Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1037 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Ist die „rechtswidrige“ Praxis der Sonderboni am Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgestellt? Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 26.04.2018 - Drs. 18/796 an die Staatskanzlei übersandt am 07.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 06.06.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten Am 06.10.2017 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung über Unregelmäßigkeiten am Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Danach habe der LAVES-Präsident Eberhard Haunhorst „200 000 Euro Zubrot an Mitarbeiter (…) offenbar zu Unrecht“ aus Steuermitteln verteilt. Seit 2005 wurden demnach „Aufwandsentschädigungen an Veterinäre im LAVES gezahlt“, obwohl die entsprechende Richtlinie dies nur für Mitarbeiter Unterer Veterinärbehörden erlaubt. Laut taz vom 19.11.2017 sollen „insgesamt 55 LAVES-Veterinäre“ seit 2005 davon profitiert haben - was sich auf 195 157,01 Euro summiert. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover fordert die Summe nun zurück und hat ein Disziplinarverfahren gegen Haunhorst eingeleitet. „‚Schließlich geht es um Steuergeld‘, sagt der scheidende Minister Christian Meyer, der mit seiner grünen Agrarpolitik neue Maßstäbe gesetzt hat. Seiner Ansicht nach hat Haunhorst Steuergeld ohne Rechtsgrundlage verteilt, denn die Zulage habe LAVES-Tierärzten nicht zugestanden. Meyer beruft sich auf eine entsprechende Verordnung aus dem Jahr 1978. Die reklamiert allerdings auch Haunhorst für sich. Das ist erstaunlich, denn laut Verordnungstext steht eine ‚Entschädigung von besonderem Aufwand‘ nur ‚beamteten Tierärzten und Assistenztierärzten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten‘ zu, also Veterinären der unteren Landesbehörden. So ist es auch nach einer Novellierung der Verordnung von 2015 ausdrücklich vermerkt. Das LAVES ist aber keine untere, sondern eine obere Landesbehörde. ‚Damit war die Zulage rechtswidrig ‘, argumentiert der scheidende Agrarminister. Im Jahr 2002 wurde Haunhorst Präsident des neugegründeten Landesamts (…). Der 56-jährige Haunhorst ist Chef von gut 1 000 Mitarbeitern. In Vorstellungsgesprächen soll er sogar ausdrücklich die steuerfreien Boni für Veterinäre angesprochen haben, um Bewerbern den Job schmackhaft zu machen. Belegt ist das allerdings nicht. Sicher ist dagegen, dass auch Haunhorsts Ehefrau unter den Begünstigten war. Von 2006 bis zu ihrem Ausscheiden aus der Behörde im Jahr 2012. Pikant dabei: Die Empfänger mussten die Zulage stets neu beantragen, einen Automatismus gab es nicht.“ (taz vom 19.11.2017) Am 07.10.2017 berichtete auch die Nordwest-Zeitung unter der Überschrift „Ärger um Geld für Tierärzte “, dass das zuständige Verbraucherschutzministerium dies für „rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage “ halte. Danach sei auch ein Disziplinarverfahren gegen den LAVES-Präsidenten Haun- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1037 2 horst eingeleitet worden, und die zu Unrecht bezogenen Aufwandsentschädigungen sollen wieder zurückgezahlt werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Zahlung von steuerfreien Boni für Veterinäre durch das LAVES? Entschädigungszahlungen an Amtstierärztinnen/Amtstierärzte und Assistenztierärztinnen/Assistenztierärzte des LAVES sind auf der Grundlage der Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte vom 04.11.2015 (Nds. GVBl. S. 316) - TÄEntschV 2014 - und der Verordnung über die Entschädigung von besonderem Aufwand der beamteten Tierärzte und Assistenztierärzte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 04.01.1978 (Nds. GVBl. S. 11, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31.10.2001 (Nds. GVBl. S. 697) - TÄEntSchV 1978 -, erfolgt. Ein Rechtsanspruch bestand nach diesen Verordnungen für Amtstierärztinnen/Amtstierärzte und Assistenztierärztinnen /Assistenztierärzte des LAVES nicht. 2. Wie hat die Landesregierung die Nichtzahlung weiterer Aufwandsentschädigungen für Tierärzte inzwischen umgesetzt? Mit Erlass vom 02.05.2017 wurde LAVES gebeten, ab sofort von derartigen Zahlungen Abstand zu nehmen. 3. Welche Summen widerrechtlich gezahlter Boni wurden inzwischen zurückgefordert? Für die betroffenen Begünstigten streitet der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Es wurden daher keine Aufwandsentschädigungen zurückgefordert. 4. Was hat das Disziplinarverfahren gegen den Präsidenten des LAVES ergeben? Mit den Ermittlungen im Rahmen des o. g. Disziplinarverfahrens wurde seinerzeit vom zuständigen Staatssekretär ein ehemaliger Präsident eines niedersächsischen Verwaltungsgerichts beauftragt. Dieser ist nach intensivem Aktenstudium sowie mehreren Zeugenvernehmungen in seinem Abschlussbericht zu den Ermittlungen zum Ergebnis gekommen, dass ein Dienstvergehen des Präsidenten des LAVES nicht festgestellt werden kann. Das Disziplinarverfahren gegen den Beamten war daher gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 NDiszG einzustellen. (Verteilt am 07.06.2018) Drucksache 18/1037 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ist die „rechtswidrige“ Praxis der Sonderboni am Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgestellt?