Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1316 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Erhöhung der 135 km langen Hauptdeichlinie an der Tideelbe Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 27.06.2018 - Drs. 18/1210 an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.07.2018, gezeichnet In Vertretung Frank Doods Vorbemerkung der Abgeordneten In der Berichterstattung des Stader Tageblatts vom 07.05.2018 „Hauptdeiche an der Tideelbe müssen erhöht werden“ heißt es u. a.: „Die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich erstmals auf gemeinsame Bemessungswasserstände für die Hauptdeiche an der Tideelbe geeinigt. Das Ergebnis: Die Deiche im Kreis Stade müssen um 1 m erhöht werden.“ Im weiteren Textverlauf wird Umweltminister Lies zitiert: „Die extremen Sturmflutergebnisse von 2006 und 2013 haben bewiesen, dass die Bevölkerung aktuell gut geschützt ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber, dass wir noch besser werden müssen.“ Voraussichtlich werde die „fast 135 km lange Deichlinie in weiten Bereichen weiter verstärkt“ werden müssen. 2019 sollen die ersten Arbeiten beginnen. Die Umsetzung werde laut Lies zwei Jahrzehnte dauern. Darüber hinaus wird in der Berichterstattung auf Unterschiede in der Bemessungsgrundlage der Hochwasserschutzwände hingewiesen. Schon Anfang 2016 hatten Gutachter der Forschungsstelle Küste im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Höhen ermittelt. Die Bemessungswerte waren aber „nicht mit den für Hamburg und Schleswig-Holstein von der Bundesanstalt für Wasserbau ermittelten Werten ausreichend konsistent“. Deshalb bestand Abstimmungsbedarf mit den Ländern. Die BAW musste 2017/2018 noch einmal rechnen - und bestätigte jetzt ihre/die Hamburgs Werte. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Auflage des Generalplans Küstenschutz für das Festland im März 2007 ist seitens der Landesregierung im Anschluss an ein Symposium zum Thema Klimawandel und Küstenschutz entschieden worden, bei allen zukünftigen Deichverstärkungen ein Vorsorgemaß für den Meeresspiegelanstieg von 50 cm zu berücksichtigen (zuvor 25 cm). Die mit dieser Entscheidung erforderlich gewordene Neuberechnung der Bemessungswasserstände und darauf aufbauend die Neuberechnung der erforderlichen Deichhöhen wurde für die Tideelbe der Landesregierung mit Bericht des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vom 22. Juli 2015 vorgelegt. Aus der Berechnung war ansatzweise erkennbar, dass die ermittelten Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher methodischer Ansätze und zu treffender Randbedingungen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1316 2 nur unzureichend mit den für die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein vorliegenden Berechnungen harmonierten. Diese unterschiedlichen Ergebnisse wären gegenüber der Bevölkerung nicht vermittelbar. Aus diesem Grunde erfolgte zunächst auf ministerieller Ebene eine Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg, bei der sich auf ein zukünftig einheitliches Vorgehen hinsichtlich Methodik und Randbedingungen bei der Deichbemessung im Elbästuar verständigt wurde. Im Weiteren wurde die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beauftragt, die Bemessungswasserstände unter Zugrundelegung des vereinbarten Vorgehens neu zu berechnen. Die Ergebnisse bilden nachfolgend die gemeinsame Basis für die Neubestimmung der erforderlichen Deichhöhen durch die Länder Niedersachsen und Schleswig -Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg. 1. Wann wird der Generalplan Küstenschutz fortgeschrieben, bzw. wann wird das Land Niedersachsen die amtlichen Bestickhöhen festsetzen? Nachdem in 2007 der Generalplan Küstenschutz - Hauptdeiche - und in 2010 der Generalplan Küstenschutz - Ostfriesische Inseln - vorgelegt wurden, erfolgen gegenwärtig die Arbeiten zur Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich der Schutzdeichlinien hinter Sperrwerken . Anschließend werden die Arbeiten zur Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich des Festlandes aufgenommen. Unabhängig hiervon wurde der NLWKN beauftragt, die Arbeiten zur Bestimmung der erforderlichen Deichhöhen im Verlauf der Tideelbe auf Grundlage der von der BAW ermittelten Bemessungswasserstände unverzüglich aufzunehmen. Nachfolgend wird der NLWKN das amtliche Deichbestick an der Tideelbe soweit erforderlich möglichst zeitnah neu festsetzen. 2. Welche Vorarbeiten bzw. Vorplanungen sind notwendig, um 2019 mit den ersten Arbeiten zu beginnen? Seitens des Landes ist das erforderliche Deichbestick im Verlauf der Tideelbe neu zu bestimmen; für die Finanzierung vorrangig erforderlicher Investitionen in die Deichsicherheit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Sorge zu tragen, und die Träger der Deichunterhaltung (Deichverbände ) sind bei der Bewältigung ihrer Aufgaben fachlich zu unterstützen. Aufgabe der Deichverbände ist es, erforderliche Baumaßnahmen zu planen, öffentlich-rechtliche Zulassungen zu erwirken und die Baumaßnahmen anschließend umzusetzen. Im Vorgriff auf die seinerzeit erwarteten Bemessungswasserstände für die Tideelbe sind ab 2017 Haushaltsmittel für die Aufstellung von Rahmenentwürfen zur Vorbereitung der erforderlichen Deichnacherhöhungen in den betroffenen Verbandsgebieten zur Verfügung gestellt worden. Im Zuge der Aufstellung von Rahmenentwürfen für die Deichverbände entlang der Tideelbe wurden /werden bisher insbesondere folgende Planungsschritte ergriffen: – Bestandsvermessung sowie Einmessung von Bauwerken in der Deichlinie, – Erfassung von Bestandsplänen, – Baugrunduntersuchungen, – Entwicklung von Regelprofilen, – Prüfung statischer Ausbaureserven von Bauwerken in der Deichlinie, – landschaftspflegerische Vorbetrachtungen, – Ermittlung von Grunderwerbsbedarfen, – Ermittlung von Kleibedarfen, – Aufstellen von Kostenschätzungen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1316 3 3. Welche finanziellen Mittel werden 2019 konkret zur Verfügung gestellt? Nach derzeitigem Kenntnisstand werden für Investitionen in den niedersächsischen Küstenschutz im kommenden Jahr mindestens 61,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden auf Grundlage von Bedarfsanmeldungen der Träger der Deichunterhaltung und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der im Einzelnen angemeldeten Vorhaben bewilligt. 4. In welchen Abschnitten an der Unterelbe werden die ersten baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Deiche umgesetzt werden? In Bezug auf das Jahr 2019 soll der Rahmenentwurf für den Bereich von Geesthacht bis Bullenhausen in Abhängigkeit des noch zu berechnenden Wellenauflaufs und des Ergebnisses der FFH-Vorprüfung fertigstellt sein. Zur Vorbereitung der anstehenden Deichnacherhöhungen haben sich der Harburger Deichverband, der Artlenburger Deichverband und der Deich- und Wasserverband Vogtei Neuland bereits über erste prioritäre Maßnahmen abgestimmt, die bereits 2019 geplant und bei Vorliegen der Bestickfestsetzung umgesetzt werden soll. Der erste Abschnitt liegt im Artlenburger Deichverband zwischen den Ortschaften Rönne und Stove, da hier das größte Unterbestick liegen wird. Die Planungen sollen in 2019 abgeschlossen werden und der erste Bauabschnitt im Bereich der Ortschaft Stove begonnen sein. 5. Wodurch erklärt sich die Abweichung der von den Gutachtern ermittelten Werte zu den von der Bundesanstalt für Wasserbau ermittelten Werten? Für die Ermittlung von zukünftig zu erwartenden Bemessungswasserständen, die äußerst seltene Ereignisse darstellen, sind gerade in einem Ästuar naturgemäß diverse Annahmen zu treffen und komplexe Simulationen durchzuführen. Darüber hinaus ergeben sich Abweichungen durch die Anwendung unterschiedlicher Randbedingungen. Wie in der Drucksache 17/8126 in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, waren das im vorliegenden Fall insbesondere die Topografie, der Oberwasserzufluss und die Windgeschwindigkeiten. Unabhängig davon bestätigen beide Gutachten einen nicht nur geringfügigen Handlungsbedarf. 6. War es den Gutachtern bekannt, dass parallel die Bemessungswerte für Hamburg und Schleswig-Holstein von der Bundesanstalt für Wasserbau ermittelt wurden? Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg haben die Bemessungswasserstände zuletzt im Jahr 2011 neu berechnen lassen. Dies war der Forschungsstelle Küste Anfang 2016 bekannt . (Verteilt am 23.07.2018) Drucksache 18/1316 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Erhöhung der 135 km langen Hauptdeichlinie an der Tideelbe