Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1280 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie viele Elektroautos braucht die Polizei? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 14.06.2018 - Drs. 18/1155 an die Staatskanzlei übersandt am 20.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.07.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Antwort vom 04.06.2018 in der Drucksache 18/985 auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Faktion in der Drucksache 18/875 teilte die Landesregierung mit, dass die insgesamt 30 E-Fahrzeuge der niedersächsischen Polizei für Aufgaben des Kriminalermittlungsdienstes , für Personentransporte und für Kurierfahrten genutzt werden. Bereits am 13.04.2018 hatte die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, dass die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen finanzielle Unterstützung in Höhe von 2,4 Millionen Euro vom Bundesverkehrsministerium erhalten werde, um 185 Elektro-Autos anzuschaffen. Vorbemerkung der Landesregierung Die steigende Elektrifizierung des Landesfuhrparks ist erklärtes Ziel der Landesregierung und gewinnt somit für die Polizei mit der größten Fahrzeugflotte zunehmend an Bedeutung. Bereits durch das viel beachtete Projekt „lautlos&einsatzbereit“, welches 2016 initiiert wurde, konnten und können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden; diese können nun für das neue Beschaffungs -Projekt „AIR“ genutzt werden. Bei diesem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Projekt plant die Landesregierung die Beschaffung von bis zu 185 Elektrofahrzeugen sowie der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. 1. Wie viele Fahrzeuge des Fuhrparks der Polizei Niedersachsen sind Streifenwagen, und wie viele werden für andere Bereiche eingesetzt? Der Fuhrpark der Polizei des Landes Niedersachsen umfasst insgesamt 4 307 Fahrzeuge, davon sind 1 094 Fahrzeuge Funkstreifenwagen (blau/silber). Die übrigen Fahrzeuge finden diverse Verwendungen im polizeilichen Fuhrpark, so z. B. für die Bereiche Kriminalitätsverfolgung, Verkehrsüberwachung und die Bekämpfung schwerer Kriminalitätsformen durch Spezialeinheiten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1280 2 2. Gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung Elektroautos, die für Streifenfahrten geeignet sind, auch im Hinblick auf das Ladevolumen und -gewicht? Die Landesregierung versteht unter dem Begriff Elektroautos sowohl rein elektrische Fahrzeuge (BEV) als auch Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV), welche mindestens 30 km elektrisch zurücklegen können. PHEV sind aufgrund der zwei Antriebssysteme mit Verbrennungs- und Elektromotor etwas schwerer als vergleichbare konventionell angetriebene Modelle, bieten dafür aber ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, wodurch die Einschränkungen hinsichtlich des Ladevolumens und -gewichts in der Praxis nur gering sind. Dementsprechend sind PHEV für Streifenfahrten uneingeschränkt geeignet und werden auch bereits seit 2016 erfolgreich bei der Polizei eingesetzt. Bei BEV-Fahrzeugen gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen keine Modelle, die die Voraussetzungen für den Einsatz im Streifendienst erfüllen. Seit 2016 läuft das Projekt „lautlos&einsatzbereit“, welches u. a. das Ziel verfolgt, die Tauglichkeit von BEV für die Einsatzszenarien der alltäglichen Polizeiarbeit zu prüfen. Der Einsatz- und Streifendienst stellt den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung dar. Die Ergebnisse werden im dritten Quartal 2019 erwartet. 3. Wie viele E-Autos für welche Einsatzbereiche beabsichtigt die Landesregierung für die Polizei Niedersachsen zu beschaffen? Mit dem Beschaffungsvorhabens „AIR“ beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zunächst folgende Fahrzeuge zu beschaffen: Einsatz- und Streifendienst: 59 PHEV, Kriminal- und Ermittlungsdienst: 20 PHEV, 4 BEV, Fiskalfahrten, Nutzfahrzeuge: 5 PHEV, 19 BEV. (Verteilt am 19.07.2018) Drucksache 18/1280 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie viele Elektroautos braucht die Polizei?