1Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Nach welchen Verfahren/Ausführungsarten werden Fahrbahnoberflächen auf niedersächsischen Autobahnen gewartet oder/und instandgesetzt? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 26.06.2018 - Drs. 18/1251 an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 01.08.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten Zurzeit sind landesweit zahlreiche Baustellen auf niedersächsischen Autobahnen eingerichtet. Die Homepage der Verkehrs-Management-Zentrale gibt einen Überblick über aktuelle und geplante Baumaßnahmen. Autobahnbaustellen sind sowohl medial als auch im Landtag, siehe z. B. die Drucksachen 17/6785, 17/6970, 17/7289, 17/7350, 17/8217, 17/8472 neu, 17/8592, 18/152, 18/160, 18/372 oder 18/920, fortwährend ein aktuelles und dauerhaftes Thema. Bei der Erhaltung von Straßen wird zwischen der betrieblichen Straßenunterhaltung, der baulichen Straßenunterhaltung und der Straßenerneuerung unterschieden. Während die betriebliche Straßenunterhaltung u. a. auch kleinere Sofortmaßnahmen am Straßenkörper umfasst, sind Instandhaltungsmaßnahmen bauliche Maßnahmen auf kleineren Flächen mit geringer Qualitätsverbesserung. Hilft beides nicht, ist die Erneuerung der Straße erforderlich. Damit die Dauerhaftigkeit von Instandsetzungs - und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet werden kann, ist in allen Fällen eine Qualitätssicherung der Maßnahmen einschließlich der verwendeten Materialien erforderlich. Die einschlägigen technischen Regelwerke bilden den Rahmen für die jeweils anzuwendende Ausführungsart . Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich wird bei der Baulichen Erhaltung unterschieden zwischen der Baulichen Unterhaltung (Instandhaltung) bzw. der Instandsetzung und der Erneuerung. Die Instandhaltung beinhaltet örtlich punktuelle oder kleinflächige Maßnahmen, wie z. B. Vergießen von Rissen, kleinflächige Flickarbeiten oder einen Austausch einzelner Betonplatten. Diese Arbeiten werden auf Autobahnen nur sehr vereinzelt durchgeführt und stellen somit überwiegend die Beseitigung von Gefahrenstellen dar. Der Schwerpunkt der Baulichen Erhaltung liegt in der großflächigen Erneuerung der Fahrbahn , wie z. B. der Instandsetzung der Deckschicht im Tiefeinbau sowie in der kompletten Erneuerung des Fahrbahnaufbaus (Grunderneuerung). Die Begriffssystematik ist in der Richtlinie für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen (RPE-Stra01) definiert. Zur Festlegung der durchzuführenden Erhaltungsmaßnahme sind mehrere Schritte erforderlich. Grundlage der Erhaltungsplanung ist die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Für die Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen wird seit Anfang der 1990er-Jahre die ZEB durchgeführt. Dabei werden in festgelegten Intervallen von vier Jahren die Bundesautobahnen mit schnell fahrenden Messfahrzeugen erfasst. In der ZEB werden auf Bundesautobahnen alle Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen messtechnisch aufgenommen. Im Rahmen einer Normierung werden die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 2 gemessenen Zustandsgrößen nachfolgend in dimensionslose, einheitlich skalierte Zustandswerte in einen Notenbereich von 1 bis 5 überführt. Daraus wird ein Gebrauchs- und Substanzwert errechnet . Der Gesamtwert wird abschließend aus dem Maximum von Gebrauchs- und Substanzwert gebildet . Der Gebrauchswert setzt sich aus der Griffigkeit sowie aus den Längs- und Querebenheitsmerkmalen zusammen und beschreibt vor allem die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort. In den Substanzwert fließen neben den Längs- und Querebenheitsmerkmalen auch die Substanzmerkmale (Oberfläche) ein. Er spiegelt den Zustand einer Straßenoberfläche wider. Grundsätzlich wird bei der ZEB nur der Zustand der Fahrbahnoberfläche erfasst, um einen schlechten Straßenzustand und somit Handlungsbedarf anzuzeigen. Der Warnwert für einen Handlungsbedarf entspricht dem Zustandswert von 3,5. Streckenabschnitte, die in den Bereich 3,5 bis 4,5 fallen , geben Anlass zur intensiven Beobachtung und zur Analyse der Ursachen für den schlechten Zustand. Gegebenenfalls ist auch die Planung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes notwendig. Der Schwellenwert entspricht einem Zustandswert von 4,5 und beschreibt einen Zustand, bei dessen Erreichen die Einleitung verkehrsbeschränkender oder baulicher Maßnahmen zur Erhaltung des Straßenabschnittes geprüft werden muss. Diese Zustandsdaten werden in einem weiteren Schritt in ein Pavement-Management-System (PMS-Datenbank, die zur systematischen Erfassung aller für die Straßenunterhaltung notwendigen Informationen eines Straßennetzes genutzt wird) eingespeist. Das PMS kann die Zustandsentwicklung der Fahrbahnoberfläche und der Fahrbahnsubstanz auf der Grundlage bekannter Verhaltenskurven und aktueller Zustandsergebnisse in Abhängigkeit vom eingesetzten Budget netzweit ermitteln . Auf diese Weise sind eine Bewertung der Zustandsentwicklung über mehrere Jahre (Prognose ) und eine entsprechend ausgerichtete, netzweit optimierte Erhaltungsplanung möglich. Auf Grundlage von ZEB und PMS werden entsprechend den Vorgaben aus der RPE-Stra 01 für die Maßnahmen der Instandsetzung und der Erneuerung der Fahrbahn von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung Erhaltungskonzepte - sogenannte Ausbauvorschläge - erstellt und dem BMVI zur Genehmigung vorgelegt. Zur Aufstellung der Ausbauvorschläge sind ergänzende Untersuchungen des Fahrbahnaufbaus notwendig, um den tatsächlichen Zustand der einzelnen, auch tieferen Schichten festzustellen und den erforderlichen Umfang der Maßnahme zu erschließen, da z. B. Schadensursachen in den unteren Schichten von ZEB und PMS nicht erkannt werden. In der Regel werden mehrere Varianten (Erneuerung einzelner Schichten / Grunderneuerung) untersucht, um eine wirtschaftliche und technisch sinnvolle Lösung als Erhaltungsmaßnahme festzulegen. Mit Aufstellung des Entwurfes werden geeignete Abschnitte gebildet, um die Anzahl und Dauer der Eingriffe in das Verkehrsgeschehen gering zu halten. Der überwiegende Teil der niedersächsischen Autobahnen, wie z. B. die A27, A28, A29, A30, A31, A33, A39 oder A395 wurde in den 1970/80er-Jahren neu gebaut bzw. die A1/A7 erneuert, sodass für diese Strecken jetzt überwiegend eine Grunderneuerung durchzuführen ist. Seit Anfang 2000 werden daher in Niedersachsen ganze Streckenzüge erneuert. So wurden bereits die A27, A28, A30, A31, A33, A39 bzw. A395 in großen Abschnitten und im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus die A1 und A7 grunderneuert. Aufgrund der Vielzahl der durchgeführten Maßnahmen auf den niedersächsischen Autobahnen ergibt die Auswertung der ZEB eine stetige Verbesserung der Zustandswerte seit 2001. Letztendlich werden zur Koordinierung der Maßnahmen auf Grundlage der RPE-Stra 01 jährlich die koordinierten Erhaltungsplanungen für jeweils einen Vier-Jahres-Horizont durchgeführt. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden einerseits die Erkenntnisse aus laufenden und abgeschlossenen Baumaßnahmen in die Planung und Ausschreibung nachfolgender Projekte übernommen . Andererseits wird daran mitgearbeitet, eine Vielzahl technischer Richtlinien und Vorschriften kontinuierlich anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Aufgabe der Weiterentwicklung der technischen Richtlinien und Vorschriften erfolgt in Arbeitskreisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV), die aus Vertretern des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Bundesländer, der Forschung und der Bauindustrie zusammengesetzt sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 3 1. Welche technischen Regelwerke kommen aktuell und materialübergreifend bei Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen zur Anwendung? Es kommen die aktuellen, vom BMVI eingeführten und von der FGSV veröffentlichten Regelwerke zur Anwendung. Titel Kurztitel Ausgabe Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen ZTV M 13 2013 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB 17 2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV SoB-StB 04 2004, Fassung 2007 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ZTV Pflaster-StB 06 2006 Korrektur 2006 Korrektur 2008 Korrektur 2015 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen ZTV BEA-StB 09/13 2009 Fass. 2013 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ZTV Asphalt-StB 07/13 2007/2013 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen ZTV Fug - StB 15 2015 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen ZTV BEB-StB 15 2015 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton ZTV Beton-StB 07 2007 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau 2003 Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund 2010 Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Mischbindemitteln 2012 Merkblatt über die Verwenduing von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im Straßenbau M BomF 2015 Merkblatt über die Verwendung von Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau M Ls 2006 Merkblatt über die Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten im Straßenbau M KNP 2009 Merkblatt über die Verwendung mineralischer Baustoffe aus Bergbautätigkeiten im Straßen- und Erdbau 2002 Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau M EHS 2013 Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau M HMVA 2014 Merkblatt über die Verwendung von Metallhüttenschlacken im Straßenbau 1999 Merkblatt über die Verwendung von Gießereireststoffen im Straßenbau 1999 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 4 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, mit den Änderungen Anhang A und Anhang B TL Gestein-StB 04 Ausgabe 2004, Fassung 2007, Änderung 2016 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau TL SoB-StB 04 2004, Fass. 2007 Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau TP Gestein-StB 2008Korrektur 2011Stand 01/2015 Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel 1995 Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau M KRC 2005 Güteüberwachung von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen im Straßenbau 2160/3110 24.07.2007 Ausschreibung von Frostschutzschichten nach STLK, Leistungsbereich 112 21/31101/04 01.06.2006 Umsetzung europäischer Normen zu Gesteinskörnungen in nationales Regelwerk 2-25-27-25/3110 29.08.2005 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat TL AG-StB 09 2009 Korrektur 2009 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis TL Sbit-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen , Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise TL G DSK-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen , Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen TL G OB-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung TL G DSH-V-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen TL BE-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen TL Bitumen-StB 07/13 2007 Fass. 2013 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen TL Asphalt-StB 07/13 2007/2013 Technische Prüfvorschriften für Asphalt TP Asphalt-StB Stand 05/2013 Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau TP D-StB 12 2012 Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RuVA-StB 01 Fassung 2005 2001, Fass. 2005 Merkblatt für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten M HD 2010 Merkblatt für das Verdichten von Asphalt M VA 2005 Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Randausbildung von Verkehrsflächen aus Asphalt M SNAR 1998 Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt M OPA 2013 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 5 Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen M KEP 2012 Merkblatt für die Wiederverwertung von Asphalt M WA 2009, Fass.2013 Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen M VB-K 2007 Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten M BgA 2004 Merkblatt für den Bau kompakter Asphaltbefestigungen M KA 2011 Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt 2002 Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt M TA 2011 Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten M OOA 2010 Merkblatt für das Rückformen von Asphaltschichten M RF 2002 Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln 2002 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV 2013 Empfehlungen zu Gummimodifizierten Bitumen und Asphalten E GmBA 2012 Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten H Al ABi 2015 Empfehlungen für die Planung und Ausführung von lärmtechnisch optimierten Asphaltdeckschichten aus AC D LOA und SMA LA E LA D 2014 Korrektur 2015 Empfehlungen für den Bau von Asphaltschichten aus Gussasphalt E GA 2011 Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer/pechhaltigen Bestandteilen H FA 2010 Korrektur 2011 Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt H SR 2003 Hinweise für die Anwendung des Trenchingverfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in Asphaltbauweise H Trenching 2014 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton- Nachbehandlungsmittel TL NBM-StB 2009 Korrektur 2009 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton TL Beton-StB 07 2007 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweise TL BEB-StB 15 2015 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TL Fug-StB 15 2015 Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TP Fug-StB 2001 Technische Prüfvorschrfiten für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsystemen aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweise TP BEB RH-StB 02 2002 Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton 2004 Merkblatt für Planung, Konstruktion und Bau von Verkehrsflächen aus Beton M VaB 2013 Merkblatt für die Whitetopping-Bauweise M WT 2013 Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton M BEB 2009 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 6 Merkblatt für den Bau von Tragschichten und Tragdeckschichten mit Walzbeton für Verkehrsflächen 2000 Merkblatt für Dränbetontragschichten M DBT 2013 Merkblatt zur Wiederverwendung von Beton aus Fahrbahndecken 1998 Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Fahrbahndecken aus Beton M OB 2009 Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen unter Fahrbahndecken aus Beton M VuB 2010 DAfStB - Richtlinie für Fließbeton - Herstellung, Verarbeitung und Prüfung 1995 DAfStB - Richtlinie vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalisäurereaktionen im Beton (Alkali-Richtlinie) 2001 Bauweise Betondecken der Bauklassen SV und I bis III auf Schottertragschichten - Zusätzliche Anforderungen Fahrbahndecken aus Beton, hier: Betondeckendicke 25/31401 27.03.2001 ARS Nr. 12/2006 „Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)“ 21/3130/01 31.10.2006 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen TL Pflaster-StB 06 2006 Fassung 2015 Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen M FP 2015 Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten M FG 2013 Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien TL M 97 (Kapitel A-B) 1997 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien TL M 06 2006 Korrektur 2007 Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung - Teil: Berührende Messungen, Ausgabe 2007 TP Eben- Berührende Messungen 2007 Berührungslose Messungen - Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührungslose Messungen TP Eben- Berührungslose Messungen 2009 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau Teil: Seitenkraftmessverfahren SKM TP Griff-StB (SKM) 2007 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau Teil: Messverfahren SRT TP Griff-StB (SRT) 2004 Merkblatt für Agglomeratmarkierungen 2006 Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe MB Griff 2012 Hinweise für Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächen 2014 Arbeitsanleitung für Griffigkeitsmessungen mit dem SRM 2004 Arbeitsanleitung für Griffigkeitsmessungen mit dem LFC-Messverfahren (Grip-Tester) 2015 Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAA 2008 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen RDO Beton 09 2009 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht RDO Asphalt 09 2009 Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues für Verkehrsflächen RStO 12 2012 Richtlinie für die Anlage von Straßen; Teil: Entwässerung RAS-EW 2005 Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau RAP Stra 15 2015 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 7 Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken 2010 2. Welche technischen Regelwerke kommen aktuell und materialübergreifend bei Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen zur Anwendung? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Inwiefern wird bei Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen derzeit eine Qualitätssicherung vor, während und nach einer Baumaßnahme durchgeführt? 4. Auf welche Art und Weise wird die Qualitätssicherung bei Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen derzeit gewährleistet? 5. Inwiefern wird bei Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen derzeit eine Qualitätssicherung vor, während und nach einer Baumaßnahme durchgeführt? 6. Auf welche Art und Weise wird die Qualitätssicherung bei Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen derzeit gewährleistet? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Qualitätssicherung erfolgt im Rahmen der durch die Regelwerke vorgegeben Prüfungen. Die Lieferung der Materialien erfolgt unter Vorlage des Eignungsnachweises. Im Rahmen der Bauausführung führt der Auftragnehmer (AN) die Eigenüberwachung durch. Der Auftraggeber (AG) überwacht die erbrachte Leistung mittels Kontrollprüfungen und der Prüfungen zur Abnahme nach den Technischen Prüfvorschriften. Dies erfolgt von den vom Land beauftragen Prüfstellen, die nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) anerkannt sind. Nach Abnahme der Baumaßnahme durch den AG unterliegt diese einer Gewährleistungsfrist entsprechend den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen, die vom AG überwacht und bei auftretenden Mängeln deren Beseitigung gegenüber dem AN durchgesetzt wird. 7. Welche Baustoffe kommen für die Unterhaltung, Instandsetzung und/oder Erneuerung auf niedersächsischen Autobahnen derzeit zur Anwendung? Es kommen Baustoffe und Baustoffgemische zur Anwendung, die entsprechend den eingeführten Regelwerken geprüft und freigegeben sind. 8. Welche Erfahrungen hat das Land mit den unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten bei Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen bezüglich Verarbeitung, Qualität und Lebensdauer gesammelt? 9. Welche Erfahrungen hat das Land mit den unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten bei Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen bezüglich Verarbeitung, Qualität und Lebensdauer gemacht? 10. Hat sich bei den Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen eine Maßnahme oder eine Ausführungsart als besonders geeignet für eine hohe Qualität oder/und Lebensdauer erwiesen und, wenn ja, welche? 11. Hat sich bei den Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen eine Maßnahme oder eine Ausführungsart als besonders geeignet für eine hohe Qualität oder /und Lebensdauer erwiesen und, wenn ja, welche? Die Fragen 8 bis 11 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet. Bei der Planung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind vielfältige Parameter wie z. B. die Wiederverwendung der vorhandenen Baustoffe (recyceln, Nachhaltigkeit), Belastungen durch die Verkehrsmenge und -zusammensetzung (Schwerverkehrsanteil) und regionale Unter- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 8 schiede zu beachten. Demnach müssen auf den jeweiligen Anwendungsfall das Material und die Ausführungsart angepasst werden. Bei Deckschichtmaßnahmen z. B. überwiegt der Einsatz von Asphaltbauweisen als Splittmastixasphalt. In Bereichen mit hohen Lärmschutzanforderungen an den Fahrbahnbelag aus der Planfeststellung kommt dagegen der Offenporige Asphalt zur Anwendung . 12. Welches Material oder welche Technologie (Asphalt, Beton, Gussasphalte mit Mineralgemisch oder sonstige Materialien oder Gemische) hat sich für Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen als besonders geeignet herausgestellt? 13. Welches Material oder welche Technologie (Asphalt, Beton, Gussasphalte mit Mineralgemisch oder sonstige Materialien oder Gemische) hat sich für Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen als besonders geeignet herausgestellt? Die Fragen 12 bis 13 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet. Bei der Planung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind vielfältige Parameter wie z. B. die Wiederverwendung der vorhandenen Baustoffe (recyceln, Nachhaltigkeit), Belastungen durch die Verkehrsmenge und -zusammensetzung (Schwerverkehrsanteil) und regionale Unterschiede zu beachten. Im Weiteren sind Vorgaben aus Planfeststellungsbeschlüssen zum Lärmschutz zu berücksichtigen, die z. B. den Einbau von Offenporigem Asphalt notwendig machen. Vor diesem Hintergrund ist bei der Instandsetzung weitgehend das Material einzubauen, welches bereits verwendet wurde. Bei Betonoberflächen erfolgt z. B. ein Betonplattenaustausch in Nachtbaustellen , bzw. werden schadhafte Fugen mit bituminösen Material vergossen/Fugenprofile ausgetauscht . Bei Asphalt-Deckschichten erfolgt z. B. bei Ölunfällen eine Schadstellenbeseitigung durch Asphalt-Mischgut. Schäden durch Risse werden mittels Vergießen mit bituminösem Material geschlossen. Bei Erneuerungsmaßnahmen überwiegt z. B. der Einsatz von Asphaltbauweisen als Splittmastixasphalt . Brückenbeläge werden i. d. R. als Gussasphalt ausgeführt. Andere Materialien und Technologien kommen orts- und streckenbezogen (z. B. Beton) und witterungsbedingt (z. B. Gussasphalt) zum Einsatz. 14. Welches Material oder welche Ausführungsart gewinnt in der Regel bei Ausschreibungen für Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen? Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen. Aus der Planung einer Baumaßnahme ergeben sich das technisch und betrieblich favorisierte Material bzw. die Ausführungsart, die Grundlage der Ausschreibung sind. Legen die Bieter keine gleichwertigen und wirtschaftlicheren Ausführungsarten als Nebenangebote vor, gewinnt die Ausführungsart , die der Ausschreibung zugrunde lag. 15. Welches Material oder welche Ausführungsart gewinnt in der Regel bei Ausschreibungen für Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen? Siehe Antwort zur Frage 14. 16. Trifft es zu, dass in der Regel die günstigste Ausführungsart bei Ausschreibungen für Instandhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen den Zuschlag erhält? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bekommt den Zuschlag. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 9 17. Trifft es zu, dass in der Regel die günstigste Ausführungsart bei Ausschreibungen für Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen den Zuschlag erhält? Siehe Antwort zur Frage 16. 18. Welche Erfahrungen hat das Land mit einer Beimischung von mineralischen Anteilen bei der Verarbeitung von Asphalt in Bezug auf die Dauerhaftigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen gemacht? Asphaltbaustoffe haben sich in allen Lagen eines Fahrbahnoberbaus bewährt (Tragschicht, Binderschicht , Deckschicht). Asphalt selbst besteht aus einer Mischung von Gesteinen (mineralischer Anteil ), die im Steinbruch gewonnen und mechanisch zerkleinert und mit einem bitumenhaltigen Bindemittel gebunden werden. Der mineralische Anteil variiert bei den unterschiedlichen Asphaltbaustoffen in der Korngrößenzusammensetzung. Die Zusammensetzung der einzelnen Asphaltbaustoffe mit mineralischen Anteilen und deren Materialkenn- und -grenzwerte sind in den technischen Regelwerken festgelegt. 19. Welche Erfahrungen ha t das Land ohne Beimis chung von minera lis chen Ante ilen be i de r Vera rbe itung von As pha lt in Bezug auf d ie Dauerhaftigkeit von Ins tands e tzungs - maßnahmen an n ieders ächs is chen Autobahnen gemacht? Siehe Antwort zur Frage 18. 20. Wie s te llt d ie Landes regie rung s icher, das s jeweils d ie rich tige Aus führungs art e ine r Ins tandha ltungs maßnahme an nieders ächs is chen Autobahnen mit Bezug auf d ie Dauerhaftigke it, Qualitä t und Kos ten gewählt wird? Es wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort auf die Fragen 12 und 13 verwiesen. 21. Wie s te llt d ie Landes reg ie rung s icher, das s jeweils d ie rich tige Aus führungs art bei den Erneuerungs maßnahmen an n ieders ächs is chen Autobahnen mit Bezug auf d ie Daue rha ftigkeit, Qua litä t und Kos ten gewählt wird? Es wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort auf die Fragen 12 und 13 verwiesen. 22. Wie lang muss oder sollte eine Instandhaltungsmaßnahme an niedersächsischen Autobahnen in der Regel halten/funktionieren? Die Nutzungsdauer der Fahrbahn ist u. a. abhängig von der Art der erneuerten Schicht und von der Verkehrsbelastung. Anhaltswerte ergeben sich gemäß RPE-Stra 01 aus Tabelle A 11.1. Für die für Autobahnen maßgebende Bauklasse SV kann kalkulatorisch z. B. die Lebensdauer einer durch Heben oder Erneuung von Betonplatten vorgenommen Instandsetzungsmaßnahme mit 8 Jahren angenommen werden. 23. Wie lang mus s oder s o llte e ine Erneuerungs maßnahme an n ieders ächs is chen Autobahnen in de r Rege l ha lten/funktion ie ren? Die Nutzungsdauer der Fahrbahn ist u. a. abhängig von der Art der erneuerten Schicht und von der Verkehrsbelastung. Anhaltswerte ergeben sich gemäß RPE-Stra 01 aus Tabelle A 10.1. Für die für Autobahnen maßgebende Bauklasse SV kann kalkulatorisch z. B. die Lebensdauer einer häufig zur Anwendung kommenden Deckschicht aus Splittmastixasphalt von ca. 16 Jahren angenommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1342 10 24. Trifft d ies e Annahme in de r Rege l fü r d ie Ins tandha ltungs - und Erneuerungs maßnahmen an n ieders ächs is chen Autobahnen zu? Ja. 25. Welche Erfahrungen ha t d ie Landes regie rung mit de r Dauerhaftigke it von Ins tandha ltungs - und Erneuerungs maßnahmen an n ieders ächs is chen Autobahnen gemacht? Die angestrebten Zeiträume nach RPE-Stra 01 werden in der Regel erreicht. 26. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei den Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an niedersächsischen Autobahnen und wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden die Erkenntnisse aus laufenden und abgeschlossenen Baumaßnahmen in die Planung und Ausschreibung nachfolgender Projekte übernommen. (Verteilt am 02.08.2018) Drucksache 18/1342 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung Nach welchen Verfahren/Ausführungsarten werden Fahrbahnoberflächen auf niedersächsi-schen Autobahnen gewartet oder/und instandgesetzt?