Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1201 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Clankriminalität in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 28.05.2018 - Drs. 18/973 an die Staatskanzlei übersandt am 30.05.2018 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.06.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Kriminalität durch Familienclans ist seit Jahren ein steigendes Problem, vor allem in den Bundesländern Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bremen, das auch zunehmend in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Allein in Niedersachsen berichteten Zeitungen über Tumulte nach einem Gerichtsprozess, eine Schießerei zwischen zwei verfeindeten Familien vor dem Lüneburger Klinikum und verletze Polizisten am Hamelner Gericht. Und die Zahl der Ermittlungsfälle in Verbindung mit Familienclans steigt in Niedersachsen weiter (Focus online, 15.03.2018). So teilte ein Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA) mit: „Niedersachsen befasst sich seit mehreren Jahren intensiv mit kriminellen Clanstrukturen, wobei im Rahmen der polizeilichen Schwerpunktsetzung seit 2013 der Fokus auf kriminellen Angehörigen der Mhallamiye liegt. Größtes Problem sei die fehlende Akzeptanz der rechtstaatlich organisierten Gesellschaft und Ansätze von problematischer Paralleljustiz. Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen stelle die niedersächsische Polizei auch weiterhin vor große Herausforderung. Die starke Abschottung der Clans mache es schwierig, kriminelle Strukturen aufzuhellen“ (Focus online, 15.03.2018). Die Clanfamilien lehnen den deutschen Staat und sein Rechtssystem ab. Dies äußert sich meistens auch durch Bedrohung und Gewalt gegen Personal von Justiz und Polizei. „Das ist eine große Gefahr für den Rechtsstaat“, so ein LKA-Sprecher (NDR, 16.05.2017). Auch die Landesregierung hat weiteren Handlungsbedarf erkannt und eine „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen“ (LRK Clankriminalität) formuliert, die seit März 2018 umgesetzt werden soll. Vorbemerkung der Landesregierung Das Phänomen Clankriminalität bildet seit Jahren einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) der Landesregierung. Kennzeichnend für dieses Phänomen sind der hohe Abschottungsgrad dieser durch ethnische Zugehörigkeit geprägten Gruppierungen oder Familienstrukturen , ihr hohes Mobilisierungspotential sowie die unverhohlene Ablehnung deutscher Gesetze und Normen bis hin zu praktizierter Paralleljustiz mit der Zielrichtung, den staatlichen Strafverfolgungsanspruch zu konterkarieren. Bereits in den Jahren 2003 bis 2005 wurden die Kriminalitätslage und Problemfelder im Zusammenhang mit Mhallamiye-Kurden in den Gremien der Innenministerkonferenz analysiert und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet. Der Fokus lag seitdem auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Bekämpfungsansatz unter Einbeziehung aller mit diesem Phänomen befassten Behörden und Institutionen. Handlungsleitende Grundsätze waren niedrigschwelliges Einschreiten, sofortige Einleitung von Ermittlungsverfahren, täterorientierte und deliktsübergreifende Ermittlungen, Absicherung von Zeugenaussagen (Beweissicherung ) sowie die Sensibilisierung von Staatsanwaltschaften, Gerichten, Behörden und der Öf- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1201 2 fentlichkeit. Auf dieser Basis wurden in besonders betroffenen Polizeibehörden spezifischen Konzeptionen entwickelt, die sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt haben. Die nachfolgenden Fragen werden auf Grundlage der Berichterstattungen des Nds. Justizministeriums , des Landeskriminalamtes und des Nds. Verfassungsschutzes unter Bezugnahme auf die Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jan- Christoph Oetjen (FDP) (Drs. 17/355) vom 21.06.2013, auf die mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Petra Joumaah und Otto Deppmeyer (CDU) (Drs. 17/2980) vom 20.02.2015, auf die mündliche Anfrage Nr. 6 der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Bernd-Carsten Hiebing , Ansgar Bernhard Focke, Rudolf Götz, Mechthild Ross-Luttmann und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) (Drs. 17/210) vom 30.05.2013 sowie den mündlichen Anfragen Nr. 3 der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Bernd-Carsten Hiebing, Ansgar Bernhard Focke, Rudolf Götz, Mechthild Ross-Luttmann und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) (Drs. 17/2055) vom 26.09.2014 und Nr. 5 der Abgeordneten Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) (Drs. 17/2055) vom 26.09.2014 und Nr. 38 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Christian Dürr (FDP) (Drs. 17/5030) vom 13.01.2016 beantwortet. 1. Was war der genaue Grund/Anlass für die Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen, die seit Anfang März umgesetzt wird? Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen stellt die niedersächsische Polizei und Justiz weiterhin vor große Herausforderungen. Die Landesrahmenkonzeption ist das Ergebnis einer behördenübergreifenden Befassung auf polizeilicher Führungs- und Arbeitsebene. Sie dient der Gewährleistung landesweit einheitlicher Standards bei der Bekämpfung und Einsatzbewältigung in diesem Phänomenbereich und zielt auf einen ganzheitlichen und niedrigschwelligen Bekämpfungsansatz. Sie kann ergänzend an bereits bestehende Konzeptionen geknüpft oder als Vorlage für die Erstellung behördenspezifischer Konzepte verwendet werden. 2. Was sind die Schwerpunkte der Landesrahmenkonzeption? Die Landesrahmenkonzeption setzt auf eine Verzahnung der polizeilichen Einsatz- und Ermittlungsbereiche , insbesondere vor dem Hintergrund, dass als wesentliches Merkmal zur Identifizierung entsprechender Clanbezüge die Begehung von Straftaten oder das Verursachen von Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Basis eines familiären Netzwerks erfolgt. Sie gibt eine einheitliche Definition der Begriffe ‘Clan‘, ‘Clankriminalität‘, ‘kriminelle Clanstrukturen‘ und enthält eine Zusammenstellung wesentlicher, diesen Phänomenbereich prägenden, Indikatoren . Hierbei richtet sich der Fokus nicht allein auf Mhallamiye (“M-Kurden“) sondern allgemein auf Clans i. S. einer durch verwandtschaftliche Beziehungen und gemeinsamen Herkunft verbundenen Gruppe bzw. Struktur. Sie beschreibt ein landesweites behördenübergreifendes Informationsmanagement auf Basis einer frühzeitigen und strukturierten Aufarbeitung von Informationen zum Erkennen krimineller Brennpunkte und Strukturen. Zur Aufgabenerfüllung werden auf Ebene der Flächenbehörden, der Zentralen Kriminalinspektionen und des LKA Niedersachsen Ansprechpartner für Clankriminalität benannt , welche die interne und externe Netzwerkarbeit gewährleisten, die dezentrale Fortbildung auf Behörden-/Dienststellenebene unterstützen und für die Beratung bei Einsatz- und Ermittlungslagen hinzugezogen werden. Unter dem Aspekt eines ganzheitlichen und vielfältigen Bekämpfungsansatzes kommt einer behörden - und ressortübergreifenden Netzwerkarbeit sowohl im Bereich der Prävention als auch im Bereich der Strafverfolgung eine wesentliche Bedeutung zu. Beispielhaft seien hier die Einbeziehung von Netzwerkpartnern auf kommunaler Ebene, die Einrichtung von Sicherheitspartnerschaften oder „Runden Tischen“ aufgeführt. Wesentliche Faktoren einer effizienten Bekämpfung krimineller Clanstrukturen sind die enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Informationsaustausch mit der Justiz. Die frühzeitige Kontakt- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1201 Abb. 1: Wohnorte – Top 10 Abb. 2: Tatorte – Top 10 Wohnorte 2017 1. Hannover 124 2. Hildesheim 99 3. Oldenburg (Oldb) 85 4. Essen/Ruhr 83 5. Peine 58 6. Wilhelmshaven 54 7. Nordhorn 46 8. Hameln 43 9. Essel 39 10. Gifhorn 38 669 Tatorte 2017 Hannover, Landeshauptstadt 161 Oldenburg (Oldb), Stadt 94 Hildesheim, Stadt 88 Wilhelmshaven, Stadt 53 Peine, Stadt 50 Braunschweig, Stadt 48 Nordhorn, Stadt 41 Gifhorn, Stadt 41 Hameln, Stadt 39 Melle, Stadt 36 651 aufnahme und Abstimmung notwendiger Maßnahmen erfolgt über eigens benannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den niedersächsischen OK-Staatsanwaltschaften. Ein niedrigschwelliges Einschreiten und konsequentes rechtsstaatliches Vorgehen z. B. durch Platzverweise, Sicherstellung und Beschlagnahme der im Kontext von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten genutzten Fahrzeuge oder Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte sind weitere beispielhafte Aspekte. Die Polizeiakademie Niedersachsen nimmt das Thema „Clankriminalität“ in ihr Curriculum auf und gewährleistet zusammen mit dem LKA Niedersachsen eine spezifische und bedarfsorientierte Ausund Fortbildung. Darüber hinaus stellen die Behörden eine regelmäßige lageangepasste Befassung zu dem Thema Clankriminalität sicher. 3. Wo liegen die Schwerpunkte der kriminellen Aktivitäten der Clans in Niedersachsen, räumlich und bezogen auf die Tatbestände? Vorangestellt ist zu bemerken, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen Daten zu einer ethnischen Angehörigkeit von Straftätern und Tatverdächtigen nicht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund können die Fragen 3 bis 5 nicht valide bzw. nur in Teilbereichen beantwortet werden . Im Kontext der in den Vorbemerkungen erwähnten Gremienbefassung wurde 2003/2004 festgestellt , dass polizeilich auffällige Personen über ihren Familiennamen den Mhallamiye zugeordnet werden können. Hierzu ergänzend gibt es eine Untersuchung zu Mhallamiye-Namensgebungen aus dem Jahr 2001. Auf dieser Grundlage wurde für Niedersachsen ein namensgebundenes Recherchemodell entwickelt, welches über bestimmte Familiennamen und Geburtsorte eine Zuordnung von Straftaten durch Mhallamiye im polizeilichen Datenbestand ermöglicht. Abgefragt werden Personen mit einem Status als Verdächtige, Tatverdächtige oder Beschuldigte, die im betreffenden Jahr Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens waren. Im Rahmen der polizeilichen Schwerpunktsetzung befasst sich die Niedersächsische Polizei seit 2013 mit kriminellen Clanstrukturen. Dabei lag der Fokus bisher auf kriminellen Angehörigen der Mhallamiye (siehe Vorbemerkungen). Die kriminellen Aktivitäten von Mitgliedern polizeilich bekannter Clanstrukturen der Mhallamiye treten in Niedersachsen flächendeckend und überregional auf. Dabei ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da die Familien stark abgeschottet mit einer nach innen gerichteten Ausrichtung auf die Familie leben. Auseinandersetzungen werden meist intern geklärt. Für Zeugen und Opfer besteht häufig ein hohes Bedrohungs- und Gefährdungspotential. Dies gilt mitunter auch für Einsatzkräfte , die mit subtilen Bedrohungen konfrontiert werden. Die nachfolgenden Tabellen enthalten die „TOP 10“, bezogen auf die Wohnorte der Täter sowie auf die Tatorte. Auffällig sind hier eher Entwicklungen in kleineren Städten oder Gemeinden, da sie zumindest in Teilbereichen bis auf einzelne Familien und deren kriminellen Aktivitäten zurückzuführen sind. Erläuterung zu den Tabellen: Abb. 1 Die Zahlenwerte in der rechten Spalte zeigen die Anzahl der Verfahren, in denen die Tatverdächtigen ihren Wohnsitz im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Ort (linke Spalte) hatten. Abb. 2 Die Zahlenwerte der linken Spalte zeigt die Anzahl der Verfahren zu den jeweiligen Tatorten in der rechten Spalte. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1201 4 Hinsichtlich der Tatbestände dominierten 2017 bei den Mhallamiye gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungslagen, Beleidigungstaten und Sachbeschädigungen. Betrugstaten nehmen ebenfalls eine herausgehobene Stellung ein. Maßgebliche Veränderungen im deliktischen Spektrum waren im Jahr 2017 nicht feststellbar. Im LKA Niedersachsen werden seit 2013 herausragende Einsatzlagen (Einsatzbewältigung und Kriminalitätsbekämpfung) erfasst, die im Zusammenhang mit kriminellen Clanstrukturen stehen. Die festgestellten Einsatzbelastungen sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 deutlich angestiegen . Insgesamt waren im Jahr 2017 248 (2016: 143) herausragende Einsatzlagen zu verzeichnen, die Großfamilien mit kriminellen Personenstrukturen zugeordnet werden konnten. Ca. 75 % dieser Fälle betrafen Personen und/oder Strukturen der Mhallamiye, ca. 25 % bezogen sich auf ähnlich strukturierte Großfamilien anderer ethnischer Herkunft (z. B. türkisch-kurdische, südosteuropäische Großfamilien oder Jesiden). Insgesamt wurden in Niedersachsen seit 2013 bis heute mehr als 750 herausragende polizeiliche Einsatzlagen registriert, die die Polizei und in der Folge zum Teil auch die niedersächsische Justiz massiv belastet haben. 4. Wie hat sich die Clankriminalität in Niedersachsen seit 2016 entwickelt? Im Jahr 2017 wurden bei der Erhebung mittels des namensgebundenen Recherchemodells (siehe Antwort zu Frage 3) 1 408 entsprechende Datensätze erfasst. Im Vergleich zu 2016 mit 1 328 erfassten Datensätzen ergab sich eine Steigerung um 5,68 %. Die erfassten Datensätze beziehen sich im Jahr 2017 auf 878 eingeleitete Ermittlungsverfahren (2016: 882) und die strafrechtlich relevanten Aktivitäten von 558 Personen (2016: 527); darunter 450 männliche und 108 weibliche Personen. 5. Wie viele Strafverfahren wurden seit 2016 gegen Mitglieder krimineller Clanfamilien eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Straftaten, die im Zusammenhang mit Clankriminalität stehen, werden durch die Justiz nicht gezielt statistisch erfasst. Zur Beantwortung der Frage müsste daher anhand des in Betracht kommenden Tatzeitraums bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften eine händische Auswertung des jeweiligen Aktenbestandes vorgenommen werden. Die zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung hätte zur Folge, dass die Kernaufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die zügige und nachhaltige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, leiden würde. Eine solche Auswertung übersteigt daher das zur Beantwortung einer sog. Kleinen Anfrage Zumutbare und Leistbare. Im Übrigen würde auch eine händische Auswertung kein abschließendes Ergebnis erbringen, da sich insbesondere im Bereich der mittleren Kriminalität und der Kleinkriminalität nicht verlässlich aus den Akten ergibt, ob ein Clanbezug vorliegt oder nicht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 3 und 4 verwiesen. 6. Wie aus der Verhandlung gegen Abu Walla bekannt wurde, hatte auch ein Mitglied einer Clanfamilie enge Kontakte zum DIK Hildesheim und zu Abu Walaa. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer Beobachtung der Clanstrukturen durch den Landesverfassungsschutz? Dem Niedersächsischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse zu kriminellen Clanstrukturen in den niedersächsischen Beobachtungsobjekten vor. Es sind jedoch Einzelpersonen als Besucher von Beobachtungsobjekten bekannt, die der organisierten Kriminalität bzw. kriminellen Clanstrukturen zuzurechnen sind. Die Beobachtung krimineller Clanstrukturen als solche ist nicht vom gesetzlichen Auftrag des Niedersächsischen Verfassungsschutzes gedeckt. (Verteilt am 28.06.2018) Drucksache 18/1201 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner undChristian Grascha (FDP) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Clankriminalität in Niedersachsen?