Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1172 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt und Volker Senftleben (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Weiterer Ausbau der Bundesstraße 3 und Bundesstraße 240 als besondere Verkehrsanbindung des Leine-Weserberglandes Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt und Volker Senftleben (SPD), eingegangen am 02.05.2018 - Drs. 18/957 an die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 20.06.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Das Land hat bereits im Jahr 2009 für die B 64/B 240 eine Sonderstellung im Hinblick auf die Dringlichkeit einer besseren Verkehrsanbindung anerkannt, indem 5 Millionen Euro zusätzlicher Haushaltsmittel ausschließlich für die Linienplanung und Entwurfsplanung von acht vorgesehenen Ortsumgehungen bereitgestellt wurden. Zudem wurden genau für diesen Zweck zusätzliche 1,5 Millionen Euro durch die betroffenen Kommunen in den Landkreis Hildesheim und Holzminden bereitgestellt . Bei einigen Maßnahmen des Gesamtprojekts ist es gelungen, im BVWP 2030 eine höhere Dringlichkeitseinstufung zu erreichen. Aber auch weitere Einzelmaßnahmen sollten nach Auffassung der Pendlerinnen und Pendler dringend beschleunigt werden, da ein vollständiger Ausbau der Verkehrsachse B 3 und B 64/B 240 für die Region in Südniedersachsen eine gewünschte Verbesserung darstellt. Die Regionen des Leine- und Weserberglands in Südniedersachsen verfügen über keine direkte Anbindung an das Autobahnnetz. Die Ausbauqualität der B 3 Richtung Hannover spielt daher bei der Beseitigung von Wachstumshemmnissen eine Rolle und ist somit für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Südniedersachsen bedeutsam. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum notwendigen Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur als einem der wichtigsten Beiträge zur Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft . Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist im Flächenland Niedersachsen wichtig, um die Regionen zu erschließen und an die Metropolregionen und Oberzentren anzubinden. Neu- oder Ausbauvorhaben im Bereich der Bundesfernstraßen, die überregional oder zur Erschließung von Regionen von Belang sind, d. h. über punktuelle Maßnahmen hinausgehen, sind als strategische Planungen im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) entwickelt und mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anhang zum Fernstraßenausbaugesetz gesetzlich festgelegt worden. Verschiedene Gutachten und letztlich auch die vom Bund durchgeführten Untersuchungen für den Bundesverkehrswegeplan 2030 zeigen auf, dass die Region Holzminden in Bezug auf die Erreichbarkeit von Oberzentren, Autobahnen, IC-/ICE-Bahnhöfen und Flughäfen ein hohes Defizit auf- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1172 2 weist. Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der seit dem 31.12.2016 gilt (Bedarfsplan 2016), enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die Anbindung des Landkreises Holzminden, aber auch die Erreichbarkeit des Leineberglandes westlich von Hildesheim zu verbessern. 2017 waren in Niedersachsen Bedarfsplanprojekte mit etwa 6,5 Milliarden Euro Investitionsvolumen in der Planung. Das sind rund 81 % des gesamten Investitionsvolumens für die Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB und VB-E). Um diese Bundesfernstraßenprojekte zielgerichtet zu planen und zügig zur Baureife zu bringen, benötigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in erheblichem Umfang Finanzmittel für Dienstleistungen von Außenstehenden (Ingenieur-Büros und Gutachter), sogenannte DILAU-Mittel, und entsprechend qualifiziertes Personal. Für die Planungen der Bundesstraßenmaßnahmen im Zuge der B 64 bzw. B 240 von Holzminden bis zur B 3 stellt das Land seit 2009 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro im Einzelplan 08, Kapitel 08 98 „Umsetzung des Konjunkturpakets II im Geschäftsbereich“, Titelgruppe 85 bereit. Zusätzlich beteiligen sich die Landkreise Holzminden und Hildesheim an diesen Planungskosten mit insgesamt 1,5 Millionen Euro. 1. Wie sehen die Strategie und der Zeitplan für die Fertigstellung und die jeweiligen Baubeginne aller erforderlichen Ortsumfahrungen an der B 64/B 240 aus? Die gesonderte Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bundesstraßenmaßnahmen im Zuge der B 64 bzw. B 240 gewährleistet, dass die Planungen für diese Projekte von der NLStBV kontinuierlich vorangebracht werden können. Ziel ist es, diese Maßnahmen in der Laufzeit des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes bis zum Jahr 2030 zu realisieren bzw. in die Bauphase zu bringen. Die Zeitpläne der einzelnen Maßnahmen sehen wie folgt aus: – B 64 - Ortsumgehung (OU) Negenborn: Die Maßnahme ist in Bau; nach Angaben der NLStBV wird die Verkehrsfreigabe für das Jahr 2021 angestrebt. – B 64 - OU Eschershausen (Westumgehung): Die NLStBV erstellt derzeit den detaillierten technischen Entwurf (Vorentwurf). Nach der Erteilung des Gesehen-Vermerks durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist der Beginn des Planfeststellungsverfahrens von der NLStBV ab Mitte 2021 disponiert. Bei optimalem Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ohne aufschiebende Klageverfahren ist ein Baubeginn ab 2024 vorgesehen. – B 240 - OU Eschershausen (Nordostumgehung): Die Maßnahme ist in Bau. Die NLStBV strebt die Verkehrsfreigabe für das Jahr 2022 an. – B 240 - Verlegung von Fölziehausen bis Eschershausen (mit Ith-Querung): Derzeit erfolgt die Vorplanung zur Linienfindung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens (ROV). Nach Abschluss des ROV wird die vom Land bevorzugte Trassenführung dem BMVI zur Linienbestimmung vorgelegt. Die weiteren Planungsphasen sind dann die Entwurfsplanung, die Erteilung des Gesehen-Vermerks durch das BMVI, die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Der Baubeginn kann erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig geworden ist, der erforderliche Grunderwerb getätigt wurde, die Bauvorbereitung abgeschlossen wurde und der Bund die erforderlichen Finanzmittel in seinem Haushalt bereitstellt. Die Bauvorbereitung und Baudurchführung sind stark abhängig von der Realisierungsvariante für die Ith-Querung. Da diese Variante derzeit noch nicht abschließend festgelegt ist, können über den Baubeginn zurzeit noch keine Angaben erfolgen. – B 240 - OU Weenzen/Südteil: Der Baubeginn ist von der NLStBV für Oktober 2018 avisiert; die Verkehrsfreigabe wird für das Jahr 2021 angestrebt. – B 240 - OU Marienhagen/Weenzen-Nordteil: Der Planfeststellungsbeschluss ist unanfechtbar seit dem 23.04.2018. Im Zuge des Projektes ist ein Tunnel durch den Aheberg herzustellen; die Bauvorbereitung ist somit umfangreicher. Die Bauzeit ist von der NLStBV für die Jahre 2020 bis 2023 disponiert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1172 3 – B 240 - OU Eime: Die NLStBV erstellt derzeit den detaillierten technischen Entwurf (Vorentwurf ). Nach der Erteilung des Gesehen-Vermerks durch das BMVI wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Bei optimalem Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ohne aufschiebende Klageverfahren ist ein Baubeginn ab 2025 vorgesehen. 2. Wann wird das 2-plus-1-System auf der B 3 in Richtung Hannover vollständig umgesetzt sein, und welcher Zeitplan ist für die Realisierung der einzelnen Abschnitte vorgesehen ? Im Zuge der B 3 von der Einmündung der B 240 (sogenanntes „Eimer Kreuz“) bis zum Landwehrkreisel (B 65) in Hannover sind zwei Bedarfsplanprojekte und eine Reihe von Ausbaumaßnahmen zu realisieren: Die OU Hemmingen im Zuge der B 3 (Umgehung von Westerfeld und Arnum) ist im Bau. Sie wird abschnittweise drei- bzw. vierstreifig hergestellt. Die Verkehrsfreigabe ist von der NLStBV für Oktober 2019 geplant. Die Gesamtfertigstellung einschließlich Restarbeiten wird noch bis etwa Mai 2020 andauern. Die Planungen für die OU Wülfingen im Zuge der B 3 konnten wegen fehlender Ressourcen noch nicht begonnen werden. Eine terminliche Planung kann dann erfolgen, wenn die Höhe der in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Ressourcen (DILAU-Mittel und Personal) bekannt ist. Der Schwerpunkt der Planung zur Realisierung des Umbaus zur 2+1-Verkehrsführung zwischen dem „Eimer Kreuz“ und südlich Pattensen liegt bisher insbesondere in der Umgestaltung von Knotenpunkten , um dort Sicherheitsdefizite abzubauen und Störungen des Verkehrsablaufs zu reduzieren . Der Ausbau der Bundesstraße zum „2+1“- System wurde bei diesen Planungen berücksichtigt. Baurecht liegt für folgende Maßnahmen vor: Umbau des Knotenpunktes B 3/K 204/K 506 östlich Adensen mit Einrichtung der 2+1-Verkehrsführung (Profilierung, Änderung der Markierung, Schutzplanken ) auf der südlich anschließenden Strecke bis zur Anschlussstelle Nordstemmen, Umbau des Knotenpunkts B 3/K 204 bei Oerie südlich Pattensen und Umbau des Knotenpunkts B 3/B 443 östlich von Pattensen. Eine Terminfestlegung für die Baudurchführung dieser Maßnahmen kann dann erfolgen, wenn die Höhe der in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Ressourcen (DILAU-Mittel und Personal) bekannt ist. Die Planungen für den Umbau der Streckenabschnitte der B 3, die zwischen den Knotenpunkten dreistreifig in der Betriebsform 2+1 ausgebaut werden sollen, werden - vorbehaltlich der dann zur Verfügung stehenden Ressourcen (DILAU-Mittel und Personal) - nach den Knotenpunktumbauten gestartet. Der Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung der 2+1-Verkehrsführung für die B 3 insgesamt kann derzeit noch nicht abschließend terminiert werden. 3. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen in der Region plant die Landesregierung darüber hinaus in dieser Legislaturperiode? Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält neben den unter Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführten Bundesstraßenmaßnahmen für den Bereich Holzminden und das Leinebergland westlich von Hildesheim um Alfeld noch eine Reihe weiterer Projekte, die dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht “ (WB*) zugeordnet sind: B 1 - OU Elze (Nordumgehung), B 1 - OU Burgstemmen, B 1 - OU Mahlerten, B 1 - Heyersum bis östlich Groß Escherde (zweite Fahrbahn) und B 3 - OU Ammensen . Die Planungen für diese Maßnahmen können gestartet werden, wenn die entsprechenden Ressourcen bei der NLStBV zur Verfügung stehen. Die länderübergreifenden Planungen für die B 83 - Würgassen bis Beverungen und die B 83 - OU Stahle liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die B 64 - OU Mainzholzen ist im Bedarfsplan 2016 vom Bund dem nachrangigen „Weiteren Bedarf “ (WB) zugeordnet. Der Bedarfsplan ist verbindliche Gesetzesgrundlage für die Planung von Bundesfernstraßen. Für das Vorhaben liegen mit der Bedarfsplaneinstufung WB die rechtlichen Vo- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1172 4 raussetzungen für die Aufnahme von Bundesstraßenplanungen nicht vor. Das Land darf diese Planungen somit nicht beginnen. Neben den Bundesstraßenmaßnahmen gibt es noch weitere verkehrspolitische Maßnahmen in der Region. Die Landesregierung plant, die Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in der Region zu verbessern. Dazu befinden sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) als zuständiger Aufgabenträger derzeit in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB), um das Angebot im SPNV auf der Relation Kreiensen–Paderborn zu einem Ein-Stunden-Takt auszuweiten. Alle sind zuversichtlich, zeitnah eine Vereinbarung über die Planung des dafür notwendigen Streckenausbaus mit der DB abschließen zu können. Nach der Realisierung dieses Streckenausbaus ist zu erwarten , dass sich nicht nur das Angebot, sondern auch die Betriebsqualität auf dieser Strecke nachhaltig verbessert. Aufgrund der komplexen eisenbahnrechtlichen Planungs-, Genehmigungsund Bauverfahren wird dies leider erst in einigen Jahren der Fall sein können. Aufgrund der langen Dauer bis zu einer Umsetzung des Ein-Stunden-Taktes hat das MW ein Gespräch mit dem Landkreis Holzminden über umsetzbare Zwischenlösungen für die Übergangszeit geführt. Möglich wäre beispielsweise die Förderung einer zweistündlich verkehrenden Schnellbuslinie zur Anbindung an die Bahnstrecke Richtung Hannover im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten als landesbedeutsame Buslinie. Des Weiteren werden in den kommenden Jahren die Bahnhöfe Holzminden und Stadtoldendorf modernisiert und barrierefrei ausgebaut auf der Grundlage der im Dezember 2014 mit der DB Station&Service geschlossenen Vereinbarung „Niedersachsen ist am Zug! III“. Die Vorentwurfsplanungen liegen für beide Stationen vor. Nach erfolgten Abstimmungen der Planungen mit den Kommunen hat DB Station&Service für die beiden Stationen die Entwurfsplanungen beauftragt . (Verteilt am 25.06.2018) Drucksache 18/1172 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt und Volker Senftleben (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Weiterer Ausbau der Bundesstraße 3 und Bundesstraße 240 als besondere Verkehrsanbindung des Leine-Weserberglandes