Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1315 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Unterstützung für Schulfördervereine in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.06.2018 - Drs. 18/1166 an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 19.07.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Schulfördervereine unterstützen die Schulen bei der Realisierung von Ganztagsangeboten, Inklusion und Schulalltag. So helfen sie den Schulen bei der Organisation von Schulfesten, Klassenfahrten , Projekten zur Berufsorientierung, interinstitutionellem Austausch beispielsweise mit Kulturinstitutionen , der Ausgabe von Speisen und Getränken in Cafeterien und Mensen sowie beim Austausch mit dem gesellschaftlichen Umfeld. Auch Drittmittel werden über die Vereine generiert, sodass sie auch einen Beitrag zur besseren Ausstattung der Schulen leisten. Besonders durch den Ausbau des Ganztagsschulangebots ist der Bedarf an der Arbeit der Schulfördervereine größer geworden, da diese eine gute Möglichkeit bieten, vorhandene Personalengpässe in bestimmten Bereichen auszugleichen. Vorbemerkung der Landesregierung In Schulfördervereinen engagieren sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig und unterstützen die Schule mit Zeit, Ideen, Wissen, Geld, Sachspenden und durch eigene Initiativen. Sie spielen eine wichtige Rolle für den sozialen Ausgleich und bei der Öffnung der Schulen zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld; so etwa bei Tagen der offenen Tür, Schulfesten, Unternehmenskontakten, berufspraktischen Projekten, Klassenfahrten, Auslandskontakten und in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Sportvereinen, Sozialdiensten, Museen, Theatern, Musikschulen, Universitäten etc. Die oben beschriebenen, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule abgestimmten Unterstützungsleistungen von Schulfördervereinen gelten für Halbtags- wie für Ganztagsschulen gleichermaßen. Schulfördervereine sind körperschaftliche Organisationen, die in keiner besonderen Rechtsbeziehung zum Land stehen. Landesweite, detaillierte Erkenntnisse liegen vor diesem Hintergrund nicht vor. 1. Wie viele Schulfördervereine gibt es in Niedersachsen (bitte nach Schulformen getrennt angeben)? Der Landesregierung ist die Anzahl der in Niedersachsen existierenden Schulfördervereine nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1315 2 2. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Arbeit von Schulfördervereinen? Die Landesregierung geht davon aus, dass Schulen und Schulfördervereine innerhalb der aufgezeigten Rahmenbedingungen konstruktiv zusammenarbeiten. Besondere Maßnahmen zur Unterstützung sind nicht vorgesehen. 3. Gewährt das Land den ehrenamtlichen Mitgliedern der Vereine einen Rechtsschutz für ihre vielseitigen Tätigkeiten? Rechtsschutz im Sinne einer Unterstützung von Mitgliedern von Schulfördervereinen bei der Geltendmachung ihrer subjektiven Rechte gegenüber Dritten gewährt das Land nicht. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind jedoch alle Personen gegen Arbeitsunfälle versichert, die aufgrund eines „Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses“ (§ 2 SGB VII) beschäftigt sind. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig sind. Dementsprechend genießen auch die im Rahmen von Vereinen tätigen Personen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften . Die Anmeldung eines Vereins an die Berufsgenossenschaft muss sofort nach Aufnahme der Vereinstätigkeit, d. h. gleich nach der Vereinsgründung, erfolgen. Für Schulfördervereine ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig. 4. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung Schulfördervereine an Schulen an finanziell schlechter gestellten Standorten? Schulfördervereine werden landesseitig nicht finanziell unterstützt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. Wie hoch ist die Summe der Drittmittel, die pro Jahr in Niedersachsen über die Schulfördervereine den Schulen zufließen? Hierüber liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. 6. Gibt es gemeinsame Projekte des Landes und der Schulfördervereine an den Schulen? Wenn ja, welche Projekte sind das? Nein. (Verteilt am 23.07.2018) Drucksache 18/1315 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Unterstützung für Schulfördervereine in Niedersachsen?