Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1260 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Krimineller Asylbewerber im Landkreis Celle Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 04.06.2018 - Drs. 18/1103 an die Staatskanzlei übersandt am 14.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.07.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Laut diversen Medienberichten hat ein einzelner, krimineller Asylbewerber aus Guinea im Landkreis Celle in den Jahren 2016 und 2017 Kosten für die Unterbringung in Höhe von knapp 120 000 Euro verursacht (u. a. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/tatverdaechtiger-guineer-120-000- euro-kosten-fuer-unterbringung). Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist in Bezug auf die Vorbemerkung des Abgeordneten darauf hin, dass für jeden Tatverdächtigen in Deutschland die Unschuldsvermutung als Ausfluss aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG gilt. Sie hält daher die Bezeichnung eines Asylbewerbers als kriminell grundsätzlich für nicht angemessen. Dies gilt in diesem Einzelfall umso mehr, da das Landgericht Lüneburg den Asylbewerber von dem Tatvorwurf mit Urteil vom 15.05.2018 freigesprochen hat. 1. Wer trägt die Kosten: der Landkreis Celle, das Land Niedersachsen oder der Bund? Wie hoch waren die Kosten in 2016 und 2017 in diesem Fall exakt? Der Landkreis Celle hat gegen das Land Niedersachsen gemäß § 89 d Abs. 1 SGB VIII dem Grunde nach einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm während der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII), im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII) oder durch die Gewährung von Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) durch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der betroffenen Person entstanden sind. Nach Mitteilung des Landkreises Celle belaufen sich diese Kosten auf 51 357,68 Euro für das Jahr 2016 und auf 64 914,74 Euro für das Jahr 2017. Über die tatsächliche Höhe der erstattungsfähigen Kosten entscheidet das Landesjugendamt nach Vorlage der Rechnungsunterlagen durch den Landkreis Celle. Nach Beendigung der jugendrechtlichen Unterbringung wurden des Weiteren vom Landkreis Celle im Jahr 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 449 Euro gewährt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1260 2 2 Warum gab es bislang keine Abschiebung nach Spanien oder direkt ins Heimatland? Der Landkreis Celle berichtete zu dem Vorgang Folgendes: Der Asylantrag wurde mit Bescheid vom 28.12.2017 abgelehnt. Bestandkraft trat am 13.01.2018 ein. Die darin enthaltende Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat ist seit dem 29.01.2018 vollziehbar. Da sich der Betroffene seit dem 02.12.2017 in Untersuchungshaft befand, konnte eine Aufenthaltsbeendigung nicht erfolgen. Am 15.05.2018 wurde Herr S. durch das Landgericht Lüneburg freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Im Mai 2018 wurde der abgelehnte Asylbewerber aufgefordert, entsprechende Dokumente, z. B. Identitätsnachweise, vorzulegen bzw. bei den zuständigen Behörden seines Herkunftsstaates zu beantragen. Gleichzeitig wurde er auf die in Niedersachsen nach 18-monatigem Aufenthalt bestehende Möglichkeit eines Härtefalls hingewiesen. Nach Ablauf der Frist zur Vorlage von Dokumenten wird die Passersatzbeschaffung über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) eingeleitet werden. 3. Wo ist der Guineer derzeit untergebracht? Sitzt er im Gefängnis? Seit dem Freispruch durch das Landgericht und der Entlassung aus der Untersuchungshaft hält sich der abgelehnte Asylbewerber in dem für ihn zuständigen Landkreis Celle auf. 4. Wie ist der Stand seines Asylverfahrens? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. (Verteilt am 18.07.2018) Drucksache 18/1260 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Krimineller Asylbewerber im Landkreis Celle