Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1228 Unterrichtung Hannover, den 02.07.2018 Niedersächsisches Finanzministerium Ergänzung Anlagerichtlinien des Landes: Welche sozialen und ökologischen Kriterien bei Geldanlagen von öffentlichen Mitteln plant die Landesregierung? Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Imke Byl (GRÜNE) - Drs. 18/429 Antwort der Landesregierung vom 05.04.2018 - Drs. 18/610 Frau Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Hannover Im Nachgang zur schriftlichen Antwort der Landesregierung vom 05.04.2018 (Drucksache 18/610) wird in Bezug auf das Ergebnis der Umfrage zu Frage 11 „Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei kommunalen Geldanlagen in den niedersächsischen Kommunen“ die folgende Ergänzung mitgeteilt . Neben den bereits aufgeführten vier Städten und Landkreisen in Niedersachsen wendet auch die Landeshauptstadt Hannover Nachhaltigkeitskriterien bei Geldanlagen an. Diese gelten im Rahmen der Stiftungsverwaltung und bei der Anlage von Mitteln des Sondervermögens Zusatzversorgungskasse (ZVK). Die im Einzelnen bei der Vermögensanlage zu berücksichtigenden Kriterien sind in der tabellarischen Übersicht Anlage dargestellt. Von den übrigen Kommunen, bei denen eine Beantwortung der Umfrage noch ausstand, wurde Fehlanzeige hinsichtlich der Anwendung von sozialen oder ökologischen Kriterien bei Geldanlagen mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Hilbers (Ausgegeben am ) (Verteilt am 06.07.2018) 1 2 3 4 5 6 7 Gebietskörperschaft Art der Kriterien Bemerkungen Anwendung der Richtlinie der Kommune Besondere Richtlinien für Sondervermögen Art der Nachhaltigkeitskriterien Städte mit Sonderstatus Stadt Hannover Ja Die Stiftungen sind grundsätzlich ethisch, sozial und nachhaltig ausgelegt. Kapitalanlagen sollten im Einklang mit der Satzung und dem Stiftungszweck erfolgen und ethisch vertretbar sein. Positive Kriterien: Investitionen in Unternehmen und Projekte, die - in einer zukunftsfähigen Branche tätig o. von Bedeutung zukünftiger Generationen sind z.B. ökologische Landwirtschaft, regenerative Energieerzeugung, Gesundheitstechnologie, ökologische Bauwirtschaft, sozialer Wohnungsmarkt - sozial und /oder zukunftsweisend sind auch für zukünftige Generationen - zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen - Standards hinsichtlich der Umwelt, der Menschenrechte und Soziales beachten Negativkriterien: Ausschluss für Investitionen in Unternehmen und Projekte, die - Menschenrechte missachten - gegen grundlegende Rechte von Beschäftigten verstoßen z.B. Zwangs- und Kinderarbeit, gegen das Recht auf Existenzsichernde Entlohnung - gegen das Umwelt- und Sozialrecht und internationale Abkommen und Konventionen verstoßen - Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben oder fördern - dauerhaft Informationen über das eigene Umwelt- und Sozialverhalten nicht offenlegen - gegen den Tierschutz verstoßen - Militär- oder Rüstungsgüter produzieren oder handeln - Atomenergie anwenden erforschen oder beides mit Dienstleistungen ermöglichen - Grüne Gentechnik anwenden oder fördern - besonders umwelt- und gesundheitsschädliche Produkte herstellen, verwenden oder vertreiben - Tabak- und Tabakprodukte herstellen und handeln i i d hi h i i i ff d li d ll h f li h d l Richtlinien über Vermögensanlagen der Stadt Hannover vom 27.09.2017 zu ethischen Aspekten bei der Anlage von Stiftungskapital Ja ZVK der Stadt Hannover Richtlinie zur Vermögensanlage vom 27.09.2017 Ethische Investments auf Grundlage der Stellungnahme des AK kommunaler u. kirchlicher Altersversorgung (AKA, 12/2015). Positivkriterien: Geldanlagen, die zu positiven Veränderungen beim Emittenten im Sinne ethischen und nachhaltigen Handels führen und/oder den örtlichen Wohnungsbau bzw. die örtliche Infrastruktur unterstützen. Negativkriterien: - Produktion/Handel oder der Einsatz von geächteten Waffen die unter die Waffenkonvention der Vereinten Nationen fallen, - Verstöße gegen die Genfer Konventionen (insbesondere Artikel 3), - der Einsatz oder die Billigung von Kinderarbeit gemäß dem Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation, - eine hohe Korruptionsrate von weniger als 35 Punkten gem. CPI oder - eine nicht nachhaltige Energiepolitik. Anlage Unterrichtung zur kleine Anfrage LT-Drs. 18/429 Ergänzung zu Frage 11: Welche niedersächsischen Kommunen wenden bereits Nachhaltigkeitskriterien ("Divestment") bei Geldanlagen an? Richtlinien der Kommune Richtlinien für Sondervermögen der Kommune Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien Nein 18-01228.pdf Unterrichtung Ergänzung Niedersächsisches Finanzministerium Anlagerichtlinien des Landes: Welche sozialen und ökologischen Kriterien bei Geldanlagen von öffentlichen Mitteln plant die Landesregierung? Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Imke Byl (GRÜNE) - Drs. 18/429 Antwort der Landesregierung vom 05.04.2018 - Drs. 18/610 Anlage Unterrichtung MF.pdf Ergänzung