Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1220 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Diener zweier Herren? „TOPOS sucht die besten Köpfe für Ihr Unternehmen. Suchen Sie den besten Berater für Ihr Unternehmen.“ Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 29.05.2018 - Drs. 18/987 an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 01.07.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Im Internet warb die Firma TOPOS mit einem Konterfei des Wirtschaftsministers Dr. Bernd Althusmann (TOPOS-consult.de 23.05.2018). Er wurde dort mit einer Vita als Berater vorgestellt, der über eine Telefonnummer in Hamburg und über eine personalisierte Firmen-E-Mail-Adresse zu erreichen sei. Dort wurde zudem ausgeführt: „Seit 2016 verstärkt Dr. Bernd Althusmann nun die TOPOS Personalberatung und betreut vom Standort Hannover aus im Besonderen den niedersächsischen Raum sowie Bremen.“ In einem Vermerk am Schluss hieß es dann, dass „derzeit seine aktive Tätigkeit in der TOPOS Personalberatung“ ruht. Nach der Veröffentlichung von kritischen Presseberichten wurde die Website am 29.05.2018 geändert. Laut Landtagshandbuch war Althusmann „Partner und Leiter der Niederlassung in Hannover.“ Unter der angegebenen Adresse in der Bahnhofstraße findet sich eine Firma, die laut Website Virtuelle Büros anbietet. Unklar bleibt dabei, ob bzw. wie gegebenenfalls noch eine „passive“ Tätigkeit jenseits der Werbung auf der Website des Unternehmens erfolgt. Die Firma TOPOS wirbt damit, dass sie spezialisiert sei für die „Gewinnung von Fach- und Führungskräften“. Unter der Rubrik „Aktuelle Mandate“ sind diverse Geschäftsbereiche aufgelistet, u. a. auch der Bereich „IT & Digitales“. In der Drucksache 18/798 erklärte der Staatssekretär des auch für Digitales zuständigen Wirtschaftsministeriums in einer Vorbemerkung zu Fragen nach Vorgesprächen mit möglichen Bewerberinnen und Bewerbern bei anstehenden Stellenbesetzungsverfahren: „Weiterhin gehört es zum Alltagsgeschäft der Personalreferate, dass Personen auf unterschiedlichen Wegen auch außerhalb von konkreten Stellenausschreibungen ihr Interesse an einer Mitarbeit in den Ressorts bekunden (z. B. sogenannte Initiativbewerbungen).“ 1. Hat Minister Althusmann seine Tätigkeit für die Firma TOPOS Personalberatung beendet , oder gibt es noch eine Tätigkeit als Partner, Berater, Werber, Teilhaber, Franchise- System-Rechteinhaber oder eine sonstige Aktivität oder sonstige Rechte im Zusammenhang mit dem Unternehmen? Zum 31. Oktober 2017 wurde der Arbeitsvertrag einvernehmlich beendet. Anderweitige rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1220 2 2. Welche Rückkehrrechte zu früheren Arbeitgebern hat der stellvertretende Ministerpräsident ? Keine. 3. Haben sich gegebenenfalls Personen mit Interesse an Positionen in der Landesregierung über die Firma TOPOS oder über E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sonstige Kommunikationsdienste der Firma TOPOS initiativ beworben oder ihr Interesse bekundet ? Die Landesregierung besteht aus der Staatskanzlei, den Ministerien und einer Vielzahl von nachgeordneten Behörden und Dienststellen. In der kurzen zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit der Anfrage wäre es voraussichtlich nicht möglich gewesen, von allen genannten Behörden und Dienststellen vollständig Auskunft zu erlangen. Deshalb wurde die Firma Topos hierzu um Auskunft gebeten. Nach deren Angaben hat sich niemand mit Interesse an Positionen in der Landesregierung über die Firma TOPOS oder über E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sonstige Kommunikationsdienste der Firma TOPOS initiativ beworben oder Interesse bekundet. Sollten die Fragesteller eine darüber hinausgehende Abfrage in dem o. g. Umfang wünschen, wird um Mitteilung gebeten . 4. Ist der stellvertretende Ministerpräsident, der Ministerpräsident oder der Finanzminister wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens oder einer sonstigen Rechtspersönlichkeit im In- oder Ausland? Der Niedersächsische Ministerpräsident und der stellvertretende Niedersächsische Ministerpräsident nicht. Der Niedersächsische Finanzminister ist an der „Hilbers Grundbesitz GbR“ beteiligt. 5. Ist der stellvertretende Ministerpräsident, der Ministerpräsident oder der Finanzminister an einem Gewerbebetrieb oder an einer freiberuflich tätigen Kanzlei, einer Agentur, einem Franchise-System, einem Beratungsunternehmen oder einer sonstigen freiberuflichen Rechtspersönlichkeit beteiligt? Nein. 6. Halten der stellvertretende Ministerpräsident, der Ministerpräsident oder der Finanzminister sonstige Unternehmensbeteiligungen? Siehe Antwort zu Frage 4. 7. In welchen Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien ist der stellvertretende Ministerpräsident jeweils vertreten? Mitglied im Aufsichtsrat Volkswagen AG Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates, Mitglied im Präsidialausschuss (mit AR- Vorsitz verbunden) Deutsche Messe AG Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1220 3 Mitglied und Vorsitzender im Aufsichtsrat JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG JadeWeserPort Realisierungs-Beteiligungs- GmbH Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeser Port-Marketing GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven , (ehem. JadeWeserPort Logistics GmbH & Co. KG) [Alle drei Mitgliedschaften werden aufgrund der engen Verflechtung der Gesellschaften gem. Kabinettsbeschluss vom 12.12.2017 als ein Mandat behandelt] Mitglied und Vorsitzender im Aufsichtsrat Nds. Ports GmbH & Co KG (NPorts) Stellvertretendes Mitglied im Beirat Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen Stellvertretendes Mitglied im Beirat Eisenbahninfrastrukturbeirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen 8. Welche bzw. wie viele Ausnahmen von § 5 Abs. 1 des Ministergesetzes sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung zulässig? Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz - MinG) regelt durch § 5 Abs. 1, dass die Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören dürfen. Das Landesministerium , gemeint ist damit die Landesregierung, kann Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmungen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Jede Zulassung wurde - wie in § 5 Abs. 1 Satz 3 MinG vorgesehen - dem Landtag zur Kenntnis gegeben. Mit § 5 Abs. 1 MinG wird nahezu wortgleich Art. 34 Abs. 2 Niedersächsische Verfassung (NV) wiederholt. Diese Regelungen sollen eine Fokussierung der Arbeitskraft auf das Ministeramt sicherstellen sowie Pflichten- und Interessenkollisionen entgegenwirken. § 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz MinG verfolgt das Ziel, während der Regierungsmitgliedschaft ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf tatsächlich „ruhen zu lassen“. Es genügt mithin das Einstellen der entsprechenden Tätigkeit. Das bloße Innehaben eines Gewerbes oder Unternehmens ist ebenso erlaubt wie die private Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder auch die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Bestimmungen des Art. 34 Abs. 2 NV und § 5 Abs. 1 MinG werden durch § 6 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) aufgegriffen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GGO dürfen Mitglieder der Landesregierung nur in Aufsichtsgremien von solchen auf Erwerb ausgerichteten Unternehmen sein, 1. an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und 2. die landesweit oder regional strukturbestimmend oder sonst von besonderer Bedeutung sind. Weder Art. 34 Abs. 2 NV noch § 5 Abs. 1 MinG sehen eine Höchstzahl an zulässigen Aufsichtsratsmandaten vor. Nach § 6 Abs.1 Satz 2 GGO dürfen Regierungsmitglieder nicht mehr als drei Mandate wahrnehmen, soweit die Wahrnehmung nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist. Da die Geschäftsordnung nur organschaftliches Innenrecht darstellt, kann die Landesregierung im Rahmen des jeweils erforderlichen Einzelfallbeschlusses unter Beachtung des o. g. Regelungszwecks auch eine höhere Anzahl von Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 GGO zulassen. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2017 Minister Dr. Althusmann abweichend von der Beschränkung des § 6 Abs. 1 GGO die Genehmigung erteilt, insgesamt vier Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1220 4 Aufsichtsratsmandate wahrzunehmen, wobei die Mandate bei den JadeWeserPort-Gesellschaften als eins zu zählen sind. Eine entsprechende Genehmigung hatte auch bereits der Vorgänger im Amt, Minister Lies, von der Landesregierung erhalten. Soweit ein Mitglied der Landesregierung entgegen § 6 Absätze 1 bis 3 GGO Mitglied ist oder mitwirkt , hat es dies gemäß § 6 Abs. 4 GGO zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres seit Berufung in das Amtsverhältnis aufzugeben. 9. Halten der stellvertretende Ministerpräsident, der Ministerpräsident oder der Finanzminister Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien einer Aktiengesellschaft? Der stellvertretende Niedersächsische Ministerpräsident nicht. Der Niedersächsische Ministerpräsident hält - als Privatperson - in geringem Umfang Anteile an verschiedenen Aktienfonds. Der Niedersächsische Finanzminister hält - als Privatperson - in geringem Umfang Aktien an verschiedenen Aktiengesellschaften. 10. Wenn Frage 9 mit Ja beantwortet wird, welche Aktien werden jeweils in welcher Zahl gehalten? Für den stellvertretenden Niedersächsischen Ministerpräsidenten wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Der Niedersächsische Ministerpräsident hält Anteile an verschiedenen Investmentfonds. Welche Aktien er damit indirekt hält, ist veränderlich und unterliegt nicht seiner, sondern ausschließlich der Anlageentscheidung des jeweiligen Fondsmanagements. Für den Niedersächsischen Finanzminister ist festzustellen, dass er Aktien verschiedener Aktiengesellschaften hält, jedoch in keinem Fall auch nur die geringste Meldeschwelle von 3 % nach § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz erreicht und insoweit zu einer Meldung nicht verpflichtet ist. Unter Hinweis auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Niedersächsischen Finanzministers in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, dessen Schutz die Landesregierung bei der Erfüllung von parlamentarischen Informationsrechten beachten und mit dem Informationsrecht des Parlaments zu einem möglichst schonenden Ausgleich bringen muss (BVerfGE 67, 100, 133, 143f.; StGH 7/13, Rn. 81, 89, 95), bietet die Landesregierung an, dass der Niedersächsische Finanzminister bei Bedarf die gewünschten Informationen bezüglich einer genauen Bezeichnung der einzelnen Aktien in einer vertraulichen Ausschusssitzung zur Verfügung stellt. (Verteilt am 05.07.2018) Drucksache 18/1220 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung Diener zweier Herren? „TOPOS sucht die besten Köpfe für Ihr Unternehmen. Suchen Sie den besten Berater für Ihr Unternehmen.“