Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Arbeitet die Landesregierung noch mit Ditib zusammen? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 05.06.2018 - Drs. 18/1035 an die Staatskanzlei übersandt am 07.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 06.07.2018, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten SPD und CDU setzen sich in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel, die Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden fortzuführen und auszubauen. Die Rheinische Post berichtete auf rp-online.de am 25. Mai 2018, die Landesregierung von Nordrhein -Westfalen habe „sämtliche Kooperationen mit der Ditib auf Eis gelegt“. Düsseldorf erwarte von dem Islamverband, sich vom Einfluss der türkischen Regierung zu lösen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung lasse zurzeit offen, ob es in Zukunft noch eine Kooperation mit Ditib geben werde. Dies stehe vor dem Hintergrund, dass im Dezember 2016 bekannt geworden sei, dass Ditib-Imame in mehreren deutschen Städten in ihren Moscheen für die türkische Regierung Anhänger der Gülen-Bewegung ausspioniert hatten. In ihrer Antwort vom 25. Mai (Drucksache 18/963) auf eine parlamentarische Anfrage hat die Niedersächsische Landesregierung geäußert, ihr sei bekannt, dass in niedersächsischen Moscheen für militärische Einsätze der Türkei geworben worden sein soll. Die Ditib hat daraufhin laut einer dpa-Meldung vom 4. Juni Berichte zurückgewiesen, wonach in ihren Moscheen in Niedersachsen für türkische Militäreinsätze in Syrien geworben worden sein soll. Auch nach intensiver Recherche sei der Ditib in Niedersachsen ein Aufruf dieser Art nicht bekannt. Die niedersächsische Koalitionsvereinbarung sieht vor, in Osnabrück - aufbauend auf dem Imam- Weiterbildungsangebot der Universität - eine grundständige Imam-Ausbildung aufzubauen. Als erste Reaktion kommentierte die Vizepräsidentin der Hochschule, Martina Blasberg-Kuhnke, dieses Vorhaben laut WELT.de vom 26. November 2017 mit folgenden Worten: „Wir bilden keine Imame aus, das wollen wir auch gar nicht.“ Auf eine Anfrage dazu gab die Landesregierung im Dezember 2017 die Auskunft, über die Weiterentwicklung und nähere Ausgestaltung der Imam-Ausbildung werde die Landesregierung in den kommenden Monaten in den Dialog mit allen relevanten Ansprechpartnerinnen und -partnern eintreten . Hierzu gehöre auch, eine Vereinbarung zur Imam-Ausbildung mit Vertreterinnen und Vertretern der Muslime in Niedersachsen in den Fokus zu nehmen. In Rede stand Ende 2017 auch ein mögliches Gutachten zu den muslimischen Verbänden, das laut Koalitionsvereinbarung und Berichten der Nordwest-Zeitung vom 22. und 27. November 2017 durch die Landesregierung in Auftrag gegeben werden sollte. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 2 Vorbemerkung der Landesregierung SPD und CDU haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden fortzuführen. Dort heißt es: „Die Koalition wertschätzt die vielfältige Arbeit der muslimischen Verbände in Niedersachsen. SPD und CDU werden anknüpfend an die zum Abschluss eines Vertrages mit den muslimischen Verbänden geführten Gespräche aus der abgelaufenen Wahlperiode den interreligiösen Dialog fortsetzen.“ Die Landesregierung hat keine konkreten Hinweise darauf, dass DITIB in Niedersachsen für türkische Militäreinsätze in Syrien geworben hat. Ihr war und ist allein aus entsprechenden Medienberichten bekannt, dass in niedersächsischen Moscheen für militärische Einsätze der Türkei geworben worden sein soll. Eine „Imam-Ausbildung“ im engeren Sinne kann nicht an einer Universität angeboten werden, sondern obliegt der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Dies ergibt sich aus dem grundgesetzlich verankerten Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates in Verbindung mit staatskirchenrechtlichen Erfordernissen. Das Land prüft in Abstimmung mit der Universität Osnabrück, ob der Prozess des Aufbaus einer „zweiten Phase“ (etwa in Analogie zur Pfarrerausbildung oder zu den Priesterseminaren) beratend unterstützt werden kann. Ansprechpartner für das MWK auf Seiten der Verbände sind die jeweiligen Vorsitzenden der Landesverbände von DITIB und Schura. In der Koalitionsvereinbarung wurde das Ziel formuliert, im Rahmen der Fortsetzung des Dialogs mit den Musliminnen und Muslimen in Niedersachsen ein „Format der Zusammenarbeit [zu entwickeln ], das einerseits der besonderen Verfasstheit der muslimischen Organisationen gerecht wird und andererseits die Gewähr dafür bietet, dass der mit dem Vertragsschluss seinerzeit angestrebte Zweck erreicht wird, sei es durch einen Vertrag, sei es auf vergleichbare andere Weise. Dieser Prozess soll durch Gutachten unterstützt werden, die sich mit den religiösen und rechtlichen Besonderheiten der muslimischen Organisationen auseinandersetzen und denkbare Modelle der Zusammenarbeit sowie die Schritte darstellen, die für eine erfolgreiche Einigung erforderlich sind.“ Im Sinne einer umfassenden Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage wurde der in den Fragen 4 ff. verwendete Begriff „Kooperationen“ weit ausgelegt, und es werden auch solche Sachverhalte mit aufgeführt, die nach hiesiger Einschätzung keine Kooperation im engeren Sinne darstellen , wie Beteiligungen an Beratungsgremien auf der Grundlage und in Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. 1. In welchen Moscheen oder Gemeinden soll wann und wie für militärische Einsätze der Türkei geworben worden sein? Die Landesregierung hat diesbezüglich keine konkreten Hinweise. Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) sowie der DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. (im Folgenden niedersächsischer DITIB-Landesverband) sind keine Beobachtungsobjekte des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Deshalb kann auch der niedersächsische Verfassungsschutz keine konkreten Aussagen zu einer möglichen Einflussnahme der Türkei auf die DITIB in Niedersachsen und das Werben in niedersächsischen Moscheen für militärische Einsätze der Türkei machen. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung daraus ziehen? Entfällt. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 3 3. Wie steht die Landesregierung zu Ditib? Welche Forderungen oder Erwartungen hat die Landesregierung gegenüber Ditib? Welche Bedingungen knüpft die Landesregierung an eine weitere Zusammenarbeit? Durch die Entwicklungen in den letzten Monaten ist das Verhältnis zu DITIB nicht frei von Belastungen , eine künftige Kooperation ist von der weiteren Entwicklung des Verbandes abhängig. Der niedersächsische DITIB-Landesverband kann nur dann langfristiger Partner des Landes sein, wenn sich der Verband nicht politisch instrumentalisieren lässt. Die Landesregierung erwartet, dass er sich strukturell, politisch und ideologisch von der Regierung in der Türkei löst und sich klar von der türkischen Religionsbehörde Diyanet abgrenzt. Dafür bedarf es insbesondere einer Anpassung der bestehenden Strukturen: Es darf keine Durchgriffsmöglichkeiten der Diyanet über den Bundesverband der DITIB auf den niedersächsischen Landesverband geben. Die Landesregierung hat gegenüber dem niedersächsischen DITIB-Landesverband bereits wiederholt deutlich gemacht, dass eine mangelnde Unabhängigkeit des Landesverbandes vom türkischen Staat für Kooperationen des Landes mit dem Verband hinderlich ist. Sie unterstützt vor diesem Hintergrund jegliche Bestrebungen des Landesverbandes, die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen, und steht für den Dialog weiterhin zur Verfügung. 4. Welche Kooperationen gibt oder gab es in den letzten fünf Jahren zwischen niedersächsischen Behörden oder niedersächsischen staatlichen Einrichtungen und Ditib? Wegen des Sachzusammenhangs und aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Fragen 4 bis 7 hier zusammen beantwortet: Im Geschäftsbereich der StK: Eine Zusammenarbeit der StK mit dem niedersächsischen DITIB-Landesverband bestand über dessen Mitgliedschaft im Niedersächsischen Beirat für Migration und Teilhabe, der sich am 20.05.2015 konstituierte und dessen Geschäftsstelle in der StK angesiedelt war. Darüber hinaus war der niedersächsische DITIB-Landesverband in der Zeit vom 17.02.2014 bis zum Ende der 17. Legislaturperiode Mitglied im Zukunftsforum Niedersachsen, dem Niedersächsischen Demografiebeirat. Der niedersächsische DITIB-Landesverband und der Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. Schura Niedersachsen wurden hier durch eine gemeinsame Vertreterin vertreten. Mit Einrichtung des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ kam es zur Auflösung des Beirats für Migration und Teilhabe und dessen Arbeitsgruppen (Kabinettsbeschluss vom 10.05.2016). Eine Weiterführung der Kooperation im Rahmen des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ ist nicht erfolgt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie groß ist die politische Einflussnahme der Türkei auf niedersächsische Moscheen?“ (Drs. 18/963) sowie auf das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Teilhabe muslimischer Organisationen am Fernsehrat des ZDF (Nds. GVBl. 2015, 244) verwiesen. Im Geschäftsbereich des MI: Die örtlich zuständigen polizeilichen Staatsschutzdienststellen führen mit den Verantwortlichen der Moscheevereine und so auch mit Vertretern von DITIB-Gemeinden regelmäßig Kooperationsgespräche . Diese dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch sowie dem Aufbau einer Vertrauensbasis und sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen islamistischen Extremismus und Terrorismus . Darüber hinaus findet ein gemeinsamer Dialog zwischen den islamischen Organisationen und den Präventionsfachkräften der niedersächsischen Polizei im Rahmen diverser Präventionsprojekte statt. Bis ins Jahr 2014 gab es zudem turnusmäßige Besprechungen des Landespolizeipräsidiums (LPP) mit Vertretern der islamischen Verbände, darunter auch der DITIB, zu verschiedenen Themen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 4 Die hier genannten Kooperationsgespräche und Präventionsprojekte der Polizei finden turnusmäßig oder anlassbezogen statt und werden auch zukünftig geführt. Der Dialog mit dem LPP wurde seitens DITIB im Jahr 2014 aufgekündigt, weil kein Einvernehmen über die Teilnahme anderer Verbände an den Besprechungen herzustellen war. Die hier genannten Kooperationsgespräche und Präventionsprojekte der Polizei schließen nicht aus, sich kritisch mit Vorwürfen gegen die DITIB auseinanderzusetzen und öffentlich diskutierte Inhalte auch in den Gesprächen zu thematisieren. Die Kooperation bzw. die Gespräche einzustellen, stellt für die Polizei derzeit keine Option dar. Innerhalb der polizeilichen Kooperationsgespräche wird regelmäßig verdeutlicht, dass Verstöße gegen die Rechtsordnung nicht toleriert und konsequent rechtsstaatlich verfolgt werden. Im Geschäftsbereich des MS: Der niedersächsische DITIB-Landesverband gehört zusammen mit der SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts am 24.12.2014 zu den beratenden Organisationen des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses. Gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 b) des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) beruft das für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium eine Person auf gemeinsamen Vorschlag der beiden Landesverbände als beratendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses . Der Landesjugendhilfeausschuss ist gemäß § 9 Abs. 2 Nds. AG SGB VIII i. V. m. § 70 Abs. 3 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs Teil des Niedersächsischen Landesjugendamtes . Die Kooperation besteht unverändert fort. Im Geschäftsbereich des MK: Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird Islamischer Religionsunterricht in Niedersachsen in Form einer Übergangslösung hin zu einem Religionsunterricht nach Artikel 7 Abs. 3 GG angeboten. Im praktizierten Beiratsmodell fungieren jeweils zwei Vertreter der beiden islamischen Landesverbände als Vertreter ihrer Moscheegemeinden und repräsentieren diese als Ansprechpartner des Landes. Der Beirat wirkt mit bei der Erstellung der Kerncurricula im Hinblick auf eine Übereinstimmung der Unterrichtsinhalte mit den Glaubensgrundsätzen der vertretenen Religionsgemeinschaften und ist zuständig für die Erteilung der religiösen Unterrichtserlaubnis für die staatlich ausgebildeten Lehrkräfte . Die Landesregierung hält ein entsprechendes Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler für dauerhaft erforderlich. Da es sich beim aktuellen Islamischen Religionsunterricht um ein Übergangsmodell handelt, sind Anpassungen bei Bedarf jederzeit möglich. Darüber hinaus wird eine Person auf gemeinsamen Vorschlag der beiden islamischen Landesverbände in den Landesschulbeirat nach § 171 des Niedersächsischen Schulgesetzes berufen. Beim Landesschulbeirat handelt es sich um ein reines Beratungsgremium mit derzeit rund 40 Mitgliedern. Im Geschäftsbereich des MWK: Universität Osnabrück: Entsprechend der 2011 unter der Aufsicht des Landes zwischen den beiden niedersächsischen Landesverbänden Schura und DITIB und der Universität Osnabrück getroffenen unbefristeten Vereinbarung wirkt der niedersächsische DITIB-Landesverband im konfessorischen Beirat mit, der die staatskirchenrechtlichen Fragen der Mitwirkung der Religionsgemeinschaft in der islamischen Theologie zu behandeln hat. Die beiden Landesverbände sind neben externen muslimischen Theologinnen/Theologen in diesem Beirat vertreten, der dazu beitragen soll, die institutionellen Voraussetzungen für bekenntnisgebundene Studiengänge in Islamischer Theologie und die universitäre Ausbildung von Religionslehrern für den Islamischen Religionsunterricht zu schaffen. Die Vizepräsidentin/der Vizepräsident der Universität Osnabrück gehört dem Beirat mit beratender Stimme an. Darüberhinausgehende Kooperationen bestehen nicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 5 Universität Göttingen: Es gibt eine Kooperation im Rahmen des an der Universität Göttingen eingerichteten Raums der Stille und eine Zusammenarbeit im Beirat zum Raum der Stille. Der Beirat wurde 2015 eingerichtet. Diese Kooperation findet auf unbestimmte Dauer statt. Darüberhinausgehende Kooperationen bestehen nicht. Im Geschäftsbereich des MJ: Das Justizministerium arbeitet auf der Grundlage der 2012 mit den islamischen Landesverbänden DITIB und Schura zur Gefängnisseelsorge geschlossenen Vereinbarung mit dem Landesverband DITIB bislang konstruktiv zusammen. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Justizministerium , islamische Verbände und Anstalten beraten in einer viermal im Jahr tagenden Arbeitsgruppe über aktuelle Arbeitsschwerpunkte und Schritte zur Weiterentwicklung der muslimischen Gefängnisseelsorge. In acht von 14 Justizvollzugsanstalten existieren gegenwärtig Angebote muslimischer religiöser Betreuung . Art und Häufigkeit differieren (Gesprächsgruppen, Freitagsgebete, Einzelgespräche, Begleitung des Ramadan und islamischer Feiertage). Von derzeit 22 in der muslimischen religiösen Betreuung neben- oder ehrenamtlich aktiven Personen gehören 18 dem niedersächsischen DITIB- Landesverband an. Von weiteren drei für die Justizvollzugsanstalten auf Honorarbasis tätigen Seelsorgern sind zwei Mitglieder in einer DITIB-Moscheegemeinde. Der niedersächsische DITIB-Landesverband wirkt zudem bei der Planung und Durchführung einer einmal jährlich stattfindenden zweitägigen interreligiösen Tagung des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzugs mit, die insbesondere dem gegenseitigen Kennenlernen und dem fachlichen Austausch von in der christlichen und muslimischen Seelsorge tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dient. In den übrigen Ressortbereichen gab es in dem Rede stehenden Zeitraum und gibt es zurzeit keine Kooperationen im Sinne der Anfrage. 5. Welche dieser Kooperationen wurden aus jeweils welchen Gründen beendet oder unterbrochen ? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche dieser Kooperationen werden wann und wie lange noch fortgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Hinsichtlich welcher dieser Kooperationen ist eine Fortsetzung aus welchen Gründen noch offen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Ist es zu einer Vereinbarung zur Imam-Ausbildung zwischen der Landesregierung und den muslimischen Verbänden gekommen? Welchen Inhalts ist diese gegebenenfalls? Welche (Zwischen-)Ergebnisse hat der Austausch zwischen der Landesregierung, den muslimischen Verbänden und der Universität Osnabrück sonst ergeben? Welche Ansprechpartnerinnen und -partner hat die Landesregierung bei den Verbänden und der Universität? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1250 6 9. Hat die Landesregierung ein Gutachten zu den muslimischen Verbänden in Auftrag gegeben ? Wer hat das Gutachten bei wem in Auftrag gegeben? Seit wann liegt das Gutachten vor oder für wann wird es erwartet? Was sind die Inhalte, Ziele, Ergebnisse? Neben den bereits erstellten und veröffentlichten Gutachten zu der Frage, ob die beiden islamischen Landesverbände Schura und DITIB die Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Abs. 3 GG erfüllen, hat die Landesregierung bisher keine weiteren Gutachten in Auftrag gegeben; eine Beantwortung der übrigen Fragen entfällt damit. (Verteilt am 18.07.2018) Drucksache 18/1250 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Arbeitet die Landesregierung noch mit Ditib zusammen?