Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1100 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie steht die Landesregierung zum Schulversuch der KGS Schneverdingen und der BBS Soltau? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 24.04.2018 - Drs. 18/789 an die Staatskanzlei übersandt am 03.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 12.06.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Die KGS Schneverdingen und die BBS Soltau führen seit 2011 das Projekt Jobwärts zur Erleichterung des Berufseinstiegs für Hauptschüler durch. Dabei wurden Schüler mit besonderem Förderbedarf auch nach dem Beginn ihrer Ausbildung von zwei Lehrkräften betreut. Für eine Ausweitung dieses Projekts, u. a. zur gezielten Unterstützung von Kindern Geflüchteter, haben die betreffenden Schulen das Kultusministerium um Unterstützung gebeten. Laut Presseberichten (Böhme Zeitung, 13.04.2018) haben die Schulen ihren Antrag für dieses Projekt mittlerweile zurückgezogen, weil sich das Kultusministerium neun Monate lang nicht dazu geäußert hat. Im Februar gab es dann seitens der Landesregierung den Vorschlag, im Rahmen des Projekts gegenseitige Abordnungen an den Schulen durchzuführen, was allerdings von Beginn an von den Schulen abgelehnt wurde. Nun sehen sich die Schulen nicht in der Lage, den Schulversuch durchzuführen, und haben den Antrag zurückgezogen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Projekt „JOBwärts“ im Hauptschulzweig ist Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts der KGS Schneverdingen zur Berufsorientierung in allen Schulzweigen. Für dieses Gesamtkonzept wurde die KGS Schneverdingen im Jahr 2017 als „Starke Schule“ mit dem 1. Preis geehrt. Das Konzept „JOBwärts“ wurde für den Bereich des Hauptschulzweigs entwickelt und beinhaltet eine Vielzahl von Modulen. Dazu gehören schulische und unterrichtliche Maßnahmen, die Kooperation mit der BBS Soltau in Form eines feststehenden Unterrichtstags pro Woche sowie eines Kompaktseminars mit Bewerbungstraining und Besuch zukünftiger Ausbildungsstätten. Ein weiteres Modul ist die schulische „Nachbetreuung“, d. h. Zusammenarbeit mit der externen Jugendhilfeeinrichtung sowie begleitende Unterstützung durch Kontakt der Lehrkräfte der KGS Schneverdingen mit den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden (ehemalige Schülerinnen und Schüler). Die „Nachbetreuung“ zeigt Erfolge, gehört allerdings nicht dauerhaft in den Zuständigkeitsbereich und damit auch nicht zu den Kernaufgaben von Lehrkräften der allgemeinbildenden Schule, da sich die Schülerinnen und Schüler nicht mehr im allgemeinbildenden, sondern im berufsbildenden Schulsystem befinden. Die regionalen Erfolge des Projekts „JOBwärts“ in der bisher erfolgten Kooperation mit der BBS Soltau sind im Hinblick auf die deutliche Verminderung etwaiger Abbrecherquoten sichtbar. Allerdings handelt es sich hierbei um ein singuläres pädagogisches Projekt, das Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1100 2 auf dem besonderen Engagement einzelner Lehrkräfte basiert und nicht organisatorisch abgesichert ist. Eine niedersachsenweite Anwendung dieser außerschulischen Nachbetreuung ehemaliger Schülerinnen und Schüler wird nicht angestrebt. Vor diesem Hintergrund entstand 2017 die Initiative des Kultusministeriums, eine Verstetigung der erfolgreichen Ergebnisse des Projekts in Bezug auf ein verlässliches Übergabemanagement zwischen allgemeinbildender Schule (KGS Schneverdingen) und berufsbildender Schule (BBS Soltau) zu prüfen. Dabei ging es um die Prüfung eines beabsichtigten Schulversuchs, in dem die positiven Ergebnisse der KGS Schneverdingen in eine systematische Kooperation mit der BBS Soltau überführt und verstetigt werden könnten und somit nachfolgend für weitere Regionen beispielhaft werden könnten. Auf Einladung des Kultusministeriums fand am 15.02.2017 eine Arbeitssitzung zur Weiterentwicklung der nachschulischen Betreuung im Rahmen des Projekts „JOBwärts“ in Lüneburg statt. Beteiligt waren neben den beiden Schulen die schulfachlich zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde , ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit sowie der Landrat des Heidekreises. Es wurden eine Ist-Analyse und eine Erörterung von Lösungsansätzen vorgenommen. In Bezug auf die Möglichkeit eines Schulversuchs wurde von beiden Schulen sowie den schulfachlichen Dezernenten deutlich gemacht, dass Fragestellungen und Details einer Kooperation im Rahmen eines Schulversuchs noch ungeklärt seien und es ihnen angesichts des Arbeitsaufkommens derzeit nicht möglich sei, einen detaillierten Antrag im laufenden Schuljahr anzufertigen. Deshalb wurde das Schuljahr 2017/2018 als Entwicklungsphase für einen etwaigen Schulversuch terminiert, woraufhin seitens des Kultusministeriums drei Anrechnungsstunden für die schulische Nachbetreuung im Schuljahr 2017/2018 avisiert wurden. Eine Projektskizze zur Beantragung eines Schulversuchs wurde von beiden Schulleitungen erstellt und am 17.05.2017 dem Kultusministerium vorgelegt. Daraufhin gewährte das Kultusministerium zum Schuljahresende die angekündigten Anrechnungsstunden für den Entwicklungszeitraum im Schuljahr 2017/2018. Da die schulische Nachbetreuung grundsätzlich in Händen der BBS liegt, müssten Kompensationsmöglichkeiten in einem Schulversuch gestaltet werden, damit der Versuch nach Abschluss übertragbar auf andere Regionen ist. Die diesbezügliche Bitte des Kultusministeriums zur Nachbesserung der Projektskizze unter Berücksichtigung dieses Umstandes führte schließlich im März 2018 zur Rücknahme des Schulversuchsantrages mit der Begründung, dass eine wechselseitige Teilabordnung im Projektantrag ausdrücklich ausgeschlossen sei und zulasten der Ressourcen der beteiligten Schulen ginge. Im Antragsentwurf seien ausdrücklich zusätzliche Ressourcen für die zusätzliche Arbeit von Schulen und Lehrkräften gewünscht worden. 1. Wie begründet das Kultusministerium sein neun Monate andauerndes Schweigen zu diesem Antrag, auch im Hinblick auf die hohe Zahl an Ausbildungsabbrüchen (26 %) und den Erfolg des Projekts gegen diesen Trend? Die Erfolge des Konzepts zur Berufsorientierung an der KGS Schneverdingen stehen nicht infrage und sind bei unterschiedlichen Gelegenheiten vom Kultusministerium gewürdigt worden. Absprachegemäß sollte das Schuljahr 2017/2018 der Präzisierung der Projektskizze des Schulversuchsantrags dienen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Warum gewährt die Landesregierung im Rahmen dieses Projekts keine zusätzlichen Lehrerstunden? Das Kultusministerium hat, um eine rechtssichere Verstetigung des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule zur berufsbildenden Schule zu ermöglichen, Anrechnungsstunden für die schulische Nachbetreuung im Projekt JOBwärts für das Schuljahr 2017/2018 gewährt und wird diese auch für das Schuljahr 2018/2019 gewähren. Eine dauerhafte Gewährung von Anrechnungsstunden für die allgemeinbildende Schule ist aus schulrechtlichen Gründen allerdings nicht möglich, da eine schulische Nachbetreuung in Hand der aufnehmenden berufsbildenden Schule liegt. Deshalb wäre von dieser Seite eine Kompensation der (zeitlichen) Ressourcen zu schaffen. Eine dauerhafte Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1100 3 Gewährung von Anrechnungsstunden für die schulische Nachbetreuung an der allgemeinbildenden Schule wäre somit landesweit nicht übertragbar und aus Gründen der Unterrichtsversorgung nicht geboten. Dem Ziel der Kompensation für die berufsbildende Schule diente der Vorschlag des Kultusministeriums auf wechselseitige Teilabordnung von Lehrkräften im Rahmen eines Schulversuchs. Diesem wurde seitens der beteiligten Schulen nicht gefolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Hat die Landesregierung selbst ähnliche Konzepte in Arbeit? Das Übergangsmanagement für den erfolgreichen Wechsel vom allgemeinbildenden zum berufsbildenden Schulwesen hat eine hohe Bedeutung für die Landesregierung. Darauf weisen die Rahmenbedingungen der aktuellen Vereinbarung „Bildungsketten“ und des neuen Konzepts Berufsorientierung hin. Im Rahmen des Bündnisses Duale Berufsausbildung werden gegenwärtig Schulversuche zum Übergangsmanagement durchgeführt: Der Schulversuch BEST zum Berufseinstieg für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hauptschulabschluss sowie HH-Dual als Schulversuch für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss. In beiden Versuchen geht es um die Modifizierung dualer Strukturen mit dem Ziel, die Bindung der Schülerinnen und Schüler an die Betriebe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. (Verteilt am 14.06.2018) Drucksache 18/1100 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie steht die Landesregierung zum Schulversuch der KGS Schneverdingen und der BBS Soltau?