Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1174 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Bürgerbusse Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 17.05.2018 - Drs. 18/933 an die Staatskanzlei übersandt am 23.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 20.06.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten Bürgerbusse sind ein Teil der alternativen Betriebsformen des ÖPNV. Sie können ähnlich konventionellen Bedienkonzepten auf vorgegebenen Linienwegen entlang von Haltestellen verkehren oder flexibel eingesetzt werden. Die Anschaffung der Fahrzeuge wird vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen mit maximal 25 000 Euro gefördert. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen bietet eine Fahrzeugförderung für Bürgerbusse von maximal 64 500 Euro an. Vorbemerkung der Landesregierung Bürgerbusse sind ein wichtiger Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der das Verkehrsangebot insbesondere in ländlichen Regionen ergänzt. Dabei besteht der einzige Unterschied zum „klassischen“ ÖPNV darin, dass die Fahrerinnen und Fahrer der Bürgerbusse ehrenamtlich tätig sind. Somit bedarf auch der Verkehr mit Bürgerbussen einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dabei fungiert grundsätzlich ein Verkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber sowie Betriebsführer und schließt mit dem Betreiber des Bürgerbusses, der i. d. R. in der Rechtsform eines Verein organisiert ist, eine Vereinbarung über die Erbringung der Betriebsleistungen. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Fahrerinnen und Fahrer fallen bei Bürgerbussen im Wesentlichen nur Kosten für Anschaffung und Betrieb der Fahrzeuge an. Um das finanzielle Risiko, das aus der Fahrzeugbeschaffung resultiert, zu minimieren, fördert das Land die Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von Bürgerbussen, die im ÖPNV-Linienverkehr eingesetzt werden. Die Förderung erfolgt in Form der Zuwendung je nach Ausstattung von bis zu 64 500,00 Euro für die Anschaffung von Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren und mit bis zu 106 500,00 Euro für Fahrzeuge mit CO2-freiem Antrieb. Grundsätzlich werden von den Bürgerbusvereinen weder im Rahmen des Förderantrags noch aus genehmigungsrechtlichen Gründen statistische Daten verlangt. Die nachfolgenden Fragen können deshalb teilweise nicht detaillierter beantwortet werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1174 2 1. Welche Schwierigkeiten sieht die Landesregierung bei einer Einrichtung eines Bürgerbusses ? Mitunter wird von einigen Bürgerbusvertretern bei der Beantragung von Fördermitteln von Problemen bei der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern berichtet. Eine repräsentative Aussage für sämtliche Bürgerbusvereine ist hieraus nicht abzuleiten. Weitere wesentliche Schwierigkeiten bei der Einrichtung eines Bürgerbusses sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. Welche der Bürgerbus-Vereine sind in Verkehrsverbünde integriert? Es wird auf die Aufstellung in der Anlage verwiesen. 3. Welche Bürgerbus-Vereine bieten welche Typen an Angebots- und Bedienformen an? a) Typ „Einzelfahrt“ b) Typ „Taktverkehr“ c) Typ „Bedarfsverkehr“. Es wird auf die Aufstellung in der Anlage verwiesen. 4. In welcher Höhe wurden Bürgerbusse insgesamt in den jeweiligen Jahren 2001 bis 2017 durch das Land gefördert? In den Jahren 2001 bis 2017 wurden die Bürgerbusvereine vom Land mit insgesamt 5 286 949,24 Euro gefördert. 5. Wie viele Beförderungsfälle gab es 2017 bei den Bürgerbus-Vereinen in Niedersachsen ? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine landesweiten Informationen vor. Auf Basis der beim Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) vorliegenden Fahrgaststatistik 2017 belief sich die Fahrgastzahl bei insgesamt 20 VBN-Bürgerbusvereinen auf ca. 318 000 Fahrgäste. Rein rechnerisch würde diese Größenordnung auf alle 52 Bürgerbusvereine in Niedersachsen übertragen einer Fahrgastzahl von rund 827 000 Beförderungsfällen entsprechen . 6. Wie viele Bürger waren 2017 bei den Bürgerbus-Vereinen in Niedersachsen tätig? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine landesweiten Informationen vor. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Ergebnissen einer 2015 vom Dachverband Pro Bürger Bus Niedersachsen durchgeführten Mitgliederbefragung. Von den damals 45 angeschriebenen Vereinen gaben 32 Vereine eine Rückmeldung. Durchschnittlich gab es je Verein 23 Fahrerinnen und Fahrer. Würde man dies auf alle 52 Bürgerbusvereine in Niedersachsen hochrechnen, ergäbe sich eine Gesamtzahl von 1 196 Fahrerinnen und Fahrern. Bezieht man durchschnittlich je Verein bis zu zehn nicht aktiv fahrende Vereins- bzw. Vorstandsmitglieder mit ein, ergäbe sich eine Gesamtzahl von 1 716 in den Bürgerbusvereinen ehrenamtlich tätigen Personen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1174 3 7. Wie groß ist der Fuhrpark der einzelnen Bürgerbus-Vereine in Niedersachsen (Auflistung je Verein) a) in absoluten Fahrzeugzahlen, b) in verfügbaren Sitzplatzzahlen? Zu a): Die Anzahl der Fahrzeuge in den Bürgerbusvereinen ist in der nachfolgenden Auflistung dargestellt (ermittelt auf Basis der Förderanträge): lfd. Nr. Bürgerbusverein Anzahl der Fahrzeuge 1 Achim 2 2 Bad Münder 1 3 Bad Nenndorf 1 4 Bad Zwischenahn 1 5 Badbergen 1 6 Bergen-Lohheide 1 7 Butjadingen 1 8 Coppenbrügge 1 9 Edewecht 1 10 Emsbüren 1 11 Eschede 1 12 Faßberg 1 13 Fintel 1 14 Flotwedel 1 15 Fredenbeck 1 16 Ganderkesee 1 17 Ganderkesee 2 18 Gnarrenburg 1 19 Göttingen-Dransfeld 1 20 Grafschaft Bentheim 1 21 Grasberg/Worpswede 1 22 Harsefeld 1 23 Horneburg 1 24 Isenhagener Land 1 25 Kirchlinteln 1 26 Lindhorst 1 27 Meinersen 1 28 Nordhorn 1 29 Osteland 1 30 Ottersberg 2 31 Oyten 1 32 Rastede 1 33 Rehburg-Loccum 1 34 Ritterhude 1 35 Rotenburg (Wümme) 2 36 Salzhemmendorf 1 37 Scheeßel 1 38 Schneverdingen 1 39 Schüttorf/Wettringen 1 40 Schwarmstedt 1 41 Sottrum 1 42 Südheide 1 43 Syke 1 44 Thedinghausen 1 45 Visselhövede 1 46 Walsrode 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1174 4 lfd. Nr. Bürgerbusverein Anzahl der Fahrzeuge 47 Westerstede 2 48 Weyhe 2 49 Wietze 1 50 Wildeshausen 1 51 Winsen/Aller 1 52 Zeven 1 Summe Fahrzeuge 58 Zu b): Zur Zahl der verfügbaren Sitzplätze wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine landesweiten Informationen vor. Grundsätzlich sind die Bürgerbusfahrzeuge dafür ausgelegt, acht Personen zuzüglich Fahrerin oder Fahrer aufzunehmen. Somit ständen rein rechnerisch in den 58 Fahrzeugen 464 Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Diese Zahl wird allerdings beeinflusst durch Stellflächen für Rollstühle, Kinderwagen o. Ä., die vielfach in den Fahrzeugen zulasten von Sitzplätzen vorhanden sind. 8. Welche Bürgerbuslinien wurden seit ihrer Einrichtung a) in reguläre Linienbuslinien umgewandelt, b) mangels Wirtschaftlichkeit wieder eingestellt, c) mangels geeigneten Personals wieder eingestellt? Zu a): Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu b) und c): Von den seit 1997 geförderten 55 Bürgerbusvereinen stellten die nachfolgend genannten drei Vereine den Betrieb wieder ein: Der Bürgerbusverein Hude stellte aufgrund geringer Nachfrage den Betrieb in 2011 ein. Der Bürgerbusverein Clausthal-Zellerfeld stellte den Betrieb mangels geeigneten Personals in 2012 ein. Der Bürgerbusverein Hambühren stellte seinen Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit in 2017 ein. 9. Für welche Linien ist bis 2020 die Einrichtung eines Bürgerbusses a) konkret geplant oder im Gespräch, b) mangels Wirtschaftlichkeit nicht förderungswürdig, c) mangels geeigneten Personals nicht möglich? Zu a): Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine landesweiten Informationen vor. Die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV, zu dem auch die Bürgerbusvereine zählen, obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften (§ 4 Abs. 1 Nr. 3. NNVG). Die Landesregierung erhält regelmäßig erst im Rahmen der Förderantragstellungen spätestens zum 31. Mai des Vorjahres oder im Zuge des Liniengenehmigungsverfahrens Kenntnis über Gründung und geplanten Betrieb eines Bürgerbusses. Danach beabsichtigen die Bürgerbusvereine Zeven und Butjadingen , in 2018 jeweils eine zweite Linie einzurichten. Weitere neue Bürgerbusinitiativen sind in Bad Fallingbostel, Suderburg, Wallenhorst und Lamstedt-Hechthausen bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1174 5 Zu b): Solche Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu c): Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hierüber liegen der Landesregierung keine landesweiten Informationen vor. (Verteilt am 25.06.2018) Drucksache 18/1174 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Bürgerbusse Anlage