Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1019 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Schwarz, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Petra Emmerich-Kopatsch, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Dr. Dörte Liebetruth, Sabine Tippelt, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Oliver Lottke, Hanna Naber, Dr. Christos Pantazis, Claudia Schüßler, Volker Senftleben und Dr. Thela Wernstedt (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sozialtickets Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Schwarz, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Petra Emmerich-Kopatsch, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Dr. Dörte Liebetruth, Sabine Tippelt, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Oliver Lottke, Hanna Naber, Dr. Christos Pantazis, Claudia Schüßler, Volker Senftleben und Dr. Thela Wernstedt (SPD) eingegangen am 02.05.2018 - Drs. 18/803 an die Staatskanzlei übersandt am 07.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 04.06.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten In mehreren Städten Niedersachsens erhalten Personen mit nur geringen Einkünften für die Nutzung von Bussen und Bahnen vergünstigte Tickets. Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Transferleistungen können hiermit den örtlichen ÖPNV zu reduzierten Preisen nutzen. In einigen Kommunen wird das Sozialticket mit einem Sozialpass, der Möglichkeiten zur günstigeren Nutzung von meist städtischen Veranstaltungen vorsieht, kombiniert. Vorbemerkung der Landesregierung Es gibt in mehreren niedersächsischen Gebietskörperschaften preisreduzierte Fahrausweise, die von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere solchen mit geringem Einkommen, erworben werden können. Die Bezeichnungen für diese Tickets wie auch ihre Anspruchsvoraussetzungen sind nicht einheitlich und je nach Verkehrsgebiet unterschiedlich. 1. In welchen niedersächsischen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte und Landkreise ) gibt es seit wann ein Sozialticket? Dem Land sind entsprechende tarifliche Regelungen bekannt für die Region Hannover, für die kreisfreien Städte Braunschweig, Wolfsburg und Osnabrück, die Stadt Göttingen und den Landkreis Holzminden. Im Verkehrsverbund Südniedersachsen (Landkreise Göttingen, Holzminden, Northeim und Stadt Göttingen) wird gutachterlich die Einführung eines Sozialtickets für den gesamten Verbundraum untersucht. – Für die Busse und Straßenbahnen im Gebiet der Stadt Braunschweig gibt es bereits seit 01.01.2008 mit dem BS Mobil Ticket ein Sozialticket für 15,00 Euro monatlich. – In den Bussen der Göttinger Verkehrsbetriebe in der Stadt Göttingen kann als Sozialticket seit 01.08.2017 für 25,00 Euro im Monat die sogenannte BusCard E genutzt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1019 2 – Für die Region Hannover werden seit 01.10.2009 Sozialtickets verkauft. Die Tarife sind derzeit wie folgt gestaffelt: GHV-TagesEinzelTicket S, 1 Zone 2,70 Euro, GHV-TagesEinzelTicket S, 2 Zonen 3,50 Euro, GHV-TagesEinzelTicket S, 3 Zonen 4,30 Euro, GHV-KinderTagesTicket S, alle Zonen 1,30 Euro, GVH-MobilCard S, 1 Zone 35,80 Euro monatlich, GVH-MobilCard S, 2 Zonen 39,60 Euro monatlich, GVH-MobilCard S, 3 Zonen 51,90 Euro monatlich, GVH-MobilCard S, 4 Zonen 63,50 Euro monatlich. – Im Landkreis Holzminden gibt es seit dem 01.09.2016 ein Sozialticket, das sogenannte Ticket-S als Monatskarte für 37,00 Euro im Monat bzw. als Wochenkarte für 12,40 Euro. – Im Verkehrsgebiet der Stadt Osnabrück wird seit dem 01.09.2013 ein Sozialticket in Form von 8-Fahrten-Tickets für 11,60 Euro angeboten. – Die Stadt Wolfsburg bietet seit dem 01.06.2009 mit dem Mobilitätsticket ein Sozialticket für monatlich 17,00 Euro an. 2. In welchen Kommunen in Niedersachsen ist das Sozialticket mit einem Sozialpass verbunden , der auch Vergünstigungen bei Kultur-, Sport- oder Freizeitangeboten vorsieht? Da die erfragten Daten nicht verfügbar waren, erfolgte eine gesonderte Abfrage bei den Kommunen , die über eine entsprechende tarifliche Regelung verfügen, soweit es der Landesregierung bekannt ist. Folgende Kommunen haben mitgeteilt, dass sie über ein entsprechendes Angebot verfügen : Stadt Braunschweig, Region Hannover (Ermäßigung des Eintritts in den Erlebnis-Zoo Hannover ), Stadt Göttingen, Stadt Osnabrück, Stadt Wolfsburg. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie viele Sozialtickets wurden in den einzelnen niedersächsischen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils ausgegeben? Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Abfrage haben die Kommunen die nachstehend aufgeführten Daten mitgeteilt. Im Übrigen hat die Landesregierung keine weitere Erkenntnislage . Anzahl Sozialtickets 2015 2016 2017 Stadt Braunschweig 77 521 72 090 71 496 Stadt Göttingen entfällt entfällt k A * Region Hannover 1 493 785 2 540 998 2 920 310 Landkreis Holzminden entfällt k A Monatstickets 2 539 Wochentickets 1 751 Stadt Osnabrück 4 724 5 288 4 925 Stadt Wolfsburg 30 980 36 949 40 196 * Es liegen noch keine Erkenntnisse vor, da das Sozialticket (BusCard E) zum 01.08.2017 eingeführt wurde. 4. Für welchen Kaufpreis kann das Sozialticket in den Kommunen jeweils erworben werden ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1019 3 5. Wie hoch ist der jährliche Zuschuss oder Ertrag der Gebietskörperschaften in Niedersachsen , die ein Sozialticket eingeführt haben? Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Abfrage haben die Kommunen die nachstehend aufgeführten Daten mitgeteilt. Über weitere Erkenntnisse verfügt die Landesregierung nicht. Jährlicher Zuschuss in Euro 2015 2016 2017 2018 Stadt Braunschweig k A * k A * k A * k A * Region Hannover 5 772 855,30 10 233 674,55 11 674 690,60 k A Landkreis Holzminden 50 000 150 000 70 000 Stadt Göttingen entfällt entfällt k A ** Stadt Osnabrück Ø 30 000 Stadt Wolfsburg k A k A k A 800 000 * Die durch die Ausgabe der Mobiltickets entstehende Ergebnisbelastung der städt. Braunschweiger Verkehrs GmbH kann im Rahmen des Verlustausgleichs mit der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Die Höhe kann nicht exakt beziffert werden. ** Es liegen noch keine Erkenntnisse vor, da das Sozialticket (BusCard E) zum 01.08.2017 eingeführt wurde. 6. In welchen niedersächsischen Kommunen ist es in welchem Maß aufgrund der Einführung eines Sozialtickets zur Notwendigkeit der Anpassung der Angebotsdichte (Fahrzeuge , Personal) gekommen? Dem Land liegen keine entsprechenden Untersuchungsergebnisse dazu vor. Erhöhungen des Fahrgastaufkommens sind in der Regel nicht monokausal begründet, sondern weisen verschiedene Ursachen auf. Eine Kausalität zwischen der Einführung von Sozialtickets und erhöhter Angebotsdichte bzw. höherem Fahrgastaufkommen kann fundiert nur durch Fahrgastbefragungen untersucht und belegt werden. Die Eignung und Angemessenheit entsprechender Befragungen ist allerdings zu bezweifeln angesichts des hohen Aufwands und der zu erwartenden geringen Erkenntnisgewinne . Auch stünde die Gefahr einer Stigmatisierung der in Bussen und Stadtbahnen öffentlich zu Befragenden im Raum. (Verteilt am 06.06.2018) Drucksache 18/1019 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Schwarz, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Petra Emmerich-Kopatsch, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Dr. Dörte Liebetruth, Sabine Tippelt, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Oliver Lottke, Hanna Naber, Dr. Christos Pantazis, Claudia Schüßler, Volker Senftleben und Dr. Thela Wernstedt (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Sozialtickets