Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Weiterentwicklung der Inklusion in Bezug auf den Förderschwerpunkt Lernen Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 15.06.2018 - Drs. 18/1160 an die Staatskanzlei übersandt am 20.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 18.07.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Mit der Änderung des Schulgesetzes vom 28.02.2018 haben die Schulträger die Möglichkeit bekommen , einen Antrag auf Fortbestand einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen bzw. alternativ auf Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinen Schule zu stellen. Die fortbestehenden Förderschulen Lernen und Lerngruppen mit dem Förderschwerpunkt Lernen könnten letztmalig zum 01.08.2022 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen aufnehmen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 28.02.2018 (Nds. GVBl. S. 16) hat mit der Änderung der Übergangsvorschrift § 183 c Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zur inklusiven Schule die Optionen für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen für einen Übergangszeitraum im Sekundarbereich I erweitert. § 183 c Abs. 5 Sätze 1 bis 3 NSchG regeln , dass die Schulträger bestehende Förderschulen Lernen längstens bis zum Ende des Schuljahrs 2027/2028 fortführen können. Daher können letztmalig im Schuljahr 2022/2023 Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang der Förderschule Lernen aufgenommen werden. Nach § 183 c Abs. 5 Satz 4 NSchG können Schulträger statt der Fortführung einer Förderschule die Einrichtung von Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an anderen allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I (außer an Förderschulen) beantragen. Bei der Beantwortung der nachstehenden Fragen wurde jeweils als Stichtag der 04.07.2018 zugrunde gelegt. 1. Wie viele und welche Schulträger haben bis zum 30.04.2018 einen Antrag auf Fortbestand einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen gestellt? Bis zum 30.04.2018 haben 57 Schulträger einen Antrag gemäß § 183 c Abs. 5 NSchG auf Fortführung einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen gestellt. Die antragstellenden Schulträger sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 2 2. Wie viele und welche Schulträger haben nach dem 30.04.2018 einen Antrag auf Fortbestand einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen gestellt? Wie viele und welche Anträge dieser Art wurden mit welcher Begründung bewilligt oder abgelehnt? Nach dem 30.04.2018 haben weitere sechs Schulträger einen Antrag gemäß § 183 c Abs. 5 NSchG auf Fortführung einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen gestellt. Die antragstellenden Schulträger sind ebenfalls der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 3. In wie vielen dieser Anträge konnte belegt werden, dass diese Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen auch dann mindestens einzügig mit mindestens 13 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang geführt werden können (bitte auflisten nach Schule und Anzahl der Schülerinnen und Schüler)? Von welchem Anteil der Eltern der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die sich für eine Anmeldung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule entscheiden, wurde dabei ausgegangen? Bislang konnten insgesamt 51 Schulträger mittels der gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) erforderlichen Prognose der Schülerzahlen belegen, dass die Mindestzügigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO in Verbindung mit der Mindestschülerzahl für Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 4 Abs. 3 SchOrgVO von 13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang geführt werden können. Die Datensätze der einzelnen Schulen sowie der Schülerzahlen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Die Schülerzahlenprognose ist vom Schulträger eigenständig und selbstverantwortlich zu erstellen. Die Ausgestaltung der Schülerzahlprognose obliegt ihm dabei im Rahmen der bestehenden Vorgaben selbst. Zum Teil stützen sich die Schulträger dabei auf feststehende Anmeldungen, zum Teil auf ihnen bekannt gewordene Interessenbekundungen, zum Teil auf Erfahrungen aus zurückliegenden Schuljahren oder zum Teil auch auf Übergangsquoten. Ob und gegebenenfalls welche Schulträger bei ihrer Schülerzahlenprognose von einer Übergangsquote von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderbedarf Lernen auf die allgemeinen Schulen ausgegangen sind, und wie die Übergangsquote gegebenenfalls festgelegt wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wie viele Anträge erfüllten nicht die Antragskriterien? Warum? Bislang ergingen fünf Ablehnungsbescheide, da der jeweilige Schulträger die erforderliche Mindestzügigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 SchOrgVO in Verbindung mit der Mindestschülerzahl für Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 4 Abs. 3 SchOrgVO nicht belegen konnte. 5. Wie viele und welche Schulträger haben bis zum 30.04.2018 einen Antrag auf Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinen Schule gestellt? Die Schulträger Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Hildesheim haben bis zum 30.04.2018 einen Antrag auf Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinen Schule gestellt. 6. Wie viele und welche Schulträger haben nach dem 30.04.2018 einen Antrag auf Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinen Schule gestellt? Es hat kein Schulträger nach dem 30.04.2018 einen Antrag auf Einrichtung einer Lerngruppe an einer allgemeinen Schule gestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 3 7. In wie vielen dieser Anträge konnte belegt werden, dass diese Lerngruppen im Förderschwerpunkt Lernen auch dann mindestens einzügig mit mindestens 13 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang geführt werden können (bitte auflisten nach Schule und Anzahl der Schülerinnen und Schüler)? Von welchem Anteil der Eltern der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die sich für eine Anmeldung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule entscheiden, wurde dabei ausgegangen? Der Landkreis Hildesheim konnte belegen, dass die Lerngruppen im Förderschwerpunkt Lernen mindestens einzügig mit mindestens 13 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang geführt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. An welchen Schulen und an Schulen welcher Schulformen (bitte in Fallzahlen) sollen diese Lerngruppen eingerichtet werden? Die Lerngruppe soll an der Oskar-Schindler-Gesamtschule Hildesheim eingerichtet werden. 9. Wird sichergestellt, dass sich die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen auch an Schulen, in denen eine besondere Lerngruppe eingerichtet wird, dafür entscheiden können, dass ihr Kind eine allgemeine, inklusive Lerngruppe besuchen kann, und wenn ja, wie? Gemäß § 59 Abs. 1 NSchG haben die Erziehungsberechtigten im Rahmen der Regelungen des Bildungswegs die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist sichergestellt, dass sich die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen auch an Schulen, in denen eine besondere Lerngruppe eingerichtet wird, dafür entscheiden können, dass ihr Kind eine allgemeine, inklusive Lerngruppe besuchen kann. 10. Welcher Lehrkräftebedarf würde für die fortbestehenden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und für Lerngruppen mit dem Schwerpunkt Lernen an allgemeinen Schulen insgesamt entstehen, wenn alle Anträge bewilligt würden? Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an Lehrkräften sind die in der Anlage dargestellte Anträge sowie die Regelungen zur Klassenbildung in Förderschulen Schwerpunkt Lernen gemäß dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“. Dabei blieben Anträge, bei denen keine Angabe zur Prognose der Schülerzahl erfolgt ist, unberücksichtigt . Danach ergäbe sich für den 5. Schuljahrgang an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2018/2019 ein voraussichtlicher Bedarf an Lehrkräften im Umfang von rund 75 Vollzeitlehrereinheiten. Dabei ist zu beachten, dass die diese Lerngruppen besuchenden Schülerinnen und Schüler nicht inklusiv an allgemeinen Schulen beschult werden. Dies führt zu einer Reduzierung der Anzahl der Doppelzählungen im Rahmen der Inklusion. Durch Unterschreiten der Teilungsgrenze könnten sich daher rechnerisch weniger Sollklassen an den allgemeinen Schulen ergeben. An diesen Schulen würde sich somit der Grundbedarf an Lehrkräften verringern. 11. Wie wird die Verteilung der Sonderpädagoginnen und -pädagogen zwischen Förderschulen , Lerngruppen und allgemeinbildenden Schulen im Konfliktfall priorisiert bzw. vorgenommen? Das Kultusministerium verwendet verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für diese eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 4 Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit zusammengetragen sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Auf der Basis dieser Daten ist das Kultusministerium bestrebt, alle allgemeinbildenden Schulen bedarfsgerecht und möglichst ausgeglichen mit Lehrkräften zu versorgen. Hierbei wird keine Schulform in der Priorität bevorzugt, sondern entsprechend den festgestellten Bedarfen gleich behandelt. Aufgabe der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ist es dabei unter Einbeziehung der beteiligten Schulen, eine pragmatische Lösung möglichst im Einvernehmen mit den Schulleitungen zu erzielen und fristgerecht umzusetzen. 12. Wie verteilen sich die sonderpädagogischen Zusatzbedarfe in den Landkreisen, deren Anträge auf Einrichtung einer Lerngruppe bzw. Fortführung einer Förderschule Lernen bewilligt wurde, voraussichtlich ab August auf die jeweiligen Schulen? Was bedeutet das für die Zuweisung der Sonderpädagoginnen und -pädagogen in den jeweiligen Landkreisen (bitte auflisten nach Landkreis und Schule)? Ziel der Landesregierung ist es, die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen auch bezüglich des Aufwachsens der Inklusion bedarfsgerecht auszustatten, d. h. sie sollen mindestens die Lehrerstunden erhalten, die sie anhand der Bedarfe für die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf benötigen. Jedoch sind verlässliche und verifizierbare Prognosen bzw. Daten über zusätzliche Lehrerstunden zur inklusiven Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf erst mit Abschluss und Auswertung der Stichtagserhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens möglich. Diese wird für das kommende Schuljahr zum Stichtag 23.08.2018 durchgeführt. Erst danach ist sicher zu ermitteln, wie sich die sonderpädagogischen Zusatzbedarfe in den Landkreisen, deren Anträge auf Einrichtung einer Lerngruppe bzw. Fortführung einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen bewilligt wurde, ab August auf die jeweiligen Schulen verteilen. 13. Wie wurde die Abwägung im Sinne der UN-BRK bei Antragstellung der Landkreise und Erteilung einer Genehmigung durch die Landesregierung zur Fortführung einer Förderschule Lernen bzw. Einrichtung einer Lerngruppe berücksichtigt? Hat diese zu Nichtgenehmigung von Anträgen geführt, oder wurden vor Ort Konflikte mit der UN-BRK deutlich? Ausschlagendes Kriterium für die Erteilung einer Genehmigung zur Fortführung einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen bzw. für die Einrichtung einer Lerngruppe durch die Landesregierung ist das Erfüllen der Antragsvoraussetzungen. In einem Antrag an die NLSchB hat der Schulträger gemäß Verordnung über die Schulorganisation die erforderlichen Schülerzahlen (13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang) als Prognosewert darzulegen und eine Erklärung darüber abzugeben, wie die Inklusion im Bereich der schulischen Bildung in seinem Verantwortungsbereich umgesetzt werden soll. Diese Genehmigungspraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen der UN-BRK. 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1303 5 14. Wurde bei der Ausgestaltung der sogenannten Lerngruppen die Anregung des Verbands der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen berücksichtigt, bei Einrichtung einer sogenannten Lerngruppe eine Heterogenität sicherzustellen, um den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu optimieren? Wenn ja, in welcher Form? Schulklassen bzw. Lerngruppen sind per se heterogen, da jede Schülerin und jeder Schüler sehr individuelle Lernvoraussetzungen aufgrund z. B. unterschiedlicher soziokultureller Herkunft, Alter, Geschlecht, Migrationserfahrung etc. in die Schule mitbringt. Positionen des Verbandes Sonderpädagogik e. V. werden stets aufmerksam zur Kenntnis genommen und ausgewertet. Auf welche konkrete Anregung des Verbandes sich die Fragestellung im Einzelnen bezieht, ist jedoch nicht erkennbar . (Verteilt am 23.07.2018) Prognose der Schülerzahlen (Durchschnitt ) Schulträger Name der Schule Prognose d. Schülerzahl im SJ 18/19 Prognose d. Schülerzahl im SJ 19/20 Prognose d. Schülerzahl im SJ 20/21 Prognose d. Schülerzahl im SJ 21/22 Prognose d. Schülerzahl im SJ 22/23 Antragstellung bis zum 30.04.2018 Antragstellung nach dem 30.04.2018 Genehmigung erteilt Bemerkungen 15,0 Stadt BS Astrid-Lindgren- Schule 15 15 15 15 15 X ja 13,0 Landkreis Northeim Erich-Kästner- Schule NOM 13 13 13 13 13 X ja 13,0 Landkreis Northeim Albert-Schweitzer- Schule Uslar 13 13 13 13 13 X ja 13,0 Landkreis Northeim Osterbergschule Gandersheim 13 13 13 13 13 X ja 19,8 Landkreis Wolfenbüttel Schule am Teichgarten , WF 21 19 19 23 17 X ja 13,0 Landkreis Helmstedt Wichernschule Helmstedt 12 12 14 14 13 X ja 12,6 Landkreis Gifhorn Hermann-Löns- Schule Wittingen 14 13 12 11 13 X ja 15,6 Landkreis Gifhorn Pestalozzischule Gifhorn 16 15 16 16 15 X ja 13,0 Landkreis Goslar Sehusaschule Seesen 13 13 13 13 13 X ja 13,0 Landkreis Goslar Pestalozzischule Goslar 13 13 13 13 13 X ja 15,6 Landkreis Peine Pestalozzischule, Peine 18 15 15 15 15 X ja 13,6 Stadt Göttingen Martin-Luther- King-Schule, GÖ 13 13 14 14 14 X ja 14,0 Landkreis Göttingen Pestalozzi-Schule, Duderstadt 14 14 14 14 14 X Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung 13,2 Landkreis Göttingen Schule im Auefeld , Hann. Münden 14 13 13 13 13 X Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung 13,6 Landkreis Göttingen Wartbergschule, Osterode 14 14 14 13 13 X Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung Stadt Salzgitter Pestalozzischule Salzgitter - Der Antrag wurde mit Schreiben vom 24.05.2018 zurückgezogen 13,4 Landkreis Diepholz Dr.-Kinghorst- Schule Diepholz 13,4 13,4 13,4 13,4 13,4 X ja Tatsächliche nur 3 Anmeldungen . Nach Anhörung Widerruf der Genehmigung am 26.06.2018. Prognose der Schülerzahlen (Durchschnitt ) Schulträger Name der Schule Prognose d. Schülerzahl im SJ 18/19 Prognose d. Schülerzahl im SJ 19/20 Prognose d. Schülerzahl im SJ 20/21 Prognose d. Schülerzahl im SJ 21/22 Prognose d. Schülerzahl im SJ 22/23 Antragstellung bis zum 30.04.2018 Antragstellung nach dem 30.04.2018 Genehmigung erteilt Bemerkungen 7,3 Landkreis Diepholz Lindenschule Sulingen 7,3 X nein Prognose des Schulträgers lag bei 7,3 Schülerinnen und Schülern 15,8 Landkreis Diepholz Hacheschule Weyhe 15,8 15,8 15,8 15,8 15,8 X ja 15,0 Stadt Barsinghausen Bert-Brecht- Förderschule 15 18 14 14 14 X ja Tatsächliche nur 7 Anmeldungen . Nach Anhörung Widerruf der Genehmigung am 28.06.2018. Gemeinde Wedemark Berthold-Otto- Schule X 13,0 Landkreis Hildesheim Sothenbergschule Bad Salzdetfurth 13 13 13 13 13 X ja 14,0 Landkreis Hildesheim Albert-Schweitzer- Schule Sarstedt 14 14 14 14 14 X ja 14,0 Landkreis Hildesheim Erich-Kästner- Schule Alfeld 14 14 14 14 14 X ja Landkreis Holzminden Schule am Hagedorn Deensen X nein Es lagen lediglich 3 Anmeldungen vor 14,4 Stadt Westerstede FöS-LE Schule an der Goethestraße, Westerstede 14 15 16 14 13 X ja 15,4 Gemeinde Rastede FöS-LE Schule am Voßbarg, Rastede 16 14 16 16 15 X ja Landkreis Wesermarsch FöS-LE/GE Schule am Siel, Nordenham 9 7,76 3,82 12,79 11,73 X nein Es lagen lediglich 7 Absichtserklärungen . 13,0 Landkreis Wesermarsch FöS-LE/SR Pestalozzischule, Brake 13 13 13 13 13 X ja 16,4 Landkreis Leer FöS-LE Pestalozzischule , Leer 15 16 17 17 17 X ja 13,0 Landkreis Leer FöS-LE/GE Pestalozzischule, Weener 13 13 13 13 13 X ja Prognose der Schülerzahlen (Durchschnitt ) Schulträger Name der Schule Prognose d. Schülerzahl im SJ 18/19 Prognose d. Schülerzahl im SJ 19/20 Prognose d. Schülerzahl im SJ 20/21 Prognose d. Schülerzahl im SJ 21/22 Prognose d. Schülerzahl im SJ 22/23 Antragstellung bis zum 30.04.2018 Antragstellung nach dem 30.04.2018 Genehmigung erteilt Bemerkungen 18,0 Stadt Osnabrück FöS-LE Schule an der Rolandsmauer , Osnabrück 18 18 18 18 18 X ja 13,0 Landkreis Aurich FöS-LE Schule am Extumer Weg, Aurich 13 13 13 13 13 X ja 21,2 Landkreis Cloppenburg FöS-LE/SR Albert -Schweitzer- Schule, Cloppenburg 13 23 26 24 20 X ja 15,0 Landkreis Friesland FöS-LE Pestalozzischule Varel 15 15 15 15 15 X ja 15-20 Stadt Delmenhorst FöS-LE/SR Mosaikschule , Delmenhorst 15-20 15-20 15-20 15-20 15-20 X ja 12,1 Landkreis Oldenburg FöS-LE Letheschule , Wardenburg 12,1 12,1 12,1 12,1 12,1 X ja 13,0 Landkreis Oldenburg FöS-LE/ES am Habbrügger Weg, Ganderkesee 13 13 13 13 13 X ja 13,0 Landkreis Oldenburg FöS-LE Hunteschule , Wildeshausen 13 13 13 13 13 X ja 16,0 Landkreis Osnabrück FöS-LE Comenius -schule, Georgsmarienhütte 16 16 16 16 16 X ja 15,0 Landkreis Osnabrück FöS-LE/GE Hasetalschule , Quakenbrück 15 15 15 15 15 X ja 13,0 Landkreis Osnabrück FöS-LE/GE Astrid -Lindgren- Schule, Bohmte 13 13 13 13 13 X ja 19,4 Landkreis Emsland FöS-LE Pestalozzischule , Papenburg 19 19 19 20 20 X ja Prognose der Schülerzahlen (Durchschnitt ) Schulträger Name der Schule Prognose d. Schülerzahl im SJ 18/19 Prognose d. Schülerzahl im SJ 19/20 Prognose d. Schülerzahl im SJ 20/21 Prognose d. Schülerzahl im SJ 21/22 Prognose d. Schülerzahl im SJ 22/23 Antragstellung bis zum 30.04.2018 Antragstellung nach dem 30.04.2018 Genehmigung erteilt Bemerkungen 13,0 Landkreis Emsland FöS-LE Erich- Kästner-Schule, Sögel 13 13 13 13 13 X ja 13,0 Landkreis Emsland FöS-LE Paul- Moor-Schule, Freren 13 13 13 13 13 X ja 13,8 Stadt Meppen FöS-LE Pestalozzischule , Meppen 15 14 14 13 13 X ja 13,4 Stadt Lingen FöS-LE Pestalozzischule , Lingen 13 14 14 12 14 X ja 13,0 Stadt Haren FöS-LE Christophorusschule , Haren 13 13 13 13 13 X ja Landkreis Vechta FöS-LE Marienschule Lohne 15 15 14 13 13 X Es lagen lediglich 4 Anmeldungen vor. Der Antrag ruht. 15,2 Stadt Haselünne FöS-LE Don- Bosco-Schule, Haselünne 14 15 15 15 17 X ja 13,0 Gemeinde Edewecht FöS-LE/GE Astrid -Lindgren- Schule, Edewecht 13 13 13 13 13 X ja Stadt Emden FöS-LE/GE Förderschule Emden 10 0 0 0 0 X Es lagen lediglich 10 Anmeldungen vor. Der Schulträger legt keine Prognose vor. 15,0 Landkreis Verden Erich-Kästner- Schule 15 15 15 15 15 X ja 13,8 Landkreis Harburg Wolfgang- Borchert-Schule 13 14 14 14 14 X ja 34,8 Landkreis Celle Pestalozzischule 19 25 33 42 55 X ja Landkreis Uelzen Förderschule Lernen Uelzen X nein Die Schule sollte ohne Schüler und Schülerinnen fortgeführt werden. 14,0 Landkreis Stade Friedrich-Fröbel- Schule Stade 14 14 14 14 14 X ja 15,0 Landkreis Stade Balthasar- Leander-Schule Harsefeld 15 15 15 15 15 X ja Prognose der Schülerzahlen (Durchschnitt ) Schulträger Name der Schule Prognose d. Schülerzahl im SJ 18/19 Prognose d. Schülerzahl im SJ 19/20 Prognose d. Schülerzahl im SJ 20/21 Prognose d. Schülerzahl im SJ 21/22 Prognose d. Schülerzahl im SJ 22/23 Antragstellung bis zum 30.04.2018 Antragstellung nach dem 30.04.2018 Genehmigung erteilt Bemerkungen Landkreis Heidekreis Schule am Walde Bad Fallingbostel X Antragsrücknahme am 25.06.2018, da keine Anmeldungen vorlagen. 13,2 Landkreis Heidekreis Schule an der Alten Leine Schwarmstedt 13 15 14 12 12 X ja 21,6 Landkreis Heidekreis Hans- Brüggemann- Schule Walsrode 22 23 23 20 20 X ja 14,0 Landkreis Rotenburg Schule am Mahlersberg Bremervörde 14 14 14 14 14 X ja 16,0 Landkreis Rotenburg Pestalozzischule Rotenburg 16 16 16 16 16 X ja Landkreis Rotenburg Janusz-Korczak- Schule Zeven X nein Es lagen keine Anmeldungen vor. Einführung von Lerngruppen Landkreis Hameln- Pyrmont Schule im Hummetal – OBS Aerzen 13 13 13 13 13 x nein Es lagen ledigleich 3 Anmeldungen vor. 13 Stadt Hildesheim Oskar-Schindler- Gesamtschule Hildesheim 13 13 13 13 13 x ja Drucksache 18/1303 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Weiterentwicklung der Inklusion in Bezug auf den Förderschwerpunkt Lernen 18-01303_Anlage