Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1171 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Leitstellendisponenten in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.05.2018 - Drs. 18/974 an die Staatskanzlei übersandt am 30.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.06.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten „Leitstellendisponenten werden in außerordentlich komplexen und kritischen Situationen tätig. In diesen Situationen müssen zahlreiche Entscheidungen von weitreichenden taktischen, medizinischen und wirtschaftlichen Folgen getroffen werden - häufig unter enormem Zeitdruck und ohne genaue Kenntnis der zum Ereignis führenden Umstände. (…) Alle Informationen werden telefonisch über einen emotional hochbelasteten, zufällig anwesenden Ersthelfer ohne notfallmedizinische oder feuerwehrtechnische Vorbildung gewonnen, dessen subjektive Beurteilungen sich mit denen eines Experten häufig nicht decken“ (http://www.leitstelle-nord.de/index.php/ct-menu-item-20/ct-menuitem -22). Trotz dieser hohen Anforderungen und der verantwortungsvollen Aufgabe gibt es derzeit kein eigenes Berufsfeld für diesen Bereich. In der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle wurden eine moderne Lehrleitstelle eingerichtet und ein Pilotlehrgang für Leitstellendisponenten gestartet. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) sind die Abwehr von Gefahren durch Brände (...) sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen (…) Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes. Brandschutz und Hilfeleistung obliegen dabei den Gemeinden und Landkreisen als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. § 3 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 4 NBrandSchG konkretisiert die Zuständigkeit des Landkreises zur Einrichtung , zur ständigen Besetzung und zur Unterhaltung einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL). In Niedersachsen werden die FEL zusammen mit den aus dem Rettungsdienstgesetz erforderlichen Rettungsleitstellen als sogenannte Integrierte Leitstellen betrieben. Derzeit sind dies 32 Feuerwehrund Rettungsleitstellen (im Folgenden Leitstellen genannt) in ganz Niedersachsen. Neben der technischen Ausstattung haben die Landkreise auch die zur Erfüllung der Aufgaben anfallenden Sach- und Personalkosten zu tragen. Hierunter fallen auch Aus- und Fortbildungskosten für den Arbeitsplatz eines Leitstellendisponenten. Je nach Standort, Größe des Einzugsgebiets und Einsatzaufkommen legen somit die Träger der Leitstellen im eigenen Wirkungskreis fest, welche (Berufs-)Qualifikation ein Leitstellendisponent erlangen muss. Die NABK bietet Lehrgänge für die Ausbildung und Qualifizierung von Leitstellendisponenten an. Der Pilotlehrgang ist im Dezember 2013 gestartet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1171 2 Vorangegangen ist eine Abfrage bei den Leitern der Leitstellen, welche Inhalte in diesem Lehrgang vermittelt werden müssen. Ergänzt durch verschiedene Abschnittsarbeiten von zukünftigen Führungskräften der Berufsfeuerwehren sowie durch eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr Niedersachsens (AGBF Nds.) ist hieraus ein Leitstellenlehrgang, gegliedert in Unterrichtsmodulen, entstanden. Der Lehrgang teilt sich in sieben Module auf. Die Module Grundlagen, Digitalfunk, Kommunikation und Management von Sonderlagen werden an der NABK durchgeführt. Zwischen den Modulen, die durch die NABK angeboten werden, sind Praxisblöcke geschaltet, die durch die Standorte selber organisiert werden müssen. Das Modul 7 ist auch als Praxisblock gedacht, in dem in einer fremden Leitstelle hospitiert werden soll. Die Inhalte der einzelnen Leitstellenmodule an der NABK haben sich über die Jahre hinweg weiterentwickelt . Durch eine aktive Einbindung der Lehrgangsteilnehmer und der Leiter der Leitstellen in ein Qualitätsmanagement ist hier ein Feedback über einzelne Dozenten, Themen und deren Schwerpunkte gegeben. Der enge Kontakt zwischen den Dozenten und den Leitern der Leitstellen ist u. a. auch durch eine gemeinsame jährliche Tagung gegeben. Inklusive des Pilotlehrganges sind bisher sechs Lehrgänge durchgeführt worden. Zwei Lehrgänge laufen in diesem Jahr, und für das Jahr 2019 sind zwei weitere Lehrgänge geplant. Die Lehrleitstelle an der NABK ist für die Disponenten-Qualifikation mit modernster Leitstellentechnik ausgestattet worden. Die Technik ist der vorhandenen Raumausstattung angepasst worden. In den Planungen für den Umzug der Lehrleitstelle auf das neue Übungsgelände in Scheuen ist das Raum- und Technikkonzept der Leitstellenausbildung an die Zukunft ausgerichtet. Des Weiteren sind an der NABK Tagesveranstaltungen wie Notruf-Training, ABC des Notrufs, Telefonreanimation etc. für die Fortbildung der Leitstellendisponenten durchgeführt worden. Somit ist die NABK qualitativ und quantitativ der Forderung der Leitstellen Niedersachsens nach einer berufsorientierten Qualifikationsmöglichkeit nachgekommen. Es war weder Wunsch der abgefragten Leitstellen noch Absicht der NABK, aufgrund des Qualifikationsangebots ein Berufsbild oder gar ein Laufbahnrecht zu definieren. 1. Welche Berufsausbildung haben die in niedersächsischen Leitstellen beschäftigten Personen? In den Leitstellen, die an dem Standort einer Berufsfeuerwehr betrieben werden, wird überwiegend Personal als Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr eingesetzt. Sie verfügen über eine für den Feuerwehrdienst geeignete Berufsausbildung und haben die Ausbildung gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Feuerwehr (APVOFeu) absolviert. In den übrigen Leitstellen werden, sofern keine vorstehend genannte Feuerwehrausbildung vorliegt, die Disponenten gemäß den Bestimmungen der FwDV 2 bis zum Gruppenführer, vielerorts bis zum Zugführer qualifiziert. Alle Leitstellendisponenten die (zusätzlich) im Bereich des Rettungsdienstes eingesetzt werden, verfügen über die Qualifikation zum Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. 2. Wie viele der in niedersächsischen Leitstellen beschäftigten Personen haben eine Ausoder Fortbildung für Disponenten von Leitstellen an der Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle absolviert? An den von der NABK angebotenen Modulen wurden inklusive der für 2018 angemeldeten Teilnehmer 407 Lehrgangsplätze belegt. Die Kapazität der Module ist auf jeweils 16 Teilnehmer be- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1171 3 grenzt. Viele Teilnehmer nahmen an allen Modulen teil. Einige Teilnehmer belegten nur ausgewählte Module. Daher haben 121 unterschiedliche Personen die modulare Qualifikation absolviert. Bei den von der NABK angebotenen Tagesfortbildungen, begrenzt auf eine Teilnehmerzahl von max. 16 Personen, wurden 376 Fortbildungsplätze belegt. Da auch hier einige Personen an mehreren Tagesfortbildungen teilnahmen, haben daher 214 unterschiedliche Personen die Fortbildungen absolviert. 3. Welchen zukünftigen Personalbedarf sieht die Landesregierung für Leitstellendisponenten ? Die Leitstellen in Niedersachsen können mit der derzeitigen Personalbesetzung ihre primären Aufgaben vollumfänglich erfüllen. Die neuen Technologien und die Digitalisierung der Gesellschaft erfordern jedoch ein Anpassen des Personalbedarfs in den Leitstellen. Hier werden in einigen Leitstellen durch gutachterliche Ausarbeitungen derzeit Bedarfe ermittelt. 4. Unternimmt die Landesregierung Bemühungen, diesen Pilotlehrgang kritisch auszuwerten , bei Bedarf zu optimieren und fest in den Lehrplan der NABK aufzunehmen? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Gibt es weiterhin Bestrebungen, diesen Lehrgang als verbindliche Voraussetzung für die Tätigkeit in niedersächsischen Leitstellen festzuschreiben? Aus- und Fortbildung von Leitstellendisponenten liegen im eigenen Wirkungskreis des Trägers der Leitstelle. Es gibt seitens der Landesregierung keine Bestrebungen, ein eigenes Laufbahnrecht oder eine verbindliche Qualifikation für Leitstellenpersonal zu definieren. 6. Wird der NABK neben der sachlichen Ausstattung in Zukunft auch weiteres geeignetes Lehrpersonal für diesen Ausbildungsbereich zur Verfügung gestellt? Ja. (Verteilt am 25.06.2018) Drucksache 18/1171 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Leitstellendisponenten in Niedersachsen?