Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/122 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Marktstammdatenregisters durch die Bundesnetzagentur? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 06.12.2017 - Drs. 18/49 an die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2017 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 03.01.2018, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Das von der Bundesregierung beschlossene Marktstammdatenregister (Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten) soll im Strommarkt die Funktion wahrnehmen, ohnehin zu meldende Daten zusammenzutragen und auf diese Weise bestimmte Voraussetzungen für das Gelingen der „Energiewende“ zu schaffen. Mit einer verbesserten Transparenz soll der Wettbewerb im Strommarkt gestärkt werden. Aus einem Bericht der Welt am Sonntag vom 29. Oktober 2017 geht hervor, dass die Bundesnetzagentur die Vorgaben der Marktstammdatenregister -Verordnung aktuell sehr kleinteilig umsetze. Dort heißt es: „Sie macht mit einem Federstrich Zehntausende deutsche Unternehmen praktisch über Nacht zu meldepflichtigen Stromlieferanten . (…) Sogar die Betreiber von Studentenwohnheimen und die Hauptmieter von Wohngemeinschaften gelten plötzlich als Stromlieferanten.“ Einfach gesagt, sei jeder Letztverbraucher, der eine Steckdose habe, die andere nutzten, zukünftig auch Stromlieferant. Bei betroffenen Unternehmen entstehe auf diese Weise erheblicher bürokratischer Aufwand. Vorbemerkung der Landesregierung Die Liberalisierung der Energiemärkte hat insbesondere im Strombereich eine große Vielfalt in der Erzeugerlandschaft mit sich gebracht. Es gibt inzwischen eine sehr große Zahl von Klein- und Kleinstanlagen von sehr unterschiedlichen Anlagenbetreibern. Um einen umfassenden Überblick über die einzelnen Marktakteure zu erhalten und den Meldepflichten aus unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen möglichst einheitlich zu begegnen, baut die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Marktstammdatenregister ein umfassendes Register des Strom- und Gasmarktes auf. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen - Neuanlagen und bestehende Anlagen , Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas - und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen. Im Bereich der erneuerbaren Energien übernimmt das Marktstammdatenregister die Aufgaben des Anlagenregisters und des PV-Meldeportals. Das Marktstammdatenregister soll die Ziele des § 111 e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfüllen, behördliche und privatwirtschaftliche Meldungen zu vereinfachen, die Zahl der Register, in denen Akteure und Einheiten gemeldet werden müssen, zu reduzieren sowie Qualität und Transparenz von energiewirtschaftlichen Daten zu steigern. Es soll damit gerade auch dem Ziel der Entbürokratisierung und Vereinfachung dienen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/122 2 Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV) nach § 111 f EnWG in Kraft getreten. Sie beinhaltet insbesondere eine detaillierte Registrierungspflicht der Marktakteure. Aktuell befindet sich das elektronische Register bei der BNetzA noch im Aufbau, sodass Registrierungen noch nicht über ein Webportal, sondern voraussichtlich noch bis zum Sommer 2018 weiterhin über Formulare erfolgen. Nur Strom- und Gasnetzbetreiber können ihr Unternehmen bereits online registrieren. Natürliche Personen dürfen die Registrierung grundsätzlich auch schriftlich über Formulare vornehmen. 1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung notwendig, Letztverbrauchern im Strommarkt im Zuge der Umsetzung des Marktstammdatenregisters zusätzlich die Marktrolle als Weiterverteiler des Stroms zuzuweisen, wie es die Bundesnetzagentur durch ihre derzeitige Umsetzung der Markstammdatenregister-Verordnung vorsieht, wenn ja, warum ? Die Landesregierung unterstützt die Ziele, die sich aus § 111 e EnWG durch den Aufbau des Marktstammdatenregisters ergeben. Ein adäquat ausgestaltetes Marktstammdatenregister kann zumindest mittelfristig energiewirtschaftliche Prozesse effektiv vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand für die einzelnen Akteure verringern. Ein zentraler Vorteil, der sich aus der Errichtung des Registers ergeben sollte, besteht darüber hinaus darin, anhand umfassender, öffentlich zugänglicher und strukturierter Daten Kenntnis über Anlagenbestand, Zubau und Stilllegung zu gewinnen . Im Marktstammdatenregister sollte dazu nicht jeder Stromanschluss, sondern vielmehr nur energiewirtschaftlich relevante Lieferbeziehungen erfasst werden. Beispielsweise haben Anlagenbetreiber , die Strom liefern und dafür Privilegien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - z. B. Umlagereduzierungen oder eine Vergütung der Stromproduktion - in Anspruch nehmen, in diesem Zusammenhang grundsätzlich eine Registrierungspflicht . Im fachlichen Austausch zwischen dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der BNetzA hat sich ergeben, dass pragmatische Lösungen bei der Durchsetzung der Meldepflicht bei reinen Weiterverteilern bereits zur Anwendung kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Stromlieferant sowohl den von ihm selbst verbrauchten als auch den von ihm weiter verteilten Strom vollständig aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezieht, die Stromlieferung ausschließlich innerhalb derselben Kundenanlage, in der auch der Stromlieferant selbst Strom verbraucht , erfolgt und für die weiter verteilten bzw. für die selbst verbrauchten Strommengen kein Privileg , beispielsweise Umlagereduzierungen oder eine Vergütung der Stromproduktion nach EEG oder KWKG, in Anspruch genommen wird. 2. Wäre es nach Auffassung der Landesregierung stattdessen sinnvoller, wenn sich die Bundesnetzagentur an dem Institut der Kundenanlagen orientierte und somit jede Kundenanlage nur Verbraucher und kein meldepflichtiger Stromanbieter wäre, wenn nein, warum nicht? Nein, siehe dazu Antwort auf Frage 1. 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit die Markstammdatenregister-Verordnung durch die Bundesnetzagentur rechtssicher und ohne unnötige Bürokratie für die Letztverbraucher umgesetzt wird, und plant sie gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative dazu ? Die BNetzA hat den Aufbau des Marktstammdatenregisters noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass derzeit auch das Anlagenregister und das PV-Meldeportal noch parallel betrieben werden müssen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/122 3 Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass mit dem Marktstammdatenregister die beabsichtigten Ziele, die sich aus dem § 111 e EnWG ergeben, grundsätzlich erfüllt werden können. Gleichwohl wird Niedersachsen seine bestehenden Arbeitsbeziehungen und Beteiligungsrechte im Rahmen von Rechtssetzungsverfahren nutzen, um sich gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der BNetzA weiter für eine bedarfsgerechte - soweit wie möglich unbürokratische und modernen Anforderungen genügende - Datenerfassung einzusetzen. (Verteilt am 05.01.2018) Drucksache 18/122 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Marktstammdatenregisters durch die Bundesnetzagentur?