Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1233 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Vorfall in einer Kita in Rotenburg/Wümme am 16.05.2018 Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 04.06.2018 - Drs. 18/1010 an die Staatskanzlei übersandt am 06.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.07.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Am 16.05.2018 drang gegen 8 Uhr ein 35-jähriger blutverschmierter Mann in den Garten einer Kita in Rotenburg/Wümme ein und hantierte dort bedrohlich mit einem Messer (https:// www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/mann-hantiert-kindergarten-rotenburgmesser -9873517.html). Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß Berichterstattung der Polizeidirektion Lüneburg überstieg am 16. Mai 2018, gegen 8:30 Uhr, eine erheblich verwirrt wirkende männliche Person die Einhegung des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Aktion Kindergarten e. V. in Rotenburg (Wümme). Anschließend habe der Mann das Personal der Einrichtung um Hilfe gebeten, da er der Auffassung gewesen sei, stark zu bluten und demzufolge einen Rettungstransportwagen zu benötigen. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge habe der Mann nicht an den von ihm gezeigten Stellen geblutet, jedoch habe eine Zeugin auf dem T-Shirt des Mannes zwei Blutflecken wahrgenommen . Um seiner Forderung nach Hilfe Nachdruck zu verleihen, habe der Mann ein Küchenmesser aus seinem Hosenbund gezogen und damit um seinen eigenen Kopf herum hantiert. Zu keinem Zeitpunkt habe er anwesende Kinder oder Erzieherinnen angegriffen. Nachdem ein fernmündlicher Notruf abgesetzt wurde, sei der Mann geflüchtet. Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung konnte er durch Polizeivollzugsbeamte der Polizeiinspektion Rotenburg aufgegriffen und das zwischenzeitlich auf seiner Flucht weggeworfene Messer aufgefunden und sichergestellt werden. Die Person konnte die Entstehung der beiden kleinen, gegebenenfalls älteren, blutsuspekten Anhaftungen an seiner Kleidung nicht herleiten, sie wies zudem keine korrespondierenden Verletzungen auf. Entsprechende Hinweise auf eine mögliche Gewalttat zum Nachteil einer anderen Person sind der Polizei in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt geworden. Aufgrund seines psychischen Zustandes erfolgte sodann eine Unterbringung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Am darauffolgenden Tag wurde die Person aus der Einrichtung entlassen, da nach Einschätzung der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1233 2 zuständigen Ärzte die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung nach dem NPsychKG nicht länger erfüllt gewesen seien. Die toxikologische Untersuchung der Blutprobe des Mannes durch das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover ergab, dass er zum Vorfallszeitpunkt unter dem Einfluss von Methadon und Kokain gestanden hat. 1. Hat der Täter einen Migrationshintergrund? Falls ja, wie war sein Aufenthaltsstatus zum Zeitpunkt des Vorfalles? Bei dem Täter handelt es sich um einen mittlerweile eingebürgerten Spätaussiedler aus Kasachstan . 2. Ist der Täter zuvor bereits polizeilich in Erscheinung getreten? Falls ja, wie genau? Der Täter ist bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten. Zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann eine weitergehende Unterrichtung in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport durchgeführt werden. (Verteilt am 10.07.2018) Drucksache 18/1233 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Vorfall in einer Kita in Rotenburg/Wümme am 16.05.2018