestellt ist? Bauabschnitt 1B befindet sich im Stadium der Bedarfsplanung. Es liegt keine genehmigungsfähige Planung vor. Erst wenn diese vorliegt, kann ein Bauantrag bei der Stadt Göttingen eingereicht werden . 39. Wann wird dieser Bauantrag gestellt? Der Bauantrag wird nach Vorliegen einer genehmigungsfähigen Planung bei der Stadt Göttingen gestellt. 40. Wer entscheidet darüber, ob beide Bauabschnitte gemeinsam ausgeschrieben und eventuell beauftragt werden können? Die Entscheidung obliegt grundsätzlich der UMG unter Berücksichtigung der vergabe- und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen. Speziell im vorliegendem Fall der Umsetzung der Baumaßnahmen 1A und 1B hat das MWK die von der UMG vorgestellte Vergabestrategie zur Kenntnis genommen , kann die Gründe für die Wahl der geplanten Vergabestrategie nachvollziehen und sieht aktuell hinsichtlich der Förderfähigkeit keine grundsätzlichen Probleme. 41. Gibt es einen Zeitplan für den Neubau der MHH? Nach der avisierten Standortentscheidung an der MHH ist vorgesehen, im Anschluss daran weitere notwendige Planungsschritte umzusetzen. Dazu gehören z. B. ein umfassendes Betriebs- und Organisationskonzept sowie planerische Vorüberlegungen. Mit der konkreten Bauplanung soll möglichst zügig begonnen werden. 42. Gibt es einen Masterplan für die MHH bzw. befindet sich dieser in der Entwicklung? Der Masterplan der MHH befindet sich in der Entwicklung. 43. Falls ja, wie weit ist die Entwicklung eines Masterplans vorangeschritten? Erste Unterbringungsszenarien wurden von Fachplanern für den Bereich der Krankenversorgung auf Basis von Planungsprämissen für logistische Prozesse und eines Grobflächenrahmens erstellt. Diese werden derzeit durch vertiefende Fachgutachten präzisiert und auf Machbarkeit hin untersucht . 44. Falls ja, wann wird dieser Masterplan veröffentlicht? Die Unterbringungsszenarien wurden bei einer Pressekonferenz am 01.09.2017 bereits durch MWK gemeinsam mit der MHH und dem Medizinplaner präsentiert. Im Anschluss an die derzeitige Präzisierung und weitere Ausarbeitung des Masterplans wird der Planungsfortschritt veröffentlicht. 45. Wer ist in die Erstellung eines Masterplans für die MHH involviert? Bei der Erstellung eines Masterplanes sind neben MHH, MWK und MF verschiedene Unternehmen beteiligt. Bereits in dieses Projekt involviert sind folgende Planer: Als Medizinplaner das Unternehmen MMI Schweiz AG/MMI GmbH/HENN Architekten (Bietergemeinschaft mit Subunternehmen); für Fragen der Kapazitätsplanung BCG; für Fragen der Kranken- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 10 hauslogistik die Fraunhofer Gesellschaft, Institut für Materialfluss und Logistik (IML); für Fragen der baulichen Bedarfe in Forschung und Lehre das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE); für die Kosten-Nutzen-Analyse die Partnerschaft Deutschland (PD) - Berater der öffentlichen Hand GmbH; zur rechtlichen Einschätzung der planungs-, bau- und immobilienrechtlichen Realisierbarkeit Allen & Overy Rechtsanwälte. Weitere Fachplaner wie Verkehrsplaner werden in die laufende Standortsondierung einbezogen. 46. Falls nein bei Frage 42, warum gibt es bisher keinen Masterplan? Siehe Antwort zu Frage 44. 47. Welche der zwei Varianten für den Bau der MHH bevorzugt die Landesregierung? Derzeit findet eine ergebnisoffene Prüfung beider Varianten hinsichtlich der jeweiligen Machbarkeit statt. 48. Welche Folgen hat die Vorentscheidung des Expertenbeirats zum Standort der MHH für den weiteren Ablauf der Planungen? Der wissenschaftliche Beirat stellt ein beratendes Gremium dar, dessen fachliche Expertise in die vergleichende Analyse einfließt. 49. Wer trifft die finale Standortentscheidung? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Standortentscheidung wird zwischen der MHH, MWK und dem MF vorbereitet, abgestimmt und einvernehmlich getroffen. 50. Wie setzt sich der Expertenbeirat zusammen, und wie lässt er sich in das Organigramm der Zuständigkeiten um den Bau der MHH einordnen? Bislang wurde als Beirat lediglich der Wissenschaftliche Beirat Universitätsmedizin Niedersachsen (WBUN) eingesetzt, insofern wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 24. Der WBUN ist bei der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen angesiedelt und wird von deren Geschäftsstelle betreut. Ziel und Aufgabe des WBUN ist es, die zukünftig angestrebte klinisch-wissenschaftliche Profilbildung an MHH und UMG zu beraten und zu begleiten. Zudem wird der WBUN die mit der medizinischen Entwicklung im Allgemeinen und der angestrebten speziellen Profiliierung im Besonderen einhergehenden Anforderungen an die Baumaßnahmen aufzeigen sowie die ermittelten Anforderungen mit den bestehenden Planungen abgleichen. Die Ergebnisse und Berichte des WBUN werden dem Land und den Einrichtungen der Universitätsmedizin zur Verfügung gestellt. 51. Ist im Falle der MHH eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einer Kosten-Nutzen- Analyse durchgeführt worden, wie sie im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 09.08.2017 seitens des Landesrechnungshofs als Grundlage für die Standortentscheidung gefordert wurde? Eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse wird durchgeführt. In diese fließen die Ergebnisse der laufenden Gutachten ein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 11 52. Falls ja, wie lautet das Ergebnis dieser Untersuchung? Siehe Antwort zu Frage 51. 53. Ist das Ergebnis offen zugänglich? Siehe Antwort zu Frage 51. 54. Falls eine solche Untersuchung nicht vorliegt, auf welcher Grundlage hat der Expertenbeirat dann seine Entscheidung getroffen? Der Wissenschaftliche Beirat hat aufgrund der eigenen Fachexpertise eine eindeutige Positionierung getroffen. 55. Ist mit einem Umzug auf das Gelände außerhalb des bisherigen Campus auch eine Aufgabe weiterer Gebäude verbunden, gerade im Hinblick auf die Ankündigung der damaligen Ministerin Heinen-Kljajić (HAZ 06./09.07.2017)? Grundsätzlich werden die Gebäude durch die MHH und das Staatliche Baumanagement (SBN) hinsichtlich der Frage, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich darstellen lässt, bewertet. Anschließend fließt diese Bewertung in den weiteren Planungsverlauf ein, um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gewährleisten (§ 7 LHO). 56. Wenn ja, welche Gebäude sind betroffen? Siehe Antwort zu Frage 55. 57. Welche Gebäude sind noch instand und haben eine zu erwartende Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren? Folgende Gebäude haben nach Auskunft der MHH eine Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren: I03 - Theoretische Institute I (grundsaniert), I05 - 2. Erweiterung Zentrales Tierlabor, I10 - Pädiatrisches Forschungszentrum, I11 - Rudolf-Pichlmayr-Forschungszentrum für Transplantation, I11 - Hans-Borst-Forschungszentrum, K02 - Ambulanzanbau für Dermatologie und Urologie, K03 - Klinisch-Diagnostische Labore und Transfusionsmedizin, K15 - Mensa, Küche, Rechenzentrum, ZSVA, M20 - Niedersächsisches Zentrum für Biomedizintechnik und Implantatforschung (NIFE), M21 -Tierhaltungsgebäude für NIFE, M23 - Clinical Research Center Hannover (CRC). 58. Ist im Falle des neuen, seit mehreren Jahren leerstehenden Laborgebäudes an der MHH eine Analyse erfolgt, um zu eruieren, was genau nachinstalliert werden muss? Ja, direkt im Anschluss an die Erkenntnis fehlender Bedarfe. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 12 59. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 58. 60. Wenn ja, warum ist eine solche Nachinstallation noch nicht erfolgt? Die erforderlichen Nachinstallationen und Umbauten für die Aufstellung des Labor-Analysesystems wurden bereits vorgenommen. 61. Wann ist mit einer Inbetriebnahme des Gebäudes zu rechnen? Die Inbetriebnahmephase hat bereits begonnen und ist ein Prozess, der einige Zeit benötigt. Teile des Gebäudes sind bezogen. Die Einweihung des Gebäudes soll in diesem Jahr erfolgen. 62. Was kostet die Nichtnutzung des leerstehenden Laborgebäudes an Unterhalt (bitte getrennt angeben: Unterhalt des leerstehenden Gebäudes und Mehrkosten der Nutzung alter Labore im Vergleich zu den prognostizierten Kosten auch der Nutzung des neuen Labors)? 1. Unterhalt des leerstehenden Gebäudes: Das Staatliche Baumanagement Hannover (SBH) hat in der 2. Nachtrags-HU-Bau Kosten in Höhe von 1,37 Millionen Euro für den Leerstandsbetrieb (Betriebskosten) ausgewiesen. Nach derzeitiger Prognose sind die in der 2. Nachtrags-HU-Bau prognostizierten Kosten für den Leerstandsbetrieb auskömmlich. 2. Nutzung alter Labore: Auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung Drucksache 17/7364 und Drucksache 17/8522 wird verwiesen. 3. Nutzung des neuen Labors: Auf die Antworten der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Drucksache 17/8522 wird verwiesen. 63. Welche im Vorfeld (und im Aktionsplan zur Sanierung der MHH von 2013) in Aussicht gestellten Einsparungen sind nicht eingetreten? Bezüglich der Laborkonzentration im Neubau KDL hatte die MHH im Aktionsplan vom 15.01.2014 mit Einsparungen i. H. v. 537 000 Euro für 2014 und 500 000 Euro für 2015 gerechnet. Die MHH hatte hierzu angegeben, dass sich die Summe zusammensetze aus dem geplanten Abbau von 40 Vollkräften (2 Millionen Euro) und Einsparungen von Reagenzien und Chemikalien durch die Ausschreibung der Laborstraße. 64. Wie sieht ein Konzept der MHH für die Refinanzierung dieser Mehrkosten aus? Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/7364 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Kosten übernimmt das MWK. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 13 65. Warum soll erst jetzt ein Verkehrsgutachten für die Neubaumaßnahmen der MHH erstellt werden? Ein Verkehrsgutachten kann erst projektbezogen erstellt werden, wenn grundsätzliche Planungsannahmen erarbeitet sind. Auf Basis der durch MMI/HENN aufgestellten Untersuchungsvarianten erfolgt eine Bewertung der verkehrlichen Erschließung sowie der Baustellenlogistik. 66. Hätte man das Ergebnis nicht schon in die Standortentscheidung für die MHH mit einbeziehen müssen? Das Ergebnis wird in die Standortentscheidung einbezogen. 67. Wer stellt dieses Gutachten aus? Das Gutachten wird von Fachingenieuren der Verkehrsplanung erstellt, sobald die erforderlichen Vergabe- und Ausschreibungsverfahren abgeschlossen sind. Bei der derzeitigen Auftragslage potenzieller Gutachter gestaltet sich die Vergabe schwierig. Im ersten Ausschreibungsverfahren hat kein Bieter ein Angebot zur Erstellung eines solchen Gutachtes abgegeben. 68. Welche Haushaltsmittel werden zur Beauftragung dieses Gutachtens verwendet? Das Gutachten wird aus dem Sondervermögen finanziert. Entsprechend § 6 Abs. 2 des Gesetzes zum Sondervermögen können Verpflichtungen zu Kosten der Planung eingegangen werden. 69. Werden zwei Gutachten für die beiden möglichen Standorte der MHH erstellt? Es wird ein Gutachten erstellt, welches beide möglichen Standorte beinhaltet. 70. Bezieht das Gutachten nur den öffentlichen Verkehr oder auch den Verkehr innerhalb des Klinikgeländes mit ein? Das Gutachten bezieht auch den Verkehr innerhalb des Klinikgeländes ein. 71. Ist eine Einschienenbahn, wie sie in der Presse mehrfach erwähnt wurde, Teil des Gutachtens ? Die Überprüfung der grundsätzlichen Realisierbarkeit eines internen E-Mobilitätskonzepts ist Bestandteil des Gutachtens. 72. Welche Chancen einer weiteren Beschleunigung des Verfahrens sieht das Ministerium? Die genauen Strukturen werden derzeit zwischen dem MWK, MF und den Hochschulen erarbeitet. Durch die Vorgabe von Standards und durch eine kontinuierliche Begleitung der Beteiligungs- und Controllinggesellschaft des Landes sollen eine fortlaufende enge Abstimmung und ein zügiger Fortgang der Maßnahmen erreicht werden. 73. Wie soll die offensichtlich beabsichtigte zentrale Steuerung das Verfahren beschleunigen ? Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 72 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 14 74. Welche konkreten Vorstellungen gibt es, die Bauvorhaben an der UMG zu beschleunigen ? Auf die jeweiligen Bauabschnitte bezogen hängen weitere Beschleunigungsmöglichkeiten z. B. von der Art der gewählten Vergabe ab. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 75. Welchen konkreten Vorstellungen gibt es, die Bauvorhaben an der MHH zu beschleunigen ? Siehe Antwort zu Frage 74. (Verteilt am 06.06.2018) Drucksache 18/1014 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung Große Anfrage der Fraktion der FDP Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Planung der Bauvorhaben Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und Universitätsmedizin Göttingen (UMG)