Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1279 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Präventionsmittel der GKV Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 21.06.2018 - Drs. 18/1195 an die Staatskanzlei übersandt am 26.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 16.07.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung der Abgeordneten Infolge des Präventionsgesetzes fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen gemeinsam verstärkt Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention zur Stärkung von vulnerablen Personengruppen. Sowohl nicht betriebliche Lebenswelten nach § 20 a SBG V als auch Träger von Einrichtungen können hierfür Fördermittel bei der Gemeinsamen Stelle der GKV beantragen. Die Projekte müssen hierfür dem Leitfaden der Spitzenverbände entsprechen (http://www.gemein same-stelle-gkv-nds.de/). Vorbemerkung der Landesregierung Das am 25.07.2015 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) stärkt die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern bestimmte Präventionsprojekte. Dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen die „Gemeinsame Stelle der GKV“ gegründet, die bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG & AfS e. V.) angesiedelt ist. Diese administriert die GKV-gemeinsame Förderung von Maßnahmen für vulnerable Zielgruppen in nichtbetrieblichen Lebenswelten (§ 20 a SGB V). Vonseiten der „gemeinsamen Stelle“ erfolgt bei Bedarf eine umfassende Beratung zu dem Antragsverfahren. Ergänzend bietet die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit in Niedersachsen ein Beratungsangebot an, um einzelne Projekt- und Vorhabenträger zu unterstützen. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Anträge es für diese Förderung der GKV gab, und wenn ja, wie viele wurden genehmigt, und wie schlüsselt sich die Verteilung der Fördermittel auf? Zum ersten Antragsstichtag am 31.08.2017 sind insgesamt 20 Anträge bei der Gemeinsamen Stelle der GKV fristgerecht eingegangen. Zwei dieser Anträge erfüllten die Förderkriterien gemäß Leitfaden Prävention und wurden in der Folge bewilligt. Mit 250 000 Euro wird eine dreijährige Maßnahme der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gefördert. Dabei sollen die Ge- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1279 2 sundheitskompetenzen der Menschen, z. B. zur Stressbewältigung, gestärkt und Gesundheitsrisiken wie Bewegungsmangel im Lebens- und Arbeitsumfeld reduziert werden. Mit 50 000 Euro wird das Hannoversche Präventionskonzept für Kinder psychisch erkrankter Eltern gefördert. Das Projekt zielt auf die Unterstützung der psychosozialen Gesundheit und verknüpft Angebote für Kinder und Eltern. Das Ungleichgewicht der 20 gestellten Förderanträge im Verhältnis zu zwei Bewilligungen haben sowohl die Landesregierung als auch die gesetzlichen Krankenkassen im Blick. Aus dem Bestreben der Gesetzlichen Krankenversicherung in Niedersachsen, für den Antragsstichtag am 15.08.2018 mehr förderfähige (leitfadenkonforme) Maßnahmen zur Leistungsentscheidung eingereicht zu bekommen, wurden - zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Koordinierungsstelle für Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) - Informationsveranstaltungen und Workshops für interessierte Kommunen konzipiert und durchgeführt, bei denen auch die Landesregierung vertreten war. 2. Wie positioniert sich die Landesregierung bezüglich des Verfahrens und der Vergabe der Fördermittel der GKV? Das Land Niedersachsen sieht sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten vor allem darin gefordert, die für die Lebenswelten zuständigen Einrichtungen und Institutionen für das Thema zu sensibilisieren und zur aktiven Gestaltung zu motivieren. So hat das Land bereits im Rahmen der Verhandlungen dafür gesorgt, dass für die Vergabe der Präventionsmittel transparente Strukturen geschaffen bzw. vorhandene Strukturen genutzt werden und Einfluss auf die Förderung genommen werden kann. Zum Beispiel können im Dialogforum Prävention Förderschwerpunkte und Anregungen zur Projektförderung gegeben werden. Auch entstehen dort für die Antragstellenden nützliche Kontakte zu potenziellen Kooperationspartnern. Hervorzuheben ist auch, dass die Nutzung der Expertise der LVG & AfS e. V. bereits in der Landesrahmenvereinbarung Prävention Niedersachsen (LRV) rechtlich normiert wurde. Die Niedersächsische Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) ist dort ebenfalls angesiedelt . Diese fungiert als Kontakt- und Koordinierungsstelle für soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene und vernetzt die Akteure aus dem Gesundheitswesen und anderen gesundheitsrelevanten Handlungsfeldern - z. B. Jugend, Bildung, Umwelt, Soziales etc. Die Gemeinsame Stelle der GKV berät über die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Förderung durch die GKV nach § 20 a SGB V. Grundlage der Förderung ist der Leitfaden Prävention der GKV (Kapitel 4: Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V). Sie nimmt die Anträge entgegen und wertet diese aus. Ziel und Auftrag der KGC sind die Förderung der Gesundheitlichen Chancengleichheit durch die Unterstützung der Gesundheitsförderung in (kommunalen) Lebenswelten, insbesondere bei vulnerablen Gruppen. Sie nimmt die (Erst-)Beratung von Akteuren zum PrävG vor und übernimmt die Prozessbegleitung von potenziellen Antragstellerinnen und Antragstellern, an dessen Ende die Antragstellung bei der Gemeinsamen Stelle der GKV steht. Insgesamt unterstützt die KGC bei der Umsetzung der LRV in Niedersachsen . Sowohl die LVG & AfS e. V. als auch die KGC sind aus Sicht der Landesregierung prädestiniert für diese Aufgaben. Niedersachsen hatte bei der Umsetzung des PrävG den Vorteil, dass diese Einrichtungen bereits existierten und erfolgreich arbeiteten. Weiterhin sind die Gesundheitsregionen in Niedersachsen zu nennen. Sie sind aktuell bereits in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten implementiert und aktiv. In der LRV hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die Gesundheitsregionen im Dialogforum Prävention vertreten sind und so eine bessere Chance erhalten, sich auch bei der Antragstellung einzubringen. Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten und Bedarfslagen und können gezielte Anträge stellen. Über die ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Gesundheitsförderung und Prävention“ können ebenfalls Anträge angeregt werden. (Verteilt am 19.07.2018) Drucksache 18/1279 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Präventionsmittel der GKV