Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1276 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachwuchsgewinnung in der Steuerverwaltung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 14.06.2018 - Drs. 18/1157 an die Staatskanzlei übersandt am 20.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 13.07.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung der Abgeordneten Die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung enthält im Kapitel zur Steuerpolitik und Steuerverwaltung den Prüfauftrag, die Steuerverwaltung personell zu stärken. Zum Einstellungstermin 1. August wird auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Steuer- und Finanzanwärtern ihre Ausbildung an der Steuerakademie Niedersachsen beginnen. Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung und einer gesicherten Übernahme in das Beamtenverhältnis entscheiden sich einige Absolventen, die Beamtenlaufbahn zugunsten der privaten Wirtschaft zu verlassen. In der 17. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bekundete das Finanzministerium ein großes Interesse daran, 262 Steueranwärterinnen und -anwärter sowie 200 Finanzanwärterinnen und -anwärter zum Ausgleich künftiger Personalabgänge zum 1. August 2019 auf freien und besetzbaren Stellen des Kapitels 04 06 einzustellen. Zur Verbesserung der Personalplanungssicherheit sollen Bewerber für den Einstellungstermin 2019 möglichst bald verbindliche Einstellungszusagen erhalten. 1. Wie viele Personalabgänge in der Steuer- und Finanzverwaltung gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im mittleren, gehobenen und höheren Dienst a) aus Gründen des altersbedingten Ruhestands, b) vorzeitig auf Antrag, c) aus Gründen der Berufsunfähigkeit? Für 2018 wurden jeweils die tatsächlichen Personalabgänge bis zum Stichtag 30.06.2018 ermittelt. Zu a: Personalabgänge aus Gründen des altersbedingten Ruhestands: 2016 2017 06/2018 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) 12 11 4 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) 18 18 11 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) 3 4 - Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1276 2 Zu b: Personalabgänge vorzeitig auf Antrag: 2016 2017 06/2018 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) 120 105 77 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) 90 94 43 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) 4 7 - Zu c: Personalabgänge aus Gründen der Berufsunfähigkeit: 2016 2017 06/2018 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) 36 38 18 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) 14 22 12 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) - 1 2 2. Wie viele Personalabgänge in der Steuer- und Finanzverwaltung gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im mittleren, gehobenen und höheren Dienst nach bestandener Laufbahnprüfung (bitte in folgende Zeiträume aufschlüsseln: nach einem Jahr, nach zwei Jahren, nach drei Jahren, nach vier Jahren und nach fünf und mehr Jahren)? Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst): Kalenderjahr Abgänge gesamt nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 oder mehr Jahren 2016 20 4 - 2 4 10 2017 23 5 4 7 1 6 2018 11 2 1 2 1 5 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst): Kalenderjahr Abgänge gesamt nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 oder mehr Jahren 2016 16 1 3 2 - 10 2017 16 4 1 3 3 5 2018 11 3 - - 3 5 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst): Die Zeitangaben beziehen sich auf das Einstellungsdatum, weil diese Personengruppe anstelle einer Laufbahnprüfung lediglich eine Einführungszeit absolviert (§ 5 Steuerbeamten- Ausbildungsgesetz). Kalenderjahr Abgänge gesamt nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 oder mehr Jahren 2016 0 - - - - - 2017 7 - 1 1 - 5 2018 7 - 1 - - 6 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1276 3 3. Mit welchen Personalabgängen in der Steuer- und Finanzverwaltung ist in den folgenden fünf Jahren zu rechnen (bitte pro Jahr nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst aufschlüsseln)? Bei den nachfolgenden Zahlen handelt es sich um eine Prognose, die naturgemäß mit Ungewissheiten behaftet ist und nur eine Momentaufnahme darstellt. 2019 2020 2021 2022 2023 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) 200 258 319 323 328 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) 154 170 193 181 209 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) 5 4 8 14 12 4. Wie viele Personalabgänge (ausgenommen regulärer oder vorzeitiger Ruhestand) gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 aus dem Bereich der Betriebsprüfungen, der Großbetriebsprüfungen und der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen (bitte pro Jahr nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst aufschlüsseln)? 2016 2017 06/2018 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) - - - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) 2 - - Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) - - - 5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift bzw. plant die Landesregierung für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit einer Karriere in der Steuerverwaltung im Verhältnis zu privatwirtschaftlichen Konkurrenzangeboten (z. B. Beamtenbesoldung, Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, sonstige Anreize)? Die Steuerverwaltung ist gut aufgestellt, um auch zukünftig in Konkurrenz zu den privaten Arbeitgebern gut zu bestehen. Sie bietet eine auch in der Wirtschaft anerkannte Ausbildung, attraktive und sichere Arbeitsplätze mit einem breiten und variablen Tätigkeitsspektrum sowie vielfältigen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Durch Teilzeitmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten liegen beste Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor. Die Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten wurde durch das Niedersächsische Besoldungsund Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 vom 20. Dezember 2016 ab dem 1. Juni 2017 um 2,5 % und zum 1. Juni 2018 um 2,0 % angehoben. Durch den Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wird gewährleistet, dass die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst nicht auseinanderdriftet und Richter, Beamte und Versorgungsempfänger an der allgemeinen Lohnentwicklung partizipieren . Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung, die überwiegend im Außendienst tätig sind, werden bereits heute Stellenzulagen gezahlt. Zur weiteren Stärkung der Attraktivität der Steuerverwaltung hat die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf für 2019 180 Stellenhebungen für den Innendienst mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 0,9 Millionen Euro beschlossen. (Verteilt am 19.07.2018) Drucksache 18/1276 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Nachwuchsgewinnung in der Steuerverwaltung