Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Was tut die Landesregierung, um den Herdenschutz zu verbessern und die Akzeptanz für das Wildtier Wolf zu stärken? Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.05.2018 - Drs. 18/892 an die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.06.2018, gezeichnet In Vertretung Frank Doods Vorbemerkung des Abgeordneten Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa von 2018 sagen 78 % der Befragten, dass Wölfe in Deutschland leben können sollen, auch falls es dabei zu Problemen kommt. Bei dieser Zustimmungsrate zum Wolf gibt es laut der repräsentativen Umfrage keinen Unterschied zwischen Bewohnern im städtischen Umfeld und im ländlichen Raum. Auch die Landesregierung begrüßt die Rückkehr des Wolfes: „Grundsätzlich muss es - gerade auch im Interesse des Schutzes der Art - Ziel der Politik sein, die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen. Darum sollen alle Maßnahmen im engen Dialog mit allen Beteiligten in einem kontinuierlichen Prozess gemeinsam erarbeitet werden“, so eine Antwort des Umweltministeriums im Dezember 2017 zum Wolf (Drs. 18/75). Unterdessen plädieren einzelne Vertreter der CDU unverändert dafür, den Wolf unverzüglich ins Jagdrecht aufzunehmen. Ferner heißt es „eine Bestandsregulierung der Wolfspopulation muss vorangetrieben werden, außerdem müssen rechtliche Grundlagen zur Ausweisung von wolfsfreie Zonen , insbesondere an den Küsten- und Flussdeichlinien geschaffen werden, um den Zielkonflikt zwischen Deichschäferei und Wolf entgegenzutreten und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen “ (Stader Resolution vom 10.04.2018). Nach Auffassung der niedersächsischen CDU-Fraktion sollen bis 2030 angeblich 40 000 Wölfe in Deutschland leben bzw. sei der günstige Erhaltungszustand bereits erreicht (vgl. Pressemeldungen der CDU-Fraktion vom 30.05. und 08.03.2018). Laut Drs. 18/75 teilt die Landesregierung jedoch die Einschätzung von Bundesregierung und EU- Kommission, dass beim Wolf in Deutschland kein günstiger Erhaltungszustand bestehe, und stellt fest: „Der günstige Erhaltungszustand kann daher nicht von einem Bundesland oder für dieses allein erreicht oder festgestellt werden“ (Drs. 18/75). Laut NLWK wurden bis Ende April bereits zwölf Wölfe in Niedersachsen tot aufgefunden. Seit Rückkehr des Wolfes sollen zudem mindestens fünf Wölfe in Niedersachsen illegal getötet worden sein (PM des NLWKN vom 02.05.2018). Die EU will laut NOZ vom 01.12.2017 nichts am Schutzstatus des Wolfes ändern. Laut NOZ lehnt der zuständige EU-Agrarkommissar eine Abschwächung des Schutzniveaus jedoch ab: „Ungeachtet der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland und Europa will die EU-Kommission den besonderen Schutzstatus des Raubtiers nicht ändern. Das erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan auf Anfrage unserer Redaktion. ‚In weiten Teilen der Europäischen Union ist der Wolf nach wie vor eine Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 2 gefährdete Art.‘ Eine gezielte Bejagung der Tiere zur Bestandsdezimierung bleibt damit verboten“ (NOZ vom 01.12.2017). 1. Sind Forderungen nach Abschüssen von Wölfen zur Bestandsminderung zurzeit rechtlich umsetzbar? Da es sich bei dem Wolf gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 b) BNatSchG um eine streng geschützte Art handelt, sind letale Entnahmen (Abschüsse) nur unter den strengen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 Sätze 1 bis 3 BNatSchG zulässig. Das heißt, dass über die Voraussetzungen der § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1, 2, 3, 4 oder 5 BNatSchG hinaus eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert bzw. die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustand nicht verhindert wird. 2. Ist die Forderung nach wolfsfreien Zonen beispielsweise in der Wesermarsch zurzeit rechtlich umsetzbar? Die Schaffung wolfsfreier Zonen hätte zwangsläufig die Entnahme von Tieren als Voraussetzung. Für eine Entnahme von Tieren streng geschützter Arten müssen - wie bereits beschrieben - die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 Sätze 1 bis 3 BNatSchG erfüllt sein. In Bezug auf den Deichschutz kommen die Ausnahmegründe des § 45 Abs. 7 Nr. 4 (öffentliche Sicherheit ) und Nr. 5 (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) in Betracht, da der Deichschutz einen zwingenden öffentlichen Belang darstellt, der die Belange des Artenschutzes in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung im Rahmen der notwendigen Abwägung im Einzelfall überwiegen kann. Allerdings darf (wie bereits oben beschrieben) über die Voraussetzungen der § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1, 2, 3, 4 oder 5 BNatSchG hinaus eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert. Jede Einzelfallentscheidung muss darüber hinaus auch die Anforderungen von Artikel 16 Abs. 1 der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) beachten. 3. Welche Änderungen in der laufenden Jagdgesetznovelle betreffen den Wolf? Der Wolf ist in der laufenden Jagdgesetznovelle nicht betroffen. 4. Ist geplant, den Wolf durch Aufnahme ins Jagdrecht von der Zuständigkeit des Umweltministeriums in die Zuständigkeit des Agrarministeriums zu überführen? Siehe Antwort zu Frage 3. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist darüber hinaus vereinbart, dass der Wolf erst dann in das Jagdrecht aufgenommen werden soll, wenn der günstige Erhaltungszustand festgestellt ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. 5. Sollen in Zukunft Jägerinnen und Jäger für legale Wolfsabschüsse zuständig werden? Siehe Antwort zu Frage 3. Ob und welche Aufgaben Jägerinnen und Jäger in Zukunft und im Rahmen von im Einzelfall festzulegenden Maßnahmen haben können, ist zu gegebener Zeit zu entscheiden . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 3 6. Wird in Zukunft auch die Jagdabgabe für das Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring herangezogen? Gemäß § 22 NJagdG ist die Jagdabgabe zur Förderung jagdlicher Zwecke zu verwenden. Der Wolf ist von der laufenden Gesetzesnovelle nicht betroffen, daher kann sie nicht für Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring eingesetzt werden. 7. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in Drs. 18/75 angekündigt hat, Maßnahmen hinsichtlich des Herdenschutzes in der Region Barnstorf-Goldenstedt und Cuxhaven zu prüfen: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang ergriffen? Das Umweltministerium und das Wolfsbüro des NLWKN richten nach wie vor ein besonderes Augenmerk auf beide Regionen. Als Vorbereitung für eine geplante Besenderung im Raum Cuxhaven wurde mit der Intensivierung des Monitorings begonnen. Siehe darüber hinaus die Antwort zu Frage 9. 8. Welche weiteren Maßnahmen wurden geprüft und mit welchen Ergebnissen? Es wurde auch eine mögliche Entnahme der Tiere geprüft. Die Vorrausetzungen, die das Bundesnaturschutzgesetz (siehe hierzu auch Fragen 1 und 2) dafür vorsieht, sind aktuell nicht gegeben . 9. Was hat die Landesregierung bislang unternommen, um den Herdenschutz im Deichbereich zu verbessern? Im Landkreis Cuxhaven wird zusammen mit einem Deichverband ein Pilotprojekt vorangebracht, um die Möglichkeiten des wolfsabweisenden Herdenschutzes bei der Beweidung durch Schafe auf Deichen zu testen und weiterzuentwickeln. Die Laufzeit des Pilotvorhabens wird voraussichtlich fünf Jahre umfassen. 10. Welche Verbesserungen konnte die rot-schwarze Landesregierung bislang für Schäferinnen und Schäfer erreichen? Die Förderkulisse Herdenschutz wurde auf das ganze Land ausgeweitet. Damit können Schäferinnen und Schäfer im Haupt- und Nebenerwerb im ganzen Land Förderungen für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen erhalten. Zudem wurde mit einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie Wolf begonnen, um die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und den Schadensausgleich weiter zu verbessern. 11. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Akzeptanz des Wolfes zu stärken und den Dialog mit allen Beteiligten fortzuentwickeln? Das Umweltministerium arbeitet aktuell an drei Verordnungen, die den Umgang mit dem Wolf klarer regeln sollen, als dies bislang der Fall ist. Die klaren Regeln im Umgang mit Wölfen sollen u. a. auch zu einer verbesserten Akzeptanz führen. Zudem wird das Wolfskonzept entsprechend angepasst . Außerdem ist geplant, die Förderung im Rahmen der Richtlinie Wolf deutlich zu verbessern. Zukünftig sollen u. a. auch Maßnahmen bzw. Projekte im Kontext Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzsteigerung gefördert werden können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 4 12. Vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Lies angekündigt hat, mindestens ein Tier pro Rudel zu besendern (Pressemitteilung 2018/29): Welche Ziele sollen mit der Besenderung verfolgt werden? Mithilfe der Besenderung sollen vor allem Fragen zu den Habitatansprüchen und zur Habitatnutzung durch Wölfe in der Kulturlandschaft geklärt werden. Zudem sollen wissenschaftliche Erkenntnisse über das Raum-Zeit-Verhalten der Wölfe ermittelt werden. Dabei steht auch die Frage der Nutzung menschlicher Strukturen wie Siedlungsbereiche im Fokus. Bei diesem Projekt mit dem Ziel wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ist u. a. eine Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) vorgesehen. 13. Wie viele Tiere sollen besendert werden? Es ist erklärtes Ziel der Koalitionspartner, mindestens ein Tier in jedem Rudel zu besendern. Aktuell sind 13 Wolfrudel in Niedersachsen nachgewiesen. 14. Ist es für Zwecke der Grundlagenforschung notwendig, ein Tier jedes Rudels zu besendern ? In den niedersächsischen Regionen gibt es sehr große Unterschiede in der Besiedlung und den Naturräumen mit ihren jeweiligen spezifischen landschaftlichen Gegebenheiten. Es macht deswegen Sinn, möglichst alle Rudel in die wissenschaftlichen Untersuchungen einzubeziehen, um ein vollständiges Bild über das Wolfsverhalten in unserer sehr heterogenen Kulturlandschaft und die Lebensraumansprüche der Art zu erhalten. 15. Ist die Besenderung einer solch großen Anzahl von Tieren artenschutz- und tierschutzrechtlich vertretbar (bitte mit Begründung)? Für das geplante Besenderungsprojekt der TiHo liegt eine Tierversuchsgenehmigung vor. Diese Genehmigung wurde unter Einbindung der sogenannten Tierschutz-Ethikkommission nach intensiver tierschutzfachlicher und -rechtlicher Prüfung erteilt. Die Besenderung von Wölfen im Rahmen der Tierversuchsgenehmigung wird insofern als tierschutzrechtlich vertretbar bewertet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht lässt sich Telemetrie an Wildtieren rechtfertigen, wenn die zu erwartenden Erkenntnisse so wertvoll sind, dass daraus Nutzen für die Tiere im Hinblick auf den Schutz von Lebensräumen oder die Artenvielfalt bzw. die Art selbst gezogen werden kann. Im Rahmen der Ermessensausübung ist in diesem Fall das Forschungsinteresse bzw. die Durchführung des Besenderungsvorhabens höher zu gewichten als die Belange des Artenschutzes. 16. Wann soll die Besenderung erfolgen? Mit den ersten Fangversuchen für die geplanten Besenderungen soll sobald wie möglich begonnen werden. Ob und wie schnell tatsächlich Wölfe gefangen werden können, kann nicht sicher vorhergesagt werden. Der Fang wilder Wölfe ist nicht einfach. 17. Wird der Auftrag zur Besenderung ausgeschrieben, und welche Kosten erwartet die Landesregierung? Das Besenderungsvorhaben zu wissenschaftlichen Zwecken ist Teil eines mit der TiHo abgestimmten Forschungsprojekts. In welcher Form die angestrebte Zusammenarbeit mit der TiHo umgesetzt wird, wird derzeit geprüft. Gegebenenfalls kommt eine Zuwendung für das geplante Forschungsprojekt durch das Umweltministerium zum Tragen. In 2018 steht neben Barmitteln in Höhe von rund 50 000 Euro hierfür grundsätzlich eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 300 000 Euro für die Folgejahre zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Ausgaben für Besenderungen im Einzelfall, z. B. bei Erfordernissen zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Wolfsma- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 5 nagements, notwendig sein und separat beauftragt werden. Vorgesehen ist in diesem Kontext, entsprechende Fähigkeiten für Besenderungsmaßnahmen im Rahmen des Wolfsmanagements beim Wolfsbüro des NLWKN aufzubauen. 18. Vor dem Hintergrund, dass das Umweltministerium in der Pressemitteilung 29/2018 von einer Zustimmung der Generaldirektion Umwelt zur Besenderung von Wölfen durch Fang mit Tellereisen, sogenannte Soft-Catch-Traps, spricht: Welche Generaldirektion ist für Tierschutz zuständig, und gab es dort auch Gespräche? Die Verordnung (EG) Nr. 3254/91 des Rates vom 04.11.1991 verbietet grundsätzlich den Einsatz von Tellereisen, darunter fallen auch die modifizierten Soft-Catch-Traps. Die Verordnung verfolgt als Ziel die Arterhaltung, insofern ist auch die Generaldirektion Umwelt zuständig. Mit einem Schreiben vom 14.03.2018 hat die EU-Kommission klargestellt, dass der Einsatz von Soft-Catch- Traps möglich ist, wenn der Einsatz der Forschung oder dem Monitoring dient und keine alternativen effektiven Fangmethoden zur Verfügung stehen. Für den Tierschutz ist die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) zuständig. Die EU besitzt jedoch keine Zuständigkeit für den Bereich des Wohlergehens von Wildtieren ; Gespräche über Soft-Catch-Traps mit der DG SANTE erübrigten sich daher. 19. Ist der Fang mit Soft-Catch-Traps nach dem deutschen Tierschutzrecht zulässig, und welche Rechtsänderung ist erfolgt? Der Einsatz von Soft-Catch-Traps muss in jedem Fall einzeln artenschutzrechtlich und tierschutzrechtlich bewertet werden. Nur wenn die in der Antwort zu Frage 18 genannten Voraussetzungen und die tierschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere § 1 des Tierschutzgesetzes nicht entgegensteht, ist der Einsatz von Soft-Catch-Traps grundsätzlich möglich. Rechtsänderungen waren in diesem Kontext nicht erforderlich und kamen bis dato auch nicht zum Tragen. 20. Sollen Tellereisen in Niedersachsen zum Fangen von Wölfen eingesetzt werden? Wenn die in der Antwort zu Frage 18 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und eine tierschutzfachliche Abwägung, wie in der Antwort zu Frage 19 beschrieben, zu einem entsprechenden Ergebnis kommt, können gegebenenfalls zukünftig auch Soft-Catch-Traps beim Fang von Wölfen eine Rolle spielen. Die notwendigen Genehmigungen müssen in jedem Einzelfall vorhanden sein. 21. Kann die Landesregierung die Berechnungen des MdL Martin Bäumer bestätigen, dass der günstige Erhaltungszustand für den Wolf erreicht wurde, und, wenn nein, warum nicht? Niedersachsen kann den Erhaltungszustand nicht alleine feststellen, dies ist Aufgabe des Bundes. Niedersachsen setzt sich gegenüber dem Bund und der EU-Kommission dafür ein, den Erhaltungszustand anhand der vorgegebenen Kriterien jährlich zu überprüfen und entsprechende Feststellungen zum Erhaltungszustand vorzunehmen. 22. Kann die Landesregierung den Erhaltungszustand des Wolfes als Bundesland selbst festsetzen, und wenn nein, wie funktioniert das Verfahren zur Feststellung des Erhaltungszustandes ? Siehe Frage 21. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 6 23. Wie groß ist ein Wolfsrevier in Deutschland im Durchschnitt? Es wird von 250 bis 350 km² ausgegangen. Durch die vom Umweltministerium geplanten Besenderungen sollen diese Daten für Niedersachsen genauer untersucht werden. 24. Wie viele legale und illegale Wolfsabschüsse gab es bislang in Deutschland (aufgeschlüsselt nach den letzten zehn Jahren)? In den vergangenen zehn Jahren (2008 bis 2018) wurden drei Wölfe aufgrund artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und 25 illegal getötet, sechs davon in Niedersachsen. Bei den illegalen Tötungen ist allerdings zusätzlich von einer Dunkelziffer in unbekannter Höhe auszugehen. Im Einzelnen siehe zu Todfunden in den Bundesländern insgesamt folgende Tabelle (Quelle: DBBW - Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, https://www.dbbwolf .de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern): Bundesland 1990 bis 2000 2000 bis 2018 gesamt Baden-Württemberg 0 3 3 Bayern 2 3 5 Brandenburg 6 87 93 Hessen 0 4 4 Mecklenburg-Vorpommern 1 4 5 Niedersachsen 0 43 43 Nordrhein-Westfalen 0 1 1 Rheinland-Pfalz 0 1 1 Sachsen 0 76 76 Sachsen-Anhalt 0 22 22 Schleswig-Holstein 0 6 6 Thüringen 0 1 1 Deutschland gesamt 9 251 260 25. Wie viele Wölfe wurden in Niedersachsen durch den Straßenverkehr getötet (aufgeschlüsselt nach den letzten zehn Jahren)? Im Straßenverkehr kamen 32 Wölfe ums Leben. Eine Übersicht der in Niedersachsen tot aufgefundenen (und gemeldeten) Wölfe ist im Übrigen einsehbar auf der Homepage des NLWKN unter: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde /tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html. 26. Inwiefern wirken sich die Folgen von Verkehrsunfällen und illegalen Abschüssen auf die Populationsentwicklung des Wolfes aus? Es ist davon auszugehen, dass sich das Populationswachstum dadurch reduziert, zumal auch Elterntiere betroffen sein können. 27. Ist die Hochrechnung auf 40 000 Wölfe, von der die CDU-Landtagsfraktion ausgeht, vor dem Hintergrund der Reviergröße sowie der Wolfsverluste u. a. durch Straßenverkehr und illegale Abschüsse auf Deutschland bezogen realistisch? Siehe dazu die Antwort zu Frage 29. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1134 7 28. Stimmt die Landesregierung der Aussage von Umweltverbänden zu, dass die Behauptungen der CDU-Fraktion „üble Panikmache“ seien? Einer derartigen Diktion bedient sich die Landesregierung nicht. 29. Mit wie vielen Wölfen rechnet die Landesregierung 2030? Die Mitteleuropäische Flachlandpopulation befindet sich aktuell in der exponentiellen Wachstumsphase der Entwicklung einer neuen Population. Dieses Wachstum kann aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazität der Umwelt einen Wendepunkt erreichen, von dem an es sich abschwächen wird, um schließlich in eine stationäre Phase überzugehen. Dies gilt für Wölfe ebenso wie für andere Tierarten. Die Kapazitätsgrenze des Lebensraumes wird durch eine Vielzahl von Faktoren (z. B. Nahrungsverfügbarkeit, Rückzugsmöglichkeiten, innerartliche Konkurrenz, Abwanderung, Verluste, etc.) bestimmt. Zu welchem Zeitpunkt der Wendepunkt im Wachstum der Population erreicht sein wird, mit welchem Faktor das Populationswachstum dann zurückgehen wird und wo genau die Kapazitätsgrenze der Umwelt in diesem Fall liegt, ist Spekulation. Aus diesem Grund ist eine seriöse Schätzung, wie viele Wölfe im Jahr 2030 in Deutschland oder Niedersachsen leben werden, nicht möglich. Derzeit ist im Übrigen davon auszugehen, dass in Niedersachsen aktuell insgesamt rund 150 Wölfe leben. 30. Wie viele Beißattacken von Hunden und wie viele von Wölfen gab es in den letzten zehn Jahren gegen Menschen in Niedersachsen? Über Beißattacken von Hunden gegen Menschen wird in Niedersachsen keine Statistik geführt. Eine verlässliche Beantwortung der Frage ist der Landesregierung daher nicht möglich. Angaben zur Anzahl von Angriffen von Hunden auf Menschen, die zur Feststellung der Gefährlichkeit dieser Hunde nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden geführt haben, sind der Drucksache 2018/801 zu entnehmen. Nach Kenntnis der Landesregierung gab es seit der Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland keine Beißattacken von wilden Wölfen gegen Menschen. (Verteilt am 20.06.2018) Drucksache 18/1134 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Was tut die Landesregierung, um den Herdenschutz zu verbessern und die Akzeptanz für das Wildtier Wolf zu stärken?