Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1022 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie beurteilt die Landesregierung den Sicherheitsgewinn durch die nur in Deutschland vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 09.05. - Drs. 18/874 an die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 04.06.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten Die Bundesratsdrucksache 414/16 enthält u. a. die Forderung an die Bundesregierung, den § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes zu streichen. Der Bundesrat begründete dies damit , dass „eine Überprüfung der deutschen Lizenzinhaber nach dem deutschen LuftSiG keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zudem verletzt die nur national bestehende Überprüfungspflicht für alle Piloten der einbezogenen Luftfahrzeuge spätestens seit der Einführung der europäischen Luftfahrerlizenz (EU-FCL) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (jetzt erstmals in § 4 LuftSiG formuliert), da es sich nach hiesiger Auffassung um eine ungeeignete Maßnahme handelt, die nur bei Inhabern und Bewerbern einer bei deutschen Luftfahrtbehörden geführten Pilotenlizenz Wirkung entfalten kann. Da es aber möglich ist, die Lizenz in jedem Land der EU mit EU-weiter Gültigkeit zu erwerben und kein anderer EU-Staat die Pilotenüberprüfung in dieser weitgehenden Form kennt, kann die Überprüfung leicht umgangen werden“ (Bundesratsdrucksache 414/16). Die Bundesregierung begründet die Beibehaltung der Zuverlässigkeitsprüfung in Deutschland mit der abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge und der Möglichkeit, dass sich Gefährder in Deutschland als Privatpilot ausbilden lassen könnten (Bundestagsdrucksache 18/9833). Ferner ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das EU-weite Fehlen der deutschen Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Sicherheitslücke darstellt. Derzeit läuft diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Im Bundestag wurde aktuell ein Antrag mit dem Ziel der „Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung für Privatpiloten“ (Drucksache 19/1702) eingebracht. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs (security) hat für die Landesregierung oberste Priorität. Mit dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) hat der Bundesgesetzgeber den rechtlichen Rahmen und die entsprechenden Instrumente geschaffen, um ein einheitliches sowie hohes Sicherheitsniveau herzustellen. Nicht erst seit den Anschlägen des 9. November 2001 in den USA stellt der Luftverkehr für Terroristen ein besonderes Ziel dar. Daher haben sich alle in der ICAO (International Civil Aviation Organization) vertretenen Nationalstaaten darauf verständigt, einheitliche Maßnahmen und Verfahrensweisen im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs in ihren Ländern umzusetzen. Jedoch kann nur dann ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden, wenn alle Beteiligten sich an Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1022 2 die getroffenen Absprachen halten. Wenn einzelne Staaten ausscheren, ist eine Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen möglich. Bei dem hier angesprochenen Instrument der Zuverlässigkeitsüberprüfung handelt es sich um einen wesentlichen Baustein, der es ermöglicht, bereits im Vorfeld mögliche Gefährder zu identifizieren . Ohne eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist es nicht möglich, in dem besonders geschützten Sicherheitsbereich (Luftseite) der Flughäfen zu arbeiten und sich aufzuhalten. Hierdurch wird das Anschlagsrisiko erheblich reduziert. Dieses trifft prinzipiell auch auf Piloten zu, wie der Anschlag in New York aufzeigt. Hierbei haben als Piloten ausgebildete Terroristen Verkehrsflugzeuge in ihre Gewalt gebracht, um diese anschließend als Waffe gegen Gebäude und Menschenleben zu richten. Jedoch ist die Bundesrepublik Deutschland in Europa die einzige Nation, die noch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung als Voraussetzung für den Erwerb einer Pilotenlizenz vorschreibt. Da der Erwerb der Privatpilotenlizenz in einem anderen Mitgliedstaat der EU es aber ermöglicht, diese deutsche Sicherheitsvorgabe zu umgehen, wird die bestehende Regelung ausgehebelt und entbehrt einer ganzheitlichen europäischen Lösung. Um Letztere zu schaffen, hat die Landesregierung im Rahmen der Bundesratsdrucksache 414/16 die Empfehlung der Ausschüsse mitgetragen, den § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG und damit eine Überprüfung deutscher Privatpilotlizenzinhaber zu streichen . Der Bundestag ist dieser Initiative mit der Begründung einer abstrakten Gefährdungslage in Deutschland nicht gefolgt. Neben dem derzeit anhängigen Vertragsverletzungsverfahren (s. Ziffer 2) und dem dort angestrebten Regelungskompromiss sieht die Landesregierung aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag keine Möglichkeit, die derzeit bestehende Gesetzgebung derart zu beeinflussen, dass eine momentane Initiative zur gänzlichen Streichung der Vorschrift von Erfolg wäre. 1. Welche Haltung hat die Landesregierung zur nur in Deutschland vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG? Die Landesregierung hat die damalige Empfehlung der Ausschüsse im Rahmen der Bundesratsdrucksache 414/16, den § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG und damit eine Überprüfung deutscher Privatpilotlizenzinhaber zu streichen, unterstützt. Die Haltung der Landesregierung hat sich nicht verändert . 2. Ist die Begründung der Bundesregierung zur Beibehaltung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG aus Sicht der Landesregierung nachvollziehbar und schlüssig (bitte mit Begründung)? Die Landesregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine hohe abstrakte Gefahr terroristischer Anschläge für den Luftverkehr auch in Deutschland vorliegt. Jedoch hat die Landesregierung eine andere Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit des Instrumentes einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten als die Bundesregierung - auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Landesregierung hofft auf eine einheitliche Lösung in Europa, die aus dem durch die Europäische Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren (2014/4109) resultieren könnte. 3. Wann und wie wird sich die Landesregierung gegebenenfalls für die Abschaffung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG einsetzen (bitte mit Begründung, wenn sich die Landesregierung nicht (mehr) für die Abschaffung einsetzen würde)? Aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse auf Bundesebene sieht die Landesregierung derzeit keine Erfolgsaussichten für eine Initiative. (Verteilt am 06.06.2018) Drucksache 18/1022 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie beurteilt die Landesregierung den Sicherheitsgewinn durch die nur in Deutschland vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)?