Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1221 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Verstieß Minister Dr. Bernd Althusmann gegen das Ministergesetz? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 31.05.2018 - Drs. 18/991 an die Staatskanzlei übersandt am 04.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 01.07.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Auf ihrer Internetseite warb die Hamburger Personalagentur TOPOS mit Foto des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers Dr. Bernd Althusmann: „Seit 2016 verstärkt Dr. Bernd Althusmann nun die TOPOS Personalberatung und betreut vom Standort Hannover aus im Besonderen den niedersächsischen Raum sowie Bremen“. Am Dienstag, 29.05.2018, wurden das Foto und die persönliche Vita samt Telefonnummer und Firmen-E-Mail-Adresse von der Internetseite entfernt. Ministern der Landesregierung ist es laut Ministergesetz verboten, neben ihrem Amt ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf auszuüben. 1. Seit wann ruht das Beschäftigungsverhältnis von Dr. Althusmann bei der Hamburg Personalagentur TOPOS? Mit Ablauf des 31. Oktober 2017 wurde der Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgehoben. Ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis gibt es demnach nicht. 2. Hat Dr. Althusmann für die Hamburger Personalagentur TOPOS seit dem 22.11.2017 Leistungen erbracht, und, wenn ja, welche? Nein. 3. Hat die Hamburger Personalagentur TOPOS seit dem 22.11.2017 Leistungen für die niedersächsische Landesregierung erbracht, und, wenn ja, welche? Die Landesregierung besteht aus der Staatskanzlei, den Ministerien und einer Vielzahl von nachgeordneten Behörden und Dienststellen. In der kurzen zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit der Anfrage wäre es voraussichtlich nicht möglich gewesen, von allen genannten Behörden und Dienststellen vollständig Auskunft zu erlangen. Deshalb wurde die Firma TOPOS hierzu um Auskunft gebeten. Nach deren Angaben sind keine Leistungen erbracht worden. Sollten die Fragesteller eine darüber hinausgehende Abfrage in dem o. g. Umfang wünschen, wird um Mitteilung gebeten . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1221 2 4. Hat die Hamburger Personalagentur TOPOS seit dem 22.11.2017 Leistungen für den niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann erbracht und, wenn ja, welche? Nein. 5. Ist den Mitgliedern der Landesregierung bekannt, ob die Hamburger TOPOS Personalberatung GmbH, die Gesellschafter der GmbH oder Franchise-Nehmer der Marke „TO- POS“ Parteispenden oder sonstige Leistungen an die CDU Niedersachsen oder deren Gliederungen in den Jahren 2016, 2017 oder 2018 erbracht hat? Wenn ja, welche? Den Mitgliedern der Landesregierung ist hierüber nichts bekannt. Die Firma TOPOS wurde hierzu um Auskunft gebeten. Nach deren Angaben hat weder sie noch haben ihre Gesellschafter an die CDU in Niedersachsen oder deren Gliederungen Spenden geleistet oder sonstige Leistungen erbracht . 6. Seit wann wusste Dr. Bernd Althusmann, dass sein Foto und seine Vita mit Kontaktadressen auf der Homepage seines früheren Arbeitgebers verwendet werden? 7. Auf welchem Wege hat Dr. Bernd Althusmann erfahren, dass sein Foto und seine Vita auf der Homepage seines früheren Arbeitgebers verwendet werden? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet: Seit Beginn der öffentlichen Berichterstattung durch den Anruf eines Journalisten. 8. Was hat Dr. Bernd Althusmann veranlasst, als er erfahren hat, dass sein Foto auf der Homepage seines früheren Arbeitgebers verwendet wird? Die Firma wurde noch am selbigen Tag um Entfernung des Eintrags von der Homepage gebeten. 9. Hat Dr. Bernd Althusmann sein Einverständnis dafür erteilt, sein Foto auf der Homepage seines früheren Arbeitgebers zu verwenden? Wenn nein: Strebt er an, für die Verwendung seines Fotos Schadensersatz von der Hamburger Firma wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild einzufordern? Das Einverständnis war (nur) für die Dauer der Tätigkeit erteilt. Schadensersatzforderungen werden nicht geltend gemacht. (Verteilt am 05.07.2018) Drucksache 18/1221 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung Verstieß Minister Dr. Bernd Althusmann gegen das Ministergesetz?