Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1141 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Datenschutz in der Landesaufnahmebehörde Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 18.05.2018 - Drs. 18/946 an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.06.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten In der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollen laut Betroffenen auf den Schlüsselkarten der Bewohnerinnen und Bewohner Daten gespeichert werden, die Schlüsse auf Aufenthaltszeiten in der LAB NI zulassen. Diese Daten sollen der in dem konkreten Fall zuständigen Osnabrücker Ausländerbehörde zugänglich gewesen sein, sodass diese aufgrund dieser Daten ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen habe. Vorbemerkung der Landesregierung In der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) wird derzeit im Bereich der Unterbringung ausschließlich am Standort Osnabrück ein elektronisches Schließsystem eingesetzt. An den weiteren Standorten wird insoweit auf mechanische Schließsysteme zurückgegriffen. Das Schließsystem am Standort Osnabrück wird durch eine Software des Herstellers verwaltet. Das eingesetzte System besteht aus digitalen Türbeschlägen und passiven Schlüsselkarten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung. Die Türbeschläge sind offline, sodass keine Datenanbindung an die Verwaltungssoftware besteht und insoweit kein Datenaustausch stattfindet. Über die Türbeschläge wird die Durchgangsberechtigung der in der Schlüsselkarte hinterlegten Codierung bei Annäherung geprüft. Auf der Schlüsselkarte selbst werden lediglich diese Codierung zur Identifikation der Karte, die Codierungen zugangsberechtigter Türeinheiten sowie die Gültigkeitsdauer der Karte gespeichert. Schließereignisse oder sonstige Verlaufsdaten finden sich dort hingegen nicht. Schließereignisse werden nur in den digitalen Türbeschlägen gespeichert (die letzten 500 Ereignisse). Eine Auswertung von Daten könnte allenfalls über eine Auswerteeinheit an dem jeweiligen digitalen Türbeschlag vorgenommen werden. Weiter werden die Schlüsselkarten mit einer festgelegten Gültigkeit ausgegeben. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen die Schlüsselkarten an einem „Refresher“ an einer zentralen Stelle des Standorts für einen weiteren Gültigkeitszeitraum aktivieren. Hierbei wird durch den „Refresher“ lediglich geprüft, ob die Schlüsselkarte für ein weiteres Aktivierungsintervall berechtigt (und nicht gegebenenfalls wegen Verlusts gesperrt) ist. Zur Aktualisierung der Datensätze wird der „Refresher“ regelmäßig mit der Verwaltungssoftware verbunden. Auf dem „Refresher“ selbst werden die Aktivierungen, also auch die Schlüsselkarteninformationen , jeweils gespeichert. Die durch das derzeitige elektronische Schließsystem erfassten Daten von Bewohnerinnen und Bewohner umfassen lediglich die erforderlichen Angaben zur Sicherstellung einer individuellen Berechtigungsvergabe für den persönlichen Unterkunftsbereich und sonstige, allgemein für Bewohnerinnen und Bewohner zugängliche Bereiche. Die Datensätze werden mit Austritt vom Standort aus der Verwaltungssoftware gelöscht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1141 2 Die LAB NI verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Schließsystem im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts auf Grundlage von § 3 des Niedersächsischev Datenschutzgesetzes (NDSG). Seit Inbetriebnahme des Systems wurde eine Auswertung der o. g. Daten durch die LAB NI nicht durchgeführt. Sie wäre allenfalls beim Vorliegen eines richterlichen Beschlusses in einem Strafverfahren oder in bestimmten Fällen zur Abwehr erheblicher Gefahren, etwa auch zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, denkbar. Auf dieser Basis konnten mithin keine ausländerrechtlichen Entscheidungen durch die Osnabrücker Ausländerbehörde getroffen werden. Auswertungen würden grundsätzlich in der Verwaltungssoftware dokumentiert. 1. a) In welchen Einrichtungen der LAB NI, b) auf welcher gesetzlichen Grundlage, c) von wem, d) in welchem Umfang, e) wie lange, f) zu welchen Zwecken und g) in welchen Fällen werden die Daten auf bzw. von Schlüsselkarten in der LAB NI ausgelesen, gespeichert und/oder weiterverarbeitet? Zu a bis g: Auf den Schlüsselkarten werden deren Codierung nebst einer Gültigkeitsdauer und die Codierungen zugangsberechtigter Türeinheiten erfasst. Weitere Daten befinden sich nicht auf ihnen. Die Speicherung sonstiger Daten erfolgt ausschließlich in den digitalen Türbeschlägen und der Verwaltungssoftware . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen Bezug genommen. 2. Wer hat a) zu welchen Zwecken, b) auf welcher gesetzlichen Grundlage, c) in welchem Umfang, d) in welchen Fällen Zugang zu diesen Daten? Zu a bis d: Zugang zu den Daten besitzen zwei Mitarbeiter des Technischen Dienstes im Fachgebiet Verwaltung mit einer übergeordneten Berechtigungsrolle in der Verwaltungssoftware. Eine lediglich zur Datenerfassung definierte Berechtigungsrolle in der Verwaltungssoftware haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachgebiet Aufnahme und Unterbringung zur Anlage des Datensatzes im Rahmen des Aufnahmeprozesses. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen Bezug genommen. 3. Wie wird sichergestellt, dass die Daten nicht von Unbefugten genutzt oder eingesehen werden können? Die vorhandenen Daten auf den Schlüsselkarten besitzen lediglich den angegebenen Informationsgehalt . Weitere Daten sind in der Verwaltungssoftware bzw. in den digitalen Türbeschlägen hinterlegt . Alle Zugänge zur Software sind passwortgeschützt. Alle Endgeräte mit Datenzugang und die Auswerteeinheiten stehen in zugangsgeschützten Bereichen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1141 3 4. Wird sich die Sach- oder Rechtslage aufgrund aktueller Änderungen im Datenschutzrecht ändern, oder hat sie sich kürzlich geändert? Ja. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich seit dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung, die für öffentliche Stellen in Niedersachsen durch das neu gefasste NDSG ergänzt wird. 5. a) Hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz das beschriebene Verfahren mit den Schlüsselkarten, insbesondere auch im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung , geprüft und mit welchem Ergebnis? Nein. b) Falls nein, wird sie das Verfahren noch prüfen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob die unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz dieses Verfahren prüfen wird. (Verteilt am 20.06.2018) Drucksache 18/1141 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Datenschutz in der Landesaufnahmebehörde