Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1267 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Staatliches Baumanagement Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 14.06.2018 - Drs. 18/1156 an die Staatskanzlei übersandt am 20.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 11.07.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung der Abgeordneten Die baufachliche Betreuung von Bauwerken des Landes und des Bundes in Niedersachsen erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN). Dieses setzt sich aus dem Finanzministerium , dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften und den örtlichen Dienststellen zusammen. Laut Leitbild versteht sich das SBN als effizienter, kundenorientierter öffentlicher Dienstleister. Die Koalitionsvereinbarung der rot-schwarzen Landesregierung sieht im Bereich Hochbauten (vgl. Zeilen 3479 ff.) die Entwicklung und Qualifizierung des vorhandenen Personals sowie den Ausbau digitaler Kompetenzen vor. Die Personalausstattung soll an den Bedarf angepasst werden. Die Ausbildungsmöglichkeiten am SBN sollen zugunsten der Nachwuchsgewinnung und durch eine stärkere Zusammenarbeit mit den Hochschulen verbessert werden. Die Bauverwaltung soll mithilfe externer Berater einer Organisationsanalyse unterzogen werden. Sofern im Einzelfall kostengünstiger , ist die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und privaten Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften denkbar. Vorbemerkung der Landesregierung Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) erfüllt zahlreiche baufachliche Aufgaben des Landes und der Bundesrepublik Deutschland in Niedersachsen. Der Bund hat aus verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 87 b GG) keine eigene Bauverwaltung vor Ort und deshalb das SBN mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Wege der Organleihe betraut. Seit dem 01.01.2017 geschieht dies auf der Basis der sogenannte „Bundesbauvereinbarung“(BB-V), in der neben der Ist- Kosten-Erstattung durch den Bund auch die garantierte Finanzierung einer Mindestpersonalausstattung durch den Bund bei Aufgabenrückgang vereinbart ist. Die Aufgaben des SBN teilen sich in zwei grundsätzlich unterschiedliche Felder auf: A: Baumaßnahmen (große, kleine, Bauunterhaltung). Dieses Aufgabenfeld ist umsatzbezogen. B: Sonderaufgaben (nicht umsatzbezogen). Zu diesem Aufgabenfeld zählen z. B. Leitstellen (Abwassertechnik, Boden- und Grundwasserschutz, Kampfmittelräumung), Prüf- und Beratungsstelle Krankenhausbau, Zuwendungsbau, Energiebeschaffung und viele weitere Fachaufgaben . Derzeit befinden sich bei Bund und Land 416 große und rund 2 300 kleine Baumaßnahmen in der Bearbeitung von der Beratung im Vorfeld einer Projektidee bis hin zur Gewährleistungsverfolgung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1267 2 in der Regel vier Jahre nach Abnahme der Bauleistung. Hinzu treten rund 9 000 Bauunterhaltungsmaßnahmen . – Am 26.01.1999 wurde das Konzept zur Modernisierung der niedersächsischen Staatshochbauverwaltung beschlossen. Der Modernisierungsprozess hat in den vergangenen 20 Jahren – eine Reduzierung der örtlichen Dienststellen („Bauämter“) von 29 auf acht, – einen Personalabbau von ca. 20 %, – eine Konsolidierung der umsatzbezogenen Leistungen bei rund 500 Millionen Euro, – eine erhebliche Steigerung der nicht-umsatzbezogenen Aufgaben, – eine erhebliche Steigerung der Ausgaben für freiberuflich Tätige (FBT) bewirkt. Damit wurden die Zielvorgaben aus dem Modernisierungskonzept: – Personalabbau, – Rückzug auf Bauherrenaufgaben, – Ausrichtung auf eine betriebswirtschaftliche Methodik, – Delegation von Verantwortung auf Orts- bzw. Projektebene umfänglich erreicht. Die Verkürzung der Innovationszyklen auch im Bereich des Bauwesens und der Bauwirtschaft erfordert es, den Modernisierungsprozess der Bauverwaltung gleichwohl als dauerhaft angelegten Prozess mit kontinuierlicher Organisations-, Struktur- und Verfahrensverbesserung anzusehen. Eine Begleiterscheinung des Modernisierungsprozesses ist auch die Veränderung der Altersstruktur des Personalkörpers, da der Personalabbau im Wesentlichen durch den Verzicht auf Neueinstellungen von Nachwuchskräften realisiert wurde. Im derzeitigen Marktumfeld mit einer Hochkonjunkturphase im Bauwesen und einem erheblichen Fachkräftemangel im Ingenieursektor ist die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber erheblich eingeschränkt . Besondere Aufmerksamkeit verdienen daher die Entwicklung und Qualifizierung des vorhandenen Personals sowie die verbesserte Wahrnehmbarkeit des SBN für Nachwuchskräfte. 1. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant die Landesregierung zur Entwicklung und Qualifizierung des vorhandenen Personals des SBN? Für das Bestandspersonal hat das SBN ein eigenes umfangreiches Fortbildungsprogramm entwickelt , um die Beschäftigten kontinuierlich fortzubilden. Dieses Fortbildungsprogramm enthält zahlreiche IT-Fortbildungen, die sich auf allgemeine und auch spezielle baufachliche Programme beziehen . Es ist eng an den fachlichen Bedürfnissen der Beschäftigten und den aktuellen Entwicklungen orientiert. Der Bedarf wird jährlich überprüft und weiter entwickelt. Neben diesen eigenen Veranstaltungen werden darüber hinausgehende Bedarfe, z. B. auch der IT-Fachkräfte, durch externe Fortbildungen unterstützt. Ferner werden das Studieninstitut des Landes Niedersachsen und weitere Anbieter genutzt. Das SBN bildet kontinuierlich Anwärter und Referendare für den technischen Dienst aus. Diese Ausbildung ist insoweit von besonderer Bedeutung, als die spezifischen Aufgaben eines öffentlichen Bauherren bzw. einer staatlichen Bauverwaltung in den Lehrinhalten der Ingenieurstudiengänge nicht bzw. nicht hinreichend enthalten sind. Dazu zählen z. B. das Haushaltsrecht, das Vergaberecht, das besondere öffentliche Baurecht und zahlreiche weitere Fachanforderungen. Neben dem klassischen Referendariat bildet das SBN Stipendiaten des Bachelor-Studienganges Verwaltungsinformatik der Hochschule Hannover aus. Seit 2017 wird erstmalig ein Stipendiat ausgebildet , ab 2018 wird angestrebt, regelmäßig zwei Stipendiaten auszubilden. Diese Fachkräfte Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1267 3 werden aufgrund der steigenden IT-Anforderungen und der zu erwartenden Altersabgänge im Landesdienst benötigt, um die Funktionsfähigkeit des SBN weiterhin zu gewährleisten. Die Stipendiaten werden in die Dienststelle integriert und durch Ausbilderinnen und Ausbilder eng betreut, um diese beim Land, den Kommunen und in der privaten Wirtschaft begehrten Fachkräfte an das SBN zu binden Daneben nimmt das SBN regelmäßig Anwärter der Allgemeinen Verwaltung des Landes Niedersachsen für die praktischen Zeiten auf. 2. In welcher Form soll eine Zusammenarbeit des SBN mit den Hochschulen erfolgen? Das SBN arbeitet im Bereich der Verwaltungsinformatik bereits sehr eng mit der Hochschule Hannover zusammen. Es findet ein regelmäßiger Austausch des SBN mit dem Institut statt. Im Bereich der Werbung für Referendare und Fachpersonal bestehen Kontakte zu geeigneten Hochschul- bzw. Universitätsinstituten. Diese Verbindungen sollen weiter ausgebaut werden, da durch frühzeitige Kontakte während des Studiums wertvolle Verbindungen zum SBN als potenziellem Arbeitgeber hergestellt werden können. 3. Wurde bereits eine extern beauftragte Organisationsanalyse durchgeführt? Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Nein. Derzeit befindet sich ein Grobkonzept für die zu untersuchenden Fragestellungen in der internen Abstimmung. Im Anschluss ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Feinkonzept für die Untersuchung von Lösungsansätzen zu entwickeln, in das externe Beratungsleistungen integriert werden. (Verteilt am 18.07.2018) Drucksache 18/1267 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Staatliches Baumanagement