Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1139 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Stefan Wenzel, Julia Hamburg, Belit Onay, Dragos Pancescu und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Verstieß die Pressekonferenz der Regierungsfraktionen im Innenministerium zum Polizeigesetz gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Gewaltentrennung der Verfassung? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Stefan Wenzel, Julia Hamburg, Belit Onay, Dragos Pancescu und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 08.05.2018 - Drs. 18/885 an die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.06.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 26.04.2017 fand im Innenministerium eine Pressekonferenz mit Innenminister Boris Pistorius (SPD) sowie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU und Sprecher für die Kontrolle polizeilicher Datenerhebungen, Uwe Schünemann, sowie dem innenpolitischen Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Ulrich Watermann, statt. Auf der Pressekonferenz wurde kein Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU für ein neues Polizei - und Ordnungsbehördengesetz vorgestellt. Innenpolitische Sprecher oder stellvertretende Fraktionsvorsitzende anderer Fraktionen waren nicht eingeladen. Im Kalender der Landespressekonferenz war der Pressetermin wie folgt angekündigt: „Donnerstag 26.04.18, 10:00 Uhr (MI, Großer Sitzungssaal)Pressefrühstück MI: Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, wird zunächst gemeinsam mit den stellvertretenden Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, Ulrich Watermann und Uwe Schünemann, die Eckpunkte und den weiteren Verfahrensgang zum neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz vorstellen. Danach erfolgt die Vorstellung der Zahlen zur Politisch Motivierten Kriminalität sowie zum Immobilienmarktbericht für das Jahr 2017.“ 1. Handelte es sich um eine Pressekonferenz der Landesregierung? Es handelte sich um eine Pressekonferenz des Innenministeriums, zu der die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien kurzfristig aus gegebenem Anlass eingeladen wurden . 2. Wenn ja, warum waren nur die innenpolitischen Sprecher bzw. stellvertretende Vorsitzende zweier Fraktionen eingeladen, ein Statement abzugeben? Es handelte sich um eine Pressekonferenz des Innenministeriums. Auf die Beantwortung zu Frage 9 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1139 2 3. Wenn nein, warum fand sie in Räumlichkeiten eines Ministeriums und nicht in den Räumlichkeiten der Fraktionen bzw. des Landtags oder an einem neutralen Ort statt? Es handelte sich um eine Pressekonferenz des Innenministeriums. Diese finden in aller Regel im großen Sitzungssaal des Innenministeriums statt. 4. Welcher organisatorische und personelle Aufwand und welche Kosten sind bei der Vorbereitung der Pressekonferenz entstanden? Da es sich um eine Pressekonferenz des Innenministeriums gehandelt hat, wurde die Organisation wie üblich im Rahmen des Tagesgeschäfts im Wesentlichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle des Ministeriums geleistet. Organisatorischer und personeller Aufwand werden in diesem Zusammenhang turnusmäßig nicht gesondert erfasst und sind somit auch nicht recherchierbar . Während der Pressekonferenz zum Thema „Polizeigesetz“ waren außer dem Minister für etwa 45 Minuten ein Pressesprecher sowie zwei Vertreterinnen des zuständigen Fachreferats anwesend. 5. Haben die Fraktionen von SPD und CDU einen Teil der Kosten der o. g. Pressekonferenz übernommen? Nein. 6. Können auch andere Fraktionen Pressekonferenzen o. ä. in den jeweiligen Ministerien abhalten? Wenn ja, nur dann, wenn sie mit der Regierung übereinstimmen? Es hat keine Pressekonferenz einer Fraktion im Innenministerium stattgefunden. Es ist nicht bekannt , ob das schon einmal der Fall war. 7. Wer hat den Pressetermin bei der LPK angemeldet? Das Ministerium oder zwei Fraktionen ? Das Ministerium. 8. Wie oft haben in den letzten fünf Jahren Pressekonferenzen mit Ministerinnen und Ministern und Abgeordneten nur der die Regierung tragenden Fraktionen in Räumlichkeiten eines Ministeriums stattgefunden (bitte nach Ministerien, Anlass, Datum und Teilnehmern einzeln auflisten)? Umfangreiche Recherchen in den einzelnen Ressorts sowie der Staatskanzlei hinsichtlich der 17. Legislaturperiode haben keine Hinweise auf entsprechende Veranstaltungen ergeben bzw. es werden keine Akten über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von durchgeführten Pressekonferenzen geführt bzw. es existiert kein Archiv. Für den Zeitraum der 18. Legislaturperiode lassen sich entsprechende Veranstaltungen ausschließen. 9. Sieht die Landesregierung in der Beteiligung zweier Fraktionen bei der Vorstellung ihrer politischen Positionen in einer Pressekonferenz in Räumlichkeiten der Ministerien zusammen mit dem zuständigen Minister einen Verstoß gegen das Gewaltentrennungsgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz von Abgeordneten und Fraktionen? Nein. Die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden waren zu Gast bei einer Pressekonferenz des Innenministeriums. Auf dieser Pressekonferenz wurden u. a. die Eckpunkte des Entwurfs des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz vorgestellt. Dieser Entwurf setzt Anliegen der Landesregierung um und ist insofern ein wesentlicher Teil der Sicherheitspolitik der Landesregierung . Gleichzeitig nimmt der Entwurf Anliegen beider die Regierung tragenden Fraktionen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1139 3 auf und sollte auch letztendlich als Fraktionsentwurf in den Landtag eingebracht werden. Da insofern in dem Entwurf Interessen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen untrennbar miteinander verbunden waren, war es in diesem Zusammenhang sachlich angezeigt und entsprach auch dem Interesse der Pressevertreterinnen und Pressevertreter, dass Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fraktionen an der öffentlichen Vorstellung teilnahmen und für Fragen der Presse zu dem Entwurf zur Verfügung standen. Im Übrigen werden die Gewalten verfassungsrechtlich nicht schlicht getrennt, sondern als solche und in ihrem Verhältnis zueinander konstituiert. Das Verhältnis von Regierung und den sie tragenden Fraktionen ist dabei nicht allein durch die Kontrollfunktion des Parlaments, sondern (notwendigerweise) auch durch unterstützende Übereinstimmung der die Regierung tragenden Fraktionen mit der Regierungspolitik geprägt. Aus dem damit wesensmäßig anderen Verhältnis, das die die Regierung tragenden Fraktionen einerseits und die Oppositionsfraktionen andererseits zur Regierung haben, folgen Differenzierungen im politischen Umgang der Regierung mit diesen. Das Recht auf Chancengleichheit der Fraktionen in Parlament und Öffentlichkeit ist hiervon nicht berührt. 10. Gibt es Richtlinien oder Hinweise der Landesregierung für die Pressearbeit im Umgang mit den Landtagsfraktionen? Wenn ja, welche, und wurden sie eingehalten? Nein. Die Regelungen zur Gewaltenteilung im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung reichen aus. (Verteilt am 20.06.2018) Drucksache 18/1139 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Stefan Wenzel, Julia Hamburg, Belit Onay, Dragos Pancescu und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Verstieß die Pressekonferenz der Regierungsfraktionen im Innenministerium zum Polizeige-setz gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Gewaltentrennung der Verfassung?